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Unternehmenskauf in Bau, Handwerk und TGA: Zielbetrieb prüfen, operative Due Diligence, Übernahme vorbereiten

Beim Unternehmenskauf in Bau, Handwerk und TGA prüft unser Consulting den Zielbetrieb operativ, bevor Sie unterschreiben: Auftragsbestand, laufende Projekte, Nachträge, Gewährleistung, Kalkulation und Schlüsselpersonen. Sie erhalten einen Prüfbericht mit Risikoliste und Hinweisen für Kaufpreis und Kaufvertrag, die Verhandlung führen Sie mit Ihren Beratern.

Paket anfragen +49 178 604 1571

Fester Leistungsumfang und festes Tageskontingent je Paket, Reisekosten im Tagessatz enthalten. Die Geschäftsführer arbeiten selbst im Mandat. Rhein-Main, Bergstraße, Rhein-Neckar.

Kurz beantwortet

Eine operative Due Diligence prüft, ob das Geschäft eines Zielunternehmens so trägt, wie Exposé und Abschlüsse es darstellen. Bei Bau-, Handwerks- und TGA-Betrieben stehen Auftragsbestand, laufende Projekte, Nachträge, Gewährleistung, Kalkulation, Schlüsselpersonen und Nachunternehmer im Mittelpunkt. Sie richtet sich an Unternehmen, Gruppen und Nachfolger, die einen Betrieb kaufen wollen. Am Ende liegen ein Prüfbericht mit Ampel, eine Risikoliste und Hinweise für Kaufpreis und Kaufvertrag vor. Jedes Paket hat einen festen Leistungsumfang und ein festes Tageskontingent zu einem vereinbarten Tagessatz. Financial, Legal und Tax Due Diligence übernehmen Wirtschaftsprüfung, Rechtsanwalt und Steuerberatung.

Wann das Thema ansteht

Unternehmensberatung beim Unternehmenskauf heißt bei uns: Wir prüfen das operative Geschäft des Zielbetriebs für Sie als Käufer. Typische Ausgangslagen:

  • Ein Wettbewerber aus der Region sucht einen Nachfolger, und Sie überlegen, den Betrieb zu übernehmen.
  • Ein Exposé liegt vor, die Zahlen sehen gut aus, aber niemand hat sich die laufenden Baustellen angesehen.
  • Kanzlei und Steuerberatung prüfen Verträge und Abschlüsse. Offen bleibt, ob die Projekte ihr Geld verdienen.
  • Sie wollen als SHK- oder Elektrobetrieb ein Gewerk oder eine Region dazukaufen und wissen nicht, wie stark der Zielbetrieb am Inhaber hängt.
  • Sie kommen aus der Führung eines anderen Unternehmens und wollen einen Betrieb übernehmen, als Management-Buy-in.

Gekauft werden vor allem Aufträge, Kundenbeziehungen und die Menschen, die beides tragen. Abschlüsse zeigen die Vergangenheit. Ob die laufenden Baustellen Geld verdienen, zeigt erst der Blick in die Projekte.

Was Sie am Ende in der Hand haben

  • Operativer Prüfbericht mit Ampel je Prüfbereich und Zusammenfassung für die Gesellschafter.
  • Risikoliste mit Einstufung, Ursache und möglicher Wirkung auf Ergebnis und Liquidität.
  • Projektliste mit Ergebnisprognose für die laufenden Projekte: Auftragswert, Leistungsstand, erwartetes Ergebnis, offene Nachträge und Forderungen.
  • Fragenkatalog an den Verkäufer und Liste der nachzufordernden Unterlagen.
  • Hinweise für Kaufpreis und Kaufvertrag: Befunde, die Ihr Rechtsanwalt für Garantien und Freistellungen verwenden kann.
  • Integrationsskizze mit den ersten Schritten nach dem Vollzug, als Grundlage für die Post-Merger-Integration.

Eine Checkliste zum Selbstprüfen enthält der Ratgeber Betriebsübernahme im Handwerk und in der TGA.

