Startseite / Beratung / Unternehmensverkauf

Bau-, Handwerks- oder TGA-Unternehmen verkaufen: den Verkaufsprozess auf Verkäuferseite begleiten

Sie wollen Ihren Handwerksbetrieb, Ihr Bauunternehmen oder Ihren TGA-Betrieb an einen Wettbewerber, einen Investor oder einen externen Nachfolger verkaufen. Unser Consulting prüft die Verkaufsfähigkeit, bereitet Kennzahlen, Projektbestand und Datenraum auf und begleitet Sie in den Gesprächen mit Kaufinteressenten.

Paket anfragen +49 178 604 1571

Fester Leistungsumfang und Tageskontingent je Paket, Reisekosten im Tagessatz enthalten. Die Geschäftsführer arbeiten selbst im Mandat. Rhein-Main, Bergstraße, Rhein-Neckar.

Kurz beantwortet

Einen Unternehmensverkauf vorzubereiten heißt, ein Bau-, Handwerks- oder TGA-Unternehmen so aufzustellen und darzustellen, dass ein Käufer es prüfen, finanzieren und weiterführen kann. Das Paket richtet sich an Inhaber ohne Nachfolger in der Familie und an Inhaber, die erste Kaufanfragen erhalten. Am Ende liegen eine Verkaufsfähigkeitsanalyse mit Maßnahmen, ein anonymes Kurzprofil, der operative Teil des Informationsmemorandums, ein Datenraum-Index und eine Liste mit Fragen und Antworten vor. Das Paket hat einen festen Leistungsumfang und ein festes Tageskontingent zu einem vereinbarten Tagessatz, Reisekosten inklusive. Käufer sprechen wir nicht an. Bewertung, Steuern und Kaufvertrag liegen bei Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, Rechtsanwalt und Notar.

Wann die Vorbereitung des Verkaufs ansteht

Die meisten Inhaber verkaufen ihr Unternehmen nur einmal. Käufer prüfen dagegen regelmäßig Betriebe und wissen, wonach sie fragen. Typische Ausgangslagen:

  • In der Familie gibt es keinen Nachfolger, und der Verkauf an Dritte ist der wahrscheinliche Weg.
  • Ein Wettbewerber, eine Unternehmensgruppe oder ein Investor hat angefragt, und Sie wissen nicht, was er prüfen wird.
  • Kalkulation, Kundenbeziehungen und die Steuerung der Baustellen hängen an Ihnen persönlich.
  • Ihre Zahlen zeigen das Jahresergebnis, aber kein Ergebnis je Projekt, Gewerk oder Auftraggeber.
  • Sie führen einen Betrieb in einem zulassungspflichtigen Handwerk und sind selbst der eingetragene Betriebsleiter.
  • Gewährleistungsfälle, Bürgschaften und offene Nachträge sind nirgends vollständig aufgelistet.

Ist der Weg noch offen, also Familie, Mitarbeiter oder Verkauf, beginnt die Arbeit mit der Unternehmensnachfolge in Bau, Handwerk und TGA. Wie der Verkauf an Dritte in eine Nachfolgeplanung passt, zeigt der Ratgeber Nachfolge im Bauunternehmen planen.

Was Sie am Ende in der Hand haben

  • Verkaufsfähigkeitsanalyse mit Ampel je Prüfbereich und einer Maßnahmenliste für die Zeit bis zum Verkauf.
  • Bereinigte Ergebnisdarstellung als Vorschlag, also Jahresergebnisse ohne Sondereffekte, zur Abstimmung mit Ihrer Steuerberatung.
  • Projekt- und Auftragsbestandsliste mit Auftragswert, Leistungsstand, kalkulierter und erwarteter Marge, Nachträgen und Risiken.
  • Gewährleistungs- und Bürgschaftsliste mit Abnahmedaten, offenen Mängeln und laufenden Sicherheiten.
  • Anonymes Kurzprofil und operativer Teil des Informationsmemorandums als Entwurf. Das Informationsmemorandum ist die ausführliche Unternehmensbeschreibung für ernsthafte Interessenten.
  • Datenraum-Index mit Struktur, Zuständigkeit und Stand jeder Unterlage. Der Datenraum ist die geordnete Sammlung der Unterlagen, die Käufer prüfen.
  • Fragen-und-Antworten-Liste und Prozessfahrplan mit den Aufgaben von Steuerberatung, Rechtsanwalt und Notar.

