Externe Bauherrenvertretung für Bau- und Immobilienprojekte
Planer, Generalunternehmer und Behörden haben eigene Interessen. Der Bauherr braucht jemanden, der seine Seite kennt, Entscheidungen vorbereitet und die Umsetzung kontrolliert. Das ist Bauherrenvertretung.
Externe Bauherrenvertretung bedeutet: Ein Bauingenieur vertritt die Interessen des Bauherrn gegenüber Planern, Generalunternehmern und Behörden, bereitet Entscheidungen vor, kontrolliert Kosten, Termine, Qualität und Nachträge und begleitet die Abnahme. Schneider Theißing übernimmt die Rolle als Projektmandat oder als Interim-Rolle für Unternehmen, Investoren, Family Offices und Kommunen, die bauen, ohne eine eigene Bauabteilung zu unterhalten.
Warum Bauherren eine eigene Instanz brauchen
In einem Bauprojekt vertritt niemand automatisch den Bauherrn. Der Architekt wahrt auch seine Planung, der Generalunternehmer seine Marge, der Fachplaner sein Gewerk. Entscheidungen fallen in Besprechungen, deren Folgen der Bauherr erst in der Schlussrechnung sieht. Wer kein eigenes Baubüro hat, riskiert in dieser Konstellation Zeit, Geld und Qualität.
Als Bauherrenvertreter übernehmen wir die Aufgaben, die der Bauherr delegieren kann, ohne die Entscheidungshoheit abzugeben: Wir bereiten Entscheidungen vor, prüfen Unterlagen, Nachträge und Rechnungen, steuern Termine und Kosten und vertreten den Bauherrn in Besprechungen und Verhandlungen. Die Verträge mit Planern und Unternehmern bleiben beim Bauherrn; wir achten darauf, dass sie eingehalten werden.
Wir übernehmen Bauherrenvertretung in Frankfurt und im gesamten Rhein-Main-Gebiet, an der Bergstraße und in Rhein-Neckar.
Bauherrenvertretung besprechen? Schreiben Sie uns.
Was die Bauherrenvertretung umfasst
Projektziele, Budget, Terminrahmen, Qualitäten und Organisation werden zu Beginn festgelegt. Daraus entsteht das Projekthandbuch mit Zuständigkeiten, Entscheidungswegen und Berichtsrhythmus.
Vorbereitung der Vergaben, Prüfung von Angeboten, Verträgen und Leistungsbildern nach HOAI und VOB, Mitwirkung bei Verhandlungen. Die rechtliche Prüfung übernimmt die Rechtsberatung.
Terminplan mit Meilensteinen, Kostenverfolgung je Kostengruppe, Fortschreibung bei Änderungen, Frühwarnung bei Abweichungen. Berichtswesen für Geschäftsführung, Gremien oder Finanzierer.
Teilnahme an Planungs- und Baubesprechungen, Protokollprüfung, Durchsetzung von Bauherrenentscheidungen, Abstimmung mit Behörden und Versorgern.
Nachtragsprüfung dem Grunde und der Höhe nach, Rechnungsprüfung nach VOB/B, Freigabeempfehlung an den Bauherrn, Dokumentation für Streitfälle.
Organisation der Abnahmen mit Mängelliste und Vorbehalten, Übergabe, Verfolgung der Mängelbeseitigung und Begehung vor Ablauf der Gewährleistungsfristen.
Abgrenzung: Bauherrenvertretung, Projektsteuerung, Bauleitung
Die Begriffe werden oft vermischt. Für den Vertrag und die Haftung ist die Abgrenzung wichtig:
- Bauherrenvertretung: Wahrnehmung der Bauherreninteressen gegenüber allen Beteiligten, Entscheidungsvorbereitung und Kontrolle. Umfang und Vollmachten werden vertraglich festgelegt.
- Projektsteuerung nach AHO-Heft Nr. 9: delegierbare Bauherrenaufgaben in Stabsfunktion über die fünf Handlungsbereiche Organisation, Qualitäten, Kosten, Termine und Verträge. Die Bauherrenvertretung baut in der Regel darauf auf.
- Projektleitung: nicht delegierbare Bauherrenaufgaben mit Entscheidungs- und Durchsetzungskompetenz. Sie kann dem Bauherrenvertreter mit entsprechender Vollmacht übertragen werden.
- Objektüberwachung nach HOAI LPH 8: Überwachung der Ausführung auf der Baustelle durch den Architekten oder einen unabhängigen Bauüberwacher. Sie ist eine Leistung im Projekt, nicht die Vertretung des Bauherrn.
- Bauleitung nach Landesbauordnung: öffentlich-rechtliche Verantwortung für die ordnungsgemäße Ausführung. Sie ist von der Bauherrenvertretung getrennt zu sehen.
- Rechtsberatung: Vertragsgestaltung und Durchsetzung von Ansprüchen bleiben bei Rechtsanwälten. Wir liefern die technische und wirtschaftliche Grundlage.
Für wen Bauherrenvertretung sinnvoll ist
Unternehmen mit Betriebsgebäude
Die Geschäftsführung kann ein Bauprojekt nicht neben dem Tagesgeschäft steuern. Wir übernehmen die Vertretung mit klaren Entscheidungsvorlagen und einem festen Berichtsrhythmus.
Investoren und Family Offices
Mehrere Projekte, keine eigene Bauabteilung. Wir vertreten die Eigentümerinteressen gegenüber Entwicklern, Generalunternehmern und Planern und berichten an das Investmentmanagement.
Kommunen und öffentliche Einrichtungen
Das Bauamt ist ausgelastet, das Projekt braucht eine Instanz, die Vergabe, Termine und Nachträge im Blick behält. Wir arbeiten mit Vergabestelle und Gremien zusammen.
Private Bauherren und Erbengemeinschaften
Ein Neubau, eine Sanierung oder ein Umbau mit mehreren Beteiligten. Wir sorgen dafür, dass Entscheidungen vorbereitet, dokumentiert und umgesetzt werden.
Bauherrenvertretung als Projektmandat oder als Interim-Rolle
Externe Bauherrenvertretung lässt sich als abgegrenztes Projektmandat beauftragen, etwa von der Vergabe bis zur Abnahme, oder als Interim-Rolle, wenn in Ihrer Organisation der Bauherrenvertreter, Projektleiter oder Head of Construction vorübergehend fehlt. Im Interim-Mandat arbeiten wir in Ihrer Organisation, mit Ihren Berichtswegen und definierten Befugnissen.
Für Unternehmen, Investoren, Family Offices und Kommunen, die bauen, ohne eine eigene Bauabteilung zu unterhalten. Details zu Rollen, Einsatzmodell und Abrechnung: Interim Management für Bau und Immobilien.
Fragen und Antworten
Fallbeispiel zu dieser Leistung
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Kurze Einordnung zu Projektstand, Beteiligten und sinnvollem Umfang der Vertretung.