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HOAI-Honorar · Kostenübersicht

Bauüberwachung: Kosten und Honorarstruktur nach HOAI.

Wie sich das Honorar für die Leistungsphase 8 berechnet.

HOAI-Honorar · Kostenstruktur

Honorarberechnung für die Bauüberwachung nach HOAI.

Das Honorar für die Bauüberwachung (Leistungsphase 8 nach HOAI) richtet sich nach den anrechenbaren Baukosten, der Honorarzone und dem vereinbarten Leistungsumfang. LPH 8 ist die honorarintensivste Leistungsphase und umfasst typischerweise 32 Prozent des Gesamthonorars.

Bei Schneider Theißing wird das Honorar vor Mandatsbeginn in einem schriftlichen Angebot festgelegt. Die Abrechnung erfolgt transparent auf Basis der tatsächlichen anrechenbaren Kosten.

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Kostenbestandteile

Die wichtigsten Kostenfaktoren.

01
Honorarzone und Baukosten

Die HOAI definiert fünf Honorarzonen. Wohngebäude liegen typischerweise in Zone III oder IV. Das Honorar steigt mit der Komplexität des Bauvorhabens.

02
Leistungsumfang LPH 8

Örtliche Bauüberwachung, Termincontrolling, Rechnungsprüfung, Mängelmanagement, Dokumentation. Umfang ist individuell vereinbar.

03
Kostenbeispiel

Bei anrechenbaren Baukosten von 2 Mio. Euro und Honorarzone III liegt das HOAI-Honorar für LPH 8 orientierungsweise bei 60.000 bis 80.000 Euro netto.

04
Wirtschaftlichkeit

Unabhängige Bauüberwachung kann helfen, Rechnungen, Nachträge und Mängel früher einzuordnen. Die wirtschaftliche Wirkung hängt von Projektstand, Vertragslage und Qualität der Planung ab.

Häufige Fragen

Fragen und Antworten.

Das HOAI-Honorar für LPH 8 richtet sich nach den anrechenbaren Baukosten, der Honorarzone und dem vereinbarten Leistungsumfang. Im Erstgespräch klären wir Projektstand, Leistungsumfang und die Grundlage für ein schriftliches Angebot.
Ja. Es ist möglich, nur einzelne Leistungen zu beauftragen, etwa die Rechnungsprüfung oder die Abnahmebegleitung. Der Leistungsumfang wird individuell vereinbart.
Die Kosten der Bauüberwachung trägt der Bauherr. Bei gewerblichen Projekten können sie als Projektnebenkosten eingeordnet werden; die steuerliche Behandlung sollte mit der Steuerberatung abgestimmt werden.
Kostenstruktur

Was eine externe Bauüberwachung kostet und wann sie sich rechnet.

Die Kosten für eine externe Bauüberwachung nach HOAI LPH 8 richten sich nach den anrechenbaren Baukosten und der Honorarzone. Als Richtwert können Sie mit 1,5 bis 4 Prozent der Netto-Baukosten rechnen. Bei einem Bauprojekt mit 2 Mio. Euro Bauvolumen liegt das Honorar typischerweise zwischen 30.000 und 80.000 Euro, abhängig von Komplexität und Leistungsumfang.

Diese Kosten können sich durch frühzeitige Mängelerkennung, belastbare Rechnungsprüfung und strukturierte Nachtragskontrolle wirtschaftlich lohnen. In geeigneten Projekten beobachten wir spürbare Entlastungen bei Nachträgen und Folgekosten. Die konkrete Wirkung hängt von Projektkomplexität, Vertragslage und Ausgangsqualität der Planung ab.

Verfügbar: die Bauüberwachung als abgegrenztes Leistungspaket oder auf Stundenbasis. Die meisten Mandanten bevorzugen ein klar definiertes Paket, weil es Planungssicherheit bietet. Im Erstgespräch klären wir den Leistungsumfang und erstellen bei Bedarf ein verbindliches Angebot.

Orientierungswerte nach Projektart

  • Einfamilienhaus (Neubau): Bauüberwachung auf Anfrage
  • Mehrfamilienhaus (6 bis 12 WE): auf Anfrage
  • Gewerbe-/Bürobau: auf Anfrage
  • Sanierung im Bestand: Zuschlag 15 bis 25% gegenüber Neubau wegen höherer Komplexität

Alternative: Selektive Baubegleitung

Für kleinere Projekte oder bei begrenztem Budget bieten wir eine selektive Baubegleitung an: regelmässige Baustellenbegehungen (z.B. alle 2 Wochen), Rechnungsprüfung und Abnahmebegleitung. Die Kosten liegen typischerweise bei 30 bis 50 Prozent einer vollumfänglichen Bauüberwachung. So profitieren Sie von unabhängiger Kontrolle, ohne das volle LPH-8-Honorar zu zahlen.

Individuelle Honorarauskunft für Ihr Projekt.

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