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Arbeitsweise

Wie wir prüfen, bewerten und schreiben

Für wen wir arbeiten, wie wir Interessenkonflikte ausschließen, was bei einer Prüfung vor Ort passiert, was Sie schriftlich erhalten, wo unsere Grenzen liegen, wie wir mit Ihren Unterlagen umgehen und wie unsere Ratgeber entstehen.

Kurz gesagt

Im Bauprojekt arbeitet unser Team ausschließlich für den Auftraggeber. Für Objekte, die wir als Makler vermitteln, erstellen wir keine Prüfberichte oder Gutachten für Kaufinteressenten. Gutachten erstellen wir immer mit Ortsbesichtigung, jede Aussage ist mit Quelle oder Rechenweg belegt. Rechts- und Steuerberatung leisten wir nicht, öffentlich bestellt ist bei uns niemand.

Rolle

Im Bauprojekt auf der Seite des Auftraggebers

In Bauüberwachung, Projektsteuerung, Vergabe und Nachtragsprüfung arbeiten wir für Bauherren, Eigentümer, Investoren, Banken und öffentliche Auftraggeber. Wir planen und bauen nicht selbst, haben keine Rahmenverträge mit ausführenden Unternehmen oder Planern und erhalten keine Provisionen aus Vergaben.

Als von der Planung unabhängige Bauüberwachung schaffen wir das Vier-Augen-Prinzip zwischen Planung und Ausführung. Wir prüfen nach Faktenlage: Ist ein Nachtrag berechtigt, sagen wir das unserem Auftraggeber auch.

Bau-, Handwerks- und TGA-Unternehmen beraten wir getrennt davon in der Unternehmensführung, etwa bei Kalkulation, Nachkalkulation, Projektcontrolling und dem Aufbau eines eigenen Nachtragswesens. In einem Projekt, in dem wir für den Auftraggeber tätig sind, beraten wir kein beteiligtes Unternehmen. Arbeiten wir für die finanzierende Bank, nehmen wir im selben Projekt kein Mandat des Bauträgers an.

Unabhängigkeit

Prüfmandat und Vermittlung bleiben getrennt

Wir vermitteln Immobilien als Makler mit Erlaubnis nach § 34c GewO. Als Makler werden wir im Erfolgsfall über die Provision bezahlt und haben damit ein wirtschaftliches Interesse am Verkauf. Deshalb gelten bei uns feste Regeln:

  • Für Objekte, die wir selbst vermitteln, erstellen wir keine Ankaufsprüfung, keinen Prüfbericht und kein Gutachten für Kaufinteressenten.
  • Wenn Sie mit uns verkaufen, leiten wir den Angebotspreis aus einer Bewertung nach ImmoWertV und dem technischen Zustand ab und legen die Herleitung offen.
  • Ein Verkehrswertgutachten, etwa für eine Erbengemeinschaft, ist ein eigenes Mandat. Sollen wir das Objekt danach auch vermitteln, legen wir das vor der Beauftragung allen Beteiligten offen.
  • Bei einer Ankaufsprüfung oder Technischen Due Diligence arbeiten wir allein für Sie als Käufer.
  • Mögliche Konflikte prüfen wir vor jeder Annahme eines Mandats. Sehen wir einen Konflikt, übernehmen wir das Mandat nicht und sagen Ihnen das vor der Beauftragung.

Mehr zur Vermittlung: Immobilienvermittlung. Mehr zur Prüfung vor dem Kauf: Ankaufsprüfung und Technische Due Diligence.

Vor Ort

Begehung vor Ort, keine Gutachten vom Schreibtisch

Gutachten erstellen wir immer mit Ortsbesichtigung, auch Restnutzungsdauergutachten. Bei der Begehung nehmen wir Bauteile, Haustechnik und Schäden auf und gleichen sie mit Plänen, Baujahr und Modernisierungen ab. Was eine Sichtprüfung nicht zeigen kann, etwa verdeckte Leitungen oder Bauteile hinter Verkleidungen, benennen wir als Restrisiko. Schadstoffe lassen sich sicher nur durch ein Labor feststellen; wo ein Verdacht besteht, sagen wir das.

In der Bauüberwachung sind wir im vereinbarten Turnus auf der Baustelle und setzen Haltepunkte, bevor Bauteile verschlossen werden. Den Turnus, die Ansprechpartner und den Berichtsrhythmus legen wir vor Beginn schriftlich fest.

Besprechungen finden bei Ihnen vor Ort, auf der Baustelle, am Objekt oder per Video statt. Unser Firmensitz in Zwingenberg ist kein Besucherbüro. Telefonisch erreichen Sie uns Montag bis Freitag von 9 bis 18 Uhr.

Dokumentation

Was Sie schriftlich erhalten

Jede Leistung beginnt mit einem schriftlichen Angebot mit festem Leistungsumfang. Ändert sich der Aufwand, sprechen wir vorher darüber. Am Ende steht ein Bericht, den Bank, Steuerberatung, Rechtsberatung oder andere Projektbeteiligte nachvollziehen können:

  • Feststellungen vor Ort mit Fotos, getrennt von Annahmen und Einschätzungen
  • Verwendete Unterlagen und ihr Stand, fehlende Unterlagen ausdrücklich benannt
  • Bewertungen nach ImmoWertV mit Verfahren, Parametern und Datenquellen, etwa Bodenrichtwert und Daten des Gutachterausschusses
  • Nachtrags- und Rechnungsprüfungen mit Rechenweg, dem Grunde und der Höhe nach
  • In der Bauüberwachung Protokolle, Mängellisten und Monatsberichte, wie im Muster-Monatsbericht (PDF)

Wie die Zusammenarbeit von der Anfrage bis zum Ergebnis abläuft, zeigt die Seite Ablauf der Zusammenarbeit. Beispiele aus unserer Arbeit finden Sie unter Fallbeispiele.

