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Angebotsaufforderungen und Vergleichsangebote für öffentliche Auftraggeber

Vergabestellen von Kommunen, Zweckverbänden, Wasser- und Abwasserverbänden, Bäderbetrieben und Landesstellen können uns zur Angebotsabgabe auffordern, Vergleichsangebote anfragen und Ausschreibungsunterlagen schicken. Unsere Bauingenieure geben Angebote für Projektsteuerung, Bauüberwachung, Vergabe, Abnahme und Zustandsbewertung ab, vom Direktauftrag bis zum VgV-Verfahren.

Angebot anfordern Unterlagen per E-Mail
Zusammenfassung

Die Schneider Theißing GmbH ist ein Ingenieurbüro mit Sitz in Zwingenberg an der Bergstraße. Öffentliche Auftraggeber können uns zur Abgabe eines Angebots auffordern, einen Vergleichspreis für einen Direktauftrag anfragen, uns an einer Markterkundung beteiligen oder uns Ausschreibungsunterlagen schicken. Wir geben Angebote in Direktaufträgen, Verhandlungsvergaben, Ausschreibungen und VgV-Verfahren ab. Unterlagen erreichen uns per E-Mail an info@schneidertheissing.de oder über die Vergabeplattform Ihrer Vergabestelle. In einem Projekt arbeiten wir immer nur für eine Partei.

  • Projektsteuerung nach AHO-Heft Nr. 9 und Bauüberwachung
  • Mitwirkung bei der Vergabe, Prüfung von Leistungsverzeichnissen und Vergabeunterlagen
  • Abnahmebegleitung, Gewährleistungsverfolgung, Nachtragsprüfung und Kostenkontrolle
  • Zustandsbewertung, Machbarkeitsstudien, Bautenstandsberichte, Bauüberwachung im Glasfaserausbau

Ausgangslage bei der Vergabestelle

Ingenieurleistungen sind auch unterhalb der EU-Schwellenwerte grundsätzlich im Wettbewerb zu vergeben. In Hessen fragt die Vergabestelle beim Direktauftrag über 20.000 Euro grundsätzlich drei Vergleichspreise ab. Über 100.000 Euro gilt für freiberufliche Leistungen § 50 UVgO (§ 12 Abs. 5 HVTG). Für Verhandlungsvergaben mit oder ohne Teilnahmewettbewerb und Beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb sieht der Vergabeerlass grundsätzlich mindestens drei aufgeforderte Unternehmen vor. Aufträge und Aufforderungen sind grundsätzlich zwischen den Wettbewerbern zu streuen.

Dafür braucht die Vergabestelle Büros, die Unterlagen prüfen und ein vollständiges, prüfbares Angebot abgeben. Diese Rolle übernehmen wir als Bieter. Die Wahl des Verfahrens und die vergaberechtliche Bewertung bleiben bei Ihnen.

  • Für einen Direktauftrag fehlen Vergleichspreise
  • Aufgeforderte Büros antworten nicht oder sagen spät ab
  • Angebote sind nicht vergleichbar, weil Umfang oder Präsenz unterschiedlich kalkuliert sind
  • Auf einen Teilnahmewettbewerb gehen zu wenige Anträge ein
  • Wiederholte Aufträge an dasselbe Büro sind zu begründen

In Vergaben von Ingenieurleistungen sind wir Bieter. Wie Vergabestellen solche Leistungen vergeben, beschreibt der Ratgeber Ingenieurleistungen unterhalb der EU-Schwellenwerte vergeben.

Angebotsaufforderung oder Anfrage

Die Anfrage ist unverbindlich. Ausschreibungsunterlagen senden Sie bitte per E-Mail an info@schneidertheissing.de oder nennen Sie die Vergabeplattform. Ihre Daten verwenden wir nur zur Bearbeitung Ihrer Anfrage.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Was wir anbietenAngebote und Vergleichsangebote für Projektsteuerung, Bauüberwachung, Vergabe, Abnahme, Nachträge, Kostenkontrolle und Zustandsbewertung.
  • Für wenVergabestellen von Kommunen, Landkreisen, Zweckverbänden, Wasser- und Abwasserverbänden, Bäderbetrieben, kommunalen Gesellschaften und Landesstellen.
  • VerfahrenDirektauftrag, Verhandlungsvergabe, Beschränkte und Öffentliche Ausschreibung, Markterkundung, Rahmenvereinbarung, VgV-Verfahren.
  • WoRhein-Main, Bergstraße und Rhein-Neckar, projektbezogen auch überregional.
  • UnterlagenPer E-Mail an info@schneidertheissing.de oder über die Vergabeplattform, die Ihre Vergabestelle nutzt.
  • ArbeitsregelIn einem Projekt immer nur für eine Partei. Beauftragen Sie uns, beraten wir im selben Projekt keine Bieter.