Consulting-Pakete für Käufer

Kern ist das Paket Unternehmenskauf: operative Prüfung. Davor kann die Zukaufstrategie stehen, danach die Integration.

PaketAusgangslageLeistungsumfangErgebnisPreis
Unternehmenskauf: operative PrüfungExposé oder Datenraum liegen vor, Financial und Legal Due Diligence laufen oder sind geplant, die operative Seite ist ungeprüftDurchsicht der Prüfbereiche in der Tabelle unten, Gespräche mit dem Management, ErgebnisterminPrüfbericht mit Ampel, Risikoliste, Fragenkatalog an den Verkäufer, Hinweise für Kaufpreis und Vertrag, IntegrationsskizzeTageskontingent zum Tagessatz, Reisekosten inklusive, im schriftlichen Angebot
Strategie und GeschäftsfelderSie wollen durch Zukauf wachsen, Gewerk, Region und Größe des Zielbetriebs sind noch offenZukauf als Option neben eigenem Wachstum bewerten, Zielprofil nach Gewerk, Region, Größe und Kunden festlegenStrategiepapier mit Zielprofil, Optionenbewertung, grobe Planrechnung, FahrplanTageskontingent zum Tagessatz, Reisekosten inklusive, im schriftlichen Angebot
Integration nach dem KaufDer Kaufvertrag ist unterschrieben oder vollzogen, Mitarbeitende und Kunden warten auf AntwortenIntegrationsziel festlegen, Day-1-Checkliste, 100-Tage-Plan, Angleichung von Kalkulation und Reporting, SteuerungstermineDay-1-Checkliste, 100-Tage-Plan, Maßnahmenliste mit Status, AbschlussberichtTageskontingent zum Tagessatz, Reisekosten inklusive, im schriftlichen Angebot

Unsere Consulting-Leistungen bieten wir in Paketen an. Jedes Paket hat einen festen Leistungsumfang, benannte Ergebnisse und ein festes Kontingent an Beratertagen zu einem vereinbarten Tagessatz. Anfahrt, Übernachtung und Spesen sind im Tagessatz enthalten, es kommen keine Reisekosten hinzu. Kontingent, Tagessatz und Paketpreis stehen im schriftlichen Angebot, das Sie nach dem Erstgespräch erhalten. Ein Auftrag entsteht erst, wenn Sie das Angebot annehmen. Zusätzliche Tage vereinbaren wir nur nach Ihrer schriftlichen Freigabe.

Die operative Prüfung dauert in der Regel drei bis sechs Wochen, abhängig vom Umfang des Datenraums. Die Termine legen wir im Angebot fest.

Eine Partei: In einem Projekt oder einer Transaktion arbeiten wir nur für eine Seite. Wir beraten nie Käufer und Verkäufer desselben Unternehmens und nie Gemeinde und Vorhabenträger im selben Verfahren. Die Suche nach Zielunternehmen und die Ansprache von Verkäufern gehören nicht zu unseren Paketen.

Alle Pakete zeigt die Übersicht Consulting-Pakete, eine erste Einordnung der Consulting-Check. Direkt zum Formular: Paket Unternehmenskauf: operative Prüfung anfragen.

Ablauf der operativen Prüfung

  1. 01

    Erstgespräch und Konfliktprüfung

    Sie schildern Zielbetrieb, Stand und Zeitplan, auf Wunsch ohne Namen. Wir prüfen, ob wir für den Verkäufer tätig sind, und schlagen den Prüfumfang vor.

  2. 02

    Angebot und Vertraulichkeit

    Sie erhalten das schriftliche Angebot mit Prüfbereichen, Tageskontingent, Tagessatz und Terminen. Auf Wunsch schließen wir vorher eine Vertraulichkeitsvereinbarung.

  3. 03

    Datenraum und Unterlagen

    Sie verschaffen uns Zugang zum Datenraum. Wir sichten, fordern Fehlendes über Sie an und legen eine vorläufige Risikoliste vor.

