Projektsteuerung und Bauüberwachung im Bäderbau für Kommunen und Bäderbetriebe
Für Kommunen, Zweckverbände und Bäderbetriebe bewerten unsere Bauingenieure den baulichen Zustand von Hallen- und Freibädern. Wir bereiten die Entscheidung zwischen Sanierung und Neubau vor, steuern das Projekt bis zur Wiedereröffnung und überwachen die Ausführung. Die Fachplaner für Badewassertechnik, Lüftung und Tragwerk koordinieren wir. In einem Projekt arbeiten wir immer nur für eine Partei.
Die Schneider Theißing GmbH ist ein Ingenieurbüro mit Sitz in Zwingenberg an der Bergstraße. Für öffentliche Bäder übernehmen unsere Bauingenieure Zustandsbewertung, Projektsteuerung, Bauherrenvertretung und Bauüberwachung, in Rhein-Main, an der Bergstraße, in Rhein-Neckar und überregional. Feuchtwarme Luft, Chloride und Hygiene verlangen eigene Regeln für Edelstahl, Beckenabdichtung und Bauphysik. Badewassertechnik und Lüftung planen Fachplaner; wir steuern Schnittstellen, Termine, Kosten und Ausführungsqualität.
- Zustandsbewertung mit Prüfreihenfolge und Sofortmaßnahmen
- Entscheidungsgrundlage Sanierung oder Neubau mit Wirtschaftlichkeitsvergleich
- Projektsteuerung und Bauherrenvertretung von der Bedarfsplanung bis zur Wiedereröffnung
- Bauüberwachung mit Haltepunkten für Abdichtung, Dampfsperre und Edelstahlbauteile
Ausgangslage bei kommunalen Hallen- und Freibädern
Im KfW-Kommunalpanel 2026 schätzen die Kommunen ihren Investitionsrückstand bei Sportstätten und Bädern auf rund 21,6 Mrd. Euro, nach rund 15,6 Mrd. Euro im Vorjahr. In einer Befragung aus dem Herbst 2024 erwarteten sie, ohne baldige Sanierung im Mittel 14 Prozent ihrer Hallenbäder schließen zu müssen.
Ein Hallenbad ist bautechnisch ein Sonderfall. Warme, feuchte Hallenluft, desinfiziertes Beckenwasser und chloridhaltige Aerosole greifen Beton, Bewehrung, nichtrostenden Stahl und Gebäudehülle an. Badewassertechnik, Lüftung und Hygiene bringen eigene Fachplaner und das Gesundheitsamt ins Projekt.
- Bereiche der Halle sind gesperrt, weil Abhängungen oder Befestigungen korrodieren
- Das Becken verliert Wasser, die Ursache ist nicht eingegrenzt
- Lüftung und Badewassertechnik sind am Ende ihrer Nutzungsdauer
- Der Rat soll zwischen Sanierung und Neubau entscheiden, belastbare Zahlen fehlen
- Ein Förderaufruf läuft, die Projektskizze braucht Kosten und Termine
In diesem Mandat arbeiten wir für den Bauherrn: die Kommune, den Zweckverband oder die kommunale Bädergesellschaft. Unsere Leistungen für Kommunen im Allgemeinen beschreibt Bau und Sanierung für öffentliche Auftraggeber.
Anfrage zu Ihrem Bäderprojekt
Das Wichtigste auf einen Blick
- Was wir tunZustandsbewertung, Variantenvergleich, Projektsteuerung, Bauherrenvertretung, Bauüberwachung, Vergabe- und Förderunterlagen; einzeln oder kombiniert.
- Für wenKommunen, Zweckverbände und kommunale Bädergesellschaften als Bauherren von Hallen-, Frei- und Kombibädern.
- WoRhein-Main, Bergstraße und Rhein-Neckar, projektbezogen auch überregional.
- Was wir nicht übernehmenFachplanung von Badewassertechnik, Lüftung und Tragwerk; diese Fachstellen koordinieren wir.
