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Operative Restrukturierung für Bau-, Handwerks- und TGA-Unternehmen sowie Bauträger

Unternehmensberatung und Consulting für Betriebe mit Verlustprojekten, Nachtragsstau oder knapper Liquidität, solange das Unternehmen zahlungsfähig und nicht überschuldet ist. Wir erstellen das Lagebild auf Projektebene, vereinbaren mit Ihnen ein Maßnahmenprogramm und halten die Umsetzung Woche für Woche nach.

Paket anfragen +49 178 604 1571

Fester Leistungsumfang und festes Tageskontingent je Paket, Reisekosten im Tagessatz enthalten, schriftlich vor Beginn vereinbart. Die Geschäftsführer arbeiten selbst im Mandat. Rhein-Main, Bergstraße, Rhein-Neckar.

Kurz beantwortet

Operative Restrukturierung ist die Arbeit an den Ursachen von Verlusten und Liquiditätsengpässen im laufenden Geschäft: Projekte, Nachträge, Forderungen, Kalkulation, Kapazitäten und Fixkosten. Sie richtet sich an Bau-, Handwerks- und TGA-Unternehmen sowie Bauträger, die zahlungsfähig und nicht überschuldet sind, deren Ergebnis oder Liquidität aber kippt. Am Ende liegen eine 13-Wochen-Liquiditätsvorschau, eine Verlusttreiberanalyse, ein Maßnahmenprogramm mit Verantwortlichen und eine operative Unterlage für die Bank vor. Jedes Paket hat einen festen Leistungsumfang und ein festes Tageskontingent zum vereinbarten Tagessatz, Reisekosten inklusive. Sanierungsgutachten nach IDW S 6, die Prüfung der Insolvenzreife sowie Insolvenz- und StaRUG-Beratung übernehmen Wirtschaftsprüfer und Fachanwälte für Insolvenz- und Sanierungsrecht.

Antragspflicht nach § 15a InsO: Wird eine GmbH oder eine andere juristische Person zahlungsunfähig oder überschuldet, muss die Geschäftsführung ohne schuldhaftes Zögern einen Insolvenzantrag stellen. Spätestens ist das drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit und sechs Wochen nach Eintritt der Überschuldung. Für eine GmbH & Co. KG ohne natürliche Person als persönlich haftenden Gesellschafter gilt das entsprechend. Ab der Insolvenzreife sind Zahlungen nur noch eingeschränkt zulässig (§ 15b InsO). Ob ein Insolvenzgrund vorliegt, prüfen wir nicht. Droht die Zahlungsunfähigkeit, binden Sie bitte sofort Ihre Steuerberatung und einen Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht ein.

Wann eine operative Restrukturierung ansteht

Meist treffen mehrere Entwicklungen zusammen, die einzeln beherrschbar wären. Typische Ausgangslagen in Sätzen von Geschäftsführern und Gesellschaftern:

  • „Zwei, drei Projekte haben das Ergebnis des Jahres aufgezehrt, und wir sehen die Ursache erst in der Schlussrechnung.“
  • „Nachträge in erheblicher Höhe sind offen, mehrere Schlussrechnungen seit Monaten nicht bezahlt.“
  • „Die Kontokorrentlinie ist dauerhaft ausgeschöpft, erste Lieferanten liefern nur noch gegen Vorkasse.“
  • „Die Bank will bis zum nächsten Termin einen Maßnahmenplan sehen.“
  • „Wir sind ausgelastet, aber die Fixkosten sind schneller gewachsen als der Deckungsbeitrag.“
  • „Unsere Bauträgerprojekte laufen weiter, der Vertrieb stockt, die Zinsen verzehren die Marge.“

Gemeinsam ist diesen Lagen: Das Unternehmen kann seine fälligen Rechnungen noch bezahlen. Dann hat die Geschäftsführung den größten Spielraum. Ist das nicht mehr sicher, gilt zuerst der Hinweis zu § 15a InsO oben. Wer früher ansetzen will, findet die Vorsorge unter Krisenfrüherkennung im Bauunternehmen.