  4. 04

    Gespräche und Projektdurchsicht

    Sie vereinbaren mit dem Verkäufer Termine mit Geschäftsführung, Bauleitung und Kalkulation. Wir sehen ausgewählte Projekte im Detail an, auch auf der Baustelle.

  5. 05

    Bericht und Ergebnistermin

    Wir legen Prüfbericht, Risikoliste und Fragenkatalog vor und besprechen sie mit Ihnen, auf Wunsch gemeinsam mit Kanzlei, Steuerberatung und Bank. Die Verhandlung führen Sie mit Ihren Beratern.

Prüfbereiche der operativen Due Diligence

Die Tabelle zeigt, was wir je Bereich prüfen und welche Unterlagen wir dafür brauchen. Umfang und Tiefe legen wir im Angebot fest, je nach Größe des Zielbetriebs und Stand des Datenraums.

PrüfbereichWas wir prüfenTypische UnterlagenTypisches Risiko
Auftragsbestand und AuftragsqualitätReichweite, Kunden- und Projektmix, kalkulierter Deckungsbeitrag, Abhängigkeit von wenigen AuftraggebernAuftragsbestandsliste, Angebote mit Kalkulation, Kundenliste mit UmsatzVolle Bücher mit schwacher oder ungeprüfter Marge
Laufende Projekte und ErgebnisrisikoLeistungsstand, Kosten bis zur Fertigstellung, Termine, Vertragsstrafen, Prognose des ProjektergebnissesProjektliste mit Status, Soll-Ist-Vergleich, Bautagebücher, SchriftverkehrVerlustprojekte, die im letzten Abschluss noch nicht sichtbar sind
Nachträge und ForderungenGestellte, beauftragte und strittige Nachträge, offene Rechnungen, Sicherheitseinbehalte, Alter der ForderungenNachtragsliste, Offene-Posten-Liste, Rechnungen, KorrespondenzForderungen, die nur mit Streit oder gar nicht eingehen
Gewährleistung und BürgschaftenMängelanzeigen, laufende Mängelbeseitigung, abgenommene Projekte innerhalb der Verjährungsfrist, ausgegebene Bürgschaften und freier AvalrahmenMängelliste, Abnahmeprotokolle, Bürgschaftsliste, AvalvereinbarungenNacharbeit ohne Vergütung, gebundener Avalrahmen
KalkulationsqualitätKalkulationsschema, Stundenverrechnungssätze, Zuschläge, Kalkulation gegen Ist bei einer StichprobeKalkulationen, Nachkalkulationen, Stundennachweise, SchlussrechnungenPreise, die die tatsächlichen Kosten nicht decken
Schlüsselpersonen und InhaberAbhängigkeit von Inhaber, Bauleitern, Meistern und Kalkulation, Betriebsleiter nach Handwerksordnung, AltersstrukturOrganigramm, anonymisierte Personalliste, QualifikationsnachweiseWissen und Kundenbeziehungen gehen mit einzelnen Personen
Nachunternehmer und LieferantenAnteil der Fremdleistung, Abhängigkeiten, Auswahl und Nachweise der Nachunternehmer, Rahmenverträge, LieferkonditionenNachunternehmerliste, Verträge, NachweisordnerHaftung für Nachunternehmer, Qualitäts- und Terminrisiken
BetriebsmittelFuhrpark, Geräte, Werkstatt und Lager: Zustand, Eigentum oder Leasing, InvestitionsbedarfAnlagenverzeichnis, Leasingverträge, WartungsnachweiseInvestitionsstau, der nach dem Kauf fällig wird
Prozesse, Software und ZulassungenAblauf vom Angebot bis zur Schlussrechnung, Branchensoftware und Datenqualität, Präqualifikation, Eintragungen in Handwerksrolle und InstallateurverzeichnisseProzessbeschreibungen, Systemliste, NachweiseSteuerung nur über Köpfe, Zulassungen hängen an Personen

