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Hausverwaltung kaufen oder verkaufen: Verwaltungsbestand prüfen, Verkauf vorbereiten, Übergabe planen

Wir beraten WEG- und Mietverwaltungen, Bestandshalter und Immobilienunternehmen, die eine Hausverwaltung kaufen, und Inhaber, die ihre Hausverwaltung verkaufen wollen. Unser Consulting prüft Verwaltungsmandate, Verträge, Personal und Software oder bereitet sie für Kaufinteressenten auf, in jeder Transaktion nur für eine Seite.

Paket anfragen +49 178 604 1571

Fester Leistungsumfang und Tageskontingent je Paket, Reisekosten im Tagessatz enthalten. Die Geschäftsführer arbeiten selbst im Mandat. Rhein-Main, Bergstraße, Rhein-Neckar.

Kurz beantwortet

Wer eine Hausverwaltung kauft, erwirbt vor allem einen Bestand an Verwaltungsmandaten mit Laufzeiten, das Personal, die Software und die offenen Vorgänge. Die operative Prüfung zeigt, welcher Teil davon nach dem Inhaberwechsel trägt, und richtet sich an Verwaltungen, Bestandshalter und Immobilienunternehmen als Käufer. Für Inhaber, die verkaufen, bereiten wir Bestand und Unterlagen für Kaufinteressenten auf. Am Ende liegen ein Prüfbericht mit Red-Flag-Liste oder eine Bestandsübersicht mit Datenraum-Index vor. Jedes Paket hat einen festen Leistungsumfang und ein festes Tageskontingent zu einem vereinbarten Tagessatz, Reisekosten inklusive. Verwalterverträge, Haftung und Datenschutz prüft Ihr Rechtsanwalt. Käufer oder Verkäufer sprechen wir nicht an.

Wann Kauf oder Verkauf einer Hausverwaltung ansteht

Hausverwaltungen wechseln den Inhaber oft bei einer Nachfolge oder weil eine andere Verwaltung wachsen will. Typische Ausgangslagen:

  • Sie verwalten seit vielen Jahren, ein Nachfolger fehlt, und Sie wollen Ihren Bestand geordnet übergeben.
  • Eine andere Verwaltung hat Interesse an Ihrem Bestand bekundet, und Sie wissen nicht, was sie prüfen wird.
  • Ihnen wird ein Verwaltungsbestand angeboten, aber Laufzeiten, Vergütung und Zustand der Objekte sind unklar.
  • Als Bestandshalter wollen Sie eine Verwaltung erwerben, um Ihre Objekte selbst zu verwalten.
  • Die Daten liegen in einer Verwaltungssoftware, die der Käufer nicht weiterführen will, und die Übernahme der Daten ist offen.
  • Wissen über Gemeinschaften, Beiräte und laufende Beschlüsse steckt in wenigen Köpfen.

Technische Fragen Ihrer Gemeinschaften im laufenden Betrieb, etwa Sanierungsbeschlüsse oder Instandhaltungsplanung, behandelt die Seite Technische Beratung für Hausverwaltungen und Eigentümergemeinschaften. Diese Seite beschreibt die Transaktion.

Was Sie am Ende in der Hand haben

Auf Käuferseite

  • Prüfbericht mit Ampel je Prüfbereich und einer Einschätzung, welcher Teil des Bestands nach der Übernahme trägt.
  • Mandatsliste mit Einheiten, Vergütung, Ende der Bestellung oder Vertragslaufzeit und Stand der Wiederbestellung.
  • Red-Flag-Liste, also die Befunde, die den Kauf infrage stellen oder in den Kaufvertrag gehören.
  • Fragenkatalog an den Verkäufer und eine Liste der Punkte für Garantien und Kaufvertrag zur Übergabe an Ihren Rechtsanwalt.
  • Übergabeskizze für Personal, Software, Konten und die Information der Gemeinschaften.

