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Externe Bauleitung · HOAI LPH 8 · Auftraggeberseite

Externer Bauleiter: Bauleitung auf Auftraggeberseite, wenn intern niemand die Baustelle führen kann

Wir übernehmen die externe Bauleitung als Objektüberwachung nach HOAI-Leistungsphase 8: Koordination der Gewerke, Kontrolle der Ausführung, Aufmaß und Rechnungsprüfung, Termine, Mängel und Abnahme. Im Auftrag des Bauherrn, unabhängig von Planern und ausführenden Unternehmen.

Verfügbarkeit für mein Projekt prüfen +49 178 604 1571
Kurz gesagt

Ein externer Bauleiter ist ein Bauingenieur, der die Bauausführung im Auftrag des Bauherrn leitet und überwacht, ohne beim Bauunternehmen oder beim Planer angestellt zu sein. Bei Schneider Theißing ist das die Objektüberwachung nach HOAI-Leistungsphase 8: Koordination der Gewerke, Kontrolle der Ausführung gegen Planung und Vertrag, Aufmaß- und Rechnungsprüfung, Terminsteuerung, Mängelmanagement und Abnahme. Die Benennung als Bauleiter nach der jeweiligen Landesbauordnung ist projektbezogen möglich.

  • Für Bauherren ohne eigene Bauabteilung, Unternehmen, Investoren und Kommunen
  • Neubau und Sanierung, Wohnungsbau bis Industrie, Einzelvergabe und GU-Projekte
  • Präsenz im vereinbarten Turnus oder als Interim-Rolle in Vollzeit
  • Rhein-Main, Bergstraße und Rhein-Neckar, projektbezogen auch darüber hinaus
Ausgangslage

Wann ein externer Bauleiter die richtige Lösung ist

Der Architekt hat die Bauleitung nicht im Vertrag oder nicht die Kapazität. Das Bauunternehmen stellt einen Bauleiter, aber der arbeitet für das Unternehmen, nicht für Sie. Der eigene Projektleiter ist ausgefallen oder im Tagesgeschäft gebunden. In allen drei Fällen fehlt die Person, die auf der Baustelle im Interesse des Bauherrn entscheidet, koordiniert und dokumentiert.

Auch für ein Einfamilienhaus können Sie uns als externen Bauleiter beauftragen, etwa wenn der Vertrag mit dem Bauunternehmen keine unabhängige Kontrolle vorsieht. Abgerechnet wird nach Leistungsumfang oder nach Stunden; Stundensatz und Umfang nennt das schriftliche Angebot.

Externe Bauleitung schließt diese Lücke mit einer klaren Rolle: Wir führen die Baustelle fachlich, prüfen Leistungen vor der Zahlung und halten den Terminplan gegen die Realität. Was wir nicht tun: planen, selbst ausführen oder Aufträge vermitteln. Dadurch bleibt die Kontrolle unabhängig.

  • Kein Bauleiter im Architektenvertrag
  • Bauleiter des Bauunternehmens kontrolliert sich selbst
  • Eigener Projektleiter ausgefallen oder überlastet
  • Gewerke koordinieren sich nicht, Termine driften
  • Aufmaße und Abschlagsrechnungen werden ungeprüft bezahlt
  • Mängel fallen erst bei der Abnahme auf

Wir übernehmen die Bauleitung auf Auftraggeberseite.

Anfrage

Externen Bauleiter anfragen

Die Anfrage ist unverbindlich. Wir melden uns werktags persönlich; ein Honorar entsteht erst mit einem schriftlichen Angebot, das Sie annehmen. Ihre Daten verwenden wir nur zur Bearbeitung Ihrer Anfrage.

