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Bundesprogramm Sanierung kommunaler Sportstätten: Projektaufruf, Projektskizze und Vorbereitung

4. November 2026 12 Min. Lesezeit Fachlich geprüft: 4. November 2026
Zusammenfassung

Der Bund fördert mit dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ (SKS) die umfassende Sanierung von Sporthallen, Sportfreianlagen sowie Hallen- und Freibädern. Der laufende Projektaufruf SKS II stellt 333 Millionen Euro bereit, Projektskizzen sind bis zum 1. Februar 2027 einzureichen. Der Bund trägt bis zu 45 Prozent, bei Haushaltsnotlage bis zu 75 Prozent, je Projekt 250.000 Euro bis 8 Millionen Euro. Die eigene Schwimmbad-Runde 2026 ist abgeschlossen. Stand der Recherche: 4. November 2026, nur amtliche Quellen.

In der ersten Runde gingen über 3.600 Projektskizzen mit rund 7,5 Milliarden Euro beantragter Förderung ein, verfügbar waren 333 Millionen Euro. Gute Aussichten haben Projekte, die formal vollständig, finanziell belegt und technisch weit vorbereitet sind. Die Auswahl trifft der Haushaltsausschuss. Dieser Ratgeber fasst die amtlichen Unterlagen zusammen und zeigt, was eine Kommune vor dem Ratsbeschluss klären sollte. Die bauliche Seite behandeln die Ratgeber Hallenbad sanieren und Freibad sanieren.

Rolle und Abgrenzung: In einem Projekt arbeiten wir immer nur für eine Partei, bei Förderprojekten für die Kommune. Wir bereiten technische Grundlagen vor, steuern Kosten, Termine und Vergaben und überwachen die Ausführung. Über die Förderung entscheiden Haushaltsausschuss und BBSR. Zuwendungs-, Beihilfe- und Vergaberecht bewertet Ihre Rechtsberatung, die Badewassertechnik plant ein Fachplaner.

Stand am 4. November 2026: drei Förderrunden

Verantwortlich ist das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB), umgesetzt wird das Programm vom Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR). Die Mittel stehen im Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität. Für 2025 und 2026 hat der Bundestag zusammen 916 Millionen Euro bereitgestellt. Das SKS hat 2025 das Programm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ (SJK) abgelöst.

FörderrundeMittelEinreichungAuswahl durch den HaushaltsausschussBewilligungszeitraum endet spätestens
SKS I, Aufruf vom 16.10.2025333 Mio. Eurobis 15.01.2026, über 3.600 Skizzen22.04.2026: 314 Projekte31.12.2031
SKS-Schwimmbäder, Aufruf vom 20.03.2026250 Mio. Euro, nur Bäderbis 19.06.2026, je nach amtlicher Meldung 939 bis 960 Skizzen, rund 3,2 Mrd. Euro beantragt23.09.2026: 195 Projekte31.12.2032
SKS II, Aufruf vom 26.10.2026333 Mio. Eurobis 01.02.2027, 23:59 Uhr, über die Förderzentrale Deutschlandvoraussichtlich April 202731.12.2033

Wer jetzt einsteigen will, kann nur noch an SKS II teilnehmen. Hallen-, Kombi- und Freibäder sowie Lehrschwimmbecken sind dort förderfähig, eine eigene Schwimmbadtranche gibt es aber nicht. Skizzen aus früheren Runden werden nicht übernommen. Der Regierungsentwurf für 2027 sieht laut Bundestag für das Programm nur 50 Millionen Euro zur Ausfinanzierung vor. Ob der Bundestag weitere Mittel beschließt, ist offen.

Was gefördert wird und was nicht

Gefördert wird die umfassende bauliche Sanierung öffentlich zugänglicher kommunaler Sportstätten mit ihren Folgeeinrichtungen wie Umkleiden, Sanitärräumen oder Tribünen. Umfassend heißt nach den FAQ des BBSR: Der Gebrauchswert steigt nachhaltig, die Maßnahme geht deutlich über Instandhaltung hinaus.