Auf Verkäuferseite

  • Bestandsübersicht mit Mandaten, Laufzeiten, Vergütung und den zuständigen Personen im Büro.
  • Verkaufsfähigkeitsanalyse mit Maßnahmen, die die Abhängigkeit vom Inhaber verringern.
  • Datenraum-Index und eine Liste mit erwarteten Fragen und vorbereiteten Antworten.
  • Übergabefahrplan für Personal, Software und die Kommunikation mit Gemeinschaften und Beiräten.

Unternehmensberatung für Hausverwaltungen: Consulting-Pakete

Unsere Consulting-Leistungen bieten wir in Paketen an. Jedes Paket hat einen festen Leistungsumfang, benannte Ergebnisse und ein festes Kontingent an Beratertagen zu einem vereinbarten Tagessatz. Anfahrt, Übernachtung und Spesen sind im Tagessatz enthalten, es kommen keine Reisekosten hinzu. Kontingent, Tagessatz und Paketpreis stehen im schriftlichen Angebot, das Sie nach dem Erstgespräch erhalten. Ein Auftrag entsteht erst, wenn Sie das Angebot annehmen. Zusätzliche Tage vereinbaren wir nur nach Ihrer schriftlichen Freigabe.

Das Erstgespräch ist unverbindlich. Kosten entstehen erst mit Annahme des Angebots. So bleibt der Aufwand für Sie planbar.

PaketAusgangslageLeistungsumfangErgebnisPreis
Unternehmenskauf: operative PrüfungEin Verwaltungsbestand wird Ihnen angeboten, Exposé, Bestandsliste oder Datenraum liegen vorKaufidee plausibilisieren, Mandatsbestand, Laufzeiten, Vergütung, Personal, Software, Abläufe und offene Vorgänge durchsehen, bauliche Lage der verwalteten Objekte aus den Unterlagen, Gespräche mit dem Verkäufer, Haftungsthemen als PrüfpunktePrüfbericht mit Ampel, Red-Flag-Liste, Fragenkatalog, Punkteliste für den Rechtsanwalt, ÜbergabeskizzeTageskontingent zum Tagessatz, Reisekosten inklusive, im schriftlichen Angebot
Unternehmensverkauf vorbereitenSie wollen Ihre Verwaltung verkaufen oder haben eine Anfrage erhaltenVerkaufsfähigkeit prüfen, Bestandsübersicht, Abhängigkeit vom Inhaber verringern, Datenraumstruktur, Fragen und Antworten, Begleitung von Gesprächen mit Kaufinteressenten bis zu der im Angebot festgelegten ZahlBestandsübersicht, Verkaufsfähigkeitsanalyse, Datenraum-Index, Fragenliste, ÜbergabefahrplanTageskontingent zum Tagessatz, Reisekosten inklusive, im schriftlichen Angebot
Integration nach dem KaufDer Kauf ist vollzogen, zwei Büros und zwei Softwarelandschaften laufen nebeneinanderDay-1-Checkliste, 100-Tage-Plan für Personal, Software, Konten und die Information der Beiräte, SteuerungstermineDay-1-Checkliste, 100-Tage-Plan, Maßnahmenliste mit Status, AbschlussberichtTageskontingent zum Tagessatz, Reisekosten inklusive, im schriftlichen Angebot
Prozesse und KI im ProjektgeschäftVor dem Verkauf oder nach dem Kauf sollen Abläufe vereinheitlicht werdenAufnahme eines Kernprozesses, zum Beispiel Jahresabrechnung oder Beschlussumsetzung, bewertete Anwendungsfälle, Pilot mit vorhandenen WerkzeugenSoll-Prozess, Liste der Anwendungsfälle, PilotdokumentationTageskontingent zum Tagessatz, Reisekosten inklusive, im schriftlichen Angebot

Die operative Prüfung dauert in der Regel drei bis sechs Wochen, abhängig vom Datenraum. Die Verkaufsvorbereitung dauert in der Regel sechs bis zwölf Wochen ab vollständiger Datenlieferung. Termine legen wir im Angebot fest. Alle Pakete stehen in der Übersicht der Consulting-Pakete. Wenn Sie noch nicht wissen, welches Paket passt, gibt der Consulting-Check in acht Fragen eine erste Richtung.