Besonderheiten bei Handwerks- und TGA-Betrieben

In zulassungspflichtigen Handwerken hängt der Betrieb rechtlich an einer Person. Der Inhaber wird in die Handwerksrolle eingetragen, wenn der Betriebsleiter die Voraussetzungen dafür erfüllt (§ 7 Abs. 1 HwO). Die Handwerksrolle führt die Handwerkskammer (§ 6 Abs. 1 HwO). Zulassungspflichtig sind nach Anlage A der Handwerksordnung unter anderem Installateur und Heizungsbauer, Elektrotechniker, Maurer und Betonbauer sowie Dachdecker.

Ist der Verkäufer selbst Betriebsleiter, braucht der Betrieb nach seinem Ausscheiden eine andere Person in dieser Rolle. Wir prüfen, wer das sein kann und ob diese Person bleiben will.

In der Gebäudetechnik kommt das Installateurverzeichnis hinzu. Elektrische Anlagen hinter der Hausanschlusssicherung errichten, erweitern und ändern dürfen außer dem Netzbetreiber nur eingetragene Installationsunternehmen (§ 13 Abs. 2 NAV). Für Arbeiten an Gasanlagen gilt das nach § 13 Abs. 2 NDAV, für Errichtung und wesentliche Veränderung von Wasseranlagen nach § 12 Abs. 2 AVBWasserV.

Der Netzbetreiber darf die Eintragung nur vom Nachweis einer ausreichenden fachlichen Qualifikation abhängig machen (§ 13 Abs. 2 NAV). Deshalb gehört die Frage, an welcher Person diese Qualifikation hängt, in jede Prüfung eines SHK- oder Elektrobetriebs.

Wartungsverträge sind in der TGA oft ein planbarer Teil des Umsatzes. Wir prüfen Laufzeiten, Kündigungsrechte und den Deckungsbeitrag der Wartung. Ob sie nach dem Kauf weiterlaufen, klärt die Legal Due Diligence. Mehr zum Consulting für die Branche: Unternehmensberatung für TGA-Unternehmen.

Besonderheiten bei Bauunternehmen und Generalunternehmern

Gewährleistung: Mängelansprüche bei Bauwerken verjähren nach § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB in fünf Jahren, die Frist beginnt mit der Abnahme (§ 634a Abs. 2 BGB). Bei VOB/B-Verträgen gilt ohne andere Vereinbarung eine Frist von vier Jahren (§ 13 Abs. 4 VOB/B). Abgenommene Projekte der letzten Jahre bleiben ein Risiko, beim Kauf von Anteilen wirtschaftlich für den Käufer. Wir werten Mängelanzeigen aus und schätzen die Nacharbeit ein.

Nachunternehmer: Beauftragt ein Unternehmer des Baugewerbes einen anderen Unternehmer mit Bauleistungen, haftet er für dessen Sozialversicherungsbeiträge wie ein selbstschuldnerischer Bürge (§ 28e Abs. 3a SGB IV). Das gilt ab einem geschätzten Gesamtwert aller für ein Bauwerk beauftragten Bauleistungen von 275.000 Euro (§ 28e Abs. 3d SGB IV). Ein Verschulden ist ausgeschlossen, soweit der Unternehmer die Eignung des Nachunternehmers durch eine Präqualifikation nach den Voraussetzungen des § 6a VOB/A nachweist (§ 28e Abs. 3b SGB IV).

Für das Mindestentgelt der Arbeitnehmer eines Nachunternehmers haftet der beauftragende Unternehmer nach § 14 AEntG wie ein Bürge, für den Mindestlohn über § 13 MiLoG. Wir prüfen, wie der Zielbetrieb Nachunternehmer auswählt und welche Nachweise er führt. Die rechtliche Bewertung übernimmt Ihr Rechtsanwalt.

