Unternehmenskauf in Bau, Handwerk und TGA: Zielbetrieb prüfen, operative Due Diligence, Übernahme vorbereiten
Beim Unternehmenskauf in Bau, Handwerk und TGA prüft unser Consulting den Zielbetrieb operativ, bevor Sie unterschreiben: Auftragsbestand, laufende Projekte, Nachträge, Gewährleistung, Kalkulation und Schlüsselpersonen. Sie erhalten einen Prüfbericht mit Risikoliste und Hinweisen für Kaufpreis und Kaufvertrag, die Verhandlung führen Sie mit Ihren Beratern.
Fester Leistungsumfang und festes Tageskontingent je Paket, Reisekosten im Tagessatz enthalten. Die Geschäftsführer arbeiten selbst im Mandat. Rhein-Main, Bergstraße, Rhein-Neckar.
Kurz beantwortet
Eine operative Due Diligence prüft, ob das Geschäft eines Zielunternehmens so trägt, wie Exposé und Abschlüsse es darstellen. Bei Bau-, Handwerks- und TGA-Betrieben stehen Auftragsbestand, laufende Projekte, Nachträge, Gewährleistung, Kalkulation, Schlüsselpersonen und Nachunternehmer im Mittelpunkt. Sie richtet sich an Unternehmen, Gruppen und Nachfolger, die einen Betrieb kaufen wollen. Am Ende liegen ein Prüfbericht mit Ampel, eine Risikoliste und Hinweise für Kaufpreis und Kaufvertrag vor. Jedes Paket hat einen festen Leistungsumfang und ein festes Tageskontingent zu einem vereinbarten Tagessatz. Financial, Legal und Tax Due Diligence übernehmen Wirtschaftsprüfung, Rechtsanwalt und Steuerberatung.
Wann das Thema ansteht
Unternehmensberatung beim Unternehmenskauf heißt bei uns: Wir prüfen das operative Geschäft des Zielbetriebs für Sie als Käufer. Typische Ausgangslagen:
- Ein Wettbewerber aus der Region sucht einen Nachfolger, und Sie überlegen, den Betrieb zu übernehmen.
- Ein Exposé liegt vor, die Zahlen sehen gut aus, aber niemand hat sich die laufenden Baustellen angesehen.
- Kanzlei und Steuerberatung prüfen Verträge und Abschlüsse. Offen bleibt, ob die Projekte ihr Geld verdienen.
- Sie wollen als SHK- oder Elektrobetrieb ein Gewerk oder eine Region dazukaufen und wissen nicht, wie stark der Zielbetrieb am Inhaber hängt.
- Sie kommen aus der Führung eines anderen Unternehmens und wollen einen Betrieb übernehmen, als Management-Buy-in.
Gekauft werden vor allem Aufträge, Kundenbeziehungen und die Menschen, die beides tragen. Abschlüsse zeigen die Vergangenheit. Ob die laufenden Baustellen Geld verdienen, zeigt erst der Blick in die Projekte.
Was Sie am Ende in der Hand haben
- Operativer Prüfbericht mit Ampel je Prüfbereich und Zusammenfassung für die Gesellschafter.
- Risikoliste mit Einstufung, Ursache und möglicher Wirkung auf Ergebnis und Liquidität.
- Projektliste mit Ergebnisprognose für die laufenden Projekte: Auftragswert, Leistungsstand, erwartetes Ergebnis, offene Nachträge und Forderungen.
- Fragenkatalog an den Verkäufer und Liste der nachzufordernden Unterlagen.
- Hinweise für Kaufpreis und Kaufvertrag: Befunde, die Ihr Rechtsanwalt für Garantien und Freistellungen verwenden kann.
- Integrationsskizze mit den ersten Schritten nach dem Vollzug, als Grundlage für die Post-Merger-Integration.
Eine Checkliste zum Selbstprüfen enthält der Ratgeber Betriebsübernahme im Handwerk und in der TGA.