Auf einen Blick

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Was wir tunExterne Bauleitung als Objektüberwachung nach HOAI LPH 8, auf Wunsch mit Vergabe (LPH 6 und 7) und Objektbetreuung (LPH 9).
  • Für wenBauherren, Unternehmen, Investoren, Projektentwickler, Kommunen; Projektvolumen typischerweise 1 bis 25 Mio. Euro, kleinere Vorhaben als abgegrenztes Mandat.
  • WoRhein-Main, Bergstraße und Rhein-Neckar, projektbezogen auch darüber hinaus; Präsenz im vereinbarten Turnus, bei Bedarf täglich als Interim-Rolle.
  • Wie kurzfristigKurzfristig, abhängig von Projektstand und laufenden Mandaten; Übernahme laufender Baustellen nach Bestandsaufnahme.
  • Wer arbeitet auf Ihrem ProjektUnser Team unter Leitung der Geschäftsführung. Ein Geschäftsführer verantwortet Ihr Projekt persönlich und ist im Jour fixe und auf der Baustelle; keine Weitergabe an Dritte.
  • HonorarNach HOAI-Honorartafel als Orientierung (LPH 8 mit 32 Prozent des Tafelhonorars, bei Wohngebäuden rechnerisch meist 3 bis 5 Prozent der anrechenbaren Kosten; als Einzelleistung nach § 9 Abs. 3 HOAI mit bis zu 41 Prozent des Tafelhonorars, rechnerisch etwa 4 bis 6,5 Prozent), Interim-Rollen auf Tagesbasis; schriftliches Angebot vor Beginn.
Leistungsumfang

Was die externe Bauleitung umfasst

01
Koordination der Gewerke

Baubesprechungen, Ablaufabstimmung, Schnittstellen zwischen Rohbau, Ausbau und Technik, Entscheidungen vorbereiten und protokollieren.

02
Kontrolle der Ausführung

Abgleich mit Genehmigung, Ausführungsplanung, Leistungsbeschreibung und anerkannten Regeln der Technik; Haltepunkte vor dem Verschließen von Bauteilen.

03
Aufmaß und Rechnungsprüfung

Gemeinsames Aufmaß, Prüfung von Abschlags- und Schlussrechnungen nach VOB/B, Nachträge dem Grunde und der Höhe nach, Einbehalte und Sicherheiten.

04
Termine

Soll-Ist-Vergleich gegen den Bauzeitenplan, kritischer Pfad, Behinderungen und Bauzeitverlängerungen dokumentieren und bewerten.

05
Mängel und Abnahme

Mängelanzeigen mit Frist, Nachverfolgung, Vorbegehung, Abnahme nach VOB/B oder BGB mit prüffähigem Protokoll, Gewährleistungsfristen festhalten.

06
Dokumentation

Bautagebuch, Fotodokumentation, Protokolle, Kostenfeststellung; aufbereitet für Bauherr, Bank und spätere Gewährleistungsverfolgung.

Abgrenzung

Externer Bauleiter, Bauüberwachung, Bauherrenvertretung: was ist was?

Bauleitung und Bauüberwachung meinen im HOAI-Sprachgebrauch dieselbe Grundleistung, die Objektüberwachung der Leistungsphase 8. Der Begriff Bauleiter wird zusätzlich in den Landesbauordnungen verwendet: Dort ist der verantwortliche Bauleiter die Person, die darüber wacht, dass die Baustelle nach den genehmigten Unterlagen und den öffentlich-rechtlichen Vorschriften ausgeführt wird. Beides können wir übernehmen; welche Rolle gemeint ist, klären wir vor Vertragsschluss.

Bauherrenvertretung geht über die Baustelle hinaus: Sie vertritt den Bauherrn auch gegenüber Planern, Behörden und Finanzierern und bereitet Entscheidungen vor. Projektsteuerung nach AHO steuert Kosten, Termine, Qualitäten und Verträge über alle Projektstufen. Für viele Bauherren ist die externe Bauleitung der Einstieg, der sich bei Bedarf zur Bauherrenvertretung erweitern lässt.

  • Externe Bauleitung: Baustelle führen, Ausführung kontrollieren, abrechnen, abnehmen
  • Bauherrenvertretung: Interessen gegenüber allen Beteiligten vertreten, Entscheidungen vorbereiten
  • Projektsteuerung: Kosten, Termine, Qualitäten, Verträge über das gesamte Projekt steuern
  • Interim-Rolle: Vollzeit in Ihrer Organisation, wenn der eigene Bauleiter fehlt
Typische Mandate

Typische Konstellationen

Mehrfamilienhaus in Einzelvergabe

Der Architekt plant, aber will die Bauleitung nicht übernehmen. Wir koordinieren alle Gewerke, prüfen Aufmaße und Rechnungen und begleiten die Abnahme je Gewerk.