Leistungen, für die Sie uns zur Angebotsabgabe auffordern können

Projektsteuerung nach AHO-Heft Nr. 9

Organisation, Qualitäten, Kosten, Termine und Verträge aus Sicht des Auftraggebers, mit Berichten für Verwaltung und Gremien.

Objektüberwachung und Bauüberwachung

Überwachung der Ausführung gegen Vertrag, Planung und anerkannte Regeln der Technik, Aufmaß- und Rechnungsprüfung, Mängelverfolgung.

Mitwirkung bei der Vergabe

Angebote prüfen und werten, Preisspiegel und Vergabevorschlag. Über Ausschluss und Zuschlag entscheidet die Vergabestelle.

Prüfung von Leistungsverzeichnissen und Vergabeunterlagen

Vollständigkeit, Mengen, Schnittstellen und Widersprüche, bevor die Unterlagen veröffentlicht werden.

Abnahmebegleitung

Vorbegehung, Abnahmetermin, Mängelliste und Nachverfolgung bis zur nachgewiesenen Beseitigung.

Gewährleistungsverfolgung

Fristenübersicht, Mängelrügen technisch vorbereiten, Nachkontrolle und Begehung vor Ablauf der Gewährleistung.

Nachtragsprüfung

Nachträge dem Grunde und der Höhe nach prüfen, mit Prüfvermerk und empfohlenem Betrag.

Kostenkontrolle

Kostenverfolgung nach DIN 276, Prognose bis Projektende, Grundlage für Mittelabruf und Verwendungsnachweis.

Zustandsbewertung und Machbarkeitsstudien

Bestand bewerten, Varianten vergleichen, Kostenrahmen und Risiken als Entscheidungsvorlage für Verwaltung und Rat.

Bautenstandsberichte

Leistungsstand und Kosten zu einem Stichtag, etwa als Grundlage für Fördermittelgeber oder Gremien.

Bauüberwachung im Glasfaserausbau

Tiefbau, Aufmaß- und Rechnungsprüfung, Nachträge und Dokumentation im geförderten und eigenwirtschaftlichen Ausbau.

Verfahren, in denen wir Angebote abgeben

Wir beteiligen uns an Vergaben unterhalb und oberhalb der EU-Schwellenwerte. Unterhalb gilt Landesrecht, in Hessen das HVTG und der Vergabeerlass vom 12. Juni 2026. Für freiberufliche Leistungen über 100.000 Euro verweist § 12 Abs. 5 HVTG auf § 50 UVgO. Ab 216.000 Euro netto gelten GWB und VgV, bei Sektorenauftraggebern die SektVO ab 432.000 Euro. Für Architekten- und Ingenieurleistungen, deren Lösung sich vorab nicht eindeutig und erschöpfend beschreiben lässt, gelten zusätzlich §§ 73 bis 80 VgV.

VerfahrenWie wir beteiligt werdenWas Sie von uns erhalten
Direktauftrag mit VergleichspreisenFormlose Preisabfrage per E-MailSchriftliches Angebot auf Grundlage Ihrer Leistungsbeschreibung
Verhandlungsvergabe ohne TeilnahmewettbewerbAufforderung zur AngebotsabgabeAngebot, auf Wunsch Gespräch mit der vorgesehenen Projektleitung
Verhandlungsvergabe mit TeilnahmewettbewerbTeilnahmeantrag nach BekanntmachungEigenerklärungen und Referenzen, danach Angebot und Verhandlung
Beschränkte Ausschreibung mit oder ohne TeilnahmewettbewerbTeilnahmeantrag oder AufforderungAngebot auf Ihren Formblättern
Öffentliche AusschreibungAbruf der Unterlagen nach BekanntmachungAngebot auf Ihren Formblättern
MarkterkundungAnfrage vor einem VergabeverfahrenAuskunft zu Leistungsumfang, Ablauf und Aufwand, ohne Bindung
RahmenvereinbarungBekanntmachung oder AufforderungAngebot mit Preisen für Einzelabrufe über die Laufzeit
VgV-Verfahren ab 216.000 Euroin der Regel Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb (§ 74 VgV)Teilnahmeantrag, Angebot, Präsentation des Projektteams