Grenzen

Was wir nicht tun

  • Keine Rechtsberatung und keine Steuerberatung. Verträge gestalten Notariat und Rechtsanwalt, steuerliche Fragen klärt Ihre Steuerberatung. Wir liefern die technische und wirtschaftliche Grundlage dafür.
  • Keine öffentliche Bestellung. Die Geschäftsführer sind Bauingenieure, nicht öffentlich bestellt und vereidigt und nicht nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert.
  • Keine Gutachten nach § 198 BewG zum Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts gegenüber dem Finanzamt.
  • Keine eigene Planung und Bauausführung.
  • Keine Mandate außerhalb unseres fachlichen Profils. Passt eine Anfrage nicht, sagen wir das im Erstgespräch.

Die Angaben zu Erlaubnis, Aufsichtsbehörde und Berufsbezeichnung stehen im Impressum.

Daten

Umgang mit Ihren Unterlagen

Exposés, Pläne, Verträge und Mieterlisten verwenden wir nur für Ihre Anfrage und Ihren Auftrag. Anhänge aus unseren Formularen werden nur per E-Mail an unser Postfach übermittelt und nicht auf dem Webserver gespeichert. Ein internes Anfrageprotokoll sichert gegen verlorene E-Mails; es wird nach sechs Monaten automatisch gelöscht. Formulardaten geben wir nicht an Automatisierungs- oder CRM-Dienste weiter.

Bitte schicken Sie nur, was für die Anfrage nötig ist, und schwärzen Sie Daten Dritter, soweit sie nicht gebraucht werden. In Fallbeispielen nennen wir weder Auftraggeber noch Adressen. Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung.

Ratgeber

Wie unsere Ratgeber entstehen

Die Beiträge im Ratgeber schreiben wir zu Fragen, die uns Bauherren, Eigentümer, Käufer, Banken und Kommunen tatsächlich stellen. Für jeden Beitrag gilt:

  • Autor ist Moritz Schneider oder Christoph Theißing. Name, Qualifikation und Profil stehen am Beitrag.
  • Grundlage sind Gesetze, Verordnungen, Normen und amtliche Stellen, etwa Gutachterausschüsse, Bundesministerien und das BBSR. Die Quellen stehen mit Link im Quellenblock am Ende des Beitrags.
  • Jeder Beitrag nennt das Datum der letzten fachlichen Prüfung. Ändert sich die Rechtslage, etwa mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz 2026, überarbeiten wir die betroffenen Beiträge und passen das Datum an.
  • Rechenbeispiele sind als Beispiele gekennzeichnet. Marktspannen Dritter nennen wir als solche; sie sind keine Preise unseres Büros.
  • Bei der Erstellung können Softwarewerkzeuge einschließlich KI-gestützter Schreibhilfen eingesetzt werden. Der genannte Autor prüft jeden Beitrag fachlich und gibt ihn frei.

Ratgeber geben allgemeine Hinweise und ersetzen keine Beratung im Einzelfall. Wenn Sie einen Fehler finden, schreiben Sie uns an info@schneidertheissing.de.

Bewertungen

Bewertungen bei Google

Nach Abschluss eines Auftrags bitten wir alle Auftraggeber gleichermaßen um eine ehrliche Bewertung bei Google, positiv wie kritisch, und bieten dafür keine Gegenleistung an. Auf kritische Bewertungen antworten wir sachlich und öffentlich.

Häufige Fragen

Fragen zu Arbeitsweise und Unabhängigkeit

Nein. Für Objekte, die wir als Makler vermitteln, erstellen wir keine Ankaufsprüfung, keinen Prüfbericht und kein Gutachten für Kaufinteressenten. Wer ein solches Objekt prüfen lassen möchte, sollte dafür ein anderes Büro beauftragen.
Ja, aber getrennt von unseren Bauprojekten. Bau-, Handwerks- und TGA-Unternehmen beraten wir in der Unternehmensführung, etwa bei Kalkulation, Nachkalkulation und Projektcontrolling. In einem Projekt, in dem wir für den Auftraggeber tätig sind, beraten wir kein beteiligtes Unternehmen.
Nein. Die Geschäftsführer sind Bauingenieure. Sie sind nicht öffentlich bestellt und vereidigt und nicht nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert. Gutachten nach § 198 BewG für das Finanzamt erstellen wir nicht.
Ja. Gutachten erstellen wir immer mit Ortsbesichtigung, auch Restnutzungsdauergutachten. Beratungsleistungen ohne Objektbezug können auch per Telefon oder Video stattfinden.
Nein. Wir liefern die technische und wirtschaftliche Grundlage. Rechtliche Fragen klären Notariat oder Rechtsanwalt, steuerliche Fragen Ihre Steuerberatung.
Jeder Ratgeber nennt seinen Autor, Moritz Schneider oder Christoph Theißing, und das Datum der letzten fachlichen Prüfung. Der Autor prüft den Beitrag fachlich und gibt ihn frei. Die Rechtsgrundlagen und Quellen stehen am Ende jedes Beitrags.

Anliegen besprechen

Schildern Sie Anlass, Objekt oder Projektstand. Wir sagen Ihnen, ob und wie wir unterstützen können, und nennen vorher den Leistungsumfang.

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