Consulting-Pakete für Käufer
Kern ist das Paket Unternehmenskauf: operative Prüfung. Davor kann die Zukaufstrategie stehen, danach die Integration.
| Paket | Ausgangslage | Leistungsumfang | Ergebnis | Preis |
|---|---|---|---|---|
| Unternehmenskauf: operative Prüfung | Exposé oder Datenraum liegen vor, Financial und Legal Due Diligence laufen oder sind geplant, die operative Seite ist ungeprüft | Durchsicht der Prüfbereiche in der Tabelle unten, Gespräche mit dem Management, Ergebnistermin | Prüfbericht mit Ampel, Risikoliste, Fragenkatalog an den Verkäufer, Hinweise für Kaufpreis und Vertrag, Integrationsskizze | Tageskontingent zum Tagessatz, Reisekosten inklusive, im schriftlichen Angebot |
| Strategie und Geschäftsfelder | Sie wollen durch Zukauf wachsen, Gewerk, Region und Größe des Zielbetriebs sind noch offen | Zukauf als Option neben eigenem Wachstum bewerten, Zielprofil nach Gewerk, Region, Größe und Kunden festlegen | Strategiepapier mit Zielprofil, Optionenbewertung, grobe Planrechnung, Fahrplan | Tageskontingent zum Tagessatz, Reisekosten inklusive, im schriftlichen Angebot |
| Integration nach dem Kauf | Der Kaufvertrag ist unterschrieben oder vollzogen, Mitarbeitende und Kunden warten auf Antworten | Integrationsziel festlegen, Day-1-Checkliste, 100-Tage-Plan, Angleichung von Kalkulation und Reporting, Steuerungstermine | Day-1-Checkliste, 100-Tage-Plan, Maßnahmenliste mit Status, Abschlussbericht | Tageskontingent zum Tagessatz, Reisekosten inklusive, im schriftlichen Angebot |
Unsere Consulting-Leistungen bieten wir in Paketen an. Jedes Paket hat einen festen Leistungsumfang, benannte Ergebnisse und ein festes Kontingent an Beratertagen zu einem vereinbarten Tagessatz. Anfahrt, Übernachtung und Spesen sind im Tagessatz enthalten, es kommen keine Reisekosten hinzu. Kontingent, Tagessatz und Paketpreis stehen im schriftlichen Angebot, das Sie nach dem Erstgespräch erhalten. Ein Auftrag entsteht erst, wenn Sie das Angebot annehmen. Zusätzliche Tage vereinbaren wir nur nach Ihrer schriftlichen Freigabe.
Die operative Prüfung dauert in der Regel drei bis sechs Wochen, abhängig vom Umfang des Datenraums. Die Termine legen wir im Angebot fest.
Eine Partei: In einem Projekt oder einer Transaktion arbeiten wir nur für eine Seite. Wir beraten nie Käufer und Verkäufer desselben Unternehmens und nie Gemeinde und Vorhabenträger im selben Verfahren. Die Suche nach Zielunternehmen und die Ansprache von Verkäufern gehören nicht zu unseren Paketen.
Alle Pakete zeigt die Übersicht Consulting-Pakete, eine erste Einordnung der Consulting-Check. Direkt zum Formular: Paket Unternehmenskauf: operative Prüfung anfragen.
Ablauf der operativen Prüfung
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01
Erstgespräch und Konfliktprüfung
Sie schildern Zielbetrieb, Stand und Zeitplan, auf Wunsch ohne Namen. Wir prüfen, ob wir für den Verkäufer tätig sind, und schlagen den Prüfumfang vor.
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02
Angebot und Vertraulichkeit
Sie erhalten das schriftliche Angebot mit Prüfbereichen, Tageskontingent, Tagessatz und Terminen. Auf Wunsch schließen wir vorher eine Vertraulichkeitsvereinbarung.
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03
Datenraum und Unterlagen
Sie verschaffen uns Zugang zum Datenraum. Wir sichten, fordern Fehlendes über Sie an und legen eine vorläufige Risikoliste vor.
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04
Gespräche und Projektdurchsicht
Sie vereinbaren mit dem Verkäufer Termine mit Geschäftsführung, Bauleitung und Kalkulation. Wir sehen ausgewählte Projekte im Detail an, auch auf der Baustelle.