- ArbeitsregelIn einem Projekt immer nur für eine Partei. Arbeiten wir für die Kommune, übernehmen wir im selben Projekt keinen Auftrag einer ausführenden Firma.
- HonorarNach Leistung, Projektgröße und Laufzeit; schriftliches Angebot vor Beginn.
Leistungen im Bäderbau im Überblick
Begehung, Schadenskartierung, Untersuchungsprogramm, Sofortmaßnahmen und Maßnahmenkatalog.
Variantenvergleich mit Jahreskosten und Schließzeit für Rat oder Aufsichtsrat.
Organisation, Termine, Kosten und Entscheidungen nach AHO-Heft Nr. 9.
Haltepunkte für Dampfsperre, Edelstahl, Beckenabdichtung, Fliesen und Rinnen.
Technische Vergabeunterlagen und Unterlagen für den Förderantrag.
Terminplan, Funktionsprüfung, Abnahme und Freigabe durch das Gesundheitsamt.
Zustandsbewertung von Schwimmhalle, Becken und Technik
Am Anfang steht die Frage, welche Bauteile die Sicherheit der Badegäste berühren und welche nur die Lebensdauer. Wir sichten Pläne, Statik, Prüfberichte und Wartungsnachweise, begehen Halle, Untergeschoss und Technikräume und kartieren die Schäden. Bauteilöffnungen und Laborwerte legen wir in einem Untersuchungsprogramm fest, das Fachfirmen und Prüflabore ausführen. Dazu gehören der Chloridgehalt des Betons und die Karbonatisierungstiefe, also die Tiefe, bis zu der der Beton seinen alkalischen Schutz der Bewehrung verloren hat.
Fachlicher Bezug: Tragende Bauteile aus nichtrostendem Stahl werden nach der Technischen Baubestimmung DIN EN 1993-1-4 mit Nationalem Anhang bemessen. Ergänzend gilt die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Z-30.3-6 des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt), Bescheid vom 20. April 2022. Danach dürfen in Schwimmhallen nur die in Tabelle A.4 der Norm angegebenen Stahlsorten verwendet werden, auch in unzugänglichen Bereichen. Ohne regelmäßige Reinigung sind das nach Angaben der Informationsstelle Edelstahl Rostfrei (ISER) und eines Fachbeitrags der Materialprüfungsanstalt Universität Stuttgart nur 1.4565, 1.4529 und 1.4547. Sie gehören zur höchsten Korrosionsbeständigkeitsklasse CRC V.
Für Stahlbeton legt der Tragwerksplaner die Expositionsklassen fest, also die Einstufung der Umgebung für Betongüte und Betondeckung. DIN 1045-2:2023-08 nennt Solebäder als Beispiel der Klasse XD2. Für die Instandsetzung von Beton sieht die Technische Regel Instandhaltung von Betonbauwerken des DIBt (Stand Mai 2020) die Planung durch einen sachkundigen Planer vor.
Barrierefreiheit: Die technischen Anforderungen für öffentlich zugängliche Gebäude beschreibt DIN 18040-1:2010-10. Welche Fassung mit welchen Maßgaben gilt, ergibt sich aus der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen des Landes. Wir gleichen Zugänge, Umkleiden, Sanitärräume und Beckenzugänge damit und mit dem Bedarf ab.
Arbeitsergebnisse der Zustandsbewertung
- Zustandsbericht mit Schadenskartierung und Einstufung nach Sicherheit, Betrieb und Substanz.
- Sofortmaßnahmen wie Sperrung oder Sicherung, zur Entscheidung durch den Betreiber.
- Untersuchungsprogramm mit Leistungsbeschreibung für Fachfirmen und Labor.
- Maßnahmenkatalog mit Prioritäten und Kostenrahmen nach DIN 276.
Schadensbilder und Prüfreihenfolge im Einzelnen zeigt der Ratgeber Hallenbad sanieren.