Eine Markterkundung ist kein Vergabeverfahren. Sie dient der Vorbereitung; ein Verfahren nur zur Preisermittlung ist unzulässig (§ 28 VgV, für die UVgO § 20). Bei einer Rahmenvereinbarung zählt für den Auftragswert die Summe aller geplanten Abrufe (§ 3 Abs. 4 VgV).

Bauaufgaben öffentlicher Auftraggeber

Unser Team begleitet Hochbau, Hallenbau, Sanierung und Neubau, Logistik, Rechenzentren und Glasfaserausbau. Für öffentliche Auftraggeber stehen diese Bauaufgaben im Vordergrund:

BauaufgabeTypische LeistungenWorauf es in der Vergabe ankommt
Schulen und KitasProjektsteuerung, Bauüberwachung, AbnahmeBauen im laufenden Betrieb und in den Ferien, Termine aus Förderprogrammen; Referenz: Stellungnahme zur Vergabeform für einen Schulneubau
VerwaltungsgebäudeProjektsteuerung, Kostenkontrolle, Sanierung im BestandNutzung während der Bauzeit, Berichte für Gremien
Hallen- und FreibäderZustandsbewertung, Projektsteuerung, BauüberwachungFörderfristen, Badewassertechnik als eigene Fachplanung, Saisonplanung; siehe Bäderbau
Kläranlagen, Pumpwerke, WasserversorgungVergabe, Bauüberwachung im Hochbau und Ingenieurbau, ProjektsteuerungBauen im laufenden Betrieb, für die Trinkwasserversorgung Sektorenrecht; Referenz: Treppenturm am Faulturm einer Kläranlage; siehe Kläranlagen und Wasserinfrastruktur
SporthallenZustandsbewertung, Steuerung der SanierungFörderprogramme mit festen Fristen, siehe Bundesprogramm Sportstätten
FeuerwehrhäuserProjektsteuerung, BauüberwachungAbstimmung mit Feuerwehr und Fachplanung, Einsatzbereitschaft während eines Umbaus
GlasfaserausbauBauüberwachung, Aufmaß- und Rechnungsprüfung, DokumentationFörderbedingungen und Nachweise für den Mittelabruf

Bei der Sanierung eines kommunalen Hallenbads haben wir ein ausführendes Unternehmen zu Dämmung, Fassadenaufbau und Abdichtung sowie zu Nachträgen und Bauzeit beraten. Diese Erfahrung bringen wir heute auf Auftraggeberseite ein, in anderen Projekten und nach der Arbeitsregel unten. Weitere anonymisierte Projekte stehen unter Fallbeispiele.

Festlegungen in der Aufforderung und ihre Folgen für Technik, Recht und Kosten

Was die Vergabestelle in der Aufforderung festlegt, bestimmt, wie vergleichbar die Angebote sind und wie das Projekt später läuft. Die Übersicht zeigt typische Festlegungen. Sie beschreibt Zusammenhänge und ersetzt keine rechtliche Prüfung.