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05
Bericht und Ergebnistermin
Wir legen Prüfbericht, Risikoliste und Fragenkatalog vor und besprechen sie mit Ihnen, auf Wunsch gemeinsam mit Kanzlei, Steuerberatung und Bank. Die Verhandlung führen Sie mit Ihren Beratern.
Prüfbereiche der operativen Due Diligence
Die Tabelle zeigt, was wir je Bereich prüfen und welche Unterlagen wir dafür brauchen. Umfang und Tiefe legen wir im Angebot fest, je nach Größe des Zielbetriebs und Stand des Datenraums.
| Prüfbereich | Was wir prüfen | Typische Unterlagen | Typisches Risiko |
|---|---|---|---|
| Auftragsbestand und Auftragsqualität | Reichweite, Kunden- und Projektmix, kalkulierter Deckungsbeitrag, Abhängigkeit von wenigen Auftraggebern | Auftragsbestandsliste, Angebote mit Kalkulation, Kundenliste mit Umsatz | Volle Bücher mit schwacher oder ungeprüfter Marge |
| Laufende Projekte und Ergebnisrisiko | Leistungsstand, Kosten bis zur Fertigstellung, Termine, Vertragsstrafen, Prognose des Projektergebnisses | Projektliste mit Status, Soll-Ist-Vergleich, Bautagebücher, Schriftverkehr | Verlustprojekte, die im letzten Abschluss noch nicht sichtbar sind |
| Nachträge und Forderungen | Gestellte, beauftragte und strittige Nachträge, offene Rechnungen, Sicherheitseinbehalte, Alter der Forderungen | Nachtragsliste, Offene-Posten-Liste, Rechnungen, Korrespondenz | Forderungen, die nur mit Streit oder gar nicht eingehen |
| Gewährleistung und Bürgschaften | Mängelanzeigen, laufende Mängelbeseitigung, abgenommene Projekte innerhalb der Verjährungsfrist, ausgegebene Bürgschaften und freier Avalrahmen | Mängelliste, Abnahmeprotokolle, Bürgschaftsliste, Avalvereinbarungen | Nacharbeit ohne Vergütung, gebundener Avalrahmen |
| Kalkulationsqualität | Kalkulationsschema, Stundenverrechnungssätze, Zuschläge, Kalkulation gegen Ist bei einer Stichprobe | Kalkulationen, Nachkalkulationen, Stundennachweise, Schlussrechnungen | Preise, die die tatsächlichen Kosten nicht decken |
| Schlüsselpersonen und Inhaber | Abhängigkeit von Inhaber, Bauleitern, Meistern und Kalkulation, Betriebsleiter nach Handwerksordnung, Altersstruktur | Organigramm, anonymisierte Personalliste, Qualifikationsnachweise | Wissen und Kundenbeziehungen gehen mit einzelnen Personen |
| Nachunternehmer und Lieferanten | Anteil der Fremdleistung, Abhängigkeiten, Auswahl und Nachweise der Nachunternehmer, Rahmenverträge, Lieferkonditionen | Nachunternehmerliste, Verträge, Nachweisordner | Haftung für Nachunternehmer, Qualitäts- und Terminrisiken |
| Betriebsmittel | Fuhrpark, Geräte, Werkstatt und Lager: Zustand, Eigentum oder Leasing, Investitionsbedarf | Anlagenverzeichnis, Leasingverträge, Wartungsnachweise | Investitionsstau, der nach dem Kauf fällig wird |
| Prozesse, Software und Zulassungen | Ablauf vom Angebot bis zur Schlussrechnung, Branchensoftware und Datenqualität, Präqualifikation, Eintragungen in Handwerksrolle und Installateurverzeichnisse | Prozessbeschreibungen, Systemliste, Nachweise | Steuerung nur über Köpfe, Zulassungen hängen an Personen |
Besonderheiten bei Handwerks- und TGA-Betrieben
In zulassungspflichtigen Handwerken hängt der Betrieb rechtlich an einer Person. Der Inhaber wird in die Handwerksrolle eingetragen, wenn der Betriebsleiter die Voraussetzungen dafür erfüllt (§ 7 Abs. 1 HwO). Die Handwerksrolle führt die Handwerkskammer (§ 6 Abs. 1 HwO). Zulassungspflichtig sind nach Anlage A der Handwerksordnung unter anderem Installateur und Heizungsbauer, Elektrotechniker, Maurer und Betonbauer sowie Dachdecker.