Unternehmensberatung zum Verkauf: Consulting-Pakete

Unsere Consulting-Leistungen bieten wir in Paketen an. Jedes Paket hat einen festen Leistungsumfang, benannte Ergebnisse und ein festes Kontingent an Beratertagen zu einem vereinbarten Tagessatz. Anfahrt, Übernachtung und Spesen sind im Tagessatz enthalten, es kommen keine Reisekosten hinzu. Kontingent, Tagessatz und Paketpreis stehen im schriftlichen Angebot, das Sie nach dem Erstgespräch erhalten. Ein Auftrag entsteht erst, wenn Sie das Angebot annehmen. Zusätzliche Tage vereinbaren wir nur nach Ihrer schriftlichen Freigabe.

Das Erstgespräch ist unverbindlich. Kosten entstehen erst mit Annahme des Angebots. So bleibt der Aufwand für Sie planbar.

PaketAusgangslageLeistungsumfangErgebnisPreis
Unternehmensverkauf vorbereitenDer Verkauf an Dritte ist entschieden oder wahrscheinlich, erste Anfragen liegen vorVerkaufsfähigkeit prüfen, Maßnahmen vor dem Verkauf, operative Darstellung des Unternehmens, bereinigte Ergebnisdarstellung als Vorschlag, Kurzprofil und operativer Teil des Informationsmemorandums im Entwurf, Datenraumstruktur, Fragen und Antworten, Profile möglicher Käufertypen, Prozessfahrplan, Begleitung von Managementpräsentationen bis zu der im Angebot festgelegten ZahlVerkaufsfähigkeitsanalyse, Kurzprofil, Informationsmemorandum (operativer Teil), Datenraum-Index, Fragenliste, ProzessfahrplanTageskontingent zum Tagessatz, Reisekosten inklusive, im schriftlichen Angebot
Nachfolge vorbereitenDie Übergabe ist in einigen Jahren geplant, der Weg ist noch offenÜbergabefähigkeit prüfen, Optionen Familie, Mitarbeiter, externer Nachfolger und Verkauf operativ und wirtschaftlich vergleichen, ÜbergabefahrplanÜbergabefähigkeits-Check, Optionenvergleich, ÜbergabefahrplanTageskontingent zum Tagessatz, Reisekosten inklusive, im schriftlichen Angebot
Organisation und FührungsstrukturZu viel hängt am Inhaber, eine zweite Führungsebene fehltRollen und Entscheidungswege aufnehmen, Zielorganigramm, Rollenprofile, Führungsrhythmus, EinführungsplanZielorganigramm, Rollenprofile, Kompetenzmatrix, Einführungsplan für 90 TageTageskontingent zum Tagessatz, Reisekosten inklusive, im schriftlichen Angebot
UmsetzungsbegleitungMaßnahmen aus der Verkaufsfähigkeitsanalyse sollen bis zum Verkauf umgesetzt werdenFeste Termine über einen vereinbarten Zeitraum, Maßnahmencontrolling und NachsteuerungMaßnahmenliste mit Status, TerminprotokolleKontingent an Beratertagen über einen vereinbarten Zeitraum, Reisekosten inklusive, im schriftlichen Angebot

Die Vorbereitung im Paket Unternehmensverkauf vorbereiten dauert in der Regel sechs bis zwölf Wochen ab vollständiger Datenlieferung. Termine legen wir im Angebot fest. Alle Pakete stehen in der Übersicht der Consulting-Pakete. Wenn Sie noch nicht wissen, welches Paket passt, gibt der Consulting-Check in acht Fragen eine erste Richtung.

Ablauf der Verkaufsvorbereitung

Ob und wann Mitarbeiter eingebunden werden, entscheiden Sie.