Bürgschaften und Avale: Bürgschaften für Vertragserfüllung und Mängelansprüche stellt ein Bauunternehmen über Banken oder Kautionsversicherer. Wir listen, welche Bürgschaften ausstehen, wann sie zurückkommen und wie viel Rahmen frei ist. Ob der Avalrahmen nach dem Kauf bleibt, klären Sie mit Bank und Rechtsanwalt.

Projektgesellschaften: Bei einer Projektgesellschaft prüfen wir Projektkalkulation, Vergaben, Verträge sowie Termin- und Kostenstand. Für Grundstück und Gebäude kommt unsere technische Due Diligence hinzu.

Share Deal oder Asset Deal: was sich operativ ändert

Ob Sie Anteile kaufen oder einzelne Wirtschaftsgüter, entscheiden Sie mit Rechtsanwalt und Steuerberatung. Die Tabelle zeigt nur, wo die operativen Prüfpunkte je nach Struktur anders liegen. Sie ersetzt keine rechtliche Prüfung des Einzelfalls.

ThemaKauf von Gesellschaftsanteilen (Share Deal)Kauf von Wirtschaftsgütern (Asset Deal)
GegenstandAnteile; Verträge, Forderungen und Verbindlichkeiten bleiben in der GesellschaftEinzelne Wirtschaftsgüter und Verträge nach Vereinbarung
FormDie Abtretung von GmbH-Geschäftsanteilen bedarf eines notariell geschlossenen Vertrags (§ 15 Abs. 3 GmbHG)Die Form richtet sich nach den übertragenen Gegenständen; das klärt Ihr Rechtsanwalt
Laufende Bauverträge und GewährleistungBleiben bei der Gesellschaft, auch für bereits abgenommene ProjekteÜbertragung laufender Verträge mit Zustimmung der Vertragspartner; Gewährleistung aus Altprojekten nach Kaufvertrag
ArbeitsverhältnisseArbeitgeber bleibt die GesellschaftGeht ein Betrieb oder Betriebsteil durch Rechtsgeschäft über, tritt der neue Inhaber in die bestehenden Arbeitsverhältnisse ein (§ 613a Abs. 1 Satz 1 BGB)
AltverbindlichkeitenBleiben in der GesellschaftHaftung des Erwerbers bei Fortführung eines Handelsgeschäfts unter der bisherigen Firma (§ 25 Abs. 1 HGB) und für Betriebssteuern bei Übereignung im Ganzen (§ 75 AO)
Eintragungen und ZulassungenBleiben bei der Gesellschaft, solange die verantwortlichen Personen bleibenFür den Erwerber neu zu klären: Handwerksrolle, Installateurverzeichnis, Präqualifikation

Operative, Financial, Legal und Tax Due Diligence im Vergleich

PrüfungGegenstandWer sie übernimmt
Operative Due DiligenceGeschäft, Projekte, Kalkulation, Personal, AbläufeSchneider Theißing, auf Käuferseite
Financial Due DiligenceAbschlüsse, Ergebnisqualität, Working Capital, FinanzverbindlichkeitenWirtschaftsprüfung
Tax Due DiligenceSteuerliche Risiken der Vergangenheit, steuerliche Folgen der KaufstrukturSteuerberatung
Legal Due DiligenceGesellschaftsrecht, Verträge, Arbeitsrecht, RechtsstreitigkeitenRechtsanwalt
Technische Due DiligenceGebäude und Grundstücke im Eigentum der ZielgesellschaftSchneider Theißing, siehe Technische Due Diligence
UnternehmensbewertungUnternehmenswert nach IDW S 1 oder anderen BewertungsverfahrenWirtschaftsprüfung oder spezialisierter Bewerter

Die Prüfungen greifen ineinander. Ein Verlustprojekt kann die Planung der Financial Due Diligence ändern, eine Häufung von Mängeln die Garantien im Kaufvertrag. Zeitplan und Fragen stimmen wir auf Wunsch mit Ihrer Kanzlei und Steuerberatung ab.