Was Sie am Ende in der Hand haben

  • 13-Wochen-Liquiditätsvorschau rollierend je Woche, mit Ein- und Auszahlungen, Kreditlinie und Mindestreserve. Den Aufbau zeigt der Ratgeber 13-Wochen-Liquiditätsplanung.
  • Verlusttreiberanalyse je Projekt: Kalkulation gegen Ist, Ursachen nach Aufmaß, Stunden, Material, Nachunternehmern und Nachträgen.
  • Nachtrags- und Forderungsliste nach Betrag, Alter und Status, mit Zuständigen und nächstem Schritt.
  • Kosten- und Kapazitätsbild mit Fixkosten, Gemeinkosten und der Auslastung von Kolonnen, Monteuren und Bauleitung gegen den Auftragsbestand.
  • Maßnahmenprogramm mit geschätzter Ergebnis- und Liquiditätswirkung, Verantwortlichen und Terminen.
  • Maßnahmen-Tracking im Rhythmus von einer oder zwei Wochen, mit Ampel für Geschäftsführung und Gesellschafter.
  • Operative Bankunterlage mit Lage, Ursachen, Maßnahmen und Liquiditätsvorschau. Sie ersetzt kein Sanierungsgutachten.

Consulting-Pakete für die operative Restrukturierung

Das Kernpaket hat zwei Phasen, die Sie getrennt beauftragen. Ein Folgeauftrag ist keine Pflicht.

PaketAusgangslageLeistungsumfangErgebnisPreis
Restrukturierung operativ, Phase 1: LagebildVerluste oder knappe Liquidität, Zahlungsfähigkeit gegeben13-Wochen-Vorschau, Verlustprojekte und Ursachen, Kostenstruktur und Kapazität, Sofortmaßnahmen bei Nachträgen, Abrechnung und ForderungenLagebild, Liquiditätsvorschau, Liste der SofortmaßnahmenTageskontingent zum Tagessatz, Reisekosten inklusive, im schriftlichen Angebot
Restrukturierung operativ, Phase 2: UmsetzungLagebild liegt vor, Maßnahmen müssen in den BetriebMaßnahmenprogramm mit Wirkung und Verantwortlichen, Bereinigung des Projekt- und Kundenportfolios, Maßnahmencontrolling, operative BankunterlageMaßnahmenprogramm, Maßnahmen-Tracking, BankunterlageTageskontingent zum Tagessatz, Reisekosten inklusive, im schriftlichen Angebot
Kalkulation, Nachkalkulation und MargeDie Verluste entstehen schon im AngebotKalkulationsschema und Zuschläge, Stundensätze, Nachkalkulation von Stichprobenprojekten, Mindestdeckungsbeitrag, NachtragsroutineKalkulationsrichtlinie, Regel für die AngebotsfreigabeTageskontingent zum Tagessatz, Reisekosten inklusive, im schriftlichen Angebot
Kennzahlen, Projektcontrolling und LiquiditätDie Steuerung soll nach der Krise im Unternehmen bleibenKennzahlenset, Projektcontrolling mit Prognose zum Projektende, rollierende Liquiditätsvorschau, MonatsroutineKennzahlencockpit, Vorlagen, MonatsroutineTageskontingent zum Tagessatz, Reisekosten inklusive, im schriftlichen Angebot
UmsetzungsbegleitungMaßnahmen laufen, Nachsteuerung ist nötigFeste Termine mit Maßnahmencontrolling und NachsteuerungProtokollierte Steuerungstermine, fortgeschriebenes TrackingKontingent an Beratertagen für einen vereinbarten Zeitraum, Reisekosten inklusive, im schriftlichen Angebot

Unsere Consulting-Leistungen bieten wir in Paketen an. Jedes Paket hat einen festen Leistungsumfang, benannte Ergebnisse und ein festes Kontingent an Beratertagen zu einem vereinbarten Tagessatz. Anfahrt, Übernachtung und Spesen sind im Tagessatz enthalten, es kommen keine Reisekosten hinzu. Kontingent, Tagessatz und Paketpreis stehen im schriftlichen Angebot, das Sie nach dem Erstgespräch erhalten. Ein Auftrag entsteht erst, wenn Sie das Angebot annehmen. Zusätzliche Tage vereinbaren wir nur nach Ihrer schriftlichen Freigabe.