  1. Erstgespräch und Arbeitsregel. Sie schildern Anlass, Zeitrahmen und Stand der Gespräche. Wir prüfen, ob wir in dieser Transaktion bereits für eine andere Seite tätig sind. Danach erhalten Sie Unterlagenliste und schriftliches Angebot.
  2. Unterlagen und Gespräche. Sie liefern Jahresabschlüsse der letzten drei bis fünf Jahre, aktuelle BWA, Projektliste, Auftragsbestand, Organigramm, Personal- und Maschinenliste sowie Miet- und Pachtverträge. Wir sprechen mit Ihnen und den Schlüsselpersonen, die Sie benennen.
  3. Verkaufsfähigkeitsanalyse. Wir bewerten Inhaberabhängigkeit, Auftragsbestand, Kalkulationsqualität, Schlüsselpersonen und Risiken aus abgeschlossenen Projekten. Sie erhalten Ampel und Maßnahmen und entscheiden, was vor dem Verkauf umgesetzt wird.
  4. Unterlagen für Kaufinteressenten. Wir entwerfen Kurzprofil, operativen Teil des Informationsmemorandums, Datenraumstruktur und Fragen-und-Antworten-Liste. Die bereinigte Ergebnisdarstellung stimmen Sie mit Ihrer Steuerberatung ab.
  5. Gespräche mit Kaufinteressenten. Die Ansprache übernehmen Sie selbst oder eine M&A-Beratung Ihrer Wahl. Wir bereiten Managementpräsentationen vor, begleiten sie bis zu der im Angebot festgelegten Zahl und beantworten operative Fragen aus der Prüfung des Käufers.
  6. Übergabe an Rechtsanwalt und Steuerberatung. Die operativen Punkte für Garantien und Kaufvertrag erhält Ihr Rechtsanwalt als Liste. Vertrag, Steuern und Beurkundung liegen bei Rechtsanwalt, Steuerberatung und Notar.

Was Käufer bei Bau-, Handwerks- und TGA-Unternehmen prüfen

Käufer prüfen neben den Jahresabschlüssen vor allem, ob das Ergebnis ohne den bisherigen Inhaber wiederholbar ist. Die Tabelle zeigt typische Prüfbereiche in Bau, Handwerk und TGA und die Unterlage, mit der Sie die Fragen beantworten. Sie beschreibt Zusammenhänge und ersetzt keine rechtliche Prüfung im Einzelfall.

PrüfbereichWas Käufer wissen wollenUnterlage aus der Vorbereitung
AuftragsbestandVolumen, Laufzeit, kalkulierte Marge, Abhängigkeit von wenigen AuftraggebernAuftragsbestandsliste je Auftrag mit Auftraggeber, Wert, Laufzeit und Marge
Laufende ProjekteLeistungsstand, Kosten- und Terminrisiken, offene und strittige NachträgeProjektliste mit Soll-Ist-Vergleich und Prognose zum Projektende, Nachtragsliste mit Status
Abgeschlossene ProjekteOffene Mängel und Gewährleistungsrisiken; für Bauwerke verjähren Mängelansprüche nach § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB in fünf Jahren ab Abnahme, Verträge können abweichenGewährleistungsliste mit Abnahmedatum, Fristende und offenen Mängeln
Bürgschaften und SicherheitenAvalrahmen, laufende Vertragserfüllungs- und Gewährleistungsbürgschaften, SicherheitseinbehalteAvalliste mit Bank, Betrag, Laufzeit und Stand der Rückgabe
Kalkulation und MargeZuschlagssätze, Stundensätze, Nachkalkulation, Deckungsbeitrag je Projekt und GewerkKalkulationsschema und nachkalkulierte Beispielprojekte
SchlüsselpersonenWer kalkuliert, wer führt Bauleitung und Kunden, wer bleibt nach dem VerkaufOrganigramm, Rollenprofile, Vertretungsregeln
HandwerksrolleWer eingetragener Betriebsleiter ist und ob er bleibt (§§ 1, 4 und 7 HwO)Eintragung, Betriebsleiter, Planung seiner Nachfolge
InstallateurverzeichnisseEintragungen bei Netzbetreibern und Wasserversorgern und die Personen, auf deren Qualifikation sie beruhenListe der Eintragungen mit zugeordneten Personen
Wartungs- und ServiceverträgeAnteil wiederkehrender Erlöse, Laufzeiten, KündigungsrechteVertragsliste mit Deckungsbeitrag
PersonalAltersstruktur, Qualifikationen, Fluktuation, TarifbindungAnonymisierte Personalliste
Maschinen, Fuhrpark, StandortZustand, Investitionsbedarf, Miet- und Pachtverträge, Eigentum an der BetriebsimmobilieMaschinen- und Fahrzeugliste, Verträge