Was wir nicht übernehmen

  • Recht: Kaufvertrag, Garantien, Freistellungen, Gesellschafts- und Arbeitsrecht gestaltet Ihr Rechtsanwalt, die Beurkundung übernimmt der Notar. Rechtsdienstleistungen erbringen wir nur als Nebenleistung im Sinne von § 5 RDG, etwa wenn wir Punkte für den Vertrag zusammenstellen.
  • Steuern: Kaufstruktur und Tax Due Diligence übernimmt Ihre Steuerberatung.
  • Abschlüsse: Financial Due Diligence im Sinne einer Wirtschaftsprüfung und die Prüfung von Abschlüssen übernimmt eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.
  • Bewertung: Eine Unternehmensbewertung nach IDW S 1 erstellt ein Wirtschaftsprüfer. Wir nennen weder Unternehmenswert noch Kaufpreis.
  • Finanzierung: Kredite und Förderdarlehen vermitteln wir nicht, das klären Sie mit Ihrer Bank.
  • Umwelt und Altlasten: Gutachten dazu erstellen Fachgutachter.
  • Vermittlung: Die Suche, Ansprache und Vermittlung von Zielunternehmen bieten wir nicht an.

Wer Sie betreut

Moritz Schneider Geschäftsführer, Bauingenieur (M.Eng.), Baurecht und Baumanagement (M.A.)

Christoph Theißing Geschäftsführer, Bauingenieur (B.Eng.), Immobilienwirtschaft (M.Sc., EBS Universität), MBA (Korea University)

Qualifikation Christoph Theißing: B.Eng. Bauingenieurwesen, M.Sc. Immobilienwirtschaft (EBS Universität), MBA Finance und Strategy (Korea University). Moritz Schneider: M.Eng. Bauingenieurwesen (Hochschule Darmstadt), M.A. Baurecht und Baumanagement (Leuphana Universität Lüneburg), Promotion an der HHL Leipzig läuft. Wir verbinden Bauingenieurwesen, Baurecht, Immobilienwirtschaft und Betriebswirtschaft.

Erfahrung aus der Begleitung von Hallenbau, Hochbau, Sanierung und Neubau, Geschosswohnungsbau und Wohnen, Logistik, Rechenzentren und Data Center, Glasfaserausbau (FTTH)

Arbeitsweise In einer Transaktion arbeiten wir nur für eine Seite, nie für Käufer und Verkäufer desselben Unternehmens. Beide Geschäftsführer arbeiten selbst im Mandat, gemeinsam mit unserem Team. Leistungsumfang, Tageskontingent und Tagessatz stehen vor Beginn in einem schriftlichen Angebot.