Schwimmhallenklima, Feuchte und Gebäudehülle
In der Schwimmhalle verdunstet ständig Wasser, das die Lüftung abführen muss. Nach VDI 2089 liegt die Schwülegrenze für unbekleidete Personen bei 14,3 g Wasser je kg trockener Luft (zitiert nach Nürnberger 2020). Der Taupunkt ist die Temperatur, bei der der Wasserdampf der Luft kondensiert. Erreicht feuchte Hallenluft eine Bauteilschicht unter dem Taupunkt, entsteht dort Tauwasser.
Luftdichte Schicht und Dampfsperre, also die Schicht mit hohem Widerstand gegen Wasserdampfdiffusion, müssen deshalb lückenlos auf der warmen Innenseite liegen. Schwachstellen sind Stöße, Anschlüsse an Fenster und Attika und Durchdringungen für Leitungen und Abhängungen. Den feuchtetechnischen Nachweis führt die Bauphysik mit dem tatsächlichen Hallenklima als Randbedingung.
Energie und Lüftung: Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) verlangt eine Wärmerückgewinnung, wenn eine Lüftungsanlage mit Zu- und Abluft eingebaut oder ihr Zentralgerät erneuert wird. Das gilt ab 4.000 Kubikmetern Zuluft je Stunde (§§ 65 und 68 GModG). Sie muss mindestens der Klasse H3 nach DIN EN 13053:2007-11 entsprechen. Werden Außenbauteile erneuert oder ersetzt, gelten die Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten nach Anlage 7 (§ 36 GModG). Ausgenommen sind Änderungen, die nicht mehr als 10 Prozent der Fläche der jeweiligen Bauteilgruppe betreffen.
Hygiene der Hallenluft: Nach der Empfehlung des Umweltbundesamts von Juli 2026 braucht der Umluftbetrieb immer einen ausreichenden Außenluftmassenstrom. Er begrenzt Chloramine und Trihalogenmethane, also Nebenprodukte der Chlorung, in der Hallenluft. Auslegungswerte enthält VDI 2089 Blatt 1, Ausgabe 2023-09. Wir achten darauf, dass Lüftung, Bauphysik und Hygiene vor der Vergabe gemeinsam abgestimmt sind.
Beckenabdichtung und Badewassertechnik als Schnittstelle
Für die Abdichtung von Becken gilt DIN 18535, Ausgabe 2017-07. Nach Angaben der Fachinformation Der dichte Bau (2025) richtet sich die Bauart nach Wassereinwirkungsklasse, Rissklasse und Standortklasse. Die Klasse W1-B gilt für Füllhöhen bis fünf Meter. Becken im Gebäude gehören zur Standortklasse S2-B; für sie muss der Planer einen Instandhaltungsplan erstellen. Fugen im Becken sieht die Norm nicht vor, sie erfordern eine Sonderkonstruktion.
Flüssige Abdichtungsstoffe verlangen ein Mindestalter des Betonuntergrunds. Es reicht nach derselben Quelle von 28 Tagen bei Flüssigkunststoff bis über sechs Monate bei Abdichtung im Verbund mit Fliesen. Diese Wartezeit gehört in die Schließzeit.
Badewassertechnik: Beckenwasser in öffentlichen Bädern darf die Gesundheit nicht schädigen, die Aufbereitung muss eine Desinfektion einschließen (§ 37 Abs. 2 Infektionsschutzgesetz). Als allgemein anerkannte Regel der Technik nennt das Umweltbundesamt die Normenreihe DIN 19643 (Teile 1 bis 4 Ausgabe 2023-06, Teil 5 Ausgabe 2021). Die Planung übernimmt der Fachplaner; wir prüfen Schnittstellen wie Platz und Lasten der Filter, Leitungsführung, Einbauteile, Termine und Kosten.
