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Vertragsmanagement · Nachtragsmanagement · Contract Management

Vertrags- und Nachtragsmanagement: Bauverträge steuern, bevor Nachträge das Budget bestimmen

Wir übernehmen das Contract Management auf Auftraggeberseite: technische Prüfung des Bauvertrags und des Leistungssolls, laufendes Nachtragsmanagement nach VOB/B und BGB, Bewertung von Behinderungen und Bauzeitansprüchen, Prüfung der Schlussrechnung. Durch Bauingenieure, die Verträge auf der Baustelle umgesetzt haben.

Vertrag oder Nachtrag prüfen lassen +49 178 604 1571
Kurz gesagt

Vertrags- und Nachtragsmanagement (Contract Management) hilft dabei, dass ein Bauvertrag so umgesetzt wird, wie er geschlossen wurde: Leistungssoll, Vergütung, Termine und Änderungen werden laufend gegen den Vertrag geprüft und dokumentiert. Schneider Theißing übernimmt das auf Auftraggeberseite: technische Prüfung des Bauvertrags vor Unterschrift, technische und kalkulatorische Prüfung jedes Nachtrags dem Grunde und der Höhe nach, technische Bewertung von Behinderungen und Bauzeitansprüchen, Prüfung der Schlussrechnung. Rechtliche Beratung erbringen wir nicht; wo sie nötig ist, sagen wir das und arbeiten der Rechtsberatung zu.

  • Nach VOB/B, BGB-Bauvertrag, GU- und Pauschalverträgen
  • Einzelprüfung oder laufend über die gesamte Bauzeit
  • Technische und kalkulatorische Bewertung, prüffähig dokumentiert
  • Rhein-Main, Bergstraße und Rhein-Neckar, projektbezogen auch darüber hinaus
Ausgangslage

Wann Vertrags- und Nachtragsmanagement den Unterschied macht

Viele Nachtragsstreitigkeiten haben ihre Ursache im Vertrag: ein unklares Leistungssoll, eine funktionale Beschreibung ohne Qualitätsstandard, fehlende Regeln für Änderungen und Bauzeit. Auf der Baustelle wird das dann als Nachtrag sichtbar, oft dann, wenn der Termindruck am größten ist.

Wir setzen an beiden Stellen an: vor Vertragsschluss prüfen wir Leistungsbeschreibung und technische Vertragsteile auf Lücken, während der Ausführung prüfen und steuern wir jeden Nachtrag, bevor er zur Forderung wird.

  • Nachträge kommen schneller, als sie geprüft werden
  • Unklar, ob eine Leistung im Vertrag enthalten ist
  • Bauzeitverlängerung und Behinderungsanzeigen ohne Bewertung
  • Pauschalvertrag, aber trotzdem Mehrforderungen
  • Schlussrechnung deutlich über dem Budget
  • Streit droht, die Dokumentation fehlt

Wir prüfen und steuern auf Auftraggeberseite.

Anfrage

Vertrag oder Nachtrag prüfen lassen

Die Anfrage ist unverbindlich. Wir melden uns werktags persönlich; ein Honorar entsteht erst mit einem schriftlichen Angebot, das Sie annehmen. Ihre Daten verwenden wir nur zur Bearbeitung Ihrer Anfrage.

Auf einen Blick

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Was wir tunBauvertragsprüfung (technisch), Nachtragsprüfung dem Grunde und der Höhe nach, Bauzeit und Behinderungen, Schlussrechnungsprüfung, technische Prüfung von Claims.
  • Für wenBauherren, Projektentwickler, Investoren, Unternehmen, öffentliche Auftraggeber.
  • VertragsartenVOB/B, BGB-Bauvertrag nach §§ 650a ff., GU- und TU-Verträge, Einheitspreis- und Pauschalverträge.
  • EinsatzformEinzelprüfung eines Nachtrags oder laufendes Mandat über die Bauzeit, auch ergänzend zu Ihrer Bauleitung.
  • Wer prüftBauingenieure der Geschäftsführung, einer mit Masterabschluss in Baurecht und Baumanagement.
  • AbgrenzungTechnische und kalkulatorische Bewertung. Die Rechtsberatung übernimmt Ihr Rechtsanwalt.
Leistungsumfang

Was Vertrags- und Nachtragsmanagement umfasst

01
Bauvertrag vor Unterschrift

Leistungsbeschreibung, Baubeschreibung und technische Vertragsanlagen auf Lücken, Widersprüche und Nachtragsrisiken prüfen; Regeln für Änderungen, Termine und Abrechnung.

02
Nachtragsprüfung

Jeden Nachtrag dem Grunde nach (ist die Leistung neu oder geändert?) und der Höhe nach (Preisermittlung, Mengen, Zuschläge) prüfen, Prüfvermerk für die Entscheidung.

03
Nachtragssteuerung

Nachtragsliste mit Status, Fristen und Budgetwirkung; Verhandlungsvorbereitung; Prognose der Gesamtkosten bis Projektende.