Gewerbehalle mit Generalunternehmer

Der GU stellt den Bauleiter. Wir sind der Bauleiter des Bauherrn: Haltepunkte, Qualitätskontrolle, Nachtragsprüfung, Abnahme mit strukturierter Dokumentation.

Bauleiter fällt während der Bauphase aus

Rohbau fertig, Ausbau läuft, der Projektleiter geht. Wir nehmen den Stand auf, übernehmen die Baustelle in Vollzeit und übergeben am Ende einen dokumentierten Projektabschluss.

Sanierung im laufenden Betrieb

Produktion oder Mietbetrieb läuft weiter. Wir legen Bauphasen fest, steuern Zugänge, Lärm- und Staubschutz und halten die Abstimmung mit dem Nutzer.

Was wir von Ihnen brauchen

Mängelrügen, Fristsetzungen, Anordnungen und die Abnahmeerklärung sind Erklärungen des Bauherrn. Vor Beginn regeln wir deshalb schriftlich, was wir in Ihrem Namen tun und was Sie selbst entscheiden.

  • Unterlagen: Bauverträge mit Leistungsverzeichnissen, aktuelle Ausführungspläne, Baugenehmigung, Terminplan und Zahlungsplan.
  • Vollmacht: eine schriftliche Regelung, ob wir Mängel rügen, Fristen setzen, Rechnungen zur Zahlung freigeben und Anordnungen gegenüber den Firmen treffen dürfen.
  • Ansprechpartner: eine Person mit Entscheidungsbefugnis und eine vereinbarte Reaktionszeit für Freigaben.
  • Zugang: Zutritt zur Baustelle und Einladung zu Terminen mit Unternehmen und Behörden.
  • Abnahme: Die Abnahme erklären Sie als Bauherr. Wir bereiten sie vor, begleiten sie und dokumentieren sie. Ohne ausdrückliche Vollmacht erklären wir sie nicht in Ihrem Namen.
Häufige Fragen

Fragen und Antworten

Grundlage ist die HOAI-Honorartafel für die Leistungsphase 8 (32 Prozent des Gesamthonorars, bei Wohngebäuden meist 3 bis 5 Prozent der anrechenbaren Kosten, bei großen Projekten darunter). Wird die Objektüberwachung als Einzelleistung beauftragt, können nach § 9 Abs. 3 HOAI zusätzlich die Prozentsätze der Leistungsphasen 1 und 2 herangezogen werden, zusammen höchstens 41 Prozent, vereinbart in Textform. Das Honorar ist frei vereinbar; Interim-Rollen in Vollzeit rechnen wir auf Tagesbasis ab. Sie erhalten vor Beginn ein schriftliches Angebot mit Leistungsumfang und Turnus.
Ja. Nach einer Bestandsaufnahme (Verträge, Planstand, offene Nachträge, Terminlage, Mängel) übernehmen wir die Bauleitung ab einem definierten Stichtag und dokumentieren den Übergabezustand.
Projektbezogen ja. Die Rolle nach Landesbauordnung hat eigene Pflichten gegenüber der Bauaufsicht; wir klären Umfang, Haftung und Versicherung vor der Benennung.
Im vereinbarten Turnus, abgestimmt auf Bauphase und Risiko: in kritischen Phasen mehrmals pro Woche oder täglich, in ruhigen Phasen wöchentlich oder zu Haltepunkten. Als Interim-Rolle auch in Vollzeit.
Ja, aber in getrennten Rollen. Der GU-Bauleiter organisiert die Ausführung für das Unternehmen, wir kontrollieren sie für Sie. Beide Rollen brauchen einander, ersetzen sich aber nicht.
Ab Projekten, bei denen Fehler in Ausführung, Abrechnung oder Terminen mehr kosten als das Honorar: in der Praxis ab Mehrfamilienhäusern und Gewerbebauten, bei Einfamilienhäusern als abgegrenzte Baubegleitung mit Haltepunkten.

Stand:

Die Baustelle braucht jemanden, der sie führt

Schildern Sie Projekt, Phase und gewünschte Präsenz. Wir sagen Ihnen, ob und ab wann wir die Bauleitung übernehmen können.

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