Ablauf der Prüfung oder Verkaufsvorbereitung

  1. Erstgespräch und Arbeitsregel. Sie schildern, ob Sie kaufen oder verkaufen, wie groß der Bestand ist und welcher Zeitrahmen gilt. Wir prüfen, ob wir in dieser Transaktion bereits für die andere Seite oder für eine der verwalteten Gemeinschaften tätig sind. Danach erhalten Sie Unterlagenliste und schriftliches Angebot.
  2. Vertraulichkeit und Datenschutz. Vor der Übergabe von Unterlagen vereinbaren die Parteien Vertraulichkeit. Personenbezogene Daten von Eigentümern und Mietern geben Sie erst frei, wenn Ihr Datenschutzbeauftragter oder Rechtsanwalt den Weg geklärt hat. Anfangs genügen anonymisierte Listen.
  3. Unterlagen. Als Käufer liefern Sie Exposé, Bestandsliste und Zugang zum Datenraum. Als Verkäufer liefern Sie Mandatsliste, Bestellungsbeschlüsse, Verwalter- und Verwaltungsverträge, Personalübersicht, Systemliste und Jahresabschlüsse.
  4. Prüfung oder Aufbereitung. Wir werten Mandate, Laufzeiten, Vergütung, Personal, Software und offene Vorgänge aus und sprechen mit Inhaber und Schlüsselpersonen. Zu Bauthemen der verwalteten Objekte sichten unsere Bauingenieure die vorhandenen Unterlagen.
  5. Ergebnistermin. Sie erhalten Prüfbericht oder Bestandsübersicht mit Maßnahmen. Wir besprechen die Befunde und übergeben die Punkte für Vertrag und Garantien an Ihren Rechtsanwalt.
  6. Gespräche und Übergabe. Auf Verkäuferseite begleiten wir Gespräche mit Kaufinteressenten, die Sie oder Ihre Beratung führen. Nach dem Kauf kann die Integration als eigenes Paket folgen.

Prüfbereiche beim Kauf einer Hausverwaltung

Eine Hausverwaltung hat wenig Anlagevermögen. Ihr Wert hängt an Mandaten, Menschen und Abläufen. Haftungs- und Rechtsfragen nehmen wir nur als Prüfpunkte auf.

PrüfbereichWas wir operativ prüfenUnterlagenRechtliche Einordnung
WEG-MandateZahl der Gemeinschaften und Einheiten, Vergütung, Ende der Bestellung, anstehende Wiederbestellungen, Abhängigkeit von großen GemeinschaftenMandatsliste, Bestellungsbeschlüsse, VerwalterverträgeRechtsanwalt, auch zum Übergang von Bestellung und Vertrag
Miet- und SondereigentumsverwaltungLaufzeiten, Kündigungsfristen, Vergütung, Konzentration auf wenige AuftraggeberVerwaltungsverträge, AuftraggeberlisteRechtsanwalt
Erlaubnis, Versicherung, WeiterbildungErlaubnis nach § 34c GewO, Berufshaftpflichtversicherung, Weiterbildungsnachweise von Inhaber und Beschäftigten, zertifizierte VerwalterErlaubnisbescheid, Versicherungsschein, Weiterbildungsnachweise, IHK-Zertifikate oder gleichgestellte AbschlüsseZuständige Behörde, Rechtsanwalt
PersonalRollen, Objektbetreuung je Mitarbeiter, Buchhaltung und Technik, Bindung an den Inhaber, AltersstrukturOrganigramm, anonymisierte PersonallisteFachanwalt für Arbeitsrecht, auch zu § 613a BGB
Software, Daten und DatenschutzVerwaltungssoftware, Lizenzen, Datenexport, Eigentümerportal, Bank- und Zahlungsanbindung, vorhandene DatenschutzunterlagenSystemliste, Lizenzverträge, Probeexport, Verträge zur Auftragsverarbeitung, Verzeichnis von VerarbeitungstätigkeitenDatenschutzbeauftragter, Rechtsanwalt
Abläufe und RückständeTermine für Jahresabrechnungen, Wirtschaftspläne und Eigentümerversammlungen, offene Beschlussumsetzungen, Vorgänge ohne BearbeiterTerminliste, Liste offener Vorgänge, BeschlusssammlungenRechtsanwalt bei strittigen Beschlüssen
Konten und RücklagenKontenstruktur je Gemeinschaft, Zugriffsrechte, Abgleich der Erhaltungsrücklagen mit den AbrechnungenKontenliste, Saldenbestätigungen, JahresabrechnungenSteuerberatung, Rechtsanwalt
Bauliche Lage der verwalteten ObjekteErhaltungsstau, laufende Sanierungen, Beschlüsse zu Baumaßnahmen, offene Mängel aus Bauprojekten der GemeinschaftenBeschlusssammlungen, Gutachten, InstandhaltungsplanungRechtsanwalt; technische Einschätzung durch unsere Bauingenieure
HaftungsthemenOffene Schadensfälle, Regressforderungen, anhängige Verfahren, Beschwerden von GemeinschaftenSchadensliste, Korrespondenz mit dem VersichererRechtsanwalt