04
Bauzeit und Behinderungen

Behinderungsanzeigen und Bauzeitansprüche gegen Terminplan und Bauablauf prüfen, Ursachen und Auswirkungen dokumentieren.

05
Schlussrechnung

Schlussrechnung gegen Vertrag, Aufmaß, beauftragte Nachträge und Abschlagszahlungen prüfen, Einbehalte und Sicherheiten.

06
Dokumentation und Claim-Prüfung

Dokumentation so führen, dass Forderungen nachvollziehbar bewertet und nicht nachvollziehbare Forderungen begründet zurückgewiesen werden können.

Begriffe

Nachtrag, Claim, Contract Management: was ist was?

Ein Nachtrag ist eine zusätzliche Vergütungsforderung, weil sich Leistung oder Umstände gegenüber dem Vertrag geändert haben. Nach VOB/B ergeben sich die Ansprüche vor allem aus § 2 Abs. 3, 5, 6 und 8, beim BGB-Bauvertrag aus dem Anordnungsrecht nach § 650b und der Vergütungsanpassung nach § 650c BGB. Ein Claim ist der weitergehende Begriff aus dem internationalen Sprachgebrauch und umfasst auch Bauzeit- und Schadensersatzansprüche.

Contract Management bezeichnet die laufende Steuerung des Vertrags über die gesamte Projektlaufzeit: Leistungssoll halten, Änderungen bewerten, Fristen überwachen, dokumentieren. Nachtragsmanagement ist der Teil, der sich mit den Vergütungsfolgen von Änderungen befasst.

  • Nachtrag dem Grunde nach: Ist die geforderte Leistung tatsächlich neu oder geändert?
  • Nachtrag der Höhe nach: Ist der geforderte Preis nachvollziehbar ermittelt?
  • Behinderung: Hat ein Umstand aus der Sphäre des Auftraggebers die Ausführung verzögert?
  • Schlussrechnung: Stimmt die Summe aus Vertrag, Nachträgen und Aufmaß?

Was Sie uns schicken

  • Bauvertrag mit Leistungsverzeichnis oder Baubeschreibung und Vertragsbedingungen
  • Terminplan und Zahlungsplan
  • Nachtragsangebote mit Preisermittlung, hinterlegte Urkalkulation, bei öffentlichen Aufträgen die Formblätter 221 bis 223
  • Anordnungen, Behinderungsanzeigen und Schriftverkehr
  • Pläne im alten und im neuen Stand
  • Bautagesberichte, Aufmaße und Fotos

Was Sie bekommen

Vor Vertragsschluss eine Liste der Lücken, Widersprüche und Nachtragsrisiken im technischen Vertragsteil mit technischen Hinweisen für Ihre Rechtsberatung. In der Ausführung je Nachtrag einen Prüfvermerk mit technisch eingeordneter Anspruchsgrundlage, Leistungsabgrenzung, geprüften Mengen und Preisen, empfohlenem Betrag und offenen Punkten. Dazu eine fortgeschriebene Nachtragsliste mit Status, Fristen und Budgetwirkung.

Diese Seite beschreibt das laufende Mandat über die Bauzeit. Für die Prüfung einzelner Nachträge siehe Nachtragsmanagement.

Häufige Fragen

Fragen und Antworten

Nach verbreitetem Verständnis erkennt der Auftraggeber damit an, dass die Leistung geändert oder zusätzlich ist und vergütet werden muss, die Höhe der Vergütung ist aber noch offen. Damit kann die Leistung ausgeführt werden, während der Preis geprüft und verhandelt wird. Die rechtliche Tragweite der konkreten Formulierung sollte Ihr Rechtsanwalt prüfen. Wichtig ist, das schriftlich und mit klarem Leistungsumfang festzuhalten.
Ja. Auch beim Pauschalvertrag gibt es Vergütungsanpassungen, wenn der Auftraggeber Leistungen ändert oder zusätzliche verlangt. Entscheidend ist, was die Pauschale nach Vertrag und Leistungsbeschreibung abdeckt.
Nein. Wir bewerten technisch und kalkulatorisch und dokumentieren prüffähig. Rechtliche Fragen klärt Ihre Rechtsberatung; mit ihr arbeiten wir auf Wunsch zusammen.
Ja. Die Prüfung eines einzelnen Nachtrags ist ein abgegrenzter Auftrag mit Prüfvermerk. Bei vielen Nachträgen ist ein laufendes Mandat wirtschaftlicher.
Am wirksamsten vor Vertragsschluss, weil sich Lücken im Leistungssoll dann noch schließen lassen. Während der Ausführung so früh wie möglich, spätestens wenn der erste größere Nachtrag eingeht.
Unser Vertrags- und Nachtragsmanagement für Bauprojekte arbeitet auf Auftraggeberseite. Bauunternehmen unterstützen wir getrennt davon in der Unternehmensberatung, nie im selben Projekt.

Stand:

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