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Bauherrenvertreter · Projektleitung · Auftraggeberseite

Externe Bauherrenvertretung für Bau- und Immobilienprojekte

Planer, Generalunternehmer und Behörden haben eigene Interessen. Der Bauherr braucht jemanden, der seine Seite kennt, Entscheidungen vorbereitet und die Umsetzung kontrolliert. Das ist Bauherrenvertretung.

Bauherrenvertretung anfragen +49 178 604 1571
Kurz gesagt

Externe Bauherrenvertretung bedeutet: Ein Bauingenieur vertritt die Interessen des Bauherrn gegenüber Planern, Generalunternehmern und Behörden, bereitet Entscheidungen vor, kontrolliert Kosten, Termine, Qualität und Nachträge und begleitet die Abnahme. Schneider Theißing übernimmt die Rolle als Projektmandat oder als Interim-Rolle für Unternehmen, Investoren, Family Offices und Kommunen, die bauen, ohne eine eigene Bauabteilung zu unterhalten.

Ausgangslage

Warum Bauherren eine eigene Instanz brauchen

In einem Bauprojekt vertritt niemand automatisch den Bauherrn. Der Architekt wahrt auch seine Planung, der Generalunternehmer seine Marge, der Fachplaner sein Gewerk. Entscheidungen fallen in Besprechungen, deren Folgen der Bauherr erst in der Schlussrechnung sieht. Wer kein eigenes Baubüro hat, riskiert in dieser Konstellation Zeit, Geld und Qualität.

Als Bauherrenvertreter übernehmen wir die Aufgaben, die der Bauherr delegieren kann, ohne die Entscheidungshoheit abzugeben: Wir bereiten Entscheidungen vor, prüfen Unterlagen, Nachträge und Rechnungen, steuern Termine und Kosten und vertreten den Bauherrn in Besprechungen und Verhandlungen. Die Verträge mit Planern und Unternehmern bleiben beim Bauherrn; wir achten darauf, dass sie eingehalten werden.

Wir übernehmen Bauherrenvertretung in Frankfurt und im gesamten Rhein-Main-Gebiet, an der Bergstraße und in Rhein-Neckar.

Kontaktformular

Bauherrenvertretung besprechen? Schreiben Sie uns.

Die Anfrage ist unverbindlich. Wir melden uns werktags persönlich; ein Honorar entsteht erst mit einem schriftlichen Angebot, das Sie annehmen. Ihre Daten verwenden wir nur zur Bearbeitung Ihrer Anfrage.

Leistungsübersicht

Was die Bauherrenvertretung umfasst

01
Ziel- und Bedarfsklärung

Projektziele, Budget, Terminrahmen, Qualitäten und Organisation werden zu Beginn festgelegt. Daraus entsteht das Projekthandbuch mit Zuständigkeiten, Entscheidungswegen und Berichtsrhythmus.

02
Planer- und Unternehmerauswahl

Vorbereitung der Vergaben, Prüfung von Angeboten, Verträgen und Leistungsbildern nach HOAI und VOB, Mitwirkung bei Verhandlungen. Die rechtliche Prüfung übernimmt die Rechtsberatung.

03
Steuerung von Terminen und Kosten

Terminplan mit Meilensteinen, Kostenverfolgung je Kostengruppe, Fortschreibung bei Änderungen, Frühwarnung bei Abweichungen. Berichtswesen für Geschäftsführung, Gremien oder Finanzierer.

04
Vertretung in Besprechungen

Teilnahme an Planungs- und Baubesprechungen, Protokollprüfung, Durchsetzung von Bauherrenentscheidungen, Abstimmung mit Behörden und Versorgern.

05
Prüfung von Nachträgen und Rechnungen

Nachtragsprüfung dem Grunde und der Höhe nach, Rechnungsprüfung nach VOB/B, Freigabeempfehlung an den Bauherrn, Dokumentation für Streitfälle.

06
Abnahme und Gewährleistung

Organisation der Abnahmen mit Mängelliste und Vorbehalten, Übergabe, Verfolgung der Mängelbeseitigung und Begehung vor Ablauf der Gewährleistungsfristen.