FestlegungTechnische FolgeRechtliche FolgeWirtschaftliche Folge
Präsenz der Bauüberwachung, etwa Tage je WochePrüfdichte auf der Baustelle ist planbarDer Umfang wird VertragsinhaltHonorar folgt dem Zeitaufwand, Angebote werden vergleichbar
Bauüberwachung getrennt von der ObjektplanungUnabhängige Kontrolle der AusführungWert zählt für den EU-Schwellenwert zu den Planungsleistungen des VorhabensZweites Honorar, dafür klare Trennung von Planung und Kontrolle
Projektsteuerung mit festgelegten BefugnissenEntscheidungen werden vorbereitet und nachgehaltenDer Vertrag regelt, was der Projektsteuerer veranlassen darf; die HOAI regelt das Leistungsbild nichtHonorar nach Vereinbarung, AHO-Heft Nr. 9 als Orientierung
Bauen im laufenden Betrieb, etwa Kläranlage oder SchuleSperrzeiten, Bauabschnitte, Abstimmung mit dem BetriebZuständigkeiten für Freigaben und Arbeitsschutz vertraglich festlegenKoordinationsaufwand ist einzukalkulieren
Fördermittel im ProjektTermine des Förderverfahrens bestimmen den AblaufVergabeauflagen des Bescheids gelten zusätzlichKosten- und Terminverfolgung für Mittelabruf und Verwendungsnachweis
Wertung mit Personal und KonzeptDie Projektleitung steht vor Beginn festKriterien und Gewichtung müssen vorab bekannt seinDer Preis bleibt vergleichbar, die Qualität zählt mit
Aufforderung oder Preisabfrage senden
Senden Sie Leistungsbeschreibung, Projektdaten und Frist an info@schneidertheissing.de oder nutzen Sie das Formular. Wir prüfen Umfang und Arbeitsregel und geben ein schriftliches Angebot ab, wenn wir die Leistung übernehmen können.
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Wie Aufforderungen und Unterlagen uns erreichen

Senden Sie Aufforderungen und Unterlagen per E-Mail an info@schneidertheissing.de. Nennen Sie im Betreff Anlass, Vergabenummer und Leistung, zum Beispiel „Angebotsaufforderung, Vergabenummer, Bauüberwachung Sporthalle“.

Nutzt Ihre Vergabestelle eine Vergabeplattform, nennen Sie uns Plattform, Vergabenummer und Link. Wir rufen die Unterlagen dort ab und reichen Teilnahmeantrag oder Angebot auf dem vorgegebenen Weg ein. In Hessen erscheinen Auftragsbekanntmachungen verpflichtend und zuerst in der Hessischen Ausschreibungsdatenbank (§ 13 HVTG, Teil 3.1 d Vergabeerlass).

Bieterfragen stellen wir schriftlich auf dem Weg, den die Vergabestelle vorgibt. Können wir in einem Verfahren kein Angebot abgeben, etwa wegen der Arbeitsregel oder fehlender Kapazität, teilen wir Ihnen das mit.

Unterlagen für die Angebotskalkulation

Ein Honorarangebot ist nur so genau wie die Angaben, auf denen es beruht. Diese Unterlagen brauchen wir für ein prüfbares Angebot:

UnterlageWozu wir sie brauchen
Leistungsbeschreibung mit Leistungsbild, Leistungsphasen oder Projektstufen und Besonderen LeistungenUmfang und Abgrenzung zu Planern und anderen Beteiligten
Projektgröße: Kostenschätzung oder Kostenrahmen nach DIN 276, Flächen, BauabschnitteAnrechenbare Kosten und Aufwand
Termine: Planungs- und Bauzeit, Dauer der Überwachung, PräsenzanforderungenZeitabhängiger Aufwand, vor allem in der Bauüberwachung
Vertragsentwurf mit Vertragsbedingungen, Honorarform und ZahlungsplanRisiken, Nebenkosten und Abrechnung
Wertungskriterien und ihre GewichtungAufbau von Angebot und Konzept
Fristen: Angebotsfrist, Frist für Bieterfragen, BindefristAblauf der Angebotserstellung
Eignungsanforderungen und FormblätterVollständige Unterlagen ohne Nachforderung
Bestandsunterlagen bei Sanierungen: Pläne, Gutachten, SchadensberichteRisiken und Aufwand im Bestand

Fehlen Angaben, fragen wir über den vorgegebenen Weg nach. Lässt sich eine Angabe nicht klären, kalkulieren wir mit Annahmen und legen sie im Angebot offen. Honorare nennen wir nur im Angebot zum konkreten Verfahren.