Ist der Verkäufer selbst Betriebsleiter, braucht der Betrieb nach seinem Ausscheiden eine andere Person in dieser Rolle. Wir prüfen, wer das sein kann und ob diese Person bleiben will.
In der Gebäudetechnik kommt das Installateurverzeichnis hinzu. Elektrische Anlagen hinter der Hausanschlusssicherung errichten, erweitern und ändern dürfen außer dem Netzbetreiber nur eingetragene Installationsunternehmen (§ 13 Abs. 2 NAV). Für Arbeiten an Gasanlagen gilt das nach § 13 Abs. 2 NDAV, für Errichtung und wesentliche Veränderung von Wasseranlagen nach § 12 Abs. 2 AVBWasserV.
Der Netzbetreiber darf die Eintragung nur vom Nachweis einer ausreichenden fachlichen Qualifikation abhängig machen (§ 13 Abs. 2 NAV). Deshalb gehört die Frage, an welcher Person diese Qualifikation hängt, in jede Prüfung eines SHK- oder Elektrobetriebs.
Wartungsverträge sind in der TGA oft ein planbarer Teil des Umsatzes. Wir prüfen Laufzeiten, Kündigungsrechte und den Deckungsbeitrag der Wartung. Ob sie nach dem Kauf weiterlaufen, klärt die Legal Due Diligence. Mehr zum Consulting für die Branche: Unternehmensberatung für TGA-Unternehmen.
Besonderheiten bei Bauunternehmen und Generalunternehmern
Gewährleistung: Mängelansprüche bei Bauwerken verjähren nach § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB in fünf Jahren, die Frist beginnt mit der Abnahme (§ 634a Abs. 2 BGB). Bei VOB/B-Verträgen gilt ohne andere Vereinbarung eine Frist von vier Jahren (§ 13 Abs. 4 VOB/B). Abgenommene Projekte der letzten Jahre bleiben ein Risiko, beim Kauf von Anteilen wirtschaftlich für den Käufer. Wir werten Mängelanzeigen aus und schätzen die Nacharbeit ein.
Nachunternehmer: Beauftragt ein Unternehmer des Baugewerbes einen anderen Unternehmer mit Bauleistungen, haftet er für dessen Sozialversicherungsbeiträge wie ein selbstschuldnerischer Bürge (§ 28e Abs. 3a SGB IV). Das gilt ab einem geschätzten Gesamtwert aller für ein Bauwerk beauftragten Bauleistungen von 275.000 Euro (§ 28e Abs. 3d SGB IV). Ein Verschulden ist ausgeschlossen, soweit der Unternehmer die Eignung des Nachunternehmers durch eine Präqualifikation nach den Voraussetzungen des § 6a VOB/A nachweist (§ 28e Abs. 3b SGB IV).
Für das Mindestentgelt der Arbeitnehmer eines Nachunternehmers haftet der beauftragende Unternehmer nach § 14 AEntG wie ein Bürge, für den Mindestlohn über § 13 MiLoG. Wir prüfen, wie der Zielbetrieb Nachunternehmer auswählt und welche Nachweise er führt. Die rechtliche Bewertung übernimmt Ihr Rechtsanwalt.
Bürgschaften und Avale: Bürgschaften für Vertragserfüllung und Mängelansprüche stellt ein Bauunternehmen über Banken oder Kautionsversicherer. Wir listen, welche Bürgschaften ausstehen, wann sie zurückkommen und wie viel Rahmen frei ist. Ob der Avalrahmen nach dem Kauf bleibt, klären Sie mit Bank und Rechtsanwalt.
Projektgesellschaften: Bei einer Projektgesellschaft prüfen wir Projektkalkulation, Vergaben, Verträge sowie Termin- und Kostenstand. Für Grundstück und Gebäude kommt unsere technische Due Diligence hinzu.