Besonderheiten im Handwerk und in der TGA

Ein zulassungspflichtiges Handwerk darf nach § 1 Abs. 1 HwO selbständig nur betreiben, wer in der Handwerksrolle eingetragen ist. Eingetragen wird der Inhaber, wenn sein Betriebsleiter die Voraussetzungen erfüllt (§ 7 Abs. 1 HwO). Dazu zählt etwa die bestandene Meisterprüfung im betreffenden oder einem verwandten Handwerk (§ 7 Abs. 1a HwO); § 7 Abs. 2, 3 und 7 HwO nennen weitere Wege, siehe Meisterpflicht und Betriebsleitung. Scheidet der Betriebsleiter aus, muss der Inhaber nach § 4 Abs. 2 HwO unverzüglich einen anderen einsetzen. Sind Sie selbst der Betriebsleiter, gehört die Frage, wer diese Rolle nach dem Verkauf übernimmt, an den Anfang.

In der TGA kommen Eintragungen bei Netzbetreibern und Wasserversorgern hinzu. Elektrische Anlagen hinter der Hausanschlusssicherung dürfen außer vom Netzbetreiber nur eingetragene Installationsunternehmen errichten, erweitern und ändern. Eingetragen wird im Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers (§ 13 Abs. 2 NAV). Für Arbeiten an Gasanlagen gilt das nach § 13 Abs. 2 NDAV, für Errichtung und wesentliche Veränderung von Kundenanlagen der Wasserversorgung nach § 12 Abs. 2 AVBWasserV. Käufer fragen deshalb, auf wessen Qualifikation die Eintragungen beruhen und ob diese Person bleibt.

Mehr zur Beratung von TGA-Betrieben zeigt die Seite Unternehmensberatung für TGA-Betriebe.

Käufergruppen und ihre Fragen

  • Strategische Käufer: Wettbewerber oder Unternehmen benachbarter Gewerke, die Region, Kunden oder Fachkräfte suchen. Sie prüfen vor allem Auftragsbestand, Personal und Überschneidungen mit dem eigenen Betrieb.
  • Buy-and-Build-Plattformen: Gruppen, meist von Finanzinvestoren getragen, die mehrere Betriebe zusammenführen. Nach einer Studie des Ludwig-Fröhler-Instituts, über die das Handwerksblatt am 1. September 2026 berichtete, konzentrieren sich solche Investitionen auf Betriebe ab rund zwanzig Mitarbeitern und zwei Millionen Euro Umsatz. Bewertet wird danach meist mit einem Vielfachen des EBIT oder EBITDA, also des Ergebnisses vor Zinsen und Steuern beziehungsweise zusätzlich vor Abschreibungen. Mit solchen Vielfachen rechnen Käufer und Bewerter; wir ermitteln keinen Wert. Der Altinhaber bleibt oft zwei bis drei Jahre in leitender Position. Mehr dazu im Ratgeber Buy-and-Build im Handwerk und in der TGA.
  • Management und externe Nachfolger: Beim Management-Buy-out kaufen leitende Mitarbeiter, beim Management-Buy-in eine Führungskraft von außen. Beide prüfen besonders Finanzierung und das Wissen, das beim Inhaber liegt.