Qualifikationen und Arbeitsweise im Detail

Fragen und Antworten zum Unternehmenskauf

Sie prüft, ob das laufende Geschäft trägt. Dazu gehören Auftragsbestand und Margen, laufende Projekte mit Kosten bis zur Fertigstellung, Nachträge und offene Forderungen sowie Gewährleistung und Bürgschaften. Hinzu kommen Kalkulation, Schlüsselpersonen, Nachunternehmer, Fuhrpark, Geräte und Software. Im Handwerk gehört die Frage dazu, wer nach dem Kauf Betriebsleiter im Sinne der Handwerksordnung ist.
Die Financial Due Diligence prüft Abschlüsse, Ergebnisqualität, Working Capital und Finanzverbindlichkeiten, meist durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Die operative Due Diligence prüft, woraus die Zahlen entstehen: Projekte, Kalkulation, Personal und Abläufe. Ein Verlustprojekt, das im Abschluss noch nicht sichtbar ist, kann deshalb die Planung verändern.
Hilfreich sind Exposé, Jahresabschlüsse, aktuelle BWA, Auftragsbestand, Projektliste mit Leistungsstand, Nachtrags- und Offene-Posten-Liste, Gewährleistungs- und Bürgschaftsliste, anonymisierte Personalliste, Nachunternehmerliste und Anlagenverzeichnis. Fehlendes fordern wir über Sie beim Verkäufer an. Bitte senden Sie Unterlagen erst nach dem Erstgespräch.
Zuerst auf drei Fragen: Wie stark hängen Kunden, Kalkulation und Baustellen am Inhaber? Verdienen die laufenden Projekte ihr Geld? Wer bleibt nach dem Kauf, vor allem Meister, Bauleiter und Kalkulatoren? Dazu kommen Gewährleistung aus abgenommenen Aufträgen, der Zustand von Fuhrpark und Geräten sowie Eintragungen wie Handwerksrolle und Installateurverzeichnis.
Die Finanzierung klären Sie mit Ihrer Bank, oft zusammen mit Eigenkapital, Förderdarlehen und gegebenenfalls einem Darlehen des Verkäufers. Förderdarlehen bieten die KfW und die Förderinstitute der Länder an, die Bedingungen nennen die Institute selbst. Wir vermitteln keine Finanzierung, unsere Befunde zu Aufträgen und Projekten helfen aber im Bankgespräch.
Wir vereinbaren sie als Paket mit festem Leistungsumfang und einem festen Kontingent an Beratertagen zu einem vereinbarten Tagessatz. Anfahrt, Übernachtung und Spesen sind im Tagessatz enthalten. Kontingent, Tagessatz und Paketpreis stehen im schriftlichen Angebot nach dem Erstgespräch. Das Erstgespräch ist unverbindlich, Kosten entstehen erst mit Annahme des Angebots.
Nein. Eine Unternehmensbewertung nach IDW S 1 erstellen Wirtschaftsprüfer, den Kaufpreis verhandeln Sie mit Ihren Beratern. Wir liefern operative Befunde für Bewertung und Verhandlung. Das sind etwa Ergebnisrisiken aus laufenden Projekten, Nacharbeit aus Gewährleistung, Investitionsbedarf bei Geräten und Abhängigkeiten von einzelnen Personen.

Rechtsgrundlagen und Quellen

  • §§ 6 und 7 HwO Quelle
  • Anlage A HwO Quelle
  • § 13 NAV Quelle
  • § 13 NDAV Quelle
  • § 12 AVBWasserV Quelle
  • § 634a BGB Quelle
  • § 613a BGB Quelle
  • § 28e SGB IV, Absätze 3a, 3b und 3d Quelle
  • § 14 AEntG Quelle
  • § 13 MiLoG Quelle
  • § 15 GmbH-Gesetz Quelle
  • § 25 HGB Quelle
  • § 75 AO Quelle
  • § 5 RDG Quelle
  • § 13 Abs. 4 VOB/B, Ausgabe 2016 (DIN 1961:2016-09)
  • IDW S 1, Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen, Institut der Wirtschaftsprüfer

Abgerufen und geprüft am 4. November 2026. Die Angaben beschreiben Zusammenhänge und ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.

Unternehmenskauf prüfen: Erstgespräch anfragen

Schildern Sie Zielbetrieb, Stand der Gespräche und Zeitplan, gern zunächst ohne Namen. Wir prüfen zuerst, ob wir in dieser Transaktion für Sie tätig sein können. Nach dem Erstgespräch erhalten Sie ein schriftliches Angebot mit Leistungsumfang, Tageskontingent und Paketpreis. Ein Auftrag entsteht erst, wenn Sie es annehmen.

  • Persönlich mit der Geschäftsführung
  • Vertrauliche Behandlung, auf Wunsch mit Vertraulichkeitsvereinbarung
  • Festes Tageskontingent je Paket, Anfahrt, Übernachtung und Spesen inklusive

Lieber direkt sprechen: +49 178 604 1571 oder info@schneidertheissing.de

Noch unsicher, welches Paket passt? Consulting-Check in acht Fragen oder alle Pakete ansehen.

Weitere Angaben (optional)

Bitte senden Sie Unterlagen erst nach dem Erstgespräch. Rechts- und Steuerberatung erfolgen nicht über dieses Formular.

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