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Krisenfrüherkennung nach § 1 StaRUG im Bau- und Handwerksunternehmen: Frühwarnsystem und Liquiditätsplanung

Unternehmensberatung und Consulting für Geschäftsführer von Bau-, Handwerks- und TGA-Unternehmen, die Risiken aus dem Projektgeschäft sehen wollen, bevor sie die Liquidität erreichen. Am Ende stehen Kennzahlen mit Schwellen, ein Berichtsweg und eine rollierende 13-Wochen-Liquiditätsplanung, die Ihr Team selbst fortführt.

Paket anfragen +49 178 604 1571

Fester Leistungsumfang und festes Tageskontingent je Paket, Reisekosten im Tagessatz enthalten, schriftlich vor Beginn vereinbart. Die Geschäftsführer arbeiten selbst im Mandat. Rhein-Main, Bergstraße, Rhein-Neckar.

Kurz beantwortet

Krisenfrüherkennung heißt, Entwicklungen, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden können, fortlaufend zu beobachten und rechtzeitig gegenzusteuern. Für Geschäftsleiter einer GmbH oder GmbH & Co. KG schreibt § 1 StaRUG das seit 2021 vor, ohne festzulegen, wie das System aussieht. Wir richten es in Bau-, Handwerks- und TGA-Unternehmen sowie bei Bauträgern ein: Kennzahlen aus dem Projektgeschäft mit Schwellen, Berichtsweg, Monatsroutine und 13-Wochen-Liquiditätsplanung. Jedes Paket hat einen festen Leistungsumfang und ein festes Tageskontingent zum vereinbarten Tagessatz, Reisekosten inklusive. Ihre Pflichten im Einzelnen ordnet ein Rechtsanwalt ein, Abschlussfragen Ihre Steuerberatung.

Antragspflicht nach § 15a InsO: Wird eine GmbH zahlungsunfähig oder überschuldet, muss die Geschäftsführung ohne schuldhaftes Zögern einen Insolvenzantrag stellen. Spätestens ist das drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit und sechs Wochen nach Eintritt der Überschuldung. Ob ein Insolvenzgrund vorliegt, prüfen wir nicht. Droht die Zahlungsunfähigkeit, binden Sie bitte sofort Ihre Steuerberatung und einen Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht ein.

Wann das Thema ansteht

Ein Frühwarnsystem lohnt sich vor der Krise. Typische Anlässe in Sätzen von Geschäftsführern und Gesellschaftern:

  • „Die BWA kommt Wochen nach Monatsende und sagt nichts über einzelne Projekte.“
  • „Verluste sehen wir erst in der Schlussrechnung, dann ist nichts mehr zu retten.“
  • „Wir wachsen, laufen mehr Projekte parallel, und die Vorfinanzierung steigt.“
  • „Der Beirat und die Gesellschafter wollen einen regelmäßigen Bericht mit Zahlen.“
  • „Die Bank fragt nach einer Liquiditätsplanung, und wir haben keine.“
  • „Nach einem schwachen Jahr soll sich das nicht wiederholen.“

Gibt es schon mehrere Verlustprojekte oder eine dauerhaft ausgeschöpfte Kreditlinie, ist die Vorsorge überholt. Dann passt die operative Restrukturierung.

Was Sie am Ende in der Hand haben

  • Kennzahlenblatt mit 10 bis 15 Frühwarnkennzahlen aus dem Projektgeschäft, je mit Datenquelle, Zuständigem und Schwelle.
  • Projektcontrolling-Vorlage mit Soll-Ist, Leistungsstand und Prognose zum Projektende.
  • Rollierende 13-Wochen-Liquiditätsplanung mit Mindestreserve und wöchentlichem Ist-Abgleich.
  • Berichtsweg und Eskalationsregel: wer bei Gelb und Rot wen informiert, bis zu Beirat oder Gesellschaftern.
  • Monatsroutine mit Termin, Teilnehmern, Agenda und Protokollvorlage.
  • Kurzhandbuch, damit das System nicht an einer Person hängt.

Consulting-Pakete für die Krisenfrüherkennung

Das Kernpaket ist Kennzahlen, Projektcontrolling und Liquidität. Ist unklar, wo das Unternehmen steht, beginnt die Arbeit mit der Unternehmensdiagnose. Sind Schwellen schon überschritten, folgt die Restrukturierung operativ.