Hygiene im Bauablauf: Das Umweltbundesamt empfiehlt, das Gesundheitsamt schon in der Planungsphase einzubeziehen. Während der Bauausführung ist eine Bauleitung zu benennen, die die hygienischen Anforderungen sicherstellt und dokumentiert. Nach der Inbetriebnahme empfiehlt es eine Funktionsprüfung nach der Richtlinie R 65.04 der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen (DGfdB). Die VOB-Abnahme ersetzt sie nicht; der Bauherr soll sie direkt beauftragen, nicht über die errichtende Firma.
Bauüberwachung in Schwimmhalle und Becken
Viele Mängel entstehen an Stellen, die nach dem nächsten Arbeitsschritt verdeckt sind. Wir arbeiten deshalb mit Haltepunkten, also festgelegten Zeitpunkten, zu denen ein Bauteil vor dem Weiterbau geprüft und freigegeben wird.
- Dampfsperre und luftdichte Schicht: Stöße, Anschlüsse und Durchdringungen vor dem Verkleiden prüfen.
- Nichtrostender Stahl: Werkstoffnummer laut Lieferpapieren gegen Planung prüfen. Nach Z-30.3-6 müssen Schrauben und Schweißnähte zur Abnahme zugänglich sein, später verdeckte Schweißverbindungen erhalten eine Zwischenabnahme.
- Bearbeitung und Kontakt der Metalle: Wo verschiedene Metalle leitend und feucht in Kontakt kommen, droht Bimetallkorrosion, also Korrosion des unedleren Metalls. Wir prüfen die elektrische Trennung.
- Beckenabdichtung: Untergrundalter, Schichtdicken und Anschlüsse an Einbauteile; Dichtheitsprobe durch Füllung, soweit Planung und Hersteller sie vorsehen.
- Fliesen und Überlaufrinnen: Gefälle, Bewegungsfugen und Fugenmaterial; über die Überlaufrinne läuft das Wasser zur Aufbereitung ab.
- Hygiene der Technik: Filterbefüllung, Spülung und Erstdesinfektion dokumentiert, wie es das Umweltbundesamt empfiehlt.
Arbeitsergebnisse der Bauüberwachung
- Prüfplan und Prüfprotokolle je Gewerk, mit Fotos, Ergebnis und Freigabe.
- Mängelliste mit Frist und Nachweis der Beseitigung.
- Übergabeunterlagen mit Werkstoffnachweisen, Instandhaltungsplan der Abdichtung und Hinweisen zu Kontrolle und Reinigung der Edelstahlbauteile.
Prüfplan und Protokollaufbau entsprechen unserer Qualitätssicherung im Bau.
Projektsteuerung und Bauherrenvertretung
Projektsteuerung nach AHO-Heft Nr. 9 führt auf der Seite des Bauherrn Organisation, Qualitäten, Kosten, Termine und Verträge zusammen. Im Bäderprojekt kommen Badewasserplaner, Gesundheitsamt, Bäderbetrieb, Schulen, Vereine und Fördermittelgeber hinzu. Wir führen sie in einem Terminplan und einer Entscheidungsliste zusammen und bereiten Vorlagen für Rat oder Aufsichtsrat vor.
Bauherrenvertretung: Bauherrenaufgaben nehmen wir wahr, soweit Sie uns dazu schriftlich bevollmächtigen. Vergabeentscheidungen trifft die Vergabestelle. Erklärungen gegenüber dem Fördermittelgeber und die Abnahme geben Sie selbst ab, sofern Sie uns nicht ausdrücklich bevollmächtigen.
Arbeitsergebnisse der Projektsteuerung
- Projekthandbuch mit Rollen und Entscheidungswegen.
- Rahmenterminplan mit Schließzeit, Förderfristen, Vergaben und Inbetriebnahme.
- Kostenverfolgung nach DIN 276 mit Prognose bis Projektende.
- Entscheidungsvorlagen für Gremien.
Wie wir Projektsteuerung für Kommunen allgemein aufsetzen, beschreibt Projektsteuerung für öffentliche Auftraggeber.