Förderfähig sind nach den FAQ die Kostengruppen (KG) 200, 300, 400, 500 und 700 nach DIN 276, brutto ohne abziehbare Vorsteuer. Nicht förderfähig sind Grundstück (KG 100), bewegliche Ausstattung (KG 600, mit Ausnahmen) und Finanzierung (KG 800). Eigenleistungen städtischer Ämter, etwa Ingenieurleistungen eigener Beschäftigter, zählen nicht.

Förderquote, Mindest- und Höchstbetrag, Eigenanteil

Der Bund gibt einen Zuschuss als Festbetragsfinanzierung, Mehrkosten nach der Bewilligung trägt also die Kommune. Der Bundesanteil beträgt bis zu 45 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, bei Haushaltsnotlage bis zu 75 Prozent. Die Notlage bestätigt die Aufsichtsbehörde, in SKS II zählt das Jahr der Skizzeneinreichung. Landkreise als Eigentümer erhalten höchstens 45 Prozent. Je Projekt muss der Bundesanteil zwischen 250.000 Euro und 8 Millionen Euro liegen. Die zuwendungsfähigen Ausgaben betragen damit mindestens 555.555 Euro, bei Haushaltsnotlage 333.333 Euro.

In Hessen fördert das Familien- und Sportministerium Bäder über SWIMplus. Nach der Richtlinie vom 29. August 2024 beträgt die Regelförderung 30 Prozent, höchstens 1 Million Euro je Maßnahme, Laufzeit bis Ende 2028. Landkreise und kreisfreie Städte legen jährlich bis 1. November eine priorisierte Vorschlagsliste vor. Im Bundesprogramm zählt diese Zuwendung als Mittel beteiligter Dritter. Weitere Programme nennt der Ratgeber Förderprogramme für Innenstädte in Hessen und Baden-Württemberg.

Rechenbeispiel mit fiktiven Zahlen: Sanierung eines Freibads

Gesamtausgaben brutto, ohne Vorsteuerabzug4.200.000 Euro
abzüglich Landeszuwendung (beteiligter Dritter)600.000 Euro
Bemessungsgrundlage3.600.000 Euro
Bundesanteil höchstens 45 Prozent1.620.000 Euro
Eigenanteil mindestens 55 Prozent, davon Förderverein 200.000 Euro1.980.000 Euro
Kommune selbst (Mindestwert 10 Prozent: 360.000 Euro)1.780.000 Euro

Mit Haushaltsnotlage läge der Bundesanteil bei höchstens 2.700.000 Euro. Die genaue Förderhöhe legt der Haushaltsausschuss mit der Auswahl fest. Wer die Landeszuwendung in den Eigenanteil einrechnet, legt einen falschen Finanzplan vor.

Energetische und weitere Anforderungen

Die Tabelle trennt zwingende Vorgaben von Kriterien, die nur positiv bewertet werden. Fundstellen sind Projektaufruf und FAQ zu SKS II vom 26.10.2026.

AnforderungVerbindlichkeitFundstelle
Bestandsgebäude nach Sanierung mindestens Effizienzgebäude-Stufe 85, Baudenkmale Stufe DenkmalzwingendAufruf Ziff. 3 a
Höchstens 85 Prozent des Primärenergiebedarfs des Referenzgebäudes; mittlere U-Werte für Zonen ab 19 °C: opak 0,30, transparent 1,6, Lichtbänder 2,7 W/(m²K)zwingendFAQ, Tabellen 1 und 2
Effizienzgebäude-Stufe 70 oder besserpositiv bewertetAufruf Ziff. 7.2
Ersatzneubau: Stufe 55 und Wärme zu 100 Prozent erneuerbarzwingendAufruf Ziff. 3 b
Gebäudenah neu eingebaute Wärmeerzeuger mit mehr als 65 Prozent erneuerbaren Energien, keine eigenständigen fossilen KesselVoraussetzung für die Förderung des WärmeerzeugersFAQ
Freibäder: mindestens 75 Prozent erneuerbare Energien oder unvermeidbare Abwärme an der Wärmeversorgungpositiv bewertetAufruf Ziff. 7.2
Anerkannte Energieeffizienz-Expertin oder anerkannter Experte, Kategorie Nichtwohngebäude, unabhängig beauftragtzwingend bei GebäudenAufruf Ziff. 7.3
Barrierefreiheit, Leitfaden Barrierefreies Bauen des Bundes als OrientierungFördergegenstand, in SKS II kein BewertungskriteriumAufruf Ziff. 3 und 7.2
Zweckbindung: Gebäude 20, Ersatzneubau 25, Sportfreianlagen 15 JahreBewilligungAufruf Ziff. 5.3