Alle zwölf Pakete im Überblick zeigt die Seite Consulting-Pakete. Wenn Sie noch nicht wissen, wo Sie ansetzen sollen, hilft der Consulting-Check in acht Fragen.

Ablauf der operativen Restrukturierung

  1. 01

    Erstgespräch und Prüfung der Arbeitsregel

    Sie schildern die Lage mit Kontostand und Kreditlinien in groben Zahlen. Wir prüfen, ob wir in einem Ihrer Projekte bereits für eine andere Partei arbeiten und ob zuerst ein Fachanwalt gefragt ist. Danach erhalten Sie das schriftliche Angebot.

  2. 02

    Daten und Lagebild

    Sie liefern Kontostände, Kreditlinien, Offene-Posten-Listen, BWA, Projektliste mit Prognosen und Zahlungspläne. Wir bauen die 13-Wochen-Vorschau und das Bild je Projekt auf.

  3. 03

    Sofortmaßnahmen

    Sie benennen Ansprechpartner in Kalkulation, Bauleitung und Buchhaltung. Wir priorisieren Abschläge, Schlussrechnungen, Nachträge und Forderungen und stimmen Zahlungspläne mit Ihnen und Ihrer Steuerberatung ab.

  4. 04

    Maßnahmenprogramm

    Geschäftsführung und Gesellschafter entscheiden über die Maßnahmen. Wir liefern je Maßnahme die geschätzte Wirkung auf Ergebnis und Liquidität, die Verantwortlichen und die Termine.

  5. 05

    Umsetzung und Maßnahmencontrolling

    Ihr Team setzt um. Wir halten im vereinbarten Rhythmus nach, schreiben die Vorschau fort und bereiten die Unterlage für das Bankgespräch vor.

  6. 06

    Übergabe in die Linie

    Liquiditätsvorschau, Kennzahlen und Wochenrunde bleiben bei Ihnen. Auf Wunsch begleiten wir sie mit einem Kontingent der Umsetzungsbegleitung.

Verlusttreiber auf Projektebene und operative Hebel

Verluste entstehen dort, wo Kalkulation, Ausführung und Abrechnung auseinanderlaufen. Die BWA zeigt das spät und ohne Projektbezug. Wir gehen deshalb vom einzelnen Projekt aus.

VerlusttreiberWoran Sie ihn erkennenOperativer Hebel
Kalkulation unter VollkostenNegativer Deckungsbeitrag in mehreren Projekten, Zuschlagssätze seit Jahren unverändertZuschläge neu ermitteln, Mindestdeckungsbeitrag als Angebotsgrenze
Nachträge nicht oder zu spät gestelltMehrleistungen ohne Nachtragsangebot, keine NachtragslisteNachtragsroutine mit Zuständigkeit und Dokumentation; die rechtliche Bewertung übernimmt der Rechtsanwalt
Abschläge spät oder nicht prüfbarLeistung erbracht, Abschlag nicht gestellt oder gekürztfester Abrechnungsrhythmus, prüfbare Aufstellung, projektbegleitendes Aufmaß
Forderungsstau und EinbehalteSchlussrechnungen offen, Sicherheitseinbehalte nicht zurückgefordertForderungsliste nach Alter und Ursache, Termine für die Rückgabe von Sicherheiten
Stundenüberschreitung und LeerlaufIst-Stunden über Kalkulation, Wartezeiten auf Material oder VorgewerkeArbeitsvorbereitung, Einsatzplanung, Kapazität an den Auftragsbestand anpassen
Nachunternehmer und MaterialNachunternehmer-Nachträge, Preissteigerungen ohne Weitergabe an den AuftraggeberVergabe- und Freigaberegeln, Nachunternehmersteuerung, Preisgleitung im Angebot prüfen
Fixkosten und GemeinkostenGemeinkosten wachsen schneller als die LeistungFuhrpark, Flächen, Leasing und Verwaltung nach Bindung und Kündbarkeit ordnen

Die Tabelle beschreibt Zusammenhänge aus unserer Arbeitsweise und ersetzt keine rechtliche Prüfung im Einzelfall.

