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Unternehmensnachfolge in Bau, Handwerk und TGA: Übergabe vorbereiten und begleiten

Unser Team berät Inhaber von Bauunternehmen, Handwerks- und TGA-Betrieben, die ihr Unternehmen an die Familie, an Mitarbeitende oder an Externe übergeben wollen. Am Ende des Consulting-Pakets wissen Sie, wie übergabefähig der Betrieb ist, welcher Weg passt und welche Schritte bis zur Übergabe anstehen.

Paket anfragen +49 178 604 1571

Fester Leistungsumfang und Tageskontingent je Paket, Reisekosten inklusive, schriftlich vor Beginn vereinbart. Die Geschäftsführer arbeiten selbst im Mandat. Rhein-Main, Bergstraße, Rhein-Neckar.

Kurz beantwortet

Unternehmensnachfolge ist die geordnete Übergabe von Eigentum und Führung eines Unternehmens an Familienmitglieder, an Mitarbeitende (Management-Buy-out) oder an Externe (Management-Buy-in oder Verkauf). In Bau, Handwerk und TGA hängen Kunden, Kalkulation und Bauleitung oft am Inhaber, deshalb lohnt eine Vorbereitung über mehrere Jahre. Am Ende unseres Consulting-Pakets Nachfolge vorbereiten liegen ein Übergabefähigkeits-Check, ein Vergleich der Wege, ein Übergabefahrplan und eine Fragenliste für Steuerberatung und Rechtsanwalt vor. Das Paket hat einen festen Leistungsumfang und ein festes Tageskontingent zum vereinbarten Tagessatz, Reisekosten inklusive. Steuern, Verträge und Unternehmensbewertung übernehmen Steuerberatung, Rechtsanwalt, Notar und Wirtschaftsprüfung.

Wann die Nachfolge ansteht

Typische Ausgangslagen in Bau, Handwerk und TGA:

  • Sie wollen in einigen Jahren aufhören und wissen noch nicht, an wen Sie übergeben.
  • Tochter oder Sohn steigen ein, die Rollen zwischen den Generationen sind noch nicht geklärt.
  • Ein Bauleiter oder Meister würde den Betrieb übernehmen, die Finanzierung ist offen.
  • Kunden und Architekten rufen nur Sie an, Angebote und Nachträge laufen über Ihren Tisch.
  • Ein Wettbewerber hat Interesse gezeigt, und Sie wollen wissen, ob Verkauf oder Übergabe in Familie oder Belegschaft der bessere Weg ist.
  • Die Bank oder die Steuerberatung fragt nach einem Plan für die Übergabe.

Steht der Verkauf an Externe fest, gilt die Seite Unternehmensverkauf in Bau, Handwerk und TGA. Für Übernehmer gilt Unternehmenskauf in Bau, Handwerk und TGA.

Was Sie am Ende in der Hand haben

  • Übergabefähigkeits-Check mit Ampel für Inhaberabhängigkeit, zweite Führungsebene, Zahlen, Kunden, Auftragsbestand und Gewährleistungsbestand.
  • Optionenvergleich der Wege Familie, Mitarbeitende, externer Nachfolger, Verkauf und geordnete Schließung, operativ und wirtschaftlich.
  • Finanzierbarkeit aus Sicht des Übernehmers als grobe Rechnung der Kapitaldienstfähigkeit für das Gespräch mit der Bank. Einen Kaufpreis nennen wir nicht. Die Finanzierung selbst vermitteln wir nicht.
  • Übergabefahrplan mit Meilensteinen über 12 bis 36 Monate für Rollen, Kunden, Wissen und Betriebsleitung.
  • Fragenliste für Ihre Steuerberatung, Ihren Rechtsanwalt und Ihren Notar, besprochen in einer gemeinsamen Runde.
  • Unterlagenmappe für Übernehmer und Bank mit dem operativen Teil: Organigramm, Projekt- und Kundenliste, Auftragsbestand.

Unternehmensberatung zur Nachfolge: Consulting-Pakete

Unsere Consulting-Leistungen bieten wir in Paketen an. Jedes Paket hat einen festen Leistungsumfang, benannte Ergebnisse und ein festes Kontingent an Beratertagen zu einem vereinbarten Tagessatz. Anfahrt, Übernachtung und Spesen sind im Tagessatz enthalten, es kommen keine Reisekosten hinzu. Kontingent, Tagessatz und Paketpreis stehen im schriftlichen Angebot, das Sie nach dem Erstgespräch erhalten. Ein Auftrag entsteht erst, wenn Sie das Angebot annehmen. Zusätzliche Tage vereinbaren wir nur nach Ihrer schriftlichen Freigabe.