Für den Gebäudebegriff verweist SKS II auf das Gebäudemodernisierungsgesetz, der Schwimmbad-Aufruf vom März 2026 noch auf das Gebäudeenergiegesetz. Klären Sie bei Freibädern früh, welche Gebäude betroffen sind, etwa beheizte Umkleiden. Für das offene Becken setzt der Aufruf bei der Wärmeversorgung an. Eine eigene Zweckbindungsfrist für Freibäder nennt er nicht.

Verfahren in zwei Phasen

Phase 1: Projektskizze bis 1. Februar 2027

Bewertung und Auswahl

Zwingend sind die formalen und energetischen Anforderungen. Positiv wirken Projektreife ab Leistungsphase 3, übererfüllte Energiestandards, interkommunale Projekte und bei Freibädern mindestens 75 Prozent erneuerbare Energien oder Abwärme in der Wärmeversorgung. Für SKS I nannte die Bundesregierung zusätzlich Barrierefreiheit, zügige Umsetzbarkeit, schlüssige Projektstruktur, langfristige Nutzbarkeit, gesellschaftlichen Zusammenhalt und nachhaltige Baustoffe. Die Auswahl trifft der Haushaltsausschuss des Bundestags, nach Zeitplan im April 2027.

Phase 2: Zuwendungsantrag

Ausgewählte Kommunen werden zu einem Antrags- oder Koordinierungsgespräch eingeladen, unter 500.000 Euro Förderung ist ein Verzicht möglich. Der Antrag folgt spätestens vier Wochen danach. Er enthält Ausgaben- und Finanzierungsplan, Ablauf- und Zeitplan, den Nachweis des Eigenanteils und die Erklärung, dass noch nicht begonnen wurde. Ab 6 Millionen Euro Zuwendung von Bund und Land ist die Bundesbauverwaltung nach RZBau zu beteiligen. Darunter prüft die bautechnische Dienststelle der Kommune. Diese Funktion darf nach den FAQ nicht an externe Dienstleister vergeben werden.

Vorhabenbeginn und Fristen in der Umsetzung

Für Freibäder kommt eine Frist hinzu, die in keinem Aufruf steht: die Badesaison. Ausschreibung und Bindefristen müssen so liegen, dass der Zuschlag nach dem Bescheid kommt und die Bauzeit in die badefreie Zeit passt. Sonst verschiebt sich der Bau um ein Jahr.

Projektskizze technisch absichern
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Planungsentscheidungen und ihre Folgen

Förderrecht, Bautechnik und Haushalt greifen hier eng ineinander. Die Tabelle zeigt typische Entscheidungen vor der Skizze.

EntscheidungTechnische FolgeFörder- und vergaberechtliche FolgeWirtschaftliche Folge
Sanierung oder ErsatzneubauErsatzneubau mit Stufe 55, erneuerbarer Wärme, Rückbau des Bestandsunabhängiger Wirtschaftlichkeitsnachweis, Zweckbindung 25 statt 20 JahreVariantenvergleich vor der Skizze erspart Umplanung nach der Auswahl
Planung bis Leistungsphase 3 vor der SkizzeKostenberechnung mit belastbaren Mengenpositives Bewertungskriterium, noch kein VorhabenbeginnPlanungskosten vor der Auswahl, gefördert nur bei Auswahl
Bauabschnitte bildenklare Schnittstellen, etwa Becken und Technikgebäudeabgegrenzte Abschnitte förderfähig, keine Doppelförderungzu kleine Abschnitte unterschreiten 555.555 Euro
Ausschreibung vor dem BescheidLeistungsverzeichnisse früh fertigAusschreibung ist kein Vorhabenbeginn, der Zuschlag schonBindefristen und Preisrisiko müssen zum Bescheid passen
Landesmittel einbindenProgrammvorgaben des Landes zusätzlich einhaltenmindern die Bemessungsgrundlage, Bescheinigung mit der SkizzeBundesanteil sinkt mit jeder Landeszuwendung
Energiestandard über Stufe 85mehr Dämmung, Lüftung mit WärmerückgewinnungStufe 70 wird positiv bewertethöhere Investition gegen geringere Betriebskosten