Nachtrags- und Forderungsstau auflösen

In vielen Bau- und Handwerksbetrieben steckt die fehlende Liquidität in nicht gestellten oder nicht bezahlten Rechnungen. Nach § 632a BGB kann der Unternehmer Abschlagszahlungen in Höhe des Wertes der erbrachten und geschuldeten Leistungen verlangen. Die Leistungen sind durch eine Aufstellung nachzuweisen, die eine rasche und sichere Beurteilung ermöglicht.

Ist die VOB/B vereinbart, werden Abschlagszahlungen binnen 21 Tagen nach Zugang der Aufstellung fällig (§ 16 Abs. 1 Nr. 3 VOB/B). Die Schlusszahlung wird spätestens 30 Tage nach Zugang der Schlussrechnung fällig. Bei ausdrücklicher und sachlich gerechtfertigter Vereinbarung sind es höchstens 60 Tage (§ 16 Abs. 3 Nr. 1 VOB/B).

Operativ heißt das: Abschläge im festen Rhythmus und prüfbar stellen, Aufmaße projektbegleitend erstellen, offene Nachträge nach Betrag und Stand der Dokumentation sortieren. Ob ein Anspruch besteht, beurteilt Ihr Rechtsanwalt. Mehr zur Abrechnung im Alltag im Ratgeber Liquidität im Bauunternehmen verbessern.

Für noch nicht gezahlte Vergütung kann der Unternehmer vom Besteller eine Sicherheit verlangen (§ 650f BGB, Bauhandwerkersicherung). Das gilt nicht bei bestimmten öffentlichen Bestellern und nicht bei Verbraucherbau- und Bauträgerverträgen mit Verbrauchern (§ 650f Abs. 6 BGB). Ob Sie davon Gebrauch machen, hat Folgen für die Kundenbeziehung und gehört in die Abstimmung mit Ihrem Rechtsanwalt.

Kalkulation, Kapazitäten und Fixkosten

Liegt die Kalkulation unter Vollkosten, bringt jeder weitere Auftrag weiteren Verlust. Wir prüfen deshalb zuerst die Zuschläge, danach Stundensätze und Gerätekosten. Aus der Nachkalkulation der Verlustprojekte leiten wir einen Mindestdeckungsbeitrag als Angebotsgrenze ab. Die Methode beschreiben die Ratgeber Kalkulation und Nachkalkulation und Deckungsbeitrag im Bauprojekt.

Auf der Kostenseite stellen wir Kapazität und Auftragsbestand gegenüber: Kolonnen, Monteure, Bauleitung und Büro gegen die Leistung der nächsten Monate. Fixkosten wie Fuhrpark, Flächen, Leasing und Verwaltung ordnen wir nach Bindung und Kündbarkeit. Personalmaßnahmen planen wir nur operativ; die arbeitsrechtliche Umsetzung liegt beim Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Liquiditätsplanung über 13 Wochen

Die rollierende 13-Wochen-Liquiditätsvorschau ist das Steuerungsinstrument der Restrukturierung. Sie plant Ein- und Auszahlungen je Woche, nicht Umsätze und Kosten.

Die 13 Wochen sind gute Praxis, keine gesetzliche Vorgabe. Das Insolvenzrecht arbeitet mit eigenen Zeiträumen. Für die drohende Zahlungsunfähigkeit ist in aller Regel ein Prognosezeitraum von 24 Monaten zugrunde zu legen (§ 18 Abs. 2 InsO). Bei der Überschuldung kommt es auf die Fortführung in den nächsten zwölf Monaten an (§ 19 Abs. 2 InsO). Wie Sie die Vorschau Zeile für Zeile aufbauen, beschreibt der Ratgeber 13-Wochen-Liquiditätsplanung im Bauunternehmen.