PaketAusgangslageLeistungsumfangErgebnisPreis
Kennzahlen, Projektcontrolling und LiquiditätZahlen kommen spät und ohne Projektbezug, keine LiquiditätsplanungKennzahlenset mit Schwellen, Projektcontrolling, 13-Wochen-Planung, Berichtsweg, Begleitung von zwei MonatsabschlüssenKennzahlenblatt, Vorlagen, Liquiditätsplanung, Monatsroutine, KurzhandbuchTageskontingent zum Tagessatz, Reisekosten inklusive, im schriftlichen Angebot
UnternehmensdiagnoseUnklar, wo Ergebnis, Liquidität oder Führungszeit verloren gehenAuswertung von BWA und Abschlüssen, Stichprobe abgeschlossener Projekte, Gespräche, LiquiditätsbildDiagnosebericht, priorisierte Maßnahmenliste, Kennzahlenblatt IstTageskontingent zum Tagessatz, Reisekosten inklusive, im schriftlichen Angebot
Restrukturierung operativSchwellen überschritten, Verluste oder knappe Liquidität bei bestehender ZahlungsfähigkeitLagebild, Sofortmaßnahmen, Maßnahmenprogramm, MaßnahmencontrollingLiquiditätsvorschau, Maßnahmenprogramm, BankunterlageTageskontingent zum Tagessatz, Reisekosten inklusive, im schriftlichen Angebot
UmsetzungsbegleitungDas System läuft, die Monatsrunde soll begleitet werdenFeste Termine, Prüfung der Kennzahlen, NachsteuerungProtokollierte MonatsrundenKontingent an Beratertagen für einen vereinbarten Zeitraum, Reisekosten inklusive, im schriftlichen Angebot

Unsere Consulting-Leistungen bieten wir in Paketen an. Jedes Paket hat einen festen Leistungsumfang, benannte Ergebnisse und ein festes Kontingent an Beratertagen zu einem vereinbarten Tagessatz. Anfahrt, Übernachtung und Spesen sind im Tagessatz enthalten, es kommen keine Reisekosten hinzu. Kontingent, Tagessatz und Paketpreis stehen im schriftlichen Angebot, das Sie nach dem Erstgespräch erhalten. Ein Auftrag entsteht erst, wenn Sie das Angebot annehmen. Zusätzliche Tage vereinbaren wir nur nach Ihrer schriftlichen Freigabe.

Das Kernpaket läuft in der Regel acht bis zwölf Wochen einschließlich zweier Monatszyklen. Die Termine legen wir im Angebot fest. Alle Pakete stehen unter Consulting-Pakete, eine erste Einordnung gibt der Consulting-Check.

Ablauf beim Einrichten des Frühwarnsystems

  1. 01

    Erstgespräch

    Sie schildern Unternehmen, Rechtsform, Gremien und vorhandene Zahlen. Wir prüfen die Arbeitsregel und legen das Angebot vor.

  2. 02

    Datenquellen aufnehmen

    Sie geben Zugang zu BWA, Summen- und Saldenliste, Offene-Posten-Listen, Projektliste und Auswertungen der Branchensoftware. Wir prüfen, welche Kennzahl woher kommt und wie verlässlich sie ist.

  3. 03

    Kennzahlen und Schwellen festlegen

    In einem Termin mit der Geschäftsführung wählen Sie die Kennzahlen aus. Wir schlagen Schwellen für Gelb und Rot vor und begründen sie aus Ihren Daten.

  4. 04

    Liquiditätsplanung aufbauen

    Wir bauen die 13-Wochen-Planung mit Projektzeilen, Steuer- und Lohnterminen auf. Ihre kaufmännische Leitung übernimmt die wöchentliche Pflege.

  5. 05

    Zwei Monatszyklen begleiten

    Wir begleiten zwei Monatsrunden, prüfen Zahlen und Schwellen und passen das System an. Sie entscheiden über Maßnahmen.

  6. 06

    Übergabe

    Kurzhandbuch, Vorlagen und Berichtsweg gehen an Ihr Team. Auf Wunsch begleiten wir weitere Monatsrunden mit der Umsetzungsbegleitung.