Woran Projektskizzen in der ersten Runde scheiterten

Die Bundesregierung hat SKS I in der Drucksache 21/5365 vom 13. April 2026 ausgewertet. Von 3.629 Interessenbekundungen kamen 319 aus Hessen. Bäder stellten 287 Freibad-, 255 Hallenbad-, 42 Kombibad- und 26 Lehrschwimmbecken-Skizzen. Als finanzielle Gründe für die Nichtberücksichtigung nennt die Antwort, Mehrfachnennungen möglich:

Daraus und aus den Verfahrensregeln folgen die typischen Fehler. Landesmittel werden als Eigenanteil gerechnet, dann ist die Skizze nicht förderfähig. Drittmittel sind nur mündlich zugesagt, dann gilt die Finanzierung als nicht belegt. Die Ratssitzung liegt nach dem 1. Februar, dann fehlt in SKS II die Pflichtanlage. Kosten beruhen auf Pauschalwerten ohne Bestandsdaten, dann trägt die Kommune die späteren Mehrkosten. Ein Bauvertrag wird vor dem Bescheid geschlossen, dann ist die Förderung verloren.

Technische Vorbereitung der Projektskizze

Drei Ebenen: Verbindlich sind Projektaufruf, Bescheid und die genannten Gesetze. Die Gliederungstiefe der Kostenermittlung regelt DIN 276, das Programm empfiehlt nur das Niveau der Kostenschätzung. Die folgenden Schritte sind gute fachliche Praxis und unsere Arbeitsweise, keine Fördervorgabe.

  1. Zustandsbewertung: Tragwerk, Becken, Gebäudehülle und Gebäudetechnik werden begangen und bewertet, die Badewassertechnik durch die Fachplanung. Der Zustandsbericht nennt Schadensbilder, Ursachen, Dringlichkeit und Schadstoffverdacht.
  2. Variantenvergleich: Sanierung, Teilsanierung und Ersatzneubau mit Investition, Betriebskosten und Restnutzungsdauer der Bauteile. Für einen geförderten Ersatzneubau muss die Rechnung unabhängig sein.
  3. Kosten nach DIN 276: Nach DIN 276:2018-12 gliedert die Kostenschätzung mindestens bis zur 2. Ebene, etwa KG 330 Außenwände oder KG 420 Wärmeversorgungsanlagen. Die Kostenberechnung der Leistungsphase 3 gliedert mindestens bis zur 3. Ebene. Badetechnische Anlagen gehören zu den nutzungsspezifischen Anlagen der KG 470. Förderfähige und nicht förderfähige Kosten werden getrennt ausgewiesen, brutto, mit Ansätzen für Preissteigerung und Risiken. Mehr dazu im Ratgeber DIN 276 Kostengruppen.
  4. Freibadbecken zuordnen: Vor der Kostenschätzung wird festgelegt, ob das Becken als Bauwerk in KG 300 und 400 oder als Außenanlage in KG 500 gegliedert wird. Die Zuordnung bleibt bis zur Kostenfeststellung gleich, sonst wird der Verwendungsnachweis unübersichtlich.
  5. Terminplan und Mittelabfluss: vorwärts ab der Auswahl im April 2027, rückwärts vom 31. Dezember 2033. Er enthält Gremientermine, Antragsgespräch, Vergaben, Bauzeiten, bei Bädern die Saison, Abnahme und Verwendungsnachweis. Daraus folgt der Mittelabfluss je Jahr, siehe Termincontrolling am Bau.
  6. Vergabestrategie: Oberhalb der EU-Schwellenwerte sind Leistungen nach § 97a Abs. 1 GWB in Fach- und Teillose zu teilen, darunter nach Landesvergaberecht. Bei Infrastrukturvorhaben aus dem Sondervermögen ab dem Zweifachen des EU-Schwellenwerts erlaubt § 97a Abs. 3 GWB eine Zusammenfassung, wenn zeitliche Gründe sie erfordern. Ob ein Bad darunter fällt, bewertet die Vergabestelle mit ihrer Rechtsberatung. Grundlagen stehen im Ratgeber Vergaberecht 2026 für Kommunen. Für Planungsleistungen hilft Vergabe von Ingenieurleistungen unterhalb der Schwellenwerte.
  7. Projektorganisation: Projektleitung, bautechnische Dienststelle, Fachplanung mit Badewassertechnik, Energieeffizienz-Expertin oder -Experte und gegebenenfalls externe Projektsteuerung werden benannt. Externe Projektsteuerung unterstützt die bautechnische Dienststelle, ersetzt sie aber nicht.
  8. Risiken: Festbetrag, Preissteigerung, Lieferzeiten, Witterung und Badesaison kommen mit Verantwortlichen in ein Risikoregister. Kritisch sind die 24- und 12-Monats-Fristen nach dem Bescheid.