Restrukturierung bei Bauträgern und Projektentwicklern

Bei Bauträgern liegt die Krise oft in der Pipeline: Projekte mit schwachem Vertriebsstand, steigenden Kosten und auslaufenden Finanzierungen. Wir rechnen je Projekt Kostenprognose, Erlöse, Zahlungsplan und Finanzierung neu. Danach ordnen wir die Pipeline nach ihrer Wirkung auf die Liquidität und bereiten Entscheidungen vor: fortführen, strecken, umplanen oder abgeben.

Fragen zu Zahlungsplänen nach der Makler- und Bauträgerverordnung klären Rechtsanwalt und Notar. Ohne Krisenanlass passt Consulting für Projektentwickler und Bauträger.

Gesetz, gute Praxis und unsere Arbeitsweise

  • Gesetz: §§ 15a, 15b und 17 bis 19 InsO zu Antragspflicht, Zahlungen und Insolvenzgründen. Dazu § 1 StaRUG sowie §§ 632a und 650f BGB.
  • Vertrag: Die VOB/B gilt nur, wenn sie vereinbart ist. Ihre Zahlungsfristen in § 16 sind Vertragsbedingungen, kein Gesetz.
  • Berufsstandard und gute Praxis: IDW S 6 ist der Standard der Wirtschaftsprüfer für Sanierungskonzepte; ihn wenden wir nicht an. 13-Wochen-Vorschau und Nachkalkulation je Projekt sind verbreitete Praxis.
  • Unsere Arbeitsweise: Lagebild vor Maßnahmen, jede Maßnahme mit Wirkung, Verantwortlichem und Termin. Zeigen sich Anzeichen einer Insolvenzreife, ruht unser Mandat bis zur Einschätzung durch Steuerberatung und Fachanwalt.

Was wir nicht übernehmen

Rechts- und Steuerberatung, Abschlussprüfungen, Bewertungen nach IDW S 1, Sanierungsgutachten nach IDW S 6 und Insolvenzberatung leisten wir nicht. Wo diese Fragen auftreten, arbeiten wir mit Ihrer Rechtsanwaltskanzlei, Ihrer Steuerberatung oder Ihrer Wirtschaftsprüfung zusammen. Eine rechtliche Einordnung geben wir höchstens als Nebenleistung im Sinne des § 5 RDG.

AufgabeWer sie übernimmt
Sanierungskonzept nach IDW S 6Wirtschaftsprüfung oder darauf spezialisierte Beratung
Prüfung von Zahlungsunfähigkeit, drohender Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung, Antragspflicht nach § 15a InsOFachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht, gemeinsam mit Steuerberatung oder Wirtschaftsprüfung
Insolvenzantrag, Eigenverwaltung, StaRUG-Verfahren und RestrukturierungsplanFachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht
Insolvenzverwaltungvom Insolvenzgericht bestellter Insolvenzverwalter
Stundungen bei Finanzamt und Sozialversicherung, steuerliche Folgen von MaßnahmenSteuerberatung
Arbeitsrechtliche Umsetzung von Personalmaßnahmen, Beteiligung des BetriebsratsFachanwalt für Arbeitsrecht
Rechtliche Bewertung und Durchsetzung von Nachträgen und ForderungenRechtsanwalt
Finanzierung und KreditentscheidungIhre Bank; wir vermitteln keine Finanzierung
  • Eine Partei: In einem Projekt oder einer Transaktion arbeiten wir nur für eine Seite. Arbeiten wir in einem Ihrer Bauprojekte bereits für den Bauherrn, nehmen wir das Restrukturierungsmandat nicht an.
  • Anzeichen der Insolvenzreife: Zeigen sie sich während des Mandats, weisen wir Sie sofort auf die Beratung durch Steuerberatung und Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht hin. Bis zu deren Einschätzung ruht unser Mandat.