Eignung, Erklärungen und Referenzen

Die im Verfahren geforderten Eigenerklärungen und Unterlagen stellen wir mit dem Teilnahmeantrag oder dem Angebot bereit. In hessischen Vergabeverfahren über 100.000 Euro genügen zur Feststellung der Eignung grundsätzlich Eigenerklärungen (§ 11 Abs. 1 HVTG). Verpflichtend vorzulegende Erklärungen und Nachweise muss nach dem Bestbieterprinzip nur das Unternehmen vorlegen, das den Zuschlag erhalten soll (§ 16 Abs. 1 HVTG). Die Erklärung zur Tariftreue geben wir bei Dienstleistungen über 20.000 Euro in Textform mit dem Teilnahmeantrag oder dem Angebot ab (§ 1 Abs. 2, § 10 Abs. 1 und § 16 Abs. 2 HVTG).

Als verantwortliche Personen benennen wir unsere Geschäftsführer. Beide sind Bauingenieure: Moritz Schneider (M.Eng., Baurecht und Baumanagement M.A.) und Christoph Theißing (B.Eng., Immobilienwirtschaft M.Sc., MBA). Sie arbeiten im Mandat selbst, gemeinsam mit unserem Team.

Referenzen nennen wir so, wie sie auf unserer Seite Fallbeispiele stehen. Dazu gehören Vergabe und Bauüberwachung bei der Sanierung des Treppenturms am Faulturm einer kommunalen Kläranlage an der Bergstraße. Weitere Beispiele sind eine Stellungnahme zur Vergabeform für einen innerstädtischen Schulneubau und eine Machbarkeitsstudie für eine Stadt an der Bergstraße. Projekterfahrung aus früherer Tätigkeit der Geschäftsführung kennzeichnen wir als persönliche Referenz. Ein Beispiel ist die Bauüberwachung und Qualitätssicherung beim Neubau eines Produktionswerks für einen Pharmahersteller an der Bergstraße.

Ob persönliche oder ältere Referenzen anerkannt werden, legt die Vergabestelle in ihren Eignungskriterien fest. In EU-Verfahren sieht § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV Referenzen aus höchstens drei Jahren vor; ältere Leistungen kann die Vergabestelle zulassen. Für Architekten- und Ingenieurleistungen sind Referenzobjekte mit vergleichbaren Planungs- oder Beratungsanforderungen zuzulassen (§ 75 Abs. 5 VgV).

Arbeitsregel: eine Partei je Projekt

In einem Projekt arbeiten wir immer nur für eine Partei. Für öffentliche Auftraggeber heißt das:

  • Wenn Sie uns beauftragen: Beauftragen Sie uns als Projektsteuerer oder Bauüberwacher, beraten wir im selben Projekt keine Bieter und keine ausführenden Unternehmen.
  • Wenn wir bereits für ein Unternehmen tätig sind: Arbeiten wir in einem Projekt für ein Bau- oder Handwerksunternehmen, bieten wir dort keine Leistungen für den Auftraggeber an.
  • Prüfung vor jedem Angebot: Vor jedem Angebot prüfen wir, ob wir in dem Projekt bereits für eine andere Partei tätig sind.

Die Regel ist unsere eigene Arbeitsweise. Sie ergänzt die Vorgaben des Vergaberechts zu Interessenkonflikten und vorbefassten Unternehmen (§§ 4 und 5 UVgO, § 7 VgV). Oberhalb des Schwellenwerts sollen Architekten- und Ingenieurleistungen unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen vergeben werden (§ 73 Abs. 3 VgV).

Warum Vergabestellen mehrere Unternehmen ansprechen

Auch unterhalb der EU-Schwellenwerte gilt der Wettbewerbsgrundsatz. Für freiberufliche Leistungen verlangt § 50 UVgO so viel Wettbewerb, wie nach der Natur des Geschäfts oder den besonderen Umständen möglich ist. In Hessen gilt § 50 UVgO für freiberufliche Leistungen über 100.000 Euro kraft § 12 Abs. 5 HVTG. Nach Auskunft des Hessischen Wirtschaftsministeriums ist die Vergabestelle dabei an die übrigen Regeln der UVgO nicht gebunden. Daneben enthalten der Vergabeerlass vom 12. Juni 2026 und das HVTG diese Vorgaben:

  • Direktauftrag bis 100.000 Euro: über 20.000 Euro grundsätzlich drei Vergleichspreise, Streuung zwischen den Wettbewerbern, Begründung bei wiederholter Beauftragung desselben Unternehmens (Teil 2).
  • Verfahren über 100.000 Euro: Begründung, wenn kein Regelverfahren gewählt wird, und bei den Verfahren nach § 12 Abs. 2 und 3 HVTG grundsätzlich mindestens drei aufgeforderte Unternehmen (Teil 4). Ob Teil 4 bei freiberuflichen Leistungen neben § 50 UVgO gilt, regelt der Erlass nicht ausdrücklich.
  • Ab 216.000 Euro: EU-Verfahren nach der VgV, in der Regel als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb (§ 74 VgV).

Rechenweg zum Auftragswert, Wertung und typische Fehler beschreibt der Ratgeber Ingenieurleistungen unterhalb der EU-Schwellenwerte vergeben. Das Gesamtbild der Änderungen 2026 zeigt der Ratgeber Vergaberecht 2026 für Kommunen in Hessen.

Auftraggeber in Rhein-Main, an der Bergstraße und in Rhein-Neckar

Wir geben Angebote für Auftraggeber in Rhein-Main, an der Bergstraße und in Rhein-Neckar ab, also in Hessen, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz. Projektbezogen arbeiten wir auch überregional. Termine finden beim Auftraggeber, am Objekt oder per Video statt. Außerhalb Hessens gilt das jeweilige Landesrecht; maßgeblich sind die Verfahrensregeln Ihrer Vergabestelle.

Ablauf von der Aufforderung bis zum Projektbeginn

01

Aufforderung oder Preisabfrage

Sie senden Aufforderung und Unterlagen per E-Mail oder nennen Vergabeplattform und Vergabenummer.

02

Prüfung von Umfang, Frist und Arbeitsregel

Wir prüfen, ob wir in dem Projekt bereits für eine andere Partei tätig sind, und stellen Bieterfragen auf dem vorgegebenen Weg.

03

Angebot mit Erklärungen

Honorar, Leistungsbeschreibung, Annahmen und die geforderten Erklärungen, auf Ihren Formblättern, wenn Sie welche vorgeben.

04

Verhandlung oder Präsentation

In Verhandlungsvergaben und VgV-Verfahren stellen die vorgesehenen Projektverantwortlichen das Vorgehen vor.

05

Zuschlag und Projektbeginn

Nach dem Zuschlag legen wir mit Ihnen Ansprechpartner, Berichtswege und Termine fest.

Abgrenzung

  • Vergaberecht: Vergaberechtliche Fragen bewerten wir nicht, und wir vertreten niemanden in Nachprüfungsverfahren. Das übernehmen Ihre Vergabestelle und Ihre Rechtsberatung.
  • Bauvergaben: Bei Vergaben von Bauleistungen unterstützen wir Vergabestellen technisch bei Leistungsverzeichnis, Angebotsprüfung und Vergabevorschlag. Die Entscheidung trifft die Vergabestelle.
  • Fachplanung: Fachplanungen wie Badewassertechnik oder Verfahrenstechnik gehören nicht zu unserer Leistung. Diese Fachstellen koordinieren wir und prüfen Schnittstellen, Termine, Kosten und Ausführungsqualität.
  • Rolle: Wir sind Bauingenieure, keine öffentlich bestellten Sachverständigen und keine Prüfsachverständigen. Bauaufsichtliche Prüfungen bleiben bei den zuständigen Stellen.
  • Diese Seite: Angebote auf Aufforderung öffentlicher Auftraggeber. Unsere Leistungen für Kommunen im Überblick beschreibt Öffentliche Auftraggeber.