Wie Käufer selbst vorgehen, beschreibt unsere Seite zum Unternehmenskauf in Bau, Handwerk und TGA. Für Käufer arbeiten wir nur in Transaktionen, in denen wir nicht auf Verkäuferseite stehen.

Wer im Verkaufsprozess was übernimmt

Die Tabelle ordnet die Aufgaben im Verkauf den Beteiligten zu.

BeteiligterAufgabe im VerkaufGrundlage
Schneider Theißing, VerkäuferseiteVerkaufsfähigkeit, operative Unterlagen, Datenraum-Index, ManagementpräsentationenPaket Unternehmensverkauf vorbereiten nach schriftlichem Angebot
Sie selbst oder Ihre M&A-BeratungAnsprache von Kaufinteressenten, VerhandlungsführungIhre Entscheidung; eine Käuferansprache bieten wir nicht an
SteuerberatungSteuerliche Folgen, Share Deal oder Asset Deal aus steuerlicher Sicht, Abstimmung der bereinigten ErgebnisseHilfeleistung in Steuersachen nur durch befugte Personen (§ 2 StBerG)
RechtsanwaltVertraulichkeitsvereinbarung, Absichtserklärung, Kaufvertrag, Garantien, Gesellschafts- und ArbeitsrechtRechtsdienstleistungen erbringen wir nur als Nebenleistung (§ 5 RDG)
NotarBeurkundung, etwa der Abtretung von GmbH-GeschäftsanteilenNotarielle Form nach § 15 Abs. 3 und 4 GmbHG
Wirtschaftsprüfung oder BewerterUnternehmensbewertung, Financial Due Diligence, bei Handwerksbetrieben auch die HandwerkskammerIDW S 1 in der Fassung 2026, AWH-Verfahren der Handwerksorganisation

Begriffe im Verkaufsprozess

  • Vendor Due Diligence: Eine Prüfung, die der Verkäufer vor dem Verkauf beauftragt und deren Bericht Käufer erhalten. Im Sinne einer Wirtschaftsprüfung leisten wir sie nicht; die operative Vorbereitung dafür ist Teil des Pakets.
  • Earn-out: Ein Teil des Kaufpreises, der vom Ergebnis nach dem Verkauf abhängt. Ausgestaltung und Steuerfolgen klären Rechtsanwalt und Steuerberatung.

Was wir nicht übernehmen

Rechts- und Steuerberatung, Abschlussprüfungen und Bewertungen nach IDW S 1 leisten wir nicht. Wo diese Fragen auftreten, arbeiten wir mit Ihren Beratern zusammen.

  • Käuferansprache und Vermittlung: Wir suchen keine Käufer, sprechen keine Kaufinteressenten an und vermitteln keine Unternehmen. Die Ansprache übernehmen Sie selbst, eine M&A-Beratung oder eine Nachfolgebörse.
  • Unternehmensbewertung und Kaufpreis: Bewertungen nach IDW S 1 oder einem anderen Bewertungsstandard erstellen Wirtschaftsprüfer und Bewerter, bei Handwerksbetrieben auch die Betriebsberater der Handwerkskammern. Einen Kaufpreis sagen wir nicht zu. Was wir für die Bewertung aufbereiten, zeigt der Ratgeber Firmenwert eines Bau- oder Handwerksbetriebs berechnen.
  • Steuern: Steuerliche Gestaltung, Share Deal oder Asset Deal aus steuerlicher Sicht und Steuerfolgen des Verkaufs: Ihre Steuerberatung.
  • Verträge und Recht: Vertraulichkeitsvereinbarung, Absichtserklärung, Kaufvertrag, Garantien und Gesellschaftsrecht: Ihr Rechtsanwalt; die Beurkundung: der Notar.
  • Arbeitsrecht: Betriebsübergang nach § 613a BGB, Arbeitsverträge und Betriebsrat: Fachanwalt für Arbeitsrecht.
  • Prüfung und Testat: Abschlussprüfung, Financial Due Diligence und Vendor Due Diligence im Sinne einer Wirtschaftsprüfung: Wirtschaftsprüfung.