Share Deal oder Asset Deal: was sich operativ ändert
Ob Sie Anteile kaufen oder einzelne Wirtschaftsgüter, entscheiden Sie mit Rechtsanwalt und Steuerberatung. Die Tabelle zeigt nur, wo die operativen Prüfpunkte je nach Struktur anders liegen. Sie ersetzt keine rechtliche Prüfung des Einzelfalls.
| Thema | Kauf von Gesellschaftsanteilen (Share Deal) | Kauf von Wirtschaftsgütern (Asset Deal) |
|---|---|---|
| Gegenstand | Anteile; Verträge, Forderungen und Verbindlichkeiten bleiben in der Gesellschaft | Einzelne Wirtschaftsgüter und Verträge nach Vereinbarung |
| Form | Die Abtretung von GmbH-Geschäftsanteilen bedarf eines notariell geschlossenen Vertrags (§ 15 Abs. 3 GmbHG) | Die Form richtet sich nach den übertragenen Gegenständen; das klärt Ihr Rechtsanwalt |
| Laufende Bauverträge und Gewährleistung | Bleiben bei der Gesellschaft, auch für bereits abgenommene Projekte | Übertragung laufender Verträge mit Zustimmung der Vertragspartner; Gewährleistung aus Altprojekten nach Kaufvertrag |
| Arbeitsverhältnisse | Arbeitgeber bleibt die Gesellschaft | Geht ein Betrieb oder Betriebsteil durch Rechtsgeschäft über, tritt der neue Inhaber in die bestehenden Arbeitsverhältnisse ein (§ 613a Abs. 1 Satz 1 BGB) |
| Altverbindlichkeiten | Bleiben in der Gesellschaft | Haftung des Erwerbers bei Fortführung eines Handelsgeschäfts unter der bisherigen Firma (§ 25 Abs. 1 HGB) und für Betriebssteuern bei Übereignung im Ganzen (§ 75 AO) |
| Eintragungen und Zulassungen | Bleiben bei der Gesellschaft, solange die verantwortlichen Personen bleiben | Für den Erwerber neu zu klären: Handwerksrolle, Installateurverzeichnis, Präqualifikation |
Operative, Financial, Legal und Tax Due Diligence im Vergleich
| Prüfung | Gegenstand | Wer sie übernimmt |
|---|---|---|
| Operative Due Diligence | Geschäft, Projekte, Kalkulation, Personal, Abläufe | Schneider Theißing, auf Käuferseite |
| Financial Due Diligence | Abschlüsse, Ergebnisqualität, Working Capital, Finanzverbindlichkeiten | Wirtschaftsprüfung |
| Tax Due Diligence | Steuerliche Risiken der Vergangenheit, steuerliche Folgen der Kaufstruktur | Steuerberatung |
| Legal Due Diligence | Gesellschaftsrecht, Verträge, Arbeitsrecht, Rechtsstreitigkeiten | Rechtsanwalt |
| Technische Due Diligence | Gebäude und Grundstücke im Eigentum der Zielgesellschaft | Schneider Theißing, siehe Technische Due Diligence |
| Unternehmensbewertung | Unternehmenswert nach IDW S 1 oder anderen Bewertungsverfahren | Wirtschaftsprüfung oder spezialisierter Bewerter |
Die Prüfungen greifen ineinander. Ein Verlustprojekt kann die Planung der Financial Due Diligence ändern, eine Häufung von Mängeln die Garantien im Kaufvertrag. Zeitplan und Fragen stimmen wir auf Wunsch mit Ihrer Kanzlei und Steuerberatung ab.
Was wir nicht übernehmen
- Recht: Kaufvertrag, Garantien, Freistellungen, Gesellschafts- und Arbeitsrecht gestaltet Ihr Rechtsanwalt, die Beurkundung übernimmt der Notar. Rechtsdienstleistungen erbringen wir nur als Nebenleistung im Sinne von § 5 RDG, etwa wenn wir Punkte für den Vertrag zusammenstellen.