Prüfpunkte

Abgrenzung: Bauherrenvertretung, Projektsteuerung, Bauleitung

Die Begriffe werden oft vermischt. Für den Vertrag und die Haftung ist die Abgrenzung wichtig:

  • Bauherrenvertretung: Wahrnehmung der Bauherreninteressen gegenüber allen Beteiligten, Entscheidungsvorbereitung und Kontrolle. Umfang und Vollmachten werden vertraglich festgelegt.
  • Projektsteuerung nach AHO-Heft Nr. 9: delegierbare Bauherrenaufgaben in Stabsfunktion über die fünf Handlungsbereiche Organisation, Qualitäten, Kosten, Termine und Verträge. Die Bauherrenvertretung baut in der Regel darauf auf.
  • Projektleitung: nicht delegierbare Bauherrenaufgaben mit Entscheidungs- und Durchsetzungskompetenz. Sie kann dem Bauherrenvertreter mit entsprechender Vollmacht übertragen werden.
  • Objektüberwachung nach HOAI LPH 8: Überwachung der Ausführung auf der Baustelle durch den Architekten oder einen unabhängigen Bauüberwacher. Sie ist eine Leistung im Projekt, nicht die Vertretung des Bauherrn.
  • Bauleitung nach Landesbauordnung: öffentlich-rechtliche Verantwortung für die ordnungsgemäße Ausführung. Sie ist von der Bauherrenvertretung getrennt zu sehen.
  • Rechtsberatung: Vertragsgestaltung und Durchsetzung von Ansprüchen bleiben bei Rechtsanwälten. Wir liefern die technische und wirtschaftliche Grundlage.
Typische Szenarien

Für wen Bauherrenvertretung sinnvoll ist

Unternehmen mit Betriebsgebäude

Die Geschäftsführung kann ein Bauprojekt nicht neben dem Tagesgeschäft steuern. Wir übernehmen die Vertretung mit klaren Entscheidungsvorlagen und einem festen Berichtsrhythmus.

Investoren und Family Offices

Mehrere Projekte, keine eigene Bauabteilung. Wir vertreten die Eigentümerinteressen gegenüber Entwicklern, Generalunternehmern und Planern und berichten an das Investmentmanagement.

Kommunen und öffentliche Einrichtungen

Das Bauamt ist ausgelastet, das Projekt braucht eine Instanz, die Vergabe, Termine und Nachträge im Blick behält. Wir arbeiten mit Vergabestelle und Gremien zusammen.

Private Bauherren und Erbengemeinschaften

Ein Neubau, eine Sanierung oder ein Umbau mit mehreren Beteiligten. Wir sorgen dafür, dass Entscheidungen vorbereitet, dokumentiert und umgesetzt werden.

Einsatzmodelle

Bauherrenvertretung als Projektmandat oder als Interim-Rolle

Externe Bauherrenvertretung lässt sich als abgegrenztes Projektmandat beauftragen, etwa von der Vergabe bis zur Abnahme, oder als Interim-Rolle, wenn in Ihrer Organisation der Bauherrenvertreter, Projektleiter oder Head of Construction vorübergehend fehlt. Im Interim-Mandat arbeiten wir in Ihrer Organisation, mit Ihren Berichtswegen und definierten Befugnissen.

Für Unternehmen, Investoren, Family Offices und Kommunen, die bauen, ohne eine eigene Bauabteilung zu unterhalten. Details zu Rollen, Einsatzmodell und Abrechnung: Interim Management für Bau und Immobilien.

Häufige Fragen

Fragen und Antworten

Das Honorar richtet sich nach Leistungsumfang, Projektdauer und Vollmachten, als Orientierung dienen die AHO-Honorartafeln. Nach Ihrer Anfrage erhalten Sie ein schriftliches Angebot mit Leistungsbild und Berichtsform; Kosten entstehen erst mit Ihrer Beauftragung.
So viele wie nötig, so wenige wie möglich. Üblich ist eine Vollmacht für die laufende Projektabwicklung mit Wertgrenzen, etwa für Freigaben von Rechnungen oder kleineren Nachträgen. Grundsatzentscheidungen, Vertragsabschlüsse und Zahlungen oberhalb der Wertgrenze bleiben beim Bauherrn.
Nein. Planung und Objektüberwachung bleiben Leistungen des Architekten oder eines unabhängigen Bauüberwachers. Der Bauherrenvertreter prüft, ob diese Leistungen vertragsgemäß erbracht werden, und vertritt den Bauherrn gegenüber allen Beteiligten.
Idealerweise vor der Planerauswahl, spätestens vor der Vergabe der Bauleistungen. Je früher Ziele, Budget und Verträge geordnet sind, desto weniger muss später korrigiert werden. Ein Einstieg in ein laufendes Projekt ist möglich und beginnt mit einer Bestandsaufnahme.
Ja. Wir haben keine Rahmenverträge mit ausführenden Unternehmen oder Planern und erhalten keine Provisionen aus Vergaben. Mögliche Interessenkonflikte legen wir vor Beauftragung offen.

Ihre Seite im Projekt besetzen

Kurze Einordnung zu Projektstand, Beteiligten und sinnvollem Umfang der Vertretung.

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