Entscheidungen im Bäderprojekt und ihre Folgen
Die Tabelle verbindet Bautechnik und Betrieb mit Regelwerk, Vertrag und Haushalt. Sie beschreibt Zusammenhänge und ersetzt keine rechtliche Prüfung des Einzelfalls.
| Entscheidung | Technische Folge | Rechtliche Folge | Wirtschaftliche Folge |
|---|---|---|---|
| Sanieren statt Ersatzneubau | Bestand gibt Beckenlage und Technikräume vor; verdeckte Schäden bleiben Risiko | Höchstwerte nach § 36 GModG für erneuerte Außenbauteile; Genehmigungsfrage mit der Bauaufsicht klären | Geringere Investition, kürzere Nutzungsdauer; Vergleich nach § 12 GemHVO |
| Teilbetrieb statt Vollschließung | Bauabschnitte und getrennte Versorgung der genutzten Becken | Anzeige beim Gesundheitsamt nach UBA-Empfehlung | Weniger Erlösausfall, längere Bauzeit |
| Werkstoff für Edelstahlbauteile in der Halle | Stahlsorten nach DIN EN 1993-1-4, Tabelle A.4 | Z-30.3-6: vorgesehene Kontrolle und Reinigung schriftlich mitteilen und dokumentieren | Materialpreis gegen dauerhaften Reinigungsaufwand |
| Beckenabdichtung erneuern | Bauart nach Klassen der DIN 18535; Mindestalter des Untergrunds | Norm als anerkannte Regel der Technik im Bauvertrag | Wartezeiten verlängern die Schließzeit |
| Lüftungszentralgerät erneuern | Entfeuchtung, Außenluft und Wärmerückgewinnung neu auslegen | § 68 GModG: Wärmerückgewinnung mindestens Klasse H3 | Energiekosten über die Nutzungsdauer |
| Einzelvergabe nach Fachlosen oder Gesamtvergabe | Schnittstellen Becken, Fliese, Technik | Losgrundsatz nach § 97a GWB | Koordinationsaufwand gegen Risikozuschlag des Generalunternehmers |
| Förderaufruf nutzen | Zustand, Kosten und Termine früh belastbar | Förderrichtlinie zu Maßnahmenbeginn und Verwendungsnachweis | Bundesanteil bis zu 45 Prozent senkt den Eigenanteil, nicht die Betriebskosten |
Verbindlichkeit der genannten Regeln
- Gesetz, Verordnung, Zulassung, Norm: IfSG, Trinkwasserverordnung, GModG, GWB, VgV, HVTG und GemHVO; die Zulassung Z-30.3-6; DIN EN 1993-1-4 und DIN 18040-1 als Technische Baubestimmungen; DIN 18535 und DIN 19643 als anerkannte Regeln der Technik.
- Empfehlung und Merkblatt: UBA-Empfehlung von 2026, KOK-Richtlinien für den Bäderbau (Ausgabe 2022 nach DIN Media), VDI 2089 Blatt 1, ISER-Merkblatt 831 und DGfdB R 65.04.
- Unsere Arbeitsweise: Prüfplan mit Haltepunkten, Terminplan von der Wiedereröffnung rückwärts, eine Partei je Projekt.
Wirtschaftlichkeit: Sanierung, Neubau und Folgekosten
In Hessen regelt § 12 der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) Wirtschaftlichkeitsvergleiche für Investitionen von erheblicher Bedeutung und für erhebliche Instandsetzungen. Er greift, wenn mehrere Möglichkeiten zur Durchführung in Betracht kommen. So beschreibt es die Landesregierung in der Landtagsdrucksache 19/4760; die Wertgrenze legt jede Kommune selbst fest.
Für den Vergleich zählen neben den Baukosten Energie, Wasser, Chemikalien, Personal und Instandhaltung über die gesamte Nutzungsdauer. Weil Sanierung und Neubau unterschiedlich lange nutzbar sind, rechnen wir in Jahreskosten oder Barwerten, also in heutigen Werten künftiger Zahlungen.