Was § 1 StaRUG von Geschäftsleitern verlangt

Das Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) ist am 1. Januar 2021 in Kraft getreten. Sein erster Paragraf regelt Krisenfrüherkennung und Krisenmanagement bei haftungsbeschränkten Unternehmensträgern. Absatz 1 lautet:

„Die Mitglieder des zur Geschäftsführung berufenen Organs einer juristischen Person (Geschäftsleiter) wachen fortlaufend über Entwicklungen, welche den Fortbestand der juristischen Person gefährden können. Erkennen sie solche Entwicklungen, ergreifen sie geeignete Gegenmaßnahmen und erstatten den zur Überwachung der Geschäftsleitung berufenen Organen (Überwachungsorganen) unverzüglich Bericht. Berühren die zu ergreifenden Maßnahmen die Zuständigkeiten anderer Organe, wirken die Geschäftsleiter unverzüglich auf deren Befassung hin.“

Nach Absatz 2 gilt das entsprechend für rechtsfähige Personengesellschaften ohne natürliche Person als persönlich haftenden Gesellschafter, typisch die GmbH & Co. KG. Nach Absatz 3 bleiben weitergehende Pflichten aus anderen Gesetzen unberührt. Für Aktiengesellschaften verlangt etwa § 91 Abs. 2 AktG ein Überwachungssystem, damit gefährdende Entwicklungen früh erkannt werden.

Aus dem Wortlaut ergeben sich drei Aufgaben: beobachten, gegensteuern, berichten. Wie das System aussieht, welche Kennzahlen es nutzt und über welchen Zeitraum geplant wird, legt § 1 StaRUG nicht fest. Diese Lücke füllt die Arbeitsweise des Unternehmens. Wie weit die Pflichten in Ihrem Fall reichen und welche Haftungsfolgen bestehen, beurteilt ein Rechtsanwalt.

Gesetzliche Begriffe und Zeiträume im Überblick

Ein Frühwarnsystem soll Entwicklungen zeigen, bevor die Insolvenzordnung greift. Deshalb lohnt der Blick auf die Begriffe, an denen das Gesetz anknüpft. Die Tabelle gibt den Wortlaut verkürzt wieder und ersetzt keine rechtliche Prüfung.

VorschriftInhalt nach dem GesetzestextBedeutung für die Planung
§ 1 StaRUGfortlaufend über bestandsgefährdende Entwicklungen wachen, gegensteuern, berichtenkein Zeitraum vorgegeben; das System legt das Unternehmen fest
§ 17 InsOzahlungsunfähig ist, wer die fälligen Zahlungspflichten nicht erfüllen kanndie kurzfristige Liquiditätsplanung zeigt, ob fällige Zahlungen gedeckt sind
§ 18 InsOdrohende Zahlungsunfähigkeit; in aller Regel Prognosezeitraum von 24 Monatendie Jahres- und Mehrjahresplanung gehört neben die 13 Wochen
§ 19 InsOÜberschuldung, es sei denn, die Fortführung in den nächsten zwölf Monaten ist überwiegend wahrscheinlichFinanzplanung über zwölf Monate
§ 15a InsOAntrag ohne schuldhaftes Zögern, spätestens drei Wochen nach Zahlungsunfähigkeit und sechs Wochen nach Überschuldungbei Anzeichen sofort Steuerberatung und Fachanwalt einbinden
§ 102 StaRUGSteuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und weitere Berufe weisen bei der Erstellung des Jahresabschlusses unter bestimmten Voraussetzungen auf einen möglichen Insolvenzgrund hinder Jahresabschluss kommt für die Früherkennung zu spät; die Monatsroutine muss vorher greifen

Frühwarnkennzahlen für das Projektgeschäft

Die BWA misst das Unternehmen, das Risiko entsteht im Projekt. Gute Frühwarnkennzahlen kommen deshalb aus Kalkulation, Bauleitung und Abrechnung und liegen jeden Monat vor. Die Auswahl unten ist unsere Arbeitsgrundlage. Welche Kennzahlen und Schwellen passen, legen wir mit Ihnen fest.