Eine Partei: In einem Projekt oder einer Transaktion arbeiten wir nur für eine Seite. Wir beraten nie Käufer und Verkäufer desselben Unternehmens.

Gehört die Betriebsimmobilie Ihnen privat, ist ihre Bewertung eine eigene Leistung unseres Büros, siehe Immobilienbewertung. Sie ersetzt keine Unternehmensbewertung.

Wer Sie betreut

Moritz Schneider Geschäftsführer, Bauingenieur (M.Eng.), Baurecht und Baumanagement (M.A.)

Christoph Theißing Geschäftsführer, Bauingenieur (B.Eng.), Immobilienwirtschaft (M.Sc., EBS Universität), MBA (Korea University)

Qualifikation Moritz Schneider: M.Eng. Bauingenieurwesen (Hochschule Darmstadt), M.A. Baurecht und Baumanagement (Leuphana Universität Lüneburg), Promotion an der HHL Leipzig läuft. Christoph Theißing: B.Eng. Bauingenieurwesen, M.Sc. Immobilienwirtschaft (EBS Universität), MBA Finance und Strategy (Korea University). Im Mandat verbinden wir Bauingenieurwesen, Baurecht, Immobilienwirtschaft und Betriebswirtschaft.

Erfahrung aus der Begleitung von Hallenbau, Hochbau, Sanierung und Neubau, Geschosswohnungsbau und Wohnen, Logistik, Rechenzentren und Data Center, Glasfaserausbau (FTTH)

Arbeitsweise Bau-, Handwerks- und TGA-Unternehmen beraten wir in der Unternehmensführung, getrennt von unserer Arbeit für Bauherren: In einem Projekt, in dem wir für den Auftraggeber tätig sind, beraten wir kein beteiligtes Unternehmen. In einer Transaktion arbeiten wir nur für eine Seite. Die Geschäftsführung verantwortet jedes Mandat selbst und arbeitet gemeinsam mit unserem Team. Leistungsumfang, Tageskontingent und Paketpreis stehen vor Beginn in einem schriftlichen Angebot.

Qualifikationen und Arbeitsweise im Detail

Fragen und Antworten zum Unternehmensverkauf

Zuerst prüfen Sie, ob das Ergebnis ohne Sie wiederholbar ist: Wer kalkuliert, wer führt Kunden und Baustellen, wie sicher ist der Auftragsbestand. Danach bereiten Sie Zahlen je Projekt, Gewährleistungs- und Bürgschaftslisten und einen geordneten Datenraum auf. Maßnahmen wie eine zweite Führungsebene brauchen Vorlauf. Deshalb sollte die Vorbereitung beginnen, bevor ein Käufer konkret fragt.
Den Wert ermittelt ein Bewerter, zum Beispiel ein Wirtschaftsprüfer nach IDW S 1 oder ein Betriebsberater der Handwerkskammer nach dem AWH-Verfahren. Maßgeblich sind vor allem die nachhaltig erzielbaren Erträge und die Risiken, etwa Kunden- und Personenabhängigkeit. Wir erstellen keine Bewertung. Wir bereiten die operativen Daten auf, auf die sich Bewerter und Käufer stützen.
Üblich sind Vorbereitung, Ansprache von Kaufinteressenten, Managementpräsentationen, Prüfung durch den Käufer, Verhandlung und Vertrag. Wir übernehmen die operative Vorbereitung und begleiten die Präsentationen. Die Ansprache übernehmen Sie selbst oder eine M&A-Beratung. Steuerfragen klärt die Steuerberatung, den Kaufvertrag der Rechtsanwalt. Die Abtretung von GmbH-Anteilen bedarf der notariellen Form.
Nein. Wir sprechen keine Kaufinteressenten an und vermitteln keine Unternehmen. So bleibt unsere Rolle klar: Wir arbeiten ausschließlich für Sie und bereiten das Unternehmen so auf, dass Sie oder Ihre M&A-Beratung mit vollständigen Unterlagen auf Käufer zugehen. Gespräche mit Interessenten, die Sie führen, begleiten wir operativ.
Das Paket hat einen festen Leistungsumfang und ein festes Kontingent an Beratertagen zu einem vereinbarten Tagessatz. Anfahrt, Übernachtung und Spesen sind im Tagessatz enthalten. Kontingent, Tagessatz und Paketpreis stehen im schriftlichen Angebot nach dem Erstgespräch. Das Erstgespräch ist unverbindlich, Kosten entstehen erst mit Annahme des Angebots. Zusätzliche Tage vereinbaren wir nur nach Ihrer schriftlichen Freigabe.
Das Paket dauert in der Regel sechs bis zwölf Wochen ab vollständiger Datenlieferung. Termine legen wir im Angebot fest. Maßnahmen wie der Aufbau einer zweiten Führungsebene oder die Übergabe von Kundenbeziehungen brauchen oft länger. Wie lange der eigentliche Verkauf dauert, hängt von den Kaufinteressenten, ihrer Prüfung und den Verhandlungen ab.
Ja, aber der Betrieb braucht nach dem Verkauf einen Betriebsleiter, der die Voraussetzungen für die Eintragung in die Handwerksrolle erfüllt (§ 7 Abs. 1 HwO). Scheidet der Betriebsleiter aus, ist nach § 4 Abs. 2 HwO unverzüglich ein anderer einzusetzen. Klären Sie früh, wer diese Rolle übernimmt, und stimmen Sie die Eintragung mit Ihrer Handwerkskammer ab.
Beim Share Deal kauft der Käufer die Anteile an der Gesellschaft, Verträge, Personal und Verbindlichkeiten bleiben im Unternehmen. Beim Asset Deal kauft er einzelne Wirtschaftsgüter und den Betrieb. Geht dabei ein Betrieb oder Betriebsteil über, tritt der Käufer nach § 613a BGB in die Arbeitsverhältnisse ein. Die Form wählen Sie mit Steuerberatung und Rechtsanwalt, wir zeigen die operativen Folgen.