Qualifikation der Geschäftsführung

Moritz Schneider ist Bauingenieur (M.Eng., Hochschule Darmstadt) mit einem Master in Baurecht und Baumanagement (M.A., Leuphana Universität Lüneburg); seine Promotion an der HHL Leipzig läuft. Christoph Theißing ist Bauingenieur (B.Eng.) mit einem Master in Immobilienwirtschaft (M.Sc., EBS Universität) und einem MBA in Finance und Strategy (Korea University).

Bauingenieurwesen, Baurecht, Immobilienwirtschaft und Betriebswirtschaft kommen so in einem Mandat zusammen. Die Geschäftsführung verantwortet jedes Mandat selbst, mehr unter Über uns.

Wer Sie betreut

Moritz Schneider Geschäftsführer, Bauingenieur (M.Eng.), Baurecht und Baumanagement (M.A.)

Christoph Theißing Geschäftsführer, Bauingenieur (B.Eng.), Immobilienwirtschaft (M.Sc., EBS Universität), MBA (Korea University)

Erfahrung aus der Begleitung von Hallenbau, Hochbau, Sanierung und Neubau, Geschosswohnungsbau und Wohnen, Logistik, Rechenzentren und Data Center, Glasfaserausbau (FTTH)

Arbeitsweise In einem Bauprojekt arbeiten wir immer nur für eine Partei, für den Bauherrn oder für den Generalunternehmer beziehungsweise Generalübernehmer. Beide Geschäftsführer arbeiten selbst im Mandat, gemeinsam mit unserem Team. Leistungsumfang und Honorar stehen vor Beginn in einem schriftlichen Angebot.

Qualifikationen und Arbeitsweise im Detail

Fragen und Antworten zur Restrukturierung

Zuerst die Lage in Wochen planen: Kontostände, Kreditlinie, erwartete Zahlungseingänge und fällige Zahlungen für die nächsten 13 Wochen. Danach offene Abschläge, Schlussrechnungen und Nachträge nach Betrag und Aussicht sortieren und abarbeiten. Gleichzeitig klären Sie mit Steuerberatung und Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht, ob ein Insolvenzgrund droht. Erst dann folgen Maßnahmen an Kalkulation, Kapazität und Fixkosten.
Sofort, wenn Sie nicht sicher sind, ob Ihr Unternehmen seine fälligen Zahlungen in den nächsten Wochen leisten kann, oder wenn eine Überschuldung im Raum steht. Liegt Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vor, gelten für Geschäftsführer einer GmbH die Antragspflicht nach § 15a InsO und die Zahlungsverbote nach § 15b InsO. Ob ein Insolvenzgrund vorliegt, beurteilt ein Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht gemeinsam mit Ihrer Steuerberatung, nicht ein Unternehmensberater.
Ein Sanierungskonzept nach IDW S 6 ist ein Standard des Instituts der Wirtschaftsprüfer und beurteilt, ob ein Unternehmen sanierungsfähig ist. Das erstellen Wirtschaftsprüfer oder darauf spezialisierte Berater. Die operative Restrukturierung setzt früher und tiefer im Betrieb an: Projekte, Nachträge, Forderungen, Kalkulation und Kosten. Unsere Ergebnisse können einem Gutachter als Grundlage dienen, ersetzen es aber nicht.
Wir arbeiten mit Paketen: fester Leistungsumfang, benannte Ergebnisse und ein festes Kontingent an Beratertagen zu einem vereinbarten Tagessatz. Anfahrt, Übernachtung und Spesen sind im Tagessatz enthalten. Das Lagebild und die Umsetzung bieten wir als getrennte Phasen an, jede mit eigenem Kontingent. Kontingent, Tagessatz und Paketpreis stehen im schriftlichen Angebot nach dem Erstgespräch, zusätzliche Tage nur nach Ihrer schriftlichen Freigabe.
Das Lagebild dauert in der Regel zwei bis drei Wochen ab vollständiger Datenlieferung, die begleitete Umsetzung in der Regel acht bis zwölf Wochen. Wie schnell es geht, hängt vor allem davon ab, wie schnell Kontodaten, Offene-Posten-Listen und Projektprognosen vorliegen. Die Termine legen wir im Angebot fest. Viele Sofortmaßnahmen beginnen schon während des Lagebilds.
Ja, mit Ihrer Zustimmung. Wir bereiten die operative Unterlage für das Bankgespräch vor und nehmen auf Wunsch am Termin teil, um Fragen zu Projekten und Maßnahmen zu beantworten. Steuerliche Fragen, Stundungen und den Jahresabschluss verantwortet Ihre Steuerberatung. Eine Finanzierung vermitteln wir nicht, und eine Kreditzusage können wir nicht geben.
Die Projektrettung stabilisiert ein einzelnes Bauprojekt, das bei Kosten, Terminen oder Qualität aus dem Ruder läuft. Die operative Restrukturierung betrifft das ganze Unternehmen: mehrere Verlustprojekte, Forderungsstau, Kalkulation, Kapazitäten, Fixkosten und Liquidität. In einem Bauprojekt arbeiten wir immer nur für eine Partei. Sind wir dort für den Bauherrn tätig, übernehmen wir kein Mandat Ihres Unternehmens.
Ja, auf Unternehmensebene. Wir rechnen je Projekt Kosten, Erlöse, Zahlungsplan und Finanzierung neu und ordnen die Pipeline nach ihrer Wirkung auf die Liquidität. Daraus entstehen Entscheidungsvorlagen: fortführen, strecken, umplanen oder abgeben. Fragen zu Bauträgerverträgen, Zahlungsplänen und Finanzierungsverträgen klären Rechtsanwalt, Notar und Bank.