KennzahlWas sie früh zeigtDatenquelle
Reichweite des Auftragsbestands in Monaten KapazitätAuslastungslücken, bevor Kolonnen oder Monteure leer laufenAuftragsbestand, Kapazitätsplanung
Deckungsbeitrag je Projekt mit Prognose zum ProjektendeVerlustprojekte während der Ausführung, nicht erst in der SchlussrechnungKalkulation, Projektcontrolling
Nicht abgerechnete LeistungAbrechnungsrückstand, der Liquidität bindetLeistungsstand, Rechnungsausgang
Offene Nachträge nach Status und AlterNachtragsstau und Risiko für die MargeNachtragsliste
Abschlagsverzug gegen die vertragliche FälligkeitZahlungsverhalten einzelner AuftraggeberOffene-Posten-Liste, Verträge
ForderungsalterForderungsstau, strittige SchlussrechnungenOffene-Posten-Liste
Gebundene Sicherheiten und freier AvalrahmenLiquidität in Einbehalten, Grenze für neue Aufträge mit BürgschaftEinbehalts- und Bürgschaftsliste, Bank
Stundenabweichung Ist gegen KalkulationProduktivitätsverlust auf der BaustelleStundenerfassung, Kalkulation
Liquiditätsreichweite in WochenUnterschreiten der Mindestreserve13-Wochen-Planung
Bauträger: Vertriebsstand und Kostenprognose je ProjektLücken zwischen Erlös, Kosten und FinanzierungVertrieb, Projektcontrolling, Bank

Kennzahlen auf Ebene der Geschäftsführung beschreibt der Ratgeber Kennzahlen für die Geschäftsführung. Den Einstieg ins Controlling zeigt der Ratgeber Controlling im Bauunternehmen einführen.

Schwellen, Berichtsweg und Monatsroutine

Eine Kennzahl ohne Schwelle löst keine Entscheidung aus. Wir arbeiten mit drei Stufen. Grün heißt beobachten. Gelb heißt Ursache klären und im nächsten Monatstermin berichten. Rot heißt Gegenmaßnahme mit Verantwortlichem und Termin, Bericht an Beirat oder Gesellschafter, wo es sie gibt.

Die Monatsroutine hat einen festen Termin nach Vorliegen der Zahlen, eine feste Agenda und ein Protokoll. Teilnehmer sind Geschäftsführung, kaufmännische Leitung und die Projektleitung der kritischen Projekte. Die Liquiditätsplanung läuft daneben wöchentlich. So entsteht der Dreischritt aus § 1 StaRUG im Alltag: beobachten, gegensteuern, berichten.

Rollierende 13-Wochen-Liquiditätsplanung

Die 13-Wochen-Planung zeigt Woche für Woche, ob das Geld reicht. Sie plant Zahlungen, nicht Umsätze. Im Bau gehören Abschläge je Projekt, Schlusszahlungen, Sicherheitseinbehalte, Nachunternehmer, Löhne, Sozialversicherungsbeiträge und Steuertermine hinein. Jede Woche wird das Ist eingetragen und eine neue Woche angehängt.

Die 13 Wochen sind gute Praxis, keine gesetzliche Vorgabe. Für die längeren Zeiträume der Insolvenzordnung braucht es zusätzlich eine Jahresplanung. Aufbau, Bau-Besonderheiten und typische Fehler beschreibt der Ratgeber 13-Wochen-Liquiditätsplanung im Bauunternehmen.

Gesetz, gute Praxis und unsere Arbeitsweise

  • Gesetz: § 1 und § 102 StaRUG, §§ 15a und 17 bis 19 InsO, für Aktiengesellschaften § 91 Abs. 2 AktG.
  • Gute Praxis: rollierende 13-Wochen-Liquiditätsplanung, Ampel mit Schwellen, monatliches Reporting mit Projektbezug.
  • Unsere Arbeitsweise: Auswahl der Kennzahlen, Vorschläge für Schwellen, Berichtsweg und Monatsroutine. Sie sind Empfehlungen, keine rechtliche Anforderung.

Was wir nicht übernehmen

Rechts- und Steuerberatung, Abschlussprüfungen, Bewertungen nach IDW S 1, Sanierungsgutachten nach IDW S 6 und Insolvenzberatung leisten wir nicht. Wo diese Fragen auftreten, arbeiten wir mit Ihrer Rechtsanwaltskanzlei, Ihrer Steuerberatung oder Ihrer Wirtschaftsprüfung zusammen.