Betriebskostenzuschuss als Rahmen: Nach dem KfW-Kommunalpanel 2026 sind 48 Prozent der Kommunen an Sport- oder Bäderbetrieben beteiligt. Im Sportbereich mussten 60 Prozent dieser Kommunen zuletzt Verluste ausgleichen. Der laufende Zuschuss aus dem Haushalt gehört deshalb in jede Variante, ebenso der Erlösausfall während der Schließzeit. Ein Rechenbeispiel mit fiktiven Zahlen enthält der Ratgeber Hallenbad sanieren.
Arbeitsergebnisse des Variantenvergleichs
- Varianten Sanierung in Stufen, Komplettsanierung, Ersatzneubau.
- Vergleich von Investition, laufenden Kosten, Nutzungsdauer, Jahreskosten und Schließzeit.
- Sensitivitäten zu den Annahmen, an denen das Ergebnis hängt.
Vergabe und Förderung
Für Architekten- und Ingenieurleistungen oberhalb des EU-Schwellenwerts gilt Abschnitt 6 der Vergabeverordnung (VgV). Sie werden in der Regel im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb vergeben (§ 74 VgV). Im Teilnahmewettbewerb wählt der Auftraggeber zuerst geeignete Bewerber aus. Der Schwellenwert für Dienstleistungen kommunaler Auftraggeber liegt 2026 und 2027 bei 216.000 Euro netto, für Bauaufträge bei 5.404.000 Euro netto.
Unterhalb der Schwellenwerte gilt in Hessen das Hessische Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG), das der Landtag am 11. Juni 2026 novelliert hat. Oberhalb der Schwellenwerte steht der Losgrundsatz seit 1. Juli 2026 in § 97a GWB: Leistungen sind in Teil- und Fachlose aufzuteilen. Lose dürfen nur aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen zusammen vergeben werden. Bei Infrastrukturvorhaben aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität ab dem doppelten Schwellenwert genügen auch zeitliche Gründe (§ 97a Abs. 3 GWB). Wir bereiten Leistungsbeschreibungen, Losbildung aus technischer Sicht und die Prüfung der Angebote vor; die vergaberechtlichen Entscheidungen trifft die Vergabestelle.
Förderung: Das Bundesprogramm Sanierung kommunaler Sportstätten erfasst auch Hallen- und Freibäder. Nach der Förderdatenbank des Bundes beteiligt sich der Bund grundsätzlich mit bis zu 45 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, bei Haushaltsnotlage mit bis zu 75 Prozent. Aufruf, Fristen und Projektskizze beschreibt der Ratgeber Bundesprogramm Sanierung kommunaler Sportstätten. Mittel aus dem Sondervermögen Infrastruktur, in Hessen über die WIBank abgerufen, dürfen Kommunen nach dem Projektaufruf als Eigenanteil einsetzen. Beide fördern Investitionen, nicht den laufenden Betrieb.
Betrieb, Schließzeit und Wiederinbetriebnahme
Die Schließzeit hängt am Bauablauf, an Lieferzeiten der Technik, an Wartezeiten der Abdichtung und an der Inbetriebnahme. Wir planen die Schließzeit von der Wiedereröffnung rückwärts und legen Zwischentermine für Technik und Becken fest. Bei Freibädern bestimmt die Saison den Bauzeitraum, siehe Freibad sanieren.
Wird ein Bad ganz oder teilweise außer Betrieb genommen, empfiehlt das Umweltbundesamt die Anzeige beim Gesundheitsamt innerhalb von drei Tagen. Für die Trinkwasserinstallation gelten Anzeigepflichten nach § 11, bei Wiederinbetriebnahme spätestens vier Wochen vorher, und in der Regel die Legionellenuntersuchung nach § 31 Trinkwasserverordnung.
