Vertrags- und Nachtragsmanagement: Bauverträge steuern, bevor Nachträge das Budget bestimmen
Wir übernehmen das Contract Management auf Auftraggeberseite: technische Prüfung des Bauvertrags und des Leistungssolls, laufendes Nachtragsmanagement nach VOB/B und BGB, Bewertung von Behinderungen und Bauzeitansprüchen, Prüfung der Schlussrechnung. Durch Bauingenieure, die Verträge auf der Baustelle umgesetzt haben.
Vertrags- und Nachtragsmanagement (Contract Management) hilft dabei, dass ein Bauvertrag so umgesetzt wird, wie er geschlossen wurde: Leistungssoll, Vergütung, Termine und Änderungen werden laufend gegen den Vertrag geprüft und dokumentiert. Schneider Theißing übernimmt das auf Auftraggeberseite: technische Prüfung des Bauvertrags vor Unterschrift, technische und kalkulatorische Prüfung jedes Nachtrags dem Grunde und der Höhe nach, technische Bewertung von Behinderungen und Bauzeitansprüchen, Prüfung der Schlussrechnung. Rechtliche Beratung erbringen wir nicht; wo sie nötig ist, sagen wir das und arbeiten der Rechtsberatung zu.
- Nach VOB/B, BGB-Bauvertrag, GU- und Pauschalverträgen
- Einzelprüfung oder laufend über die gesamte Bauzeit
- Technische und kalkulatorische Bewertung, prüffähig dokumentiert
- Rhein-Main, Bergstraße und Rhein-Neckar, projektbezogen auch darüber hinaus
Wann Vertrags- und Nachtragsmanagement den Unterschied macht
Viele Nachtragsstreitigkeiten haben ihre Ursache im Vertrag: ein unklares Leistungssoll, eine funktionale Beschreibung ohne Qualitätsstandard, fehlende Regeln für Änderungen und Bauzeit. Auf der Baustelle wird das dann als Nachtrag sichtbar, oft dann, wenn der Termindruck am größten ist.
Wir setzen an beiden Stellen an: vor Vertragsschluss prüfen wir Leistungsbeschreibung und technische Vertragsteile auf Lücken, während der Ausführung prüfen und steuern wir jeden Nachtrag, bevor er zur Forderung wird.
- Nachträge kommen schneller, als sie geprüft werden
- Unklar, ob eine Leistung im Vertrag enthalten ist
- Bauzeitverlängerung und Behinderungsanzeigen ohne Bewertung
- Pauschalvertrag, aber trotzdem Mehrforderungen
- Schlussrechnung deutlich über dem Budget
- Streit droht, die Dokumentation fehlt
Wir prüfen und steuern auf Auftraggeberseite.
Vertrag oder Nachtrag prüfen lassen
Das Wichtigste auf einen Blick
- Was wir tunBauvertragsprüfung (technisch), Nachtragsprüfung dem Grunde und der Höhe nach, Bauzeit und Behinderungen, Schlussrechnungsprüfung, technische Prüfung von Claims.
- Für wenBauherren, Projektentwickler, Investoren, Unternehmen, öffentliche Auftraggeber.
- VertragsartenVOB/B, BGB-Bauvertrag nach §§ 650a ff., GU- und TU-Verträge, Einheitspreis- und Pauschalverträge.
- EinsatzformEinzelprüfung eines Nachtrags oder laufendes Mandat über die Bauzeit, auch ergänzend zu Ihrer Bauleitung.
- Wer prüftBauingenieure der Geschäftsführung, einer mit Masterabschluss in Baurecht und Baumanagement.
- AbgrenzungTechnische und kalkulatorische Bewertung. Die Rechtsberatung übernimmt Ihr Rechtsanwalt.
Was Vertrags- und Nachtragsmanagement umfasst
Leistungsbeschreibung, Baubeschreibung und technische Vertragsanlagen auf Lücken, Widersprüche und Nachtragsrisiken prüfen; Regeln für Änderungen, Termine und Abrechnung.
Jeden Nachtrag dem Grunde nach (ist die Leistung neu oder geändert?) und der Höhe nach (Preisermittlung, Mengen, Zuschläge) prüfen, Prüfvermerk für die Entscheidung.
Nachtragsliste mit Status, Fristen und Budgetwirkung; Verhandlungsvorbereitung; Prognose der Gesamtkosten bis Projektende.
Behinderungsanzeigen und Bauzeitansprüche gegen Terminplan und Bauablauf prüfen, Ursachen und Auswirkungen dokumentieren.
Schlussrechnung gegen Vertrag, Aufmaß, beauftragte Nachträge und Abschlagszahlungen prüfen, Einbehalte und Sicherheiten.
Dokumentation so führen, dass Forderungen nachvollziehbar bewertet und nicht nachvollziehbare Forderungen begründet zurückgewiesen werden können.
Nachtrag, Claim, Contract Management: was ist was?
Ein Nachtrag ist eine zusätzliche Vergütungsforderung, weil sich Leistung oder Umstände gegenüber dem Vertrag geändert haben. Nach VOB/B ergeben sich die Ansprüche vor allem aus § 2 Abs. 3, 5, 6 und 8, beim BGB-Bauvertrag aus dem Anordnungsrecht nach § 650b und der Vergütungsanpassung nach § 650c BGB. Ein Claim ist der weitergehende Begriff aus dem internationalen Sprachgebrauch und umfasst auch Bauzeit- und Schadensersatzansprüche.
Contract Management bezeichnet die laufende Steuerung des Vertrags über die gesamte Projektlaufzeit: Leistungssoll halten, Änderungen bewerten, Fristen überwachen, dokumentieren. Nachtragsmanagement ist der Teil, der sich mit den Vergütungsfolgen von Änderungen befasst.
- Nachtrag dem Grunde nach: Ist die geforderte Leistung tatsächlich neu oder geändert?
- Nachtrag der Höhe nach: Ist der geforderte Preis nachvollziehbar ermittelt?
- Behinderung: Hat ein Umstand aus der Sphäre des Auftraggebers die Ausführung verzögert?
- Schlussrechnung: Stimmt die Summe aus Vertrag, Nachträgen und Aufmaß?
Was Sie uns schicken
- Bauvertrag mit Leistungsverzeichnis oder Baubeschreibung und Vertragsbedingungen
- Terminplan und Zahlungsplan
- Nachtragsangebote mit Preisermittlung, hinterlegte Urkalkulation, bei öffentlichen Aufträgen die Formblätter 221 bis 223
- Anordnungen, Behinderungsanzeigen und Schriftverkehr
- Pläne im alten und im neuen Stand
- Bautagesberichte, Aufmaße und Fotos
Was Sie bekommen
Vor Vertragsschluss eine Liste der Lücken, Widersprüche und Nachtragsrisiken im technischen Vertragsteil mit technischen Hinweisen für Ihre Rechtsberatung. In der Ausführung je Nachtrag einen Prüfvermerk mit technisch eingeordneter Anspruchsgrundlage, Leistungsabgrenzung, geprüften Mengen und Preisen, empfohlenem Betrag und offenen Punkten. Dazu eine fortgeschriebene Nachtragsliste mit Status, Fristen und Budgetwirkung.
Diese Seite beschreibt das laufende Mandat über die Bauzeit. Für die Prüfung einzelner Nachträge siehe Nachtragsmanagement.
Fragen und Antworten
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