  • Rechtliche Einordnung Ihrer Pflichten nach StaRUG und Insolvenzordnung und möglicher Haftung: Rechtsanwalt, bei Krisenanzeichen Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht.
  • Prüfung von Insolvenzgründen nach §§ 17 bis 19 InsO: Fachanwalt gemeinsam mit Steuerberatung oder Wirtschaftsprüfung.
  • Jahresabschluss, Buchhaltung, Testat und die Prüfung eines Risikomanagementsystems: Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung.
  • StaRUG-Verfahren und Restrukturierungsplan: Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht.
  • Programmierung von Software: Wir beschreiben Anforderungen, die Umsetzung liegt beim Softwareanbieter.
  • Eine Partei: In einem Projekt arbeiten wir nur für eine Seite. Arbeiten wir in einem Ihrer Bauprojekte für den Bauherrn, nehmen wir das Mandat nicht an.

Qualifikation der Geschäftsführung

Moritz Schneider ist Bauingenieur (M.Eng., Hochschule Darmstadt) mit einem Master in Baurecht und Baumanagement (M.A., Leuphana Universität Lüneburg); seine Promotion an der HHL Leipzig läuft. Christoph Theißing ist Bauingenieur (B.Eng.) mit einem Master in Immobilienwirtschaft (M.Sc., EBS Universität) und einem MBA in Finance und Strategy (Korea University).

Kennzahlen aus dem Projektgeschäft verlangen beides: Bauabläufe kennen und Zahlen lesen. Die Geschäftsführung verantwortet jedes Mandat selbst, mehr unter Über uns.

Wer Sie betreut

Moritz Schneider Geschäftsführer, Bauingenieur (M.Eng.), Baurecht und Baumanagement (M.A.)

Christoph Theißing Geschäftsführer, Bauingenieur (B.Eng.), Immobilienwirtschaft (M.Sc., EBS Universität), MBA (Korea University)

Erfahrung aus der Begleitung von Hallenbau, Hochbau, Sanierung und Neubau, Geschosswohnungsbau und Wohnen, Logistik, Rechenzentren und Data Center, Glasfaserausbau (FTTH)

Arbeitsweise In einem Bauprojekt arbeiten wir immer nur für eine Partei, für den Bauherrn oder für den Generalunternehmer beziehungsweise Generalübernehmer. Beide Geschäftsführer arbeiten selbst im Mandat, gemeinsam mit unserem Team. Leistungsumfang und Honorar stehen vor Beginn in einem schriftlichen Angebot.

Qualifikationen und Arbeitsweise im Detail

Fragen und Antworten zur Krisenfrüherkennung

Nach dem Gesetzestext wachen Geschäftsleiter fortlaufend über Entwicklungen, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden können. Erkennen sie solche Entwicklungen, ergreifen sie geeignete Gegenmaßnahmen und berichten unverzüglich den Überwachungsorganen, etwa einem Aufsichtsrat oder einem Beirat mit Überwachungsaufgaben. Berühren die Maßnahmen die Zuständigkeit anderer Organe, etwa der Gesellschafterversammlung, wirken sie unverzüglich auf deren Befassung hin. Was das im Einzelfall bedeutet, beurteilt ein Rechtsanwalt.
Der Wortlaut erfasst juristische Personen, also etwa GmbH, UG und AG. Für rechtsfähige Personengesellschaften ohne natürliche Person als persönlich haftenden Gesellschafter, typisch die GmbH & Co. KG, gilt er entsprechend. Einzelunternehmer und Gesellschaften mit einer natürlichen Person als Vollhafter nennt § 1 StaRUG nicht. Ein Frühwarnsystem ist dort trotzdem sinnvoll. Die rechtliche Einordnung Ihrer Rechtsform übernimmt ein Rechtsanwalt.
§ 1 StaRUG schreibt weder eine Form noch bestimmte Kennzahlen oder einen Planungszeitraum vor. Für die Steuerung ist eine schriftliche Grundlage trotzdem hilfreich: Kennzahlenblatt, Schwellen, Zuständigkeiten und Protokolle der Monatsrunde. Sie zeigen, was beobachtet und entschieden wurde. Welche Dokumentation rechtlich geboten ist, klären Sie mit Ihrem Rechtsanwalt.
Wenige, die aus dem Projektgeschäft kommen und monatlich vorliegen. In unserer Arbeit sind das vor allem Reichweite des Auftragsbestands, Deckungsbeitrag je Projekt mit Prognose zum Projektende und nicht abgerechnete Leistung. Dazu kommen offene Nachträge, Abschlagsverzug, Forderungsalter, gebundene Sicherheiten, freier Avalrahmen und die Liquiditätsreichweite aus der 13-Wochen-Planung. Die Schwellen legen wir mit Ihnen fest, weil sie von Betrieb und Auftraggebern abhängen.
Sie planen für 13 Wochen je Woche alle Einzahlungen und Auszahlungen, ausgehend vom aktuellen Kontostand. Im Bau gehören Abschläge je Projekt, Schlusszahlungen, Sicherheitseinbehalte, Nachunternehmer, Löhne, Sozialversicherung und Steuertermine hinein. Jede Woche gleichen Sie das Ist ab und hängen eine neue Woche an. Aufbau und typische Fehler beschreibt unser Ratgeber zur 13-Wochen-Liquiditätsplanung.
Wir bieten es als Paket Kennzahlen, Projektcontrolling und Liquidität an. Das Paket hat einen festen Leistungsumfang, benannte Ergebnisse und ein festes Kontingent an Beratertagen zu einem vereinbarten Tagessatz. Anfahrt, Übernachtung und Spesen sind im Tagessatz enthalten. Kontingent, Tagessatz und Paketpreis stehen im schriftlichen Angebot nach dem Erstgespräch, zusätzliche Tage nur nach Ihrer schriftlichen Freigabe.
In der Regel nicht. Wir bauen das Kennzahlenblatt und die Liquiditätsplanung in einer Tabelle oder in Ihrer vorhandenen Branchensoftware auf. Wichtiger als das Werkzeug sind feste Datenquellen, Zuständige und ein Termin im Monat. Ist eine neue Software nötig, beschreiben wir die Anforderungen. Programmierung und Auswahl einzelner Anbieter übernehmen wir nicht.
Krisenfrüherkennung ist Vorsorge: Sie richten Kennzahlen, Schwellen und Berichtsweg ein, solange das Unternehmen stabil ist. Die operative Restrukturierung setzt an, wenn Verluste oder Liquiditätsengpässe schon eingetreten sind. Dann geht es um Lagebild, Sofortmaßnahmen und ein Maßnahmenprogramm. Beides nutzt dieselbe 13-Wochen-Liquiditätsplanung, nur mit anderem Takt.
Ja. Wir bauen die Planung mit Ihrem Team auf, übernehmen die ersten Wochen und übergeben sie mit Kurzhandbuch an Ihre kaufmännische Leitung. Damit die Zahlen stimmen, braucht es Zuarbeit aus Bauleitung und Buchhaltung. Eine Bescheinigung, ein Testat oder eine insolvenzrechtliche Beurteilung ist damit nicht verbunden. Das bleibt bei Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung und Fachanwalt.

Rechtsgrundlagen und Quellen

  • § 1 StaRUG, Krisenfrüherkennung und Krisenmanagement bei haftungsbeschränkten Unternehmensträgern Quelle
  • StaRUG, in Kraft seit 1. Januar 2021 (Art. 25 Abs. 1 des Gesetzes vom 22. Dezember 2020, BGBl. I S. 3256) Quelle
  • § 102 StaRUG, Hinweis- und Warnpflichten Quelle
  • § 15a InsO, Antragspflicht Quelle
  • §§ 17, 18 und 19 InsO, Insolvenzgründe § 17, § 18, § 19
  • § 91 AktG, Organisation und Buchführung Quelle

Abgerufen und geprüft am 4. November 2026. Die Angaben ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Frühwarnsystem einrichten: Erstgespräch anfragen

Schildern Sie kurz, welche Zahlen heute vorliegen und wer sie liest. Im Erstgespräch klären wir, welches Paket passt. Nach dem Erstgespräch erhalten Sie ein schriftliches Angebot mit Leistungsumfang, Tageskontingent und Paketpreis. Ein Auftrag entsteht erst, wenn Sie es annehmen.

  • Persönlich mit der Geschäftsführung
  • Vertrauliche Behandlung, auf Wunsch mit Vertraulichkeitsvereinbarung
  • Festes Tageskontingent je Paket, Anfahrt, Übernachtung und Spesen inklusive

Lieber direkt sprechen: +49 178 604 1571 oder info@schneidertheissing.de

Noch unsicher, welches Paket passt? Consulting-Check in acht Fragen oder alle Pakete ansehen.

Weitere Angaben (optional)

Bitte senden Sie Unterlagen erst nach dem Erstgespräch. Rechts- und Steuerberatung erfolgen nicht über dieses Formular.

Stand: fachlich geprüft am

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