- Steuern: Kaufstruktur und Tax Due Diligence übernimmt Ihre Steuerberatung.
- Abschlüsse: Financial Due Diligence im Sinne einer Wirtschaftsprüfung und die Prüfung von Abschlüssen übernimmt eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.
- Bewertung: Eine Unternehmensbewertung nach IDW S 1 erstellt ein Wirtschaftsprüfer. Wir nennen weder Unternehmenswert noch Kaufpreis.
- Finanzierung: Kredite und Förderdarlehen vermitteln wir nicht, das klären Sie mit Ihrer Bank.
- Umwelt und Altlasten: Gutachten dazu erstellen Fachgutachter.
- Vermittlung: Die Suche, Ansprache und Vermittlung von Zielunternehmen bieten wir nicht an.
Wer Sie betreut
Moritz Schneider Geschäftsführer, Bauingenieur (M.Eng.), Baurecht und Baumanagement (M.A.)
Christoph Theißing Geschäftsführer, Bauingenieur (B.Eng.), Immobilienwirtschaft (M.Sc., EBS Universität), MBA (Korea University)
Qualifikation Christoph Theißing: B.Eng. Bauingenieurwesen, M.Sc. Immobilienwirtschaft (EBS Universität), MBA Finance und Strategy (Korea University). Moritz Schneider: M.Eng. Bauingenieurwesen (Hochschule Darmstadt), M.A. Baurecht und Baumanagement (Leuphana Universität Lüneburg), Promotion an der HHL Leipzig läuft. Wir verbinden Bauingenieurwesen, Baurecht, Immobilienwirtschaft und Betriebswirtschaft.
Erfahrung aus der Begleitung von Hallenbau, Hochbau, Sanierung und Neubau, Geschosswohnungsbau und Wohnen, Logistik, Rechenzentren und Data Center, Glasfaserausbau (FTTH)
Arbeitsweise In einer Transaktion arbeiten wir nur für eine Seite, nie für Käufer und Verkäufer desselben Unternehmens. Beide Geschäftsführer arbeiten selbst im Mandat, gemeinsam mit unserem Team. Leistungsumfang, Tageskontingent und Tagessatz stehen vor Beginn in einem schriftlichen Angebot.
Fragen und Antworten zum Unternehmenskauf
Rechtsgrundlagen und Quellen
- §§ 6 und 7 HwO Quelle
- Anlage A HwO Quelle
- § 13 NAV Quelle
- § 13 NDAV Quelle
- § 12 AVBWasserV Quelle
- § 634a BGB Quelle
- § 613a BGB Quelle
- § 28e SGB IV, Absätze 3a, 3b und 3d Quelle
- § 14 AEntG Quelle
- § 13 MiLoG Quelle
- § 15 GmbH-Gesetz Quelle
- § 25 HGB Quelle
- § 75 AO Quelle
- § 5 RDG Quelle
- § 13 Abs. 4 VOB/B, Ausgabe 2016 (DIN 1961:2016-09)
- IDW S 1, Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen, Institut der Wirtschaftsprüfer
Abgerufen und geprüft am 4. November 2026. Die Angaben beschreiben Zusammenhänge und ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.
Unternehmenskauf prüfen: Erstgespräch anfragen
Schildern Sie Zielbetrieb, Stand der Gespräche und Zeitplan, gern zunächst ohne Namen. Wir prüfen zuerst, ob wir in dieser Transaktion für Sie tätig sein können. Nach dem Erstgespräch erhalten Sie ein schriftliches Angebot mit Leistungsumfang, Tageskontingent und Paketpreis. Ein Auftrag entsteht erst, wenn Sie es annehmen.
- Persönlich mit der Geschäftsführung
- Vertrauliche Behandlung, auf Wunsch mit Vertraulichkeitsvereinbarung
- Festes Tageskontingent je Paket, Anfahrt, Übernachtung und Spesen inklusive
Lieber direkt sprechen: +49 178 604 1571 oder info@schneidertheissing.de
Noch unsicher, welches Paket passt? Consulting-Check in acht Fragen oder alle Pakete ansehen.
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