Rechtsgrundlagen und Quellen

  • § 15a InsO, Antragspflicht Quelle
  • § 15b InsO, Zahlungen bei Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung Quelle
  • §§ 17, 18 und 19 InsO, Insolvenzgründe § 17, § 18, § 19
  • § 1 StaRUG, Krisenfrüherkennung und Krisenmanagement Quelle
  • § 632a BGB, Abschlagszahlungen Quelle
  • § 650f BGB, Bauhandwerkersicherung Quelle
  • § 5 RDG, Rechtsdienstleistungen im Zusammenhang mit einer anderen Tätigkeit Quelle
  • VOB/B, Ausgabe 2016, § 16 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 3 Nr. 1 (Vertragsbedingungen, gelten nur bei Vereinbarung; Wortlaut bekanntgemacht in BAnz AT 13.07.2012 B3, unverändert durch BAnz AT 19.01.2016 B3) Quelle

Abgerufen und geprüft am 4. November 2026. Die Angaben ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Restrukturierung operativ: Erstgespräch anfragen

Schildern Sie kurz die Lage: Verlustprojekte, offene Forderungen oder Liquidität. Im Erstgespräch klären wir, ob das Thema operativ ist oder zuerst Steuerberatung und Fachanwalt gefragt sind. Nach dem Erstgespräch erhalten Sie ein schriftliches Angebot mit Leistungsumfang, Tageskontingent und Paketpreis. Ein Auftrag entsteht erst, wenn Sie es annehmen.

  • Persönlich mit der Geschäftsführung
  • Vertrauliche Behandlung, auf Wunsch mit Vertraulichkeitsvereinbarung
  • Festes Tageskontingent je Paket, Anfahrt, Übernachtung und Spesen inklusive

Lieber direkt sprechen: +49 178 604 1571 oder info@schneidertheissing.de

Noch unsicher, welches Paket passt? Consulting-Check in acht Fragen oder alle Pakete ansehen.

Weitere Angaben (optional)

Bitte senden Sie Unterlagen erst nach dem Erstgespräch. Rechts- und Steuerberatung erfolgen nicht über dieses Formular.

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