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Post-Merger-Integration für Bau-, Handwerks- und TGA-Unternehmen: die ersten 100 Tage und danach

Nach dem Kauf eines Betriebs begleitet unser Consulting die Post-Merger-Integration: Führung und Organisation, Kalkulation und Controlling, Projektsteuerung, Kunden, Mitarbeitende und IT. Am Ende stehen ein 100-Tage-Plan, gemeinsame Regeln für Kalkulation und Reporting und eine Maßnahmenliste mit Verantwortlichen.

Paket anfragen +49 178 604 1571

Fester Leistungsumfang und festes Tageskontingent je Paket, Reisekosten im Tagessatz enthalten. Die Geschäftsführer arbeiten selbst im Mandat. Rhein-Main, Bergstraße, Rhein-Neckar.

Kurz beantwortet

Post-Merger-Integration ist die Zusammenführung zweier Unternehmen nach einem Kauf, vom ersten Tag nach dem Vollzug bis zur gemeinsamen Steuerung. In Bau, Handwerk und TGA geht es vor allem um Bauleiter und Meister, Kunden, laufende Projekte, Kalkulation und Software. Sie richtet sich an Käufer nach Unterzeichnung oder Vollzug und an Gruppen, die mehrere Betriebe zusammenführen. Am Ende liegen eine Day-1-Checkliste, ein 100-Tage-Plan, eine Maßnahmenliste mit Status und ein Abschlussbericht vor. Jedes Paket hat einen festen Leistungsumfang und ein festes Tageskontingent zu einem vereinbarten Tagessatz. Arbeitsrechtliche Fragen, etwa zum Betriebsübergang, klärt ein Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Wann das Thema ansteht

Unternehmensberatung nach dem Kauf heißt bei uns: Wir planen und steuern die Integration gemeinsam mit Ihrer Geschäftsführung, bis die Linie sie übernimmt. Typische Ausgangslagen:

  • Der Kaufvertrag ist unterschrieben, der Vollzug steht bevor, und für den ersten Tag gibt es noch keinen Plan.
  • Die Mitarbeitenden des gekauften Betriebs fragen, was sich für sie ändert, und erste Bauleiter sprechen mit Wettbewerbern.
  • Zwei Kalkulationen, zwei Stundensätze und zwei Softwarelandschaften laufen nebeneinander, die Zahlen sind nicht vergleichbar.
  • Der frühere Inhaber bleibt in der Führung, aber Rollen und Entscheidungswege sind nicht geregelt.
  • Eine Gruppe hat mehrere Handwerks- oder TGA-Betriebe gekauft und will Einkauf, Controlling und Personal zusammenführen, ohne die Betriebe zu lähmen.

Viele Risiken einer Übernahme zeigen sich erst in den Wochen danach. Ein Bauleiter kündigt, ein wichtiger Kunde fragt nach, oder zwei Kalkulationen führen zu unterschiedlichen Preisen für dieselbe Leistung.

Was Sie am Ende in der Hand haben

  • Integrationsziel und Integrationstiefe je Bereich, schriftlich festgelegt und von der Geschäftsführung beschlossen.
  • Day-1-Checkliste mit Information an Mitarbeitende, Kunden und Lieferanten, Zuständigkeiten, Zugängen und Zahlungswegen.
  • 100-Tage-Plan mit Meilensteinen und Verantwortlichen für jeden Bereich.
  • Integrationsorganigramm mit Lenkungskreis und Verantwortlichen je Bereich.
  • Gemeinsame Regeln für Kalkulation und Monatsreporting, die beide Betriebe anwenden.
  • Maßnahmen- und Synergieliste mit Status, Verantwortlichen und Terminen.
  • Abschlussbericht nach 100 Tagen mit den offenen Punkten für die Linie.

Consulting-Pakete für die Integration

Kern ist das Paket Integration nach dem Kauf. Organisation, Controlling und Kalkulation können Sie als eigene Pakete anschließen, wenn die Integration dort mehr Tiefe braucht.