Vor der Wiedereröffnung empfiehlt das Umweltbundesamt eine Abnahme durch einen Sachkundigen. Sie umfasst Beckenwasser und Trinkwasserinstallation; danach kann das Gesundheitsamt das Bad freigeben.
Angebotsaufforderungen und Ausschreibungen
Wir nehmen Aufforderungen zur Angebotsabgabe öffentlicher Auftraggeber für Zustandsbewertung, Projektsteuerung und Bauüberwachung von Bädern entgegen. Das gilt für Direktaufträge mit Vergleichspreisen, Verhandlungsvergaben und Beschränkte Ausschreibungen nach Landesrecht und § 50 UVgO sowie für VgV-Verfahren mit Teilnahmewettbewerb. Unterlagen senden Sie per E-Mail an info@schneidertheissing.de oder über die Vergabeplattform Ihrer Vergabestelle. Den Ablauf beschreibt Angebotsanfragen öffentlicher Auftraggeber, die Verfahren unterhalb der Schwellenwerte erklärt der Ratgeber Vergabe von Ingenieurleistungen unterhalb der EU-Schwellenwerte.
Erfahrung und Arbeitsregel: eine Partei je Projekt
Wir haben ein ausführendes Unternehmen bei der Sanierung eines kommunalen Hallenbads beraten. Gegenstand waren Dämmung, Fassadenaufbau und Abdichtung sowie die Steuerung von Nachträgen und Bauzeit. Für eine kommunale Kläranlage an der Bergstraße haben wir bei einer Hochbausanierung an der Vergabe mitgewirkt und die Bauüberwachung übernommen, siehe Fallbeispiele.
- Eine Partei je Projekt: In einem Projekt arbeiten wir immer nur für eine Partei, für den Bauherrn oder für den Generalunternehmer beziehungsweise Generalübernehmer. Im genannten Hallenbadprojekt war das ausschließlich das ausführende Unternehmen.
- Wenn wir für die Kommune arbeiten: Im selben Projekt übernehmen wir keinen Auftrag einer ausführenden Firma.
- Prüfung vor der Annahme: Vor jeder Annahme eines Mandats prüfen wir, ob wir in dem Projekt bereits für eine andere Partei tätig sind. Ist das der Fall, nehmen wir das Mandat nicht an.
- Angebot: Leistungsumfang und Honorar stehen vor Beginn schriftlich fest.
Ablauf der Zusammenarbeit
Anfrage und Prüfung der Arbeitsregel
Sie schildern Bad und Anlass. Wir prüfen zuerst, ob wir im Projekt bereits für eine andere Partei tätig sind.
Unterlagen und Begehung
Sichtung der Unterlagen, Begehung, schriftliches Angebot mit Leistung und Befugnissen.
Zustandsbericht und Variantenvergleich
Sofortmaßnahmen, Untersuchungen, Maßnahmenkatalog und Variantenvergleich für den Gremienbeschluss.
Steuerung von Planung, Förderung und Vergabe
Termine, Kosten, Gesundheitsamt, Fördermittelgeber und technische Vergabeunterlagen.
Bauüberwachung
Haltepunkte, Begehungen, Mängelverfolgung und Dokumentation.
Inbetriebnahme, Abnahme und Übergabe
Funktionsprüfung, Abnahmen, Freigabe durch das Gesundheitsamt und Übergabe an den Betrieb.
Abgrenzung
Folgende Aufgaben gehören zu anderen Fachstellen. Wir koordinieren sie und prüfen Schnittstellen, Termine, Kosten und Ausführungsqualität.
- Badewassertechnik: Planung nach DIN 19643 durch den Fachplaner für Badewassertechnik. Wir sind keine Fachplaner für Badewassertechnik oder Verfahrenstechnik.
- Lüftung und Haustechnik: Planung durch die TGA-Fachplanung.
