Restnutzungsdauer Ihrer Immobilie berechnen
Vereinfachte Ersteinschätzung nach Anlage 2 ImmoWertV. Sie ersetzt kein Restnutzungsdauergutachten und keine Steuerberatung.
Gebäudedaten
Grundlegende Angaben zu Ihrer Immobilie. Baujahr, Stichtag und Gebäudeart bestimmen Alter und Gesamtnutzungsdauer.
Jahr der Fertigstellung; nach einer Kernsanierung das Jahr der Sanierung (Anlage 2 II.1 ImmoWertV)
Stichtag für das Alter; leer lassen für das laufende Jahr
Bestimmt den typisierten AfA-Satz nach § 7 Abs. 4 EStG
Ohne Grund und Boden; für den AfA-Mehrbetrag. Zur Aufteilung siehe Kaufpreisaufteilung.
Zustand und Modernisierung
Welche Modernisierungen wurden zum Stichtag oder kurz davor durchgeführt? Die Punkte folgen Tabelle 1 der Anlage 2 ImmoWertV, höchstens 20.
Der Rechner setzt je Element die Höchstpunkte an. Liegen Maßnahmen weiter zurück, sind nach Anlage 2 weniger Punkte anzusetzen; das zeigt die Spanne im Ergebnis.
Der Zustand verändert nicht den Modellwert, nur die Spanne.
Was bedeutet das Ergebnis? Liegt die modellhafte Restnutzungsdauer deutlich unter dem typisierten AfA-Zeitraum (bei Wohngebäuden mit Fertigstellung von 1925 bis 2022 zum Beispiel 2 Prozent AfA, also 50 Jahre ab Anschaffung), kann ein Gutachten nach § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG fachlich sinnvoll sein. Grundlage der Berechnung: Anlage 1 und 2 ImmoWertV und § 7 Abs. 4 EStG. Ob und wie daraus eine steuerliche Wirkung entsteht, klären Sie mit Ihrer Steuerberatung.
Lohnt sich ein Gutachten für Sie?
Wenn Ihre geschätzte Restnutzungsdauer unter der gesetzlichen Pauschale liegt, ordnen wir ein, ob ein Restnutzungsdauergutachten technisch plausibel und wirtschaftlich sinnvoll sein kann, bevor Sie weiter investieren.
Vertrauliche Einordnung zu Unterlagenlage und nächstem Schritt.
Was Sie über Restnutzungsdauergutachten wissen müssen
Wie genau ist dieser Rechner?
Der Rechner wendet die Formel der Anlage 2 ImmoWertV an: Gesamtnutzungsdauer nach Anlage 1, Alter zum Stichtag und Modernisierungspunkte nach Tabelle 1 ergeben mit den Koeffizienten der Tabelle 3 die modellhafte Restnutzungsdauer. Das ist eine vereinfachte Ersteinschätzung und ersetzt kein Gutachten. Ein Gutachten berücksichtigt zusätzlich den Zustand der Bauteile, Schäden, Schadstoffe, Brandschutz und die energetische Qualität und kann deshalb zu einer anderen Restnutzungsdauer kommen. Mehr Hintergrund im Ratgeber Restnutzungsdauer.
Wann lohnt sich ein professionelles Gutachten?
Ein Gutachten kann wirtschaftlich interessant sein, wenn die geschätzte Restnutzungsdauer deutlich unter der gesetzlichen Pauschale liegt und der Gebäudeanteil ausreichend hoch ist. Ob sich daraus ein steuerlicher Vorteil ergibt, hängt vom Einzelfall ab und sollte durch Ihre Steuerberatung geprüft werden. Sie können direkt ein Gutachten anfragen.
Wie wird die Restnutzungsdauer steuerlich eingeordnet?
Ein Restnutzungsdauergutachten kann die technische Grundlage liefern, wenn eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer plausibel ist. Ob und wie dies steuerlich berücksichtigt wird, prüft Ihre Steuerberatung bzw. die zuständige Stelle im Einzelfall. Wir leisten keine Steuerberatung und versprechen kein steuerliches Ergebnis.
Was kostet ein Restnutzungsdauergutachten?
Für eine Eigentumswohnung kostet das Restnutzungsdauergutachten 900 Euro inklusive Umsatzsteuer, Begehung und Anfahrt in Rhein-Main, an der Bergstraße und in Rhein-Neckar. Für Einfamilienhäuser und andere Objekte richtet sich das Honorar nach Objektart, Größe und Unterlagenlage; nach Ihrer Anfrage erhalten Sie ein schriftliches Angebot. Sie können direkt ein Gutachten anfragen.
Wie lange dauert die Erstellung?
Das Gutachten liegt in der Regel 3 bis 4 Wochen nach dem Ortstermin vor. Die Dauer hängt von Objektzugang, Unterlagenlage und Abstimmungsbedarf ab; zeitkritische Fälle sprechen wir vorab ab. Sprechen Sie uns an, wenn Sie einen Termin brauchen.
Hinweis: Die steuerliche Nutzung und Anerkennung eines Restnutzungsdauergutachtens liegt in der Zuständigkeit der Steuerberatung und des Finanzamts. Schneider Theißing erstellt die bautechnische Herleitung als Ingenieurleistung unserer Bauingenieure; eine öffentliche Bestellung und Vereidigung oder eine Zertifizierung als Sachverständiger besteht nicht. Eine steuerliche oder rechtliche Beratung erfolgt nicht.
Lassen Sie Ihr Ergebnis von einem Bauingenieur prüfen
Fachliche Ersteinschätzung, ob ein Restnutzungsdauergutachten für Ihre Immobilie technisch plausibel und wirtschaftlich relevant sein kann. Keine Verpflichtung.