PaketAusgangslageLeistungsumfangErgebnisPreis
Integration nach dem KaufDer Kaufvertrag ist unterschrieben oder vollzogen, ein abgestimmter Plan für Tag 1 und die ersten Monate fehltIntegrationsziel und Integrationstiefe, Integrationsorganisation, Day-1-Checkliste, 100-Tage-Plan, Angleichung von Kalkulation und Reporting, Bindung von Schlüsselpersonen, SteuerungstermineDay-1-Checkliste, 100-Tage-Plan, Integrationsorganigramm, Maßnahmen- und Synergieliste mit Status, AbschlussberichtTageskontingent zum Tagessatz, Reisekosten inklusive, im schriftlichen Angebot
Organisation und FührungsstrukturNach dem Zukauf sind Rollen, Entscheidungswege und die Rolle des früheren Inhabers offenIst-Aufnahme, Zielorganigramm der Gruppe, Rollenprofile, Entscheidungs- und Freigaberegeln, FührungsrhythmusZielorganigramm, Rollenprofile, Kompetenzmatrix, BesprechungsstrukturTageskontingent zum Tagessatz, Reisekosten inklusive, im schriftlichen Angebot
Kennzahlen, Projektcontrolling und LiquiditätDie Zahlen beider Betriebe lassen sich nicht vergleichen, ein gemeinsames Reporting fehltGemeinsames Kennzahlenset, Projektcontrolling mit Soll-Ist und Prognose, Monatsreporting, 13-Wochen-LiquiditätsvorschauKennzahlencockpit, Projektcontrolling-Vorlage, Liquiditätsvorschau, MonatsroutineTageskontingent zum Tagessatz, Reisekosten inklusive, im schriftlichen Angebot
Kalkulation, Nachkalkulation und MargeZwei Kalkulationsschemata führen zu unterschiedlichen Preisen für gleiche LeistungenVergleich beider Schemata, gemeinsame Kalkulationsrichtlinie, Stundensatzberechnung, NachkalkulationKalkulationsrichtlinie, Stundensatzberechnung, Nachkalkulationsvorlage, Regel für die AngebotsfreigabeTageskontingent zum Tagessatz, Reisekosten inklusive, im schriftlichen Angebot

Unsere Consulting-Leistungen bieten wir in Paketen an. Jedes Paket hat einen festen Leistungsumfang, benannte Ergebnisse und ein festes Kontingent an Beratertagen zu einem vereinbarten Tagessatz. Anfahrt, Übernachtung und Spesen sind im Tagessatz enthalten, es kommen keine Reisekosten hinzu. Kontingent, Tagessatz und Paketpreis stehen im schriftlichen Angebot, das Sie nach dem Erstgespräch erhalten. Ein Auftrag entsteht erst, wenn Sie das Angebot annehmen. Zusätzliche Tage vereinbaren wir nur nach Ihrer schriftlichen Freigabe.

Das Paket Integration nach dem Kauf umfasst in der Regel zwei bis vier Wochen Vorbereitung und eine Begleitung über 100 Tage. Die Zahl der Steuerungstermine und alle Termine legen wir im Angebot fest.

Eine Partei: In einem Projekt oder einer Transaktion arbeiten wir nur für eine Seite. Wir beraten nie Käufer und Verkäufer desselben Unternehmens und nie Gemeinde und Vorhabenträger im selben Verfahren.

Ist der Kauf noch nicht unterschrieben, prüfen wir die Integrationsfähigkeit des Zielbetriebs in der operativen Due Diligence, siehe Unternehmenskauf in Bau, Handwerk und TGA. Alle Pakete zeigt die Übersicht Consulting-Pakete, eine erste Einordnung der Consulting-Check. Direkt zum Formular: Paket Integration nach dem Kauf anfragen.

Ablauf der Integrationsbegleitung

  1. 01

    Erstgespräch und Konfliktprüfung

    Sie schildern Kauf, Zeitplan und Ziel. Wir prüfen, ob wir in dieser Transaktion für die Gegenseite tätig waren, und schlagen den Zuschnitt vor.

  2. 02

    Unterlagen und Integrationsziel

    Sie geben uns die operativen Eckpunkte des Kaufvertrags, Due-Diligence-Berichte, Organigramme und das Reporting beider Betriebe. Wir schlagen Ziel und Tiefe je Bereich vor, Sie entscheiden.

  3. 03

    Vorbereitung des ersten Tages

    Sie benennen die Verantwortlichen. Wir erstellen Day-1-Checkliste und Informationsplan. Die arbeitsrechtliche Unterrichtung stimmt Ihr Fachanwalt ab.

  4. 04

    Begleitung über 100 Tage

    Sie setzen die Maßnahmen in der Linie um. Wir leiten die Steuerungstermine, halten den Maßnahmenstand nach und gleichen Kalkulation und Reporting an.

  5. 05

    Abschluss und Übergabe

    Wir legen den Abschlussbericht vor und übergeben offene Punkte an die Verantwortlichen. Ob ein weiteres Paket sinnvoll ist, entscheiden Sie.

Integrationsmatrix für Bau, Handwerk und TGA

Die Matrix zeigt, was in welchem Zeitraum typischerweise ansteht. Die Zeitpunkte sind gute Praxis aus der Transaktionsberatung, keine gesetzliche Vorgabe. Fachbeiträge von KPMG (2024) und Rödl und Partner (2026) beschreiben den 100-Tage-Plan als Fahrplan für die ersten Monate. Was davon für Ihren Fall gilt, legen wir im 100-Tage-Plan fest.

BereichTag 1Bis Tag 30Bis Tag 100Bis Monat 12
Führung und OrganisationAnsprechpartner und Vertretungen benannt, Entscheidungswege für die ÜbergangszeitRolle des früheren Inhabers geregelt, Lenkungskreis tagtZielorganigramm beschlossenOrganisation eingeführt, zweite Führungsebene arbeitet
Mitarbeitende, Bauleiter, MeisterPersönliche Information durch die neue GeschäftsführungGespräche mit Schlüsselpersonen, Fragen beantwortetRollen und Perspektiven geklärtFluktuation und Stimmung ausgewertet
Kunden und laufende ProjekteWichtige Auftraggeber informiert, Ansprechpartner bleibenProjektliste mit Ergebnisprognose für alle laufenden ProjekteNachtragsroutine und Freigaben vereinheitlichtKundenbetreuung in der Gruppe geregelt
Kalkulation und PreiseBestehende Preise und Angebote gelten weiterBeide Kalkulationsschemata verglichenGemeinsame Richtlinie für neue AngeboteNachkalkulation nach gleicher Methode
Controlling und LiquiditätZahlungswege, Freigaben und Bankvollmachten geklärtLiquiditätsvorschau für 13 WochenGemeinsames MonatsreportingKennzahlen der Betriebe im Vergleich
Nachunternehmer und EinkaufLieferanten und Nachunternehmer informiertKonditionen verglichenRahmenverträge gebündelt, wo es sich rechnetGemeinsamer Einkauf eingeführt
Software, IT, KI-WerkzeugeZugänge und Zugriffsrechte gesichertSysteme beider Betriebe aufgenommenZielbild und Reihenfolge der Umstellung entschiedenUmstellung umgesetzt oder terminiert
Gewährleistung und ZulassungenListe der Gewährleistungsfälle übernommenBetriebsleiter und Eintragungen geprüftMängelbearbeitung nach gleicher RoutinePräqualifikation und Verzeichnisse aktuell

Integrationstiefe festlegen

Nicht jeder Zukauf muss voll eingegliedert werden. Rödl und Partner hält im Mittelstand meist ein schrittweises Modell für passend, das die Eigenständigkeit erhält. Danach werden zuerst Steuerung, Reporting und zentrale Funktionen verbunden. Die vollständige Eingliederung sieht der Beitrag vor allem bei Käufen, die auf Kosten zielen. Wir legen die Tiefe je Bereich mit Ihnen fest.

StufeWas zusammengeführt wirdPasst, wenn
Eigenständig mit gemeinsamer SteuerungReporting, Liquidität, FreigabenName, Kunden und Region des gekauften Betriebs sind sein Wert
TeilintegrationZusätzlich Einkauf, Personalverwaltung, Kalkulationsmethode, SoftwareDie Betriebe ergänzen sich in Gewerk oder Region
VollintegrationOrganisation, Name, Standorte, SystemeDie Betriebe überschneiden sich stark, der Kauf zielt auf Kosten

Führung, Organisation und Projektsteuerung

Der frühere Inhaber bleibt oft für eine Übergangszeit in der Führung. Ohne klare Rollen entstehen zwei Machtzentren. Wir halten schriftlich fest, wer welche Entscheidungen trifft, wer Angebote freigibt und wer Personal führt. Für die Zielorganisation arbeiten wir mit Zielorganigramm, Rollenprofilen und festem Führungsrhythmus, wie auf der Seite Organisationsentwicklung in Bau und Handwerk beschrieben.

In zulassungspflichtigen Handwerken braucht jeder Inhaber einen Betriebsleiter, der die Voraussetzungen der Eintragung in die Handwerksrolle erfüllt (§ 7 Abs. 1 HwO). Das gilt auch innerhalb einer Gruppe und begrenzt, wie weit sich die Führung der Betriebe zentralisieren lässt.

Laufende Projekte dürfen unter der Integration nicht leiden. Für jedes Projekt bleibt der bisherige Bauleiter zuständig, bis eine Übergabe dokumentiert ist. Wir erstellen eine gemeinsame Projektliste mit Leistungsstand, Ergebnisprognose, offenen Nachträgen und Mängeln. Freigaben für Nachträge, Bestellungen und Nachunternehmer regeln wir so, dass keine Baustelle auf eine Unterschrift wartet.

Kalkulation und Controlling vereinheitlichen

Vereinheitlicht wird zuerst die Methode, nicht der Preis. Beide Betriebe rechnen danach mit derselben Struktur aus Mittellohn, Zuschlägen für Baustellengemeinkosten und allgemeine Geschäftskosten sowie Wagnis und Gewinn. Preise dürfen sich je Region und Kundengruppe weiter unterscheiden. Grundlagen erklärt der Ratgeber Kalkulation und Nachkalkulation im Bau.

Für das Controlling legen wir gemeinsame Definitionen fest: Leistungsstand, Deckungsbeitrag je Projekt und Prognose zum Projektende. Daraus entsteht ein Monatsreporting, das beide Betriebe vergleichbar macht. Dazu gehört eine rollierende 13-Wochen-Liquiditätsplanung. Wie wir Projektcontrolling aufsetzen, beschreibt Projektcontrolling für Bauunternehmen.

Kunden und Mitarbeitende halten

Im Handwerk hängt die Kundenbeziehung oft an Personen. Wir planen, wer welchen Auftraggeber persönlich informiert und wann. Name und Auftritt des gekauften Betriebs bleiben zunächst bestehen, eine Änderung entscheiden Sie später und bewusst.

Bauleiter, Meister und Kalkulatoren tragen Wissen und Kundenbeziehungen. KPMG empfiehlt, Führungsrollen früh zu klären und Schlüsselpersonen gezielt einzubinden. Wir führen dazu Gespräche mit Ihnen und den Betroffenen und schlagen Maßnahmen zur Bindung vor. Eine Studie des Ludwig-Fröhler-Instituts nennt laut Handwerksblatt vom 1. September 2026 die fehlende Einbindung der Belegschaft als Risiko, wenn Finanzinvestoren Handwerksbetriebe übernehmen.

Hinweis zum Arbeitsrecht: Geht ein Betrieb oder Betriebsteil durch Rechtsgeschäft auf einen anderen Inhaber über, tritt dieser in die Rechte und Pflichten aus den bestehenden Arbeitsverhältnissen ein (§ 613a Abs. 1 Satz 1 BGB). Eine Kündigung wegen des Übergangs ist unwirksam (§ 613a Abs. 4 BGB). Rechte aus Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung werden Inhalt des Arbeitsverhältnisses. Sie dürfen grundsätzlich ein Jahr lang nicht zum Nachteil der Arbeitnehmer geändert werden (§ 613a Abs. 1 Satz 2 BGB). Die betroffenen Arbeitnehmer sind vor dem Übergang in Textform zu unterrichten (§ 613a Abs. 5 BGB). Sie können innerhalb eines Monats nach Zugang der Unterrichtung schriftlich widersprechen (§ 613a Abs. 6 BGB). Besteht ein Betriebsrat, ist er über geplante Betriebsänderungen mit möglichen wesentlichen Nachteilen für die Belegschaft rechtzeitig zu unterrichten. Die Änderungen sind mit ihm zu beraten. Das gilt in Unternehmen mit in der Regel mehr als zwanzig wahlberechtigten Arbeitnehmern. Als Betriebsänderung gilt unter anderem der Zusammenschluss mit anderen Betrieben (§ 111 BetrVG). Ob und wie diese Vorschriften in Ihrem Fall greifen, klärt ein Fachanwalt für Arbeitsrecht.

IT und KI-Werkzeuge

Am ersten Tag geht es um Sicherheit: Zugänge, Passwörter, Zugriffsrechte und Zahlungsfreigaben. Rödl und Partner nennt Kontrollen für IT, Zugriffsrechte und Zahlungen als Priorität. KPMG empfiehlt, IT-Ziele und Plattform innerhalb der ersten 100 Tage festzulegen.

Danach nehmen wir die Systeme beider Betriebe auf: Kalkulation und Auftragsabwicklung, Zeiterfassung, mobile Baustellendokumentation, Buchhaltungsschnittstelle und Ablage. Wir bewerten, welches System führend wird und in welcher Reihenfolge umgestellt wird. Die Umstellung selbst übernimmt Ihr IT-Dienstleister oder der Softwareanbieter.

Die Integration ist ein guter Zeitpunkt, KI-Werkzeuge einheitlich zu regeln, etwa für Berichte, Aufmaß oder Angebotsentwürfe. Wir bewerten Anwendungsfälle und entwerfen Nutzungsregeln, die Ihr Datenschutzbeauftragter prüft. Mehr dazu auf der Seite KI und Prozessautomatisierung im Bau.

Was wir nicht übernehmen

  • Arbeitsrecht: Betriebsübergang nach § 613a BGB, Beteiligung des Betriebsrats, Arbeitsverträge und Vergütungsregeln übernimmt ein Fachanwalt für Arbeitsrecht.
  • Gesellschaftsrecht: Verschmelzung, Umwandlung und Gruppenstruktur gestalten Rechtsanwalt, Notar und Steuerberatung.
  • Steuern und Abschluss: Steuerliche Fragen klärt Ihre Steuerberatung, Konzernabschluss und Kaufpreisaufteilung im Abschluss begleitet Ihre Wirtschaftsprüfung.
  • Recht allgemein: Rechtsdienstleistungen erbringen wir nur als Nebenleistung im Sinne von § 5 RDG.
  • IT-Migration: Die technische Umstellung übernimmt Ihr IT-Dienstleister.
  • Datenschutz: Die Prüfung übernimmt Ihr Datenschutzbeauftragter.
  • Organfunktion: Geschäftsführung und Interim-Geschäftsführung übernehmen wir in der Integration nicht.

Wer Sie betreut

Moritz Schneider Geschäftsführer, Bauingenieur (M.Eng.), Baurecht und Baumanagement (M.A.)

Christoph Theißing Geschäftsführer, Bauingenieur (B.Eng.), Immobilienwirtschaft (M.Sc., EBS Universität), MBA (Korea University)

Qualifikation Christoph Theißing: B.Eng. Bauingenieurwesen, M.Sc. Immobilienwirtschaft (EBS Universität), MBA Finance und Strategy (Korea University). Moritz Schneider: M.Eng. Bauingenieurwesen (Hochschule Darmstadt), M.A. Baurecht und Baumanagement (Leuphana Universität Lüneburg), Promotion an der HHL Leipzig läuft. Wir verbinden Bauingenieurwesen, Baurecht, Immobilienwirtschaft und Betriebswirtschaft.

Erfahrung aus der Begleitung von Hallenbau, Hochbau, Sanierung und Neubau, Geschosswohnungsbau und Wohnen, Logistik, Rechenzentren und Data Center, Glasfaserausbau (FTTH)

Arbeitsweise In einer Transaktion arbeiten wir nur für eine Seite. Beide Geschäftsführer arbeiten selbst im Mandat, gemeinsam mit unserem Team. Leistungsumfang, Tageskontingent und Tagessatz stehen vor Beginn in einem schriftlichen Angebot.

Qualifikationen und Arbeitsweise im Detail

Fragen und Antworten zur Post-Merger-Integration

Mit einem schriftlichen Plan, der vor dem Vollzug fertig ist. Er legt fest, was am ersten Tag passiert, wer Mitarbeitende und Kunden informiert und welche Bereiche wann zusammengeführt werden. Zuerst kommen Steuerung, Liquidität und Freigaben, danach Kalkulation, Einkauf und Software. Name, Auftritt und Preise ändern Sie erst nach einer bewussten Entscheidung.
Integrationsziel und Integrationstiefe je Bereich, Verantwortliche, Meilensteine für Führung, Personal, Kunden, Kalkulation, Controlling, Einkauf und IT sowie messbare Ziele für Synergien. Der 100-Tage-Plan ist gute Praxis aus der Transaktionsberatung, keine gesetzliche Pflicht. Er endet mit einem Abschlussbericht und der Übergabe offener Punkte an die Linie.
Beim Kauf von Gesellschaftsanteilen bleibt der Arbeitgeber dieselbe Gesellschaft. Geht dagegen ein Betrieb durch Rechtsgeschäft auf einen neuen Inhaber über, tritt dieser in die bestehenden Arbeitsverhältnisse ein (§ 613a Abs. 1 BGB). Eine Kündigung wegen des Übergangs ist unwirksam. Einzelheiten klärt ein Fachanwalt für Arbeitsrecht, wir kümmern uns um Information, Rollen und Bindung.
Durch frühe, persönliche Information und klare Perspektiven. Schlüsselpersonen sollten vor dem ersten Tag wissen, wer ihr Ansprechpartner ist und was sich für sie ändert. Wichtige Auftraggeber informiert die Person, die sie kennt. Bindungsmaßnahmen wie Vergütung oder Beteiligung gestaltet Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht zusammen mit Ihrer Steuerberatung.
Meist nicht am ersten Tag. Zuerst wird die Kalkulationsmethode verglichen und für neue Angebote angeglichen, laufende Angebote und Preise gelten weiter. Über die Software entscheiden Sie nach einer Aufnahme beider Systeme. Eine überhastete Umstellung bindet Bauleitung und Büro genau dann, wenn beide für Kunden und Mitarbeitende gebraucht werden.
Wir vereinbaren sie als Paket mit festem Leistungsumfang und einem festen Kontingent an Beratertagen zu einem vereinbarten Tagessatz. Anfahrt, Übernachtung und Spesen sind enthalten. Bei der Begleitung über 100 Tage legen wir das Kontingent je Phase fest. Kontingent, Tagessatz und Paketpreis stehen im schriftlichen Angebot nach dem unverbindlichen Erstgespräch.
Vor dem Vollzug, am besten schon während der Due Diligence. Ein Fachbeitrag von Rödl und Partner ordnet die Vorbereitung des ersten Tages und des 100-Tage-Plans der Zeit zwischen Unterzeichnung und Vollzug zu. Wer erst danach plant, verliert die ersten Wochen, in denen Mitarbeitende und Kunden besonders genau hinsehen.
Nein. Wir übernehmen keine Organfunktion und keine Interim-Geschäftsführung, die Entscheidungen trifft Ihre Geschäftsführung. Wir planen, bereiten Entscheidungen vor, leiten die Steuerungstermine und halten den Stand der Maßnahmen nach. Beide Geschäftsführer unseres Büros arbeiten dabei selbst im Mandat.

Rechtsgrundlagen und Quellen

  • § 613a BGB, Rechte und Pflichten bei Betriebsübergang Quelle
  • § 111 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) Quelle
  • § 7 Handwerksordnung (HwO) Quelle
  • § 5 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) Quelle
  • KPMG: Post-Merger-Integration, die Bedeutung der ersten 100 Tage, 25.10.2024 (Fachbeitrag für die Finanzbranche, gute Praxis) Quelle
  • Rödl und Partner: Fachbeitrag zur Post-Merger-Integration im Mittelstand, 23.09.2026 (gute Praxis) Quelle
  • Handwerksblatt: Finanzinvestoren im Handwerk, Chancen und Risiken, 01.09.2026, zur Studie des Ludwig-Fröhler-Instituts Quelle

Abgerufen und geprüft am 4. November 2026. Gesetze sind als Rechtsgrundlage genannt, Fachbeiträge als gute Praxis. Die Angaben ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Integration planen: Erstgespräch anfragen

Schildern Sie, was gekauft wurde, wann der Vollzug ist und wo Sie die größten Fragen sehen. Nach dem Erstgespräch erhalten Sie ein schriftliches Angebot mit Leistungsumfang, Tageskontingent und Paketpreis. Ein Auftrag entsteht erst, wenn Sie es annehmen.

  • Persönlich mit der Geschäftsführung
  • Vertrauliche Behandlung, auf Wunsch mit Vertraulichkeitsvereinbarung
  • Festes Tageskontingent je Paket, Anfahrt, Übernachtung und Spesen inklusive

Lieber direkt sprechen: +49 178 604 1571 oder info@schneidertheissing.de

Noch unsicher, welches Paket passt? Consulting-Check in acht Fragen oder alle Pakete ansehen.

Weitere Angaben (optional)

Bitte senden Sie Unterlagen erst nach dem Erstgespräch. Rechts- und Steuerberatung erfolgen nicht über dieses Formular.

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