- Tragwerk und Betoninstandsetzung: Standsicherheit durch den Tragwerksplaner. Die Instandsetzungsplanung nach der TR Instandhaltung übernimmt ein sachkundiger Planer; diese Rolle übernehmen wir nicht.
- Hygiene: Bewertung und Freigabe durch das Gesundheitsamt; Funktionsprüfung nach DGfdB R 65.04 durch dafür qualifizierte Stellen.
- Recht und Förderung: Vergaberechtliche Entscheidungen trifft die Vergabestelle, die rechtliche Bewertung Ihre Rechtsanwältin oder Ihr Rechtsanwalt. Genehmigungsfragen klären Sie mit der zuständigen Behörde, Förderbedingungen mit dem Fördermittelgeber.
Fragen und Antworten
Rechtsgrundlagen und Quellen
- DIBt: Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Z-30.3-6, nichtrostende Stähle, Bescheid vom 20.04.2022, Abschnitte 2.1.6 und 5 Quelle
- ISER: Merkblatt 831, Edelstahl Rostfrei in Schwimmbädern, 2016 Quelle
- Nürnberger, U.: Korrosionsprobleme von Bauteilen aus nichtrostendem Stahl in Hallenschwimmbädern, Otto-Graf-Journal 19, 2020 Quelle
- DIN 18535:2017-07, Angaben nach Der dichte Bau, 08/2025 Quelle
- DIN 19643-1:2023-06, Inhaltsangabe DIN Media Quelle
- Umweltbundesamt: Hygieneanforderungen an Bäder und deren Überwachung, Empfehlung vom 22.07.2026 Quelle
- § 37 Infektionsschutzgesetz Quelle
- §§ 36, 65 und 68 GModG, Fassung vom 23.07.2026 Quelle
- VDI 2089 Blatt 1:2023-09 (Angaben nach DIN Media)
- DIN 18040-1:2010-10 und Entwurf 2023-02 Quelle
- DIN 1045-2:2023-08, Expositionsklassen nach SCHWENK, 2026 Quelle
- DIBt: TR Instandhaltung, Teil 1, Mai 2020 Quelle
- §§ 73 und 74 VgV Quelle, § 97a GWB Quelle, § 106 GWB Quelle
- Hessische Landesregierung zum HVTG, 11.06.2026 Quelle
- Hessischer Landtag, Drucksache 19/4760 zu § 12 GemHVO Quelle
- KfW Research: KfW-Kommunalpanel 2026 Quelle und Pressemitteilung vom 17.06.2026 Quelle
- KfW Research: Fokus Nr. 482, Kommunale Sportstätten, 2025 Quelle
- Förderdatenbank: Sanierung kommunaler Sportstätten Quelle
- Trinkwasserverordnung, §§ 11 und 31 Quelle
Abgerufen und geprüft am 4. November 2026. Die Angaben ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Stand:
Wer Sie betreut
Moritz SchneiderGeschäftsführer, Bauingenieur (M.Eng.), Baurecht und Baumanagement (M.A.)
Christoph TheißingGeschäftsführer, Bauingenieur (B.Eng.), Immobilienwirtschaft (M.Sc., EBS Universität), MBA (Korea University)
Erfahrung aus der Begleitung vonHallenbau, Hochbau, Sanierung und Neubau, Geschosswohnungsbau und Wohnen, Logistik, Rechenzentren und Data Center, Glasfaserausbau (FTTH)
ArbeitsweiseIn einem Bauprojekt arbeiten wir immer nur für eine Partei, für den Bauherrn oder für den Generalunternehmer beziehungsweise Generalübernehmer. Beide Geschäftsführer arbeiten selbst im Mandat, gemeinsam mit unserem Team. Leistungsumfang und Honorar stehen vor Beginn in einem schriftlichen Angebot.
Bäderprojekt besprechen
Schildern Sie Bad, Zustand und anstehende Entscheidung. Wir nennen Ihnen den sinnvollen nächsten Schritt und legen Umfang und Honorar schriftlich vor.