Prüfliste vor dem Einreichen

Wie wir Kommunen bei Förderprojekten unterstützen

Das Folgende ist unsere Arbeitsweise, keine Vorgabe des Programms. Unsere Bauingenieure übernehmen für die Kommune Zustandsbewertung und Variantenvergleich, plausibilisieren Kosten nach DIN 276 und bauen Terminplan und Mittelabflussplanung auf. In der Umsetzung begleiten wir Vergaben, steuern das Projekt und überwachen die Ausführung bis zur Abnahme. Aus der Beratung eines ausführenden Unternehmens bei der Sanierung eines kommunalen Hallenbads kennen wir die Schnittstellen von Dämmung, Fassadenaufbau und Abdichtung. Dort haben wir auch Nachträge und Bauzeit gesteuert. Leistungsumfang und Honorar stehen vor Beginn in einem schriftlichen Angebot. Mehr unter Projektsteuerung im Bäderbau und Leistungen für öffentliche Auftraggeber.

Häufige Fragen

Der Projektaufruf 2026/2027 (SKS II) läuft seit 26. Oktober 2026. Projektskizzen sind bis zum 1. Februar 2027, 23:59 Uhr, über die Förderzentrale Deutschland einzureichen, mit Ratsbeschluss. Der Haushaltsausschuss soll im April 2027 auswählen.

Die Schwimmbad-Runde mit 250 Millionen Euro endete am 19. Juni 2026, am 23. September 2026 wurden 195 Projekte ausgewählt. Bäder können sich jetzt in SKS II mit einer neuen Skizze bewerben. Eine weitere Schwimmbad-Runde war am 4. November 2026 nicht angekündigt.

Der Bund trägt bis zu 45 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, bei bestätigter Haushaltsnotlage bis zu 75 Prozent. Der Bundesanteil muss zwischen 250.000 Euro und 8 Millionen Euro liegen.

Nein. Projektreife ab Leistungsphase 3 HOAI wird positiv bewertet, ist aber keine Bedingung. Die FAQ empfehlen eine Kostenschätzung auf dem Niveau der Vorplanung. Die Wahl zwischen Sanierung und Ersatzneubau sollte getroffen sein.

Erst nach dem Zuwendungsbescheid. Als Beginn gilt der erste der Ausführung zuzurechnende Liefer- oder Leistungsvertrag, bei Bauleistungen der erste Bauvertrag. Planung bis Leistungsphase 6, Bodenuntersuchungen und Ausschreibung sind noch kein Vorhabenbeginn.

Ja, mit Landesmitteln und, wenn das Land es befürwortet, mit EU-Mitteln. Andere Bundesprogramme sind ausgeschlossen. Landesmittel werden von den Gesamtausgaben abgezogen und ersetzen den Eigenanteil nicht. Mittel nach dem LuKIFG dürfen als Eigenanteil eingesetzt werden.

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