Fragen und Antworten

Ja. Senden Sie die Aufforderung mit den Unterlagen per E-Mail an info@schneidertheissing.de oder nennen Sie Vergabeplattform und Vergabenummer. Wir prüfen Leistungsumfang, Frist und unsere Arbeitsregel. Können wir die Leistung übernehmen, geben wir ein schriftliches Angebot ab.
Ja. Für einen Direktauftrag erhalten Sie von uns ein schriftliches Angebot auf Grundlage Ihrer Leistungsbeschreibung. Damit die Preise vergleichbar sind, sollten alle angefragten Büros dieselben Angaben zu Leistungsumfang, Projektgröße und Bauzeit erhalten.
Leistungsbeschreibung, Projektgröße mit Kostenschätzung oder Kostenrahmen, Termine und Bauzeit, Vertragsentwurf, Wertungskriterien und Fristen. Fehlen Angaben, kalkulieren wir mit Annahmen und legen sie im Angebot offen.
Ja. Die geforderten Eigenerklärungen, Unterlagen und Referenzen reichen wir mit dem Teilnahmeantrag ein. Projekterfahrung aus früherer Tätigkeit der Geschäftsführung kennzeichnen wir als persönliche Referenz.
Nein. In einem Projekt arbeiten wir immer nur für eine Partei. Beauftragen Sie uns als Projektsteuerer oder Bauüberwacher, beraten wir im selben Projekt keine Bieter. Vor jedem Angebot prüfen wir, ob wir dort bereits für eine andere Partei tätig sind.
Nennen Sie uns Plattform, Vergabenummer und Link. Wir rufen die Unterlagen dort ab und reichen Teilnahmeantrag oder Angebot auf dem Weg ein, den Ihre Vergabestelle vorgibt.
Ja. Wir arbeiten in Rhein-Main, an der Bergstraße und in Rhein-Neckar, also auch für Auftraggeber in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz, und projektbezogen überregional. Es gelten die Verfahrensregeln Ihrer Vergabestelle.

Rechtsgrundlagen und Quellen

  • Hessisches Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) in der Fassung des Änderungsgesetzes vom 17. Juni 2026, GVBl. 2026 Nr. 40, §§ 1, 10, 11, 12, 13 und 16 (Regelungstext)
  • Gemeinsamer Runderlass zum öffentlichen Auftragswesen (Vergabeerlass) vom 12. Juni 2026, StAnz. 27/2026 S. 598, Teile 2, 3 und 4 (Erlass)
  • Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum: Das neue hessische Vergaberecht, HVTG 2026 und Vergabeerlass, Präsentation vom 27. August 2026, Frage 5 zu Ingenieurleistungen (Präsentation)
  • Unterschwellenvergabeordnung (UVgO), Bekanntmachung vom 2. Februar 2017, BAnz AT 07.02.2017 B1, §§ 4, 5, 20 und 50
  • Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen: § 106 Schwellenwerte (§ 106); Bekanntmachung der EU-Schwellenwerte ab 1. Januar 2026, BAnz AT 18.12.2025 B4
  • Vergabeverordnung: § 3 Schätzung des Auftragswerts (§ 3), § 7 Vorbefasste Unternehmen (§ 7), § 28 Markterkundung (§ 28), § 46 Referenzen (§ 46), §§ 73 bis 75 Architekten- und Ingenieurleistungen (§ 75)

Abgerufen und geprüft am 4. November 2026. Die Angaben ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Stand:

Wer Sie betreut

Moritz SchneiderGeschäftsführer, Bauingenieur (M.Eng.), Baurecht und Baumanagement (M.A.)

Christoph TheißingGeschäftsführer, Bauingenieur (B.Eng.), Immobilienwirtschaft (M.Sc., EBS Universität), MBA (Korea University)

Erfahrung aus der Begleitung vonHallenbau, Hochbau, Sanierung und Neubau, Geschosswohnungsbau und Wohnen, Logistik, Rechenzentren und Data Center, Glasfaserausbau (FTTH)

ArbeitsweiseIn einem Bauprojekt arbeiten wir immer nur für eine Partei, für den Bauherrn oder für den Generalunternehmer beziehungsweise Generalübernehmer. Beide Geschäftsführer arbeiten selbst im Mandat, gemeinsam mit unserem Team. Leistungsumfang und Honorar stehen vor Beginn in einem schriftlichen Angebot.

Qualifikationen und Arbeitsweise im Detail

Angebotsaufforderung oder Preisabfrage senden

Senden Sie Aufforderung, Leistungsbeschreibung und Frist per E-Mail an info@schneidertheissing.de oder über das Formular. Wir prüfen Umfang und Arbeitsregel vor jedem Angebot.

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