Erlaubnis, Versicherung und Weiterbildung nach dem Gesetzestext

Wer gewerbsmäßig das gemeinschaftliche Eigentum von Wohnungseigentümern verwaltet oder für Dritte Mietverhältnisse über Wohnräume verwaltet, ist nach § 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 GewO Wohnimmobilienverwalter. Er braucht dafür eine Erlaubnis der zuständigen Behörde. Nach § 34c Abs. 2 GewO ist die Erlaubnis unter anderem zu versagen, wenn der Antragsteller oder eine mit der Leitung des Betriebs beauftragte Person nicht zuverlässig ist. Gleiches gilt, wenn der Antragsteller keine Berufshaftpflichtversicherung nachweisen kann. Die Mindestversicherungssumme beträgt nach § 15 Abs. 2 MaBV 500.000 Euro für jeden Versicherungsfall und 1.000.000 Euro für alle Versicherungsfälle eines Jahres.

Nach § 34c Abs. 2a GewO müssen sich Wohnimmobilienverwalter in einem Umfang von 20 Stunden innerhalb von drei Kalenderjahren weiterbilden. Das gilt entsprechend für Beschäftigte, die unmittelbar bei der erlaubnispflichtigen Tätigkeit mitwirken. Die Nachweise sind nach § 15b Abs. 2 MaBV zu sammeln und drei Jahre vorzuhalten. Auf Anfrage des Auftraggebers muss der Verwalter nach § 11 Satz 1 Nr. 3 MaBV Angaben zu Qualifikationen und zu den Weiterbildungen der letzten drei Kalenderjahre machen.

Für die Transaktion folgen daraus zwei Prüfpunkte. Erstens, ob Erlaubnis, Versicherung und Weiterbildungsnachweise vollständig vorliegen. Zweitens, ob sie an Personen hängen, die nach dem Verkauf ausscheiden. Bei Gesellschaften genügt nach § 34c Abs. 2a Satz 3 GewO der Nachweis vertretungsberechtigter Aufsichtspersonen. Ob die bestehende Erlaubnis weiter genutzt werden kann oder der Erwerber eine eigene braucht, klären Ihr Rechtsanwalt und die zuständige Behörde.

Laufzeiten von WEG-Mandaten nach dem Wohnungseigentumsgesetz

Über Bestellung und Abberufung des Verwalters beschließen die Wohnungseigentümer (§ 26 Abs. 1 WEG). Die Bestellung ist auf höchstens fünf Jahre möglich, bei der ersten Bestellung nach der Begründung von Wohnungseigentum auf höchstens drei Jahre (§ 26 Abs. 2 WEG). Eine Wiederbestellung braucht einen neuen Beschluss, der frühestens ein Jahr vor Ablauf der Bestellungszeit gefasst werden kann. Der Verwalter kann jederzeit abberufen werden, und der Verwaltervertrag endet spätestens sechs Monate nach der Abberufung (§ 26 Abs. 3 WEG).

Für die Prüfung heißt das: Jedes WEG-Mandat hat ein Enddatum, und die Gemeinschaft kann jederzeit neu entscheiden. Wir werten deshalb aus, wann welche Bestellungen enden und welche Wiederbestellungen anstehen. Ob Bestellung und Vertrag beim Verkauf auf den Käufer übergehen oder neu beschlossen werden müssen, ist eine Rechtsfrage für Ihren Rechtsanwalt.

Nach § 19 Abs. 2 Nr. 6 WEG gehört die Bestellung eines zertifizierten Verwalters zur ordnungsmäßigen Verwaltung. Ausgenommen sind Gemeinschaften mit weniger als neun Sondereigentumsrechten, in denen ein Wohnungseigentümer Verwalter ist. Das gilt, solange weniger als ein Drittel der Wohnungseigentümer einen zertifizierten Verwalter verlangt. Zertifizierter Verwalter darf sich nach § 26a Abs. 1 WEG nennen, wer vor einer Industrie- und Handelskammer eine Prüfung abgelegt hat. Sie weist die nötigen rechtlichen, kaufmännischen und technischen Kenntnisse nach. Gleichgestellt sind nach § 7 ZertVerwV unter anderem Immobilienkaufleute, Geprüfte Immobilienfachwirte und Personen mit immobilienwirtschaftlichem Hochschulabschluss. Im Prüfbericht steht deshalb, welche Personen zertifiziert oder gleichgestellt sind und ob sie bleiben.

Verkauf einer Hausverwaltung vorbereiten

Kaufinteressenten fragen vor allem, welcher Teil des Bestands nach dem Inhaberwechsel bleibt. Die Vorbereitung setzt dort an. Wir stellen den Bestand mit Laufzeiten und Vergütung zusammen, ordnen die Unterlagen in einem Datenraum und zeigen, wo das Büro vom Inhaber abhängt. Dazu gehören Weiterbildungsnachweise, eine dokumentierte Softwarelandschaft und offene Vorgänge je Gemeinschaft.

Das Vorgehen entspricht unserem Paket für den Unternehmensverkauf in Bau, Handwerk und TGA, angepasst an Verwaltungsbestände. Wie wir Abläufe in Verwaltungen mit Software und KI vereinfachen, zeigt die Seite KI und Prozessautomatisierung.

Was wir nicht übernehmen

Rechts- und Steuerberatung, Abschlussprüfungen und Bewertungen nach IDW S 1 leisten wir nicht. Wo diese Fragen auftreten, arbeiten wir mit Ihrer Rechtsanwaltskanzlei, Ihrer Steuerberatung und Ihrer Wirtschaftsprüfung zusammen.

  • Käufer- und Verkäuferansprache: Wir suchen keine Käufer und keine Verwaltungsbestände und vermitteln keine Hausverwaltungen.
  • Unternehmensbewertung und Kaufpreis: Bewertungen nach IDW S 1 oder einem anderen Bewertungsstandard erstellen Wirtschaftsprüfer oder Bewerter. Einen Kaufpreis sagen wir nicht zu.
  • Recht und Haftung: Übergang von Verwalterbestellungen und Verträgen, Kaufvertrag, Garantien und Haftungsfragen: Ihr Rechtsanwalt. Die Abtretung von GmbH-Geschäftsanteilen bedarf eines notariell geschlossenen Vertrags (§ 15 Abs. 3 GmbHG).
  • Erlaubnis: Erteilung und Fortbestand der Erlaubnis nach § 34c GewO: die zuständige Behörde, rechtliche Fragen dazu Ihr Rechtsanwalt.
  • Datenschutz: Zulässigkeit und Weg der Übergabe personenbezogener Daten: Ihr Datenschutzbeauftragter und Ihr Rechtsanwalt.
  • Steuern: Steuerliche Gestaltung und Steuerfolgen von Kauf oder Verkauf: Ihre Steuerberatung.
  • Arbeitsrecht: Übergang von Arbeitsverhältnissen nach § 613a BGB und Arbeitsverträge: Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Eine Partei: In einem Projekt oder einer Transaktion arbeiten wir nur für eine Seite. Wir beraten nie Käufer und Verkäufer desselben Unternehmens.

Wer Sie betreut

Moritz Schneider Geschäftsführer, Bauingenieur (M.Eng.), Baurecht und Baumanagement (M.A.)

Christoph Theißing Geschäftsführer, Bauingenieur (B.Eng.), Immobilienwirtschaft (M.Sc., EBS Universität), MBA (Korea University)

Qualifikation Moritz Schneider: M.Eng. Bauingenieurwesen (Hochschule Darmstadt), M.A. Baurecht und Baumanagement (Leuphana Universität Lüneburg), Promotion an der HHL Leipzig läuft. Christoph Theißing: B.Eng. Bauingenieurwesen, M.Sc. Immobilienwirtschaft (EBS Universität), MBA Finance und Strategy (Korea University). Im Mandat verbinden wir Bauingenieurwesen, Baurecht, Immobilienwirtschaft und Betriebswirtschaft.

Erfahrung aus der Begleitung von Hallenbau, Hochbau, Sanierung und Neubau, Geschosswohnungsbau und Wohnen, Logistik, Rechenzentren und Data Center, Glasfaserausbau (FTTH)

Arbeitsweise Immobilienunternehmen und Verwaltungen beraten wir in der Unternehmensführung, getrennt von unserer Arbeit für Bauherren und Eigentümer. In einer Transaktion arbeiten wir nur für eine Seite. Die Geschäftsführung verantwortet jedes Mandat selbst und arbeitet gemeinsam mit unserem Team. Leistungsumfang, Tageskontingent und Paketpreis stehen vor Beginn in einem schriftlichen Angebot.

Qualifikationen und Arbeitsweise im Detail

Fragen und Antworten zu Kauf und Verkauf einer Hausverwaltung

Den Wert ermittelt ein Bewerter, wir erstellen keine Bewertung. Maßgeblich sind vor allem die Erträge aus dem Bestand und der Teil, der nach dem Inhaberwechsel bleibt. Dafür zählen Laufzeiten, Vergütung, Personal und Abläufe. Der Verkauf läuft meist über Vorbereitung, Gespräche mit Interessenten, Prüfung durch den Käufer, Vertrag und Übergabe. Die operative Vorbereitung übernehmen wir.
Vor allem darauf, welcher Teil des Bestands nach dem Kauf bleibt. Prüfen Sie Laufzeiten und Wiederbestellungen der WEG-Mandate, Vergütung und die Abhängigkeit von wenigen Auftraggebern. Dazu kommen Personal, Software und Datenexport, offene Vorgänge, Rücklagen und Haftungsfälle sowie Erlaubnis, Versicherung und Weiterbildungsnachweise. Die Rechtsfragen dazu klärt Ihr Rechtsanwalt.
Wer gewerbsmäßig das gemeinschaftliche Eigentum von Wohnungseigentümern oder für Dritte Mietverhältnisse über Wohnräume verwaltet, braucht nach § 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 GewO eine Erlaubnis der zuständigen Behörde. Ob eine bestehende Erlaubnis bei Ihrer Transaktionsform weiter genutzt werden kann oder Sie eine eigene brauchen, klären Sie mit Ihrem Rechtsanwalt und der Behörde.
Nach § 34c Abs. 2a GewO müssen sich Wohnimmobilienverwalter in einem Umfang von 20 Stunden innerhalb von drei Kalenderjahren weiterbilden. Das gilt entsprechend für Beschäftigte, die unmittelbar bei der erlaubnispflichtigen Tätigkeit mitwirken. Die Nachweise sind nach § 15b Abs. 2 MaBV zu sammeln und drei Jahre vorzuhalten. Beim Kauf gehören sie in den Datenraum.
Das ist eine Rechtsfrage, die Ihr Rechtsanwalt für die gewählte Transaktionsform beantwortet, etwa Share Deal oder Asset Deal. Operativ prüfen wir, wann Bestellungen enden und welche Wiederbestellungen anstehen. Nach § 26 Abs. 2 WEG ist die Bestellung auf höchstens fünf Jahre begrenzt, bei der ersten Bestellung nach der Begründung von Wohnungseigentum auf höchstens drei Jahre. Nach § 26 Abs. 3 WEG kann der Verwalter jederzeit abberufen werden.
Die Prüfung ist ein Paket mit festem Leistungsumfang und festem Kontingent an Beratertagen zu einem vereinbarten Tagessatz. Anfahrt, Übernachtung und Spesen sind im Tagessatz enthalten. Kontingent, Tagessatz und Paketpreis stehen im schriftlichen Angebot. Die Prüfung dauert in der Regel drei bis sechs Wochen, abhängig vom Datenraum. Termine legen wir im Angebot fest.
Ja, auf Grundlage der vorhandenen Unterlagen. Unsere Bauingenieure werten Beschlusssammlungen, Instandhaltungsplanungen und Gutachten der Gemeinschaften auf Erhaltungsstau, laufende Sanierungen und Risiken aus Baumaßnahmen aus. Begehungen einzelner Objekte vereinbaren wir bei Bedarf gesondert. Die rechtliche Bewertung von Haftungsfragen bleibt bei Ihrem Rechtsanwalt.
Nein. Wir suchen keine Käufer und keine Verkäufer und vermitteln keine Hausverwaltungen. Wir prüfen für Käufer oder bereiten für Verkäufer vor. Kaufinteressenten sprechen Sie selbst oder über eine Beratung Ihrer Wahl an. Gespräche, die daraus entstehen, begleiten wir auf Ihrer Seite.
Nein. In einer Transaktion arbeiten wir nur für eine Seite und nie für Käufer und Verkäufer desselben Unternehmens. Vor jeder Annahme prüfen wir, ob wir in der Transaktion bereits für die andere Seite tätig sind. Ist das der Fall, nehmen wir das Mandat nicht an.

Rechtsgrundlagen und Quellen

  • § 34c GewO, insbesondere Abs. 1 Satz 1 Nr. 4, Abs. 2 und Abs. 2a Quelle
  • Makler- und Bauträgerverordnung: § 11 Quelle, § 15 Quelle, § 15b Quelle
  • Wohnungseigentumsgesetz: § 19 Quelle, § 26 Quelle, § 26a Quelle
  • § 7 Zertifizierter-Verwalter-Prüfungsverordnung Quelle
  • § 613a BGB, Betriebsübergang Quelle
  • § 15 GmbHG, Übertragung von Geschäftsanteilen Quelle

Abgerufen und geprüft am 4. November 2026. Die Angaben ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.

Hausverwaltung kaufen oder verkaufen: Erstgespräch anfragen

Schildern Sie kurz, ob Sie kaufen oder verkaufen, wie groß der Bestand ist und welcher Zeitrahmen gilt. Im Feld Paket wählen Sie „Unternehmenskauf: operative Prüfung“, wenn Sie kaufen, oder „Unternehmensverkauf vorbereiten“, wenn Sie verkaufen. Nach dem Erstgespräch erhalten Sie ein schriftliches Angebot mit Leistungsumfang, Tageskontingent und Paketpreis. Ein Auftrag entsteht erst, wenn Sie es annehmen.

  • Persönlich mit der Geschäftsführung
  • Vertrauliche Behandlung, auf Wunsch mit Vertraulichkeitsvereinbarung
  • Festes Tageskontingent je Paket, Anfahrt, Übernachtung und Spesen inklusive

Lieber direkt sprechen: +49 178 604 1571 oder info@schneidertheissing.de

Noch unsicher, welches Paket passt? Consulting-Check in acht Fragen oder alle Pakete ansehen.

Weitere Angaben (optional)

Bitte senden Sie Unterlagen erst nach dem Erstgespräch. Rechts- und Steuerberatung erfolgen nicht über dieses Formular.

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