PaketAusgangslageLeistungsumfangErgebnisPreis
Nachfolge vorbereitenÜbergabe in einigen Jahren geplant, zweite Ebene fehlt, Kunden hängen am Inhaber, Zahlen sind für Dritte schwer lesbarÜbergabefähigkeit prüfen; Wege operativ und wirtschaftlich vergleichen; grobe Finanzierbarkeit aus Sicht des Übernehmers; Fahrplan für Rollen, Kunden und Wissen; Abstimmungsrunde mit Steuerberatung, Rechtsanwalt und NotarÜbergabefähigkeits-Check mit Ampel, Optionenvergleich, Übergabefahrplan, Fragenliste, UnterlagenmappeTageskontingent zum Tagessatz, Reisekosten inklusive, im schriftlichen Angebot
Unternehmensverkauf vorbereitenKein Nachfolger in Familie oder Belegschaft, Verkauf an einen Wettbewerber, einen Investor oder einen externen NachfolgerVerkaufsfähigkeit prüfen; Maßnahmen vor dem Verkauf; operative Darstellung des Unternehmens; Entwurf des operativen Teils im Informationsmemorandum; Datenraumstruktur; ProzessfahrplanVerkaufsfähigkeitsanalyse, anonymes Kurzprofil als Entwurf, Datenraum-Index, Liste mit Fragen und Antworten, ProzessfahrplanTageskontingent zum Tagessatz, Reisekosten inklusive, im schriftlichen Angebot
UmsetzungsbegleitungDer Fahrplan steht, die Umsetzung soll von außen nachgehalten werdenFeste Termine im vereinbarten Zeitraum, Nachhalten der MeilensteineMeilensteinliste mit Status, ProtokolleKontingent an Beratertagen, über einen vereinbarten Zeitraum abgerufen, Reisekosten inklusive, im schriftlichen Angebot

Das Paket Nachfolge vorbereiten dauert in der Regel sechs bis zehn Wochen, die Termine legen wir im Angebot fest. Bei einem Verkauf an Externe schließt das Paket Unternehmensverkauf vorbereiten an; Käufer sprechen wir nicht an. Fehlt vor allem die zweite Führungsebene, passt zusätzlich das Paket Organisation und Führungsstruktur, beschrieben unter Organisationsentwicklung in Bau und Handwerk.

Alle zwölf Pakete vergleicht die Übersicht der Consulting-Pakete. Welches Paket zu Ihrer Lage passt, zeigt der Consulting-Check in acht Fragen.

Ablauf der Zusammenarbeit

  1. 01

    Erstgespräch und Prüfung der Arbeitsregel

    Sie schildern Betrieb, Zeitraum und Ihre Vorstellungen. Wir prüfen, ob wir in derselben Übergabe bereits für eine andere Seite tätig sind, und nennen das passende Paket. Das Erstgespräch ist unverbindlich.

  2. 02

    Angebot und Unterlagen

    Wir senden ein schriftliches Angebot mit Leistungsumfang, Tageskontingent und Paketpreis. Nach der Annahme liefern Sie Jahresabschlüsse, BWA, Organigramm, Kunden- und Projektliste.

  3. 03

    Analyse und Gespräche

    Wir werten Zahlen, Auftrags- und Gewährleistungsbestand aus und sprechen mit Ihnen, auf Wunsch auch mit Nachfolger und Schlüsselpersonen.

  4. 04

    Ergebnistermin mit Optionenvergleich

    Wir legen den Übergabefähigkeits-Check und den Vergleich der Wege vor. Sie entscheiden, welcher Weg weiterverfolgt wird.

  5. 05

    Übergabefahrplan und Abstimmungsrunde

    Wir erstellen den Fahrplan und stimmen die offenen Fragen in einer Runde mit Ihrer Steuerberatung, Ihrem Rechtsanwalt und Ihrem Notar ab.

  6. 06

    Umsetzung

    Auf Wunsch begleiten wir die Umsetzung mit einem Kontingent an Beratertagen.

Wege der Nachfolge im Vergleich

Für die Übergabe gibt es fünf Grundformen. Die Tabelle beschreibt typische Unterschiede aus der Beratungspraxis. Welche steuerlichen und rechtlichen Folgen ein Weg hat, klären Steuerberatung, Rechtsanwalt und Notar.

