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Buy-and-Build im Handwerk und in der TGA: wie Plattformen entstehen und woran Integration scheitert

4. November 2026 13 Min. Lesezeit Fachlich geprüft: 4. November 2026
Zusammenfassung

Buy-and-Build bezeichnet eine Wachstumsstrategie: Ein Käufer erwirbt ein Plattformunternehmen und erweitert es durch weitere Zukäufe. Im Handwerk und in der TGA treffen Nachfolgefragen auf steigenden Kapitalbedarf. Käufer sind Finanzinvestoren, aber auch Unternehmensgruppen aus der Branche. Ob eine Gruppe trägt, entscheidet vor allem die Integration: Meister und Bauleiter, Kalkulation, Zulassungen und Kunden. Der Beitrag erklärt Logik, Risiken und Prüffragen neutral für Inhaber und Käufer.

Dieser Beitrag richtet sich an Inhaber von Bau-, Handwerks- und TGA-Betrieben, die von einer Gruppe oder einem Investor angesprochen werden. Er richtet sich ebenso an Unternehmer, die selbst Zukäufe planen. Er beschreibt den Stand vom 4. November 2026. Gesetzliche Vorgaben, gute Praxis und unsere Arbeitsweise sind getrennt gekennzeichnet. Für eine konkrete Prüfung finden Sie unser Vorgehen auf der Seite Unternehmenskauf in Bau, Handwerk und TGA, die Begleitung nach dem Kauf unter Post-Merger-Integration.

Begriffe: Plattform, Add-on und Roll-up

Die Begriffe sind nicht gesetzlich definiert. In der Transaktionspraxis werden sie in der Regel so verwendet:

BegriffBedeutungIm Handwerk und in der TGA
Buy-and-BuildWachstum durch eine erste größere Übernahme und weitere Zukäufe, die in eine gemeinsame Gruppe eingebunden werdenGruppe aus mehreren Betrieben eines Gewerks oder verwandter Gewerke, oft regional gebündelt
PlattformDas erste, meist größere Unternehmen mit Führung, Verwaltung und Strukturen, an die Zukäufe andockenEtablierter Betrieb mit zweiter Führungsebene, Kalkulation und Controlling
Add-onWeiterer Zukauf, der in die Plattform eingegliedert oder ihr zugeordnet wirdKleinerer Betrieb, oft mit offener Nachfolge
Roll-upZusammenfassung vieler ähnlicher, meist kleiner Unternehmen; oft gleichbedeutend mit Buy-and-Build verwendetViele kleine Betriebe desselben Gewerks
Strategischer KäuferUnternehmen aus der Branche, das selbst zukauftWettbewerber, Generalunternehmer, TGA-Gruppe
FinanzinvestorBeteiligungsgesellschaft, die Geld von Anlegern in Fonds bündelt und Unternehmen oder Anteile kauft, meist mit dem Ziel eines späteren WeiterverkaufsInvestor hinter einer Plattform

Ein Unterschied wird oft so beschrieben: Beim Buy-and-Build steht zuerst die Plattform, die Zukäufe tragen und integrieren kann. Beim Roll-up steht die Zahl der zusammengefassten Betriebe im Vordergrund. Für die Bewertung eines Angebots ist die Bezeichnung zweitrangig. Wichtiger ist, wie die Gruppe geführt wird und was mit dem einzelnen Betrieb geschieht.

Warum das Modell im Handwerk und in der TGA auftaucht

Belastbare Zahlen zu Buy-and-Build im Handwerk gibt es kaum. Die folgenden Angaben stammen aus den genannten Quellen.

In der TGA spielen Wartungs- und Serviceverträge eine eigene Rolle. Sie bringen wiederkehrende Umsätze und lassen sich in einer Gruppe gemeinsam disponieren. Ob das im Einzelfall trägt, zeigt erst die Prüfung der Verträge und ihrer Deckungsbeiträge.

Wirtschaftliche Logik und Rechenbeispiel

Viele Buy-and-Build-Modelle beruhen auf drei Annahmen. Jede davon lässt sich prüfen, keine ist sicher.

  1. Größe verändert den Faktor: Eine größere Gruppe erzielt bei einem späteren Verkauf einen höheren Faktor auf ihr Ergebnis als ein einzelner kleiner Betrieb, so die Annahme.
  2. Synergien entstehen: Gemeinsamer Einkauf, gemeinsame Verwaltung, Personalgewinnung und bessere Auslastung von Fachkräften und Geräten. Rödl und Partner nennt Synergien, Wertsteigerung und höhere Bewertungen beim Verkauf als finanzielle Hebel einer gelungenen Integration, besonders bei Buy-and-Build-Strategien.
  3. Das Ergebnis bleibt stabil: Das ist die empfindlichste Annahme. Gehen Schlüsselpersonen oder Kunden, sinkt das Ergebnis, auf das sich der Kaufpreis bezog.

Rechenbeispiel mit fiktiven Zahlen: Zukauf eines Betriebs in eine Gruppe

Ergebnis (EBIT) des Zielbetriebs vor dem Kauf 300.000 Euro
Kaufpreis bei Faktor 5 1.500.000 Euro
Einmalige Integrationskosten 150.000 Euro
Rechnerischer Wert in der Gruppe bei Faktor 7, Ergebnis stabil 2.100.000 Euro
Ergebnis nach Abgang von zwei Bauleitern und einem Großkunden 210.000 Euro
Rechnerischer Wert in der Gruppe bei Faktor 7, Ergebnis gesunken 1.470.000 Euro

Im ersten Fall liegt der rechnerische Wert über Kaufpreis und Integrationskosten von zusammen 1.650.000 Euro. Im zweiten Fall liegt er darunter, obwohl der Faktor gleich geblieben ist. Die Faktoren im Beispiel sind frei gewählt und keine Marktwerte. Eine Unternehmensbewertung, etwa nach IDW S 1, erstellen Wirtschaftsprüfer.

Prüffragen für Inhaber, die angesprochen werden

Wird ein Inhaber von einer Gruppe oder einem Investor angesprochen, helfen diese Fragen bei der Einordnung. Sie ersetzen keine rechtliche oder steuerliche Beratung.

FrageWarum sie zählt
Welche Rolle habe ich nach dem Verkauf, wie lange und mit welchen Befugnissen?Laut Handwerksblatt bleibt der bisherige Eigentümer oft zwei bis drei Jahre in leitender Position. Befugnisse, Ziele und Ende der Übergangszeit gehören in den Vertrag.
Wird ein Teil des Kaufpreises später oder abhängig vom Ergebnis gezahlt?Ein erfolgsabhängiger Teil (Earn-out) hängt von Zahlen ab, die nach dem Verkauf andere mitbestimmen. Gestaltung und Steuerfolgen klären Rechtsanwalt und Steuerberatung.
Soll ich mich an der Gruppe beteiligen?Eine Rückbeteiligung bindet einen Teil des Erlöses an den späteren Erfolg der Gruppe und an ihren Weiterverkauf.
Was bleibt eigenständig, was wird zentral entschieden?Einkauf, Preise, Personal, Software und Name prägen den Alltag der Mitarbeitenden.
Wie lange will der Investor beteiligt bleiben?Finanzinvestoren kaufen laut Handwerksblatt oft mit dem Ziel, gewinnbringend weiterzuverkaufen. Ihr Betrieb kann dann einen weiteren Eigentümerwechsel erleben. Die Studie nennt auch Investoren, die ohne geplanten Weiterverkauf eine Handwerksgruppe aufbauen.
Was geschieht mit Ausbildung, Standort und Mitarbeitenden?Der Beitrag nennt als mögliche Risiken eine sinkende Ausbildungsleistung, weniger Ehrenamt in der Selbstverwaltung und eine schlechtere Versorgung im ländlichen Raum.

Die Vorbereitung auf Verkäuferseite beschreibt die Seite Unternehmensverkauf in Bau, Handwerk und TGA. Den Wert eines Betriebs ordnet der Ratgeber Firmenwert eines Bauunternehmens berechnen ein.

Integrationsfähigkeit eines Zielbetriebs

Ob ein Betrieb in eine Gruppe passt, zeigt sich weniger an der Bilanz als an Personen, Abläufen und Zulassungen. Diese Kriterien sollten Käufer und Plattformen vor dem Kauf prüfen:

KriteriumPrüffrageGrundlage
Abhängigkeit vom InhaberWer kalkuliert, wer hält die Kunden, wer führt die Baustellen?Unsere Arbeitsweise in der operativen Due Diligence
BetriebsleiterWer erfüllt nach dem Kauf die Voraussetzungen der Eintragung in die Handwerksrolle?§ 7 Abs. 1 HwO
InstallateurverzeichnisAn welcher Person hängen die Eintragungen bei Netzbetreibern und Wasserversorgern für Strom, Gas und Wasser?§ 13 Abs. 2 NAV, § 13 Abs. 2 NDAV, § 12 Abs. 2 AVBWasserV
KalkulationLassen sich Schema, Stundensätze und Nachkalkulation in einer gemeinsamen Methode abbilden?Gute Praxis
Software und DatenWelche Systeme laufen, wie gut sind die Daten, was kostet eine Umstellung?Gute Praxis
Kunden und RegionenÜberschneiden sich Kunden und Einsatzgebiete, oder ergänzen sie sich?Gute Praxis
Kultur und FührungWie werden Entscheidungen heute getroffen, und wie viel Steuerung von außen trägt die Mannschaft mit?Studie des Ludwig-Fröhler-Instituts: kulturelle Unterschiede als Risiko
Projekte und GewährleistungWelche Projekte laufen mit Verlust, welche Mängelansprüche sind offen?§ 634a BGB, Vertrag

Zwei Punkte sind im Handwerk rechtlich vorgegeben. In zulassungspflichtigen Handwerken wird der Inhaber in die Handwerksrolle eingetragen, wenn der Betriebsleiter die Voraussetzungen erfüllt (§ 7 Abs. 1 HwO). Dazu gehören nach Anlage A der Handwerksordnung etwa Installateur und Heizungsbauer sowie Elektrotechniker. Elektrische Anlagen hinter der Hausanschlusssicherung errichten, erweitern und ändern dürfen außer dem Netzbetreiber nur Unternehmen aus einem Installateurverzeichnis (§ 13 Abs. 2 NAV). Beides lässt sich in einer Gruppe nicht beliebig zentralisieren.

Wie wir diese Punkte vor einem Kauf prüfen, beschreibt die Seite Unternehmenskauf in Bau, Handwerk und TGA.

Woran Integration scheitert

Die folgenden Fehler beschreiben Fachbeiträge zur Post-Merger-Integration und die Studie zum Handwerk. Die Gegenmaßnahmen sind gute Praxis, keine Pflicht.

FehlerFolgeGegenmaßnahme
Integration läuft nebenbeiOft fehlen Budget und Team, die Arbeit landet bei ausgelasteten Mitarbeitenden (Rödl und Partner)Verantwortliche, Lenkungskreis und Zeitbudget vor dem Vollzug festlegen
Name, Preise und Software zu früh vereinheitlichtKunden und Mitarbeitende verlieren OrientierungErst Steuerung und Zahlen verbinden, sichtbare Änderungen später entscheiden
Schlüsselpersonen nicht eingebundenBauleiter und Meister gehen, Kunden folgenRollen früh klären, Gespräche führen, Bindung vertraglich gestalten lassen
Kalkulationen bleiben unvergleichbarDie Gruppe steuert mit Zahlen, die nicht zusammenpassenGemeinsame Kalkulationsmethode und Definitionen für das Reporting
Synergien nicht gemessenErwartete Vorteile bleiben eine BehauptungMessbare Synergieziele mit Ausgangsbasis, wie KPMG empfiehlt
Zentralisierung ohne EntscheidungsregelnWege werden länger, Baustellen warten auf FreigabenFreigabegrenzen und Vertretungen schriftlich festlegen
Belegschaft nicht eingebundenUnsicherheit und Spannungen, wie die Studie zum Handwerk beschreibtInformation am ersten Tag, feste Ansprechpartner, regelmäßige Rückmeldung

Wie eine Integration geplant und begleitet wird, beschreibt Post-Merger-Integration für Bau-, Handwerks- und TGA-Unternehmen.

Rechtliche Punkte, die früh auf den Tisch gehören

Einige rechtliche Punkte bestimmen den Ablauf eines Zukaufs. Die Übersicht nennt den Gesetzestext. Die Bewertung im Einzelfall übernehmen Rechtsanwalt und Steuerberatung.

Ablauf eines Zukaufs in einer Gruppe

Die Reihenfolge beschreibt den typischen Ablauf. Sie ist keine Vorgabe.

  1. Zielprofil: Gewerk, Region, Größe, Kundenstruktur und Rolle in der Gruppe festlegen.
  2. Erstkontakt: Gespräch mit dem Inhaber, Vertraulichkeitsvereinbarung, erste Unterlagen.
  3. Erste Einschätzung: Warnsignale zu Inhaberabhängigkeit, Projekten und Zulassungen, danach gegebenenfalls eine Absichtserklärung.
  4. Due Diligence: Financial, Legal, Tax und operative Prüfung, bei Immobilien zusätzlich eine technische Due Diligence.
  5. Vertrag und Vollzug: Kaufvertrag, Beurkundung und, wenn die Schwellen erreicht sind, Anmeldung beim Bundeskartellamt.
  6. Erster Tag und 100 Tage: Information, Steuerung und Angleichung nach einem schriftlichen Plan.
  7. Gruppenstandard: Gemeinsame Methode für Kalkulation, Reporting und Einkauf, Eigenständigkeit dort, wo sie Wert hat.

Chancen und Risiken im Überblick

Die Gegenüberstellung folgt dem Bericht des Handwerksblatts vom 1. September 2026 zur Studie des Ludwig-Fröhler-Instituts.

Chancen laut StudieRisiken laut Studie
Nachfolge außerhalb der Familie, wenn familieninterne Nachfolger fehlenKulturelle Unterschiede und Unsicherheit bei und nach der Übergabe
Professionalisierung: Managementmethoden, Digitalisierung, Standardisierung, zentraler EinkaufSorge der Inhaber vor Kontrollverlust und veränderten Entscheidungswegen
MitarbeiterentwicklungZu starke Ergebnisorientierung
Wachstum durch Einbindung in eine größere GruppeMögliche Folgen für Ausbildung, Ehrenamt und Versorgung im ländlichen Raum
Fehlende Einbindung der Belegschaft

Wir werben weder für noch gegen Finanzinvestoren. Für die Entscheidung zählen der einzelne Betrieb, der Käufer und der Vertrag.

Unsere Rolle

Wir sind Bauingenieure mit betriebswirtschaftlicher Ausbildung und beraten im Consulting Bau-, Handwerks- und TGA-Unternehmen. Bei Zukäufen prüfen wir Zielbetriebe operativ und begleiten die Integration. In einer Transaktion arbeiten wir nur für eine Seite, nie für Käufer und Verkäufer desselben Unternehmens. Unternehmensbewertungen nach IDW S 1, Rechts- und Steuerberatung sowie die Vermittlung von Käufern oder Zielunternehmen übernehmen wir nicht.

Häufige Fragen

Buy-and-Build ist eine Wachstumsstrategie, bei der ein Käufer zuerst ein Plattformunternehmen erwirbt und es dann durch weitere Zukäufe erweitert. Die Zukäufe werden in die Gruppe eingebunden, damit Einkauf, Verwaltung, Personal und Steuerung gemeinsam genutzt werden. Käufer können Finanzinvestoren sein, aber auch Unternehmen aus der Branche.

Die Begriffe sind nicht fest definiert und werden oft gleich verwendet. Häufig meint Buy-and-Build den Aufbau um eine Plattform, die Zukäufe tragen und integrieren kann. Roll-up betont das Zusammenfassen vieler ähnlicher, meist kleiner Betriebe. Für Inhaber zählt weniger der Begriff als die Frage, wie die Gruppe geführt wird.

Die Studie des Ludwig-Fröhler-Instituts von 2025 nennt als Untergrenze für Zukäufe in eine Gruppe rund 20 Mitarbeiter und 2 Millionen Euro Umsatz. Typisch sind nach den befragten Investoren Zukäufe mit 3 bis 10 Millionen Euro Umsatz, Plattformen sind deutlich größer. Wichtig sind außerdem eine zweite Führungsebene, geringe Abhängigkeit vom Inhaber, nachvollziehbare Margen und ein breiter Kundenstamm.

Meist über ein Multiple, also einen Faktor auf das Ergebnis, auf Basis von EBIT oder EBITDA. So beschreibt es die Studie des Ludwig-Fröhler-Instituts auf Grundlage von Interviews mit Investoren und Inhabern. Die Höhe des Faktors hängt vom einzelnen Betrieb ab. Eine Unternehmensbewertung nach IDW S 1 erstellen Wirtschaftsprüfer. Wir bewerten keine Unternehmen.

Das regelt der Vertrag. Laut Handwerksblatt bleibt der bisherige Eigentümer oft zwei bis drei Jahre in leitender Position, um Wissen zu sichern. Wichtig sind Befugnisse, Ziele, Vergütung und das Ende der Übergangszeit. Diese Punkte gestaltet Ihr Rechtsanwalt, die steuerlichen Folgen klärt Ihre Steuerberatung.

Beim Verkauf der Gesellschaftsanteile bleibt der Arbeitgeber dieselbe Gesellschaft. Geht ein Betrieb durch Rechtsgeschäft über, tritt der Erwerber in die bestehenden Arbeitsverhältnisse ein (§ 613a Abs. 1 Satz 1 BGB). Was sich im Alltag ändert, hängt von der Integrationstiefe ab. Arbeitsrechtliche Fragen klärt ein Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Oft an Dingen, die im Kaufvertrag nicht stehen. Schlüsselpersonen gehen, Kalkulationen bleiben unvergleichbar, Name, Preise oder Software werden zu früh umgestellt, oder die Integration läuft nebenbei ohne Verantwortliche. Ein schriftlicher Plan für den ersten Tag und die ersten 100 Tage ist deshalb gute Praxis.

Nur wenn die Schwellen des § 35 GWB erreicht sind, dann vor dem Vollzug (§ 39 Abs. 1 GWB). Die Umsatzschwelle liegt weltweit bei mehr als 500 Millionen Euro aller Beteiligten. Im Inland muss ein Beteiligter mehr als 50 Millionen Euro und ein anderer mehr als 17,5 Millionen Euro umsetzen. Ob die Schwellen erreicht sind, prüft Ihr Rechtsanwalt.

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Schildern Sie Vorhaben, Gewerk und Stand der Gespräche. Wir klären Anlass und Unterlagen und senden Ihnen bei Eignung ein schriftliches Angebot mit Leistungsumfang, Tageskontingent und Paketpreis.

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