Rechtsgrundlagen und Quellen

  • § 634a BGB, Verjährung der Mängelansprüche Quelle; § 613a BGB, Betriebsübergang Quelle
  • §§ 1, 4 und 7 Handwerksordnung § 1, § 4, § 7
  • § 13 NAV Quelle, § 13 NDAV Quelle, § 12 AVBWasserV Quelle
  • § 15 GmbHG, Übertragung von Geschäftsanteilen Quelle
  • § 2 StBerG Quelle; § 5 RDG Quelle
  • Forvis Mazars: Neufassung des IDW S 1 i.d.F. 2026, 09.04.2026 Quelle
  • ZDH: Das AWH-Verfahren zur Bewertung von Handwerksbetrieben Quelle
  • Handwerksblatt: Finanzinvestoren im Handwerk, Studie des Ludwig-Fröhler-Instituts, 01.09.2026 Quelle

Abgerufen und geprüft am 4. November 2026. Die Angaben ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.

Unternehmensverkauf vorbereiten: Erstgespräch anfragen

Schildern Sie in zwei, drei Sätzen Anlass, Zeitrahmen und Stand der Gespräche. Wir behandeln Ihre Anfrage vertraulich. Nach dem Erstgespräch erhalten Sie ein schriftliches Angebot mit Leistungsumfang, Tageskontingent und Paketpreis. Ein Auftrag entsteht erst, wenn Sie es annehmen.

  • Persönlich mit der Geschäftsführung
  • Vertrauliche Behandlung, auf Wunsch mit Vertraulichkeitsvereinbarung
  • Festes Tageskontingent je Paket, Anfahrt, Übernachtung und Spesen inklusive

Lieber direkt sprechen: +49 178 604 1571 oder info@schneidertheissing.de

Noch unsicher, welches Paket passt? Consulting-Check in acht Fragen oder alle Pakete ansehen.

Weitere Angaben (optional)

Bitte senden Sie Unterlagen erst nach dem Erstgespräch. Rechts- und Steuerberatung erfolgen nicht über dieses Formular.

Stand:

Anrufen
Direkt mit der Geschäftsführung
Paket anfragen