WegWer übernimmtStärkenTypische HürdenVorbereitung
FamilieninternKinder oder andere AngehörigeKontinuität für Kunden und Team, Übergabe in Stufen möglichEignung und Wunsch des Nachfolgers, Gleichbehandlung der Geschwister, Rolle des SeniorsEntscheidungsrechte stufenweise übertragen, Betriebsleitung nach HwO klären, Erbfolge mit Rechtsanwalt und Notar
Management-Buy-out (MBO)Bauleiter, Meister oder kaufmännische Leitung aus dem BetriebKennt Kunden, Baustellen, Abläufe und TeamEigenkapital und Finanzierung, Wechsel von der Mitarbeiter- in die UnternehmerrolleFinanzierbarkeit früh prüfen, Übernehmer in Kalkulation und Akquise einbinden
Management-Buy-in (MBI)Externe Führungskraft, die sich einkauftFührungserfahrung und eigenes NetzwerkKeine gewachsene Bindung zu Kunden und BelegschaftUnterlagen für die Prüfung, Einarbeitung mit dem Inhaber
Verkauf an Wettbewerber oder InvestorStrategischer Käufer, Unternehmensgruppe oder InvestorKäufer bringt Strukturen und Kapital mitIntegration, Erhalt von Team und Marke, Verhandlung über Kaufpreis und GarantienVerkaufsfähigkeit herstellen, Datenraum, Paket Unternehmensverkauf vorbereiten
Geordnete SchließungKein ÜbernehmerPlanbarer Abschluss, wenn sich kein Nachfolger findetLaufende Gewährleistung, Bürgschaften, Personal, MietverträgeAuslaufplan für Aufträge, frühe Abstimmung mit Steuerberatung und Rechtsanwalt

Übergabefähigkeit im Bau- und Handwerksbetrieb prüfen

Ein Nachfolger prüft, was ohne den bisherigen Inhaber weiterläuft. Diese Prüfbereiche gehen wir im Übergabefähigkeits-Check durch:

PrüfbereichPrüffrageTypische Unterlage
InhaberabhängigkeitWelche Kunden, Angebote und Nachträge laufen nur über den Inhaber?Kundenliste mit Ansprechpartnern, Angebotsliste
Zweite FührungsebeneWer entscheidet über Preise, Personal und Baustellen, wenn der Inhaber fehlt?Organigramm, Vollmachten, Stellenbeschreibungen
Kalkulation und NachkalkulationSind Zuschläge, Stundensätze und Deckungsbeiträge je Projekt nachvollziehbar?Kalkulationen und Nachkalkulationen abgeschlossener Projekte
AuftragsbestandWie viel ist beauftragt, mit welcher Marge und bei welchen Auftraggebern?Auftragsbestandsliste, Projektliste mit Status
Gewährleistung und AvaleWelche Mängelansprüche, Sicherheitseinbehalte und Bürgschaften laufen, und wer haftet persönlich?Gewährleistungsliste, Avalübersicht der Banken
Betriebsleitung nach HwOWer ist Betriebsleiter, und wer übernimmt diese Rolle nach der Übergabe?Eintragung in die Handwerksrolle
Eintragungen und NachweiseHängen Präqualifikation, Installateurverzeichnis oder Zertifikate an einer Person?Bescheide, Nachweise, Eintragungen beim Netzbetreiber
Vermögen und VerträgeGehören Halle, Fahrzeuge oder Geräte dem Inhaber privat oder einer anderen Gesellschaft?Miet-, Pacht- und Leasingverträge, Anlagenverzeichnis

Die Prüffragen beschreiben unsere Arbeitsweise. Sie ersetzen keine rechtliche oder steuerliche Prüfung. Eine ausführliche Liste für die Vorbereitung über mehrere Jahre enthält der Ratgeber Nachfolge im Bauunternehmen planen. Welche Werttreiber ein Käufer ansetzt, erklärt der Ratgeber Firmenwert eines Bauunternehmens berechnen.

Übergabe der Geschäftsführung und der Kundenbeziehungen

Eigentum und Führung lassen sich getrennt und zeitlich versetzt übergeben, zum Beispiel zuerst die Geschäftsführung und später die Anteile. Die Reihenfolge legen Sie mit Steuerberatung und Rechtsanwalt fest.

Gesetzlicher Rahmen bei der GmbH: Die Gesellschafter bestellen und berufen die Geschäftsführer ab (§ 46 Nr. 5 GmbHG). Jede Änderung in den Personen der Geschäftsführer ist zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden (§ 39 Abs. 1 GmbHG). Die Anmeldung wird in öffentlich beglaubigter Form eingereicht (§ 12 Abs. 1 HGB), