Organigramm im Bauunternehmen und Handwerksbetrieb: Aufbau, Rollen, Beispiele nach Größe
Ein Organigramm zeigt, welche Stellen es im Unternehmen gibt, wer wem berichtet und welche Stellen beratend neben der Linie stehen. Eine gesetzliche Vorgabe zu Form und Inhalt gibt es für Bau- und Handwerksbetriebe nicht. Einige Rollen ergeben sich aber aus Gesetzen, etwa die Geschäftsführung der GmbH, der Betriebsleiter im zulassungspflichtigen Handwerk, Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt sowie der Datenschutzbeauftragte. Die Beispiele nach Betriebsgröße in diesem Beitrag sind gute Praxis, keine Norm.
Dieser Beitrag richtet sich an Inhaber, Geschäftsführer und Gesellschafter von Bau-, Handwerks- und TGA-Betrieben, die ihre Organisation ordnen wollen. Er trennt, was Gesetze vorgeben, was gute Praxis ist und was unsere Arbeitsweise ist. Wer die Organisation mit externer Begleitung neu aufstellen will, findet das Vorgehen auf der Seite Organisationsentwicklung für Bau, Handwerk und TGA.
Was ein Organigramm im Bauunternehmen zeigt
Ein Organigramm stellt die Aufbauorganisation dar: welche Stellen es gibt, wer wem berichtet und welche Stellen beratend neben der Linie stehen. Wer im Projekt wann was tut, beschreibt die Ablauforganisation. Beides gehört zusammen. Ein Organigramm ohne Regeln für Entscheidungen zeigt Zuständigkeiten, beantwortet aber nicht, wer freigeben darf.
Für Bauunternehmen und Handwerksbetriebe schreibt kein Gesetz Form oder Inhalt eines Organigramms vor. Was hier als typisch beschrieben wird, ist gute Praxis, keine Norm. Drei Grundformen lassen sich unterscheiden:
| Grundform | Aufbau | Typisch für | Schwachstelle |
|---|---|---|---|
| Funktional | Stellen nach Funktion: Kalkulation, Arbeitsvorbereitung, Bauleitung, Einkauf, Büro | Betriebe mit einem Gewerk und einer Region | Übergaben zwischen den Funktionen, niemand verantwortet das Projekt als Ganzes |
| Nach Sparten | Bereiche je Gewerk, Bauaufgabe oder Region mit eigener Bauleitung und teils eigener Kalkulation | Mehrere Gewerke, Neubau und Service, mehrere Standorte | Doppelte Funktionen, unterschiedliche Kalkulationsstandards je Bereich |
| Projektorientiert | Projektleitung steuert ein Projekt über Funktionsgrenzen, die Funktionen liefern zu | Generalunternehmer, Großprojekte | Zwei Vorgesetzte, wenn fachliche und disziplinarische Linie nicht geregelt sind |
Häufig ist eine Mischform: Kalkulation, Einkauf und kaufmännische Seite funktional organisiert, auf der Baustelle projektorientiert. Wichtig ist dann, dass für jede Stelle eine fachliche und eine disziplinarische Linie feststehen.
Rollen mit gesetzlicher Grundlage
Einige Rollen ergeben sich aus Gesetzen. Sie gehören sichtbar ins Organigramm, weil an ihnen Vertretung, Haftung oder Eintragungen hängen. Die Tabelle ersetzt keine rechtliche Prüfung im Einzelfall.
| Rolle | Rechtsgrundlage | Bedeutung für das Organigramm |
|---|---|---|
| Geschäftsführung der GmbH | Vertritt die Gesellschaft gerichtlich und außergerichtlich (§ 35 Abs. 1 GmbHG); mehrere Geschäftsführer nur gemeinschaftlich, wenn der Gesellschaftsvertrag nichts anderes bestimmt (§ 35 Abs. 2 GmbHG) | Vertretungsregel und Ressortverteilung sichtbar machen |
| Prokura | Ermächtigt zu allen Geschäften, die der Betrieb eines Handelsgewerbes mit sich bringt (§ 49 Abs. 1 HGB); Beschränkung Dritten gegenüber unwirksam (§ 50 Abs. 1 HGB); Anmeldung zum Handelsregister (§ 53 Abs. 1 HGB) | Interne Grenzen im Rollenprofil festhalten, weil sie nach außen nicht wirken |
| Handlungsvollmacht | Vollmacht für die Geschäfte, die ein solcher Betrieb oder eine bestimmte Art von Geschäften gewöhnlich mit sich bringt (§ 54 Abs. 1 HGB) | Bestell- und Vergabevollmachten für Einkauf, Arbeitsvorbereitung und Bauleitung |
| Betriebsleiter im zulassungspflichtigen Handwerk | Eintragung in die Handwerksrolle, wenn der Betriebsleiter die Eintragungsvoraussetzungen erfüllt (§ 7 Abs. 1 HwO) | Als eigene Rolle ausweisen, wenn die Geschäftsführung die Voraussetzungen nicht selbst erfüllt |
| Verantwortliche im Arbeitsschutz | Neben dem Arbeitgeber auch Personen, die mit der Leitung eines Unternehmens oder Betriebes beauftragt sind (§ 13 Abs. 1 Nr. 4 ArbSchG); schriftliche Beauftragung fachkundiger Personen (§ 13 Abs. 2 ArbSchG) | Übertragene Pflichten von Bauleitung und Polieren im Rollenprofil und in der Beauftragung gleich beschreiben |
| Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit | Der Arbeitgeber hat sie nach Maßgabe des Gesetzes zu bestellen (§ 1 ASiG) | Stabsstelle, intern besetzt oder über einen externen Dienst |
| Datenschutzbeauftragter | Benennung, soweit in der Regel mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind, und in weiteren Fällen (§ 38 Abs. 1 BDSG) | Stabsstelle, intern oder extern |
| Bauleitung nach Landesbauordnung | Wacht darüber, dass das einzelne Bauvorhaben den öffentlich-rechtlichen Anforderungen entsprechend ausgeführt wird (in Hessen § 59 Abs. 1 HBO) | Bezieht sich auf das Bauvorhaben, nicht auf die Stelle Bauleiter im Organigramm |
Die Bauleitung nach Landesbauordnung bezieht sich auf das einzelne Bauvorhaben. Sie ist von der Stellenbezeichnung Bauleiter im eigenen Unternehmen zu unterscheiden. Ob eine Person beide Aufgaben wahrnimmt, ergibt sich aus dem Vorhaben und der Bestellung, nicht aus dem Organigramm.
Typische Organigramme nach Betriebsgröße
Die folgenden Aufbauten sind Orientierungen, keine Vorgaben. Die Größenklassen beziehen sich auf die Zahl der Mitarbeitenden, die Grenzen sind fließend.
| Größe | Typische Ebenen | Typischer Engpass | Nächster Schritt |
|---|---|---|---|
| bis 10 | Inhaber, Vorarbeiter, Büro in Teilzeit | Alles läuft über eine Person | Vertretung benennen, einfache Übergabe vom Angebot zur Baustelle |
| 11 bis 50 | Geschäftsführung, Kalkulation und Arbeitsvorbereitung, Bauleitung, Poliere oder Obermonteure, kaufmännisches Büro | Bauleiter ohne Entscheidungsrahmen, Kalkulation als Nadelöhr | Zweite Führungsebene mit schriftlichen Grenzen, Monatsgespräch mit Kennzahlen |
| 51 bis 250 | Technische und kaufmännische Geschäftsführung, Bereichsleitungen, eigene Kalkulation, Arbeitsvorbereitung, Einkauf, Controlling, Stabsstellen | Unterschiedliche Standards je Bereich, Reporting ohne Projektbezug | Einheitliche Kalkulations- und Berichtsstandards, Verantwortungsmatrix je Bereich |
Bis etwa 10 Mitarbeitende
Der Inhaber kalkuliert, kauft ein, leitet die Baustellen und führt die Kunden. Ein Vorarbeiter vertritt ihn auf der Baustelle, ein Büro in Teilzeit übernimmt Rechnungen und Lohnvorbereitung. Steuerberatung, Arbeitssicherheit und Betriebsarzt kommen von außen.
11 bis 50 Mitarbeitende
In dieser Größe entsteht die zweite Führungsebene oder es entsteht ein Stau. Typisch sind eine Geschäftsführung, eine Stelle für Kalkulation und Arbeitsvorbereitung, zwei bis vier Bauleiter oder Projektleiter, Poliere, Vorarbeiter oder Obermonteure und ein kaufmännisches Büro. Spätestens hier lohnt eine Oberbauleitung oder kaufmännische Leitung mit eigenem Entscheidungsrahmen. Ob ein Datenschutzbeauftragter benannt werden muss, ergibt sich aus § 38 Abs. 1 BDSG.
51 bis 250 Mitarbeitende
Die Geschäftsführung teilt sich häufig in einen technischen und einen kaufmännischen Bereich. Darunter stehen Bereichsleitungen je Sparte, Gewerk oder Region. Kalkulation, Arbeitsvorbereitung und Einkauf sind eigene Stellen, die kaufmännische Leitung umfasst Controlling, Personal und Buchhaltung. Arbeitssicherheit, Qualität, Datenschutz und IT stehen als Stabsstellen neben der Linie.
Besonderheiten in TGA, Handwerk mit Service und beim Generalunternehmer
In SHK-, Elektro- und Lüftungsbetrieben steht neben der Montage oft ein eigener Bereich für Kundendienst und Wartung mit Disposition. Der Obermonteur übernimmt auf kleineren Baustellen Aufgaben der Bauleitung. Beim Generalunternehmer wird die Vergabe und Steuerung von Nachunternehmern zur Kernfunktion. Sie braucht eine eigene Stelle oder einen klaren Platz in der Projektleitung, siehe Subunternehmersteuerung im Bauprojekt.
Rollen und Zuständigkeiten im Überblick
Die Tabelle beschreibt als Beispiel eine übliche Verteilung in einem Bauunternehmen mittlerer Größe. Rollen können zusammenfallen. Entscheidend ist, dass jede Aufgabe genau eine verantwortliche Stelle hat.
| Rolle | Kernaufgabe | Entscheidet typischerweise selbst | Berichtet an |
|---|---|---|---|
| Geschäftsführung | Ausrichtung, Angebote über der Grenze, Personal, Finanzierung | Auftragsannahme über der Grenze, Einstellungen, Investitionen | Gesellschafter |
| Kaufmännische Leitung | Rechnungswesen, Forderungen, Liquidität, Controlling, Personalverwaltung | Zahlungsläufe und Mahnwesen im festgelegten Rahmen | Geschäftsführung |
| Kalkulation | Angebote, Nachtragspreise, Nachkalkulation | Ansätze innerhalb der Kalkulationsrichtlinie | Geschäftsführung oder technische Leitung |
| Arbeitsvorbereitung | Termine, Material, Gerät, Nachunternehmer, Personaleinsatz vor Arbeitsbeginn | Bestellungen innerhalb der Freigabegrenze | Projektleitung oder technische Leitung |
| Projektleitung, Oberbauleitung | Mehrere Projekte, Führung der Bauleiter, Ergebnis je Projekt | Nachunternehmer und Nachträge bis zur Grenze | Geschäftsführung |
| Bauleitung | Ausführung, Qualität, Termine, Aufmaß, Nachträge anmelden, Abnahme | Einsatz vor Ort, Material innerhalb der Grenze | Projektleitung |
| Polier, Vorarbeiter, Obermonteur | Kolonne, tägliche Arbeitsfolge, Bautagebuch | Arbeitsfolge auf der Baustelle | Bauleitung |
| Einkauf | Rahmenverträge, Preisvergleiche, Lieferanten | Bestellungen im vereinbarten Rahmen | Kaufmännische Leitung oder Geschäftsführung |
| Büro und Abrechnung | Rechnungen, Ablage, Lohnvorbereitung | Ablauf innerhalb der Arbeitsanweisungen | Kaufmännische Leitung |
Welche Stelle bei welcher Aufgabe entscheidet, mitwirkt oder informiert wird, legt eine Verantwortungsmatrix fest. Ein Beispiel mit elf Aufgaben und sechs Rollen zeigt die Seite Organisationsentwicklung im Abschnitt Rollen- und Verantwortungsmatrix.
Projektleitung und Bauleitung
Die Begriffe werden je Unternehmen unterschiedlich verwendet. Häufig verantwortet die Projektleitung Vertrag, Termine und Ergebnis eines oder mehrerer Projekte. Die Bauleitung verantwortet die Ausführung vor Ort: Qualität, Ablauf, Aufmaß, Anmeldung von Nachträgen und Abnahme. In kleineren Betrieben ist beides eine Person.
Unklar wird es, wenn die Bauleitung Nachträge anmelden soll, die Preise aber die Kalkulation macht und die Freigabe bei der Geschäftsführung liegt. Dann gehört in die Verantwortungsmatrix, wer anmeldet, wer kalkuliert, wer bis zu welcher Höhe freigibt und in welcher Frist. Wie Annahmen aus dem Angebot auf die Baustelle kommen, beschreibt der Ratgeber Projektübergabe von der Kalkulation an die Bauleitung.
Im Paket Organisation und Führungsstruktur entstehen Zielorganigramm, Rollenprofile, Kompetenzmatrix und Besprechungsstruktur. Umfang, Tageskontingent und Paketpreis stehen im schriftlichen Angebot.
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Führungsspanne und Projektzahl je Bauleiter
Die Führungsspanne ist die Zahl der Personen, die eine Führungskraft direkt führt. Für Bauunternehmen gibt es dafür keine verbindliche Zahl. Bei der Bauleitung kommt eine zweite Größe hinzu, die Zahl der Baustellen, die eine Person gleichzeitig betreut. Beide hängen von denselben Faktoren ab:
- Größe, Dauer und technische Schwierigkeit der Projekte
- Entfernung zwischen den Baustellen
- Erfahrung der Poliere, Vorarbeiter und Obermonteure
- Anteil der Nachunternehmer und deren Steuerungsaufwand
- Ob Aufmaß, Abrechnung und Nachtragsunterlagen beim Bauleiter liegen oder bei Arbeitsvorbereitung und Büro
Prüfregel aus unserer Arbeitsweise: Ein Bauleiter sollte jede seiner Baustellen mindestens einmal pro Woche sehen und seine direkten Mitarbeiter einzeln sprechen können. Gelingt das nicht, ist die Spanne zu groß oder die Unterstützung durch Arbeitsvorbereitung und Büro zu klein. Für die Geschäftsführung gilt sinngemäß: Wer mehr direkte Berichtslinien hat, als er im Monatsgespräch einzeln besprechen kann, braucht eine zweite Ebene.
Stellenbeschreibung für den Bauleiter
Eine Stellenbeschreibung, oft auch Rollenprofil genannt, beschreibt die Stelle so, dass eine neue Person sie ohne ständige Rückfrage ausfüllen kann. Für Schlüsselrollen reicht meist eine Seite. Für einen Bauleiter enthält sie:
- Ziel der Stelle in einem Satz, zum Beispiel die Ausführung der zugeordneten Projekte in Qualität, Termin und Kosten
- Aufgaben mit Bezug auf die Verantwortungsmatrix
- Entscheidungs- und Freigabegrenzen für Material, Nachunternehmer und Nachträge
- Vertretung bei Urlaub und Krankheit
- Berichtsweg und Termine, etwa Wochenrunde und monatliches Projektgespräch
- Kennzahlen, etwa Abweichung der Kosten von der Kalkulation, gestellte Nachträge und Termintreue
- Übertragene Pflichten im Arbeitsschutz, schriftlich nach § 13 Abs. 2 ArbSchG
Arbeitsrechtlicher Hinweis: Die Stellenbeschreibung ist ein Organisationsinstrument. Die Niederschrift der wesentlichen Vertragsbedingungen muss eine kurze Charakterisierung oder Beschreibung der Tätigkeit enthalten (§ 2 Abs. 1 NachwG). Inhalt, Ort und Zeit der Arbeit kann der Arbeitgeber nach billigem Ermessen näher bestimmen, soweit Vertrag, Betriebsvereinbarung, Tarifvertrag oder Gesetz nichts festlegen (§ 106 GewO). Ob eine geänderte Stelle eine Vertragsänderung braucht und ob ein Betriebsrat zu beteiligen ist, klärt ein Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Typische Fehler im Organigramm
Die meisten Fehler entstehen, weil das Organigramm einmal gezeichnet und danach nicht mehr mit dem Alltag abgeglichen wird:
| Fehler | Folge | Abhilfe |
|---|---|---|
| Namen statt Stellen | Das Organigramm veraltet bei jedem Wechsel, Doppelrollen bleiben unsichtbar | Stellen eintragen, Besetzung in einer eigenen Liste führen |
| Alle berichten direkt an die Geschäftsführung | Engpass bei jeder Entscheidung, Rückfragen am Abend | Bereiche mit zweiter Führungsebene bilden |
| Zwei Vorgesetzte ohne Regel | Widersprüchliche Anweisungen an Bauleitung und Kolonne | Fachliche und disziplinarische Linie getrennt festlegen |
| Kalkulation und Bauleitung ohne Übergabe | Auf der Baustelle wird anders gebaut als kalkuliert, Nachträge fallen weg | Übergabegespräch je Auftrag mit Protokoll |
| Kaufmännische Seite fehlt | Forderungen und Liquidität ohne Zuständigkeit | Kaufmännische Leitung oder eindeutige Zuordnung |
| Stabsstellen nur auf dem Papier | Pflichten aus ASiG und ArbSchG ohne gelebte Zuständigkeit | Schriftliche Beauftragung, feste Termine, Bericht an die Geschäftsführung |
| Prokura ohne interne Grenzen | Entscheidungen ohne Abstimmung, Grenzen wirken nach außen nicht (§ 50 Abs. 1 HGB) | Grenzen und Berichtspflicht im Rollenprofil |
| Keine Vertretung | Stillstand bei Urlaub und Krankheit | Vertretung je Stelle benennen |
| Organigramm ohne Verantwortungsmatrix | Zuständigkeit steht fest, Entscheidungsrecht nicht | Matrix mit Freigabegrenzen ergänzen |
Zweite Führungsebene im Organigramm
Die zweite Führungsebene ist im Organigramm schnell eingezeichnet. Wirksam wird sie erst, wenn die neuen Leitungen entscheiden dürfen, die Zahlen ihres Bereichs sehen und regelmäßig berichten. Im Bau- und Handwerksunternehmen sind das meist Projekt- oder Oberbauleitung, Leitung der Kalkulation und kaufmännische Leitung. Soll eine Führungskraft das Unternehmen nach außen vertreten, kommt eine Prokura oder eine Handlungsvollmacht in Betracht. Interne Grenzen gehören dann ins Rollenprofil.
Wie Inhaber den Schritt vorbereiten, mit Entscheidungsrahmen, Kennzahlen und wöchentlichem Bericht, beschreibt der Ratgeber Zweite Führungsebene im Handwerk aufbauen.
Organigramm erstellen: Vorgehen in sechs Schritten
- Ist aufnehmen: alle Stellen und Personen erfassen, auch Doppelrollen und externe Dienste.
- Abläufe durchgehen: ein abgeschlossenes Projekt vom Angebot bis zur Schlussrechnung verfolgen und notieren, wer was entschieden hat.
- Rollen mit gesetzlicher Grundlage prüfen: Vertretung, Prokura, Betriebsleiter, Arbeitsschutz, Datenschutz.
- Zielbild zeichnen: Stellen statt Namen, eine fachliche und eine disziplinarische Linie je Stelle, Stabsstellen neben der Linie.
- Verantwortungsmatrix und Rollenprofile ergänzen: wer entscheidet, wer verantwortet, wer wirkt mit, mit Freigabegrenzen.
- Einführen und prüfen: Besprechungsrhythmus starten, nach dem ersten Monatszyklus abgleichen, Organigramm bei jeder Änderung fortschreiben.
Unsere Rolle
Wir entwickeln mit Bau-, Handwerks- und TGA-Unternehmen Zielorganigramm, Rollenprofile, Kompetenzmatrix und Besprechungsstruktur. Das geschieht im Paket Organisation und Führungsstruktur, beschrieben auf der Seite Organisationsentwicklung für Bau, Handwerk und TGA. Geht es um die Ausrichtung des ganzen Unternehmens, passt die Strategieberatung für Bau, Handwerk und TGA.
Arbeitsverträge, Betriebsvereinbarungen und die Beteiligung eines Betriebsrats gehören zum Fachanwalt für Arbeitsrecht. Prokura und Handelsregister begleiten Rechtsanwalt oder Notar, die Eintragung in die Handwerksrolle die Handwerkskammer. Rechts- und Steuerberatung leisten wir nicht.
Häufige Fragen
Meist steht die Geschäftsführung oben, darunter Kalkulation, Arbeitsvorbereitung, Projekt- oder Bauleitung und kaufmännische Leitung. Poliere oder Vorarbeiter berichten an die Bauleitung. Stabsstellen wie Arbeitssicherheit und Datenschutz stehen neben der Linie. In größeren Betrieben kommen Bereichsleitungen je Sparte oder Region hinzu. Eine verbindliche Form gibt es nicht.
Eine amtliche Vorlage gibt es nicht. Brauchbar ist jede Darstellung, die Stellen statt Namen zeigt, Berichtswege eindeutig macht und Stellvertretungen nennt. Die Beispiele nach Betriebsgröße in diesem Beitrag können Sie als Ausgangspunkt nutzen. Wichtiger als die Grafik ist eine Verantwortungsmatrix, die festlegt, welche Stelle was entscheidet.
Eine feste Zahl gibt es nicht. Es hängt von Projektgröße, Entfernung, Erfahrung der Poliere, Anteil der Nachunternehmer und davon ab, ob Aufmaß und Abrechnung beim Bauleiter liegen. Als Prüfregel verwenden wir: Der Bauleiter sieht jede seiner Baustellen mindestens einmal pro Woche und kann seine direkten Mitarbeiter einzeln sprechen.
Die Begriffe werden je Unternehmen verschieden verwendet. Häufig verantwortet die Projektleitung Vertrag, Termine und Ergebnis eines oder mehrerer Projekte, die Bauleitung die Ausführung vor Ort. Davon zu unterscheiden ist die Bauleitung im Sinne der Landesbauordnung, in Hessen geregelt in § 59 HBO. Welche Rolle was entscheidet, gehört in die Verantwortungsmatrix.
Zwischen Kalkulation und Bauleitung. In kleineren Betrieben liegt sie oft bei der Kalkulation oder beim Bauleiter selbst. In größeren ist sie eine eigene Stelle, die an die Projektleitung oder die technische Geschäftsführung berichtet. Entscheidend ist, dass eine Stelle für Termine, Material, Gerät, Nachunternehmer und Personaleinsatz vor Arbeitsbeginn zuständig ist.
Im zulassungspflichtigen Handwerk wird der Betrieb nur in die Handwerksrolle eingetragen, wenn der Betriebsleiter die Eintragungsvoraussetzungen erfüllt (§ 7 Abs. 1 HwO). Erfüllt die Geschäftsführung diese Voraussetzungen nicht selbst, braucht der Betrieb eine Person, die sie erfüllt. Sie gehört sichtbar ins Organigramm. Einzelheiten und Vertretung klären Sie mit der Handwerkskammer.
Nach § 38 Abs. 1 BDSG, wenn in der Regel mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. Unabhängig von dieser Zahl verlangt das Gesetz die Benennung in weiteren Fällen, etwa bei Verarbeitungen, die einer Datenschutz-Folgenabschätzung unterliegen. Der Datenschutzbeauftragte kann intern oder extern sein und steht als Stabsstelle neben der Linie. Die rechtliche Einordnung klärt Ihr Rechtsanwalt.
Ziel der Stelle, Aufgaben mit Bezug auf die Verantwortungsmatrix, Entscheidungs- und Freigabegrenzen, Vertretung, Berichtsweg und Termine sowie die Kennzahlen, an denen die Stelle gemessen wird. Überträgt der Betrieb Arbeitsschutzpflichten, geschieht das schriftlich (§ 13 Abs. 2 ArbSchG). Die arbeitsvertragliche Seite klärt ein Fachanwalt für Arbeitsrecht.
In der GmbH vertreten die Geschäftsführer die Gesellschaft (§ 35 Abs. 1 GmbHG), mehrere Geschäftsführer ohne andere Regelung nur gemeinschaftlich. Ein Prokurist darf alle Geschäfte vornehmen, die der Betrieb eines Handelsgewerbes mit sich bringt (§ 49 Abs. 1 HGB). Grundstücke veräußern oder belasten darf er nur mit besonderer Befugnis (§ 49 Abs. 2 HGB). Bauleiter oder Einkäufer können eine Handlungsvollmacht erhalten. Interne Grenzen wirken gegenüber Dritten nur, wenn diese sie kannten oder kennen mussten (§ 54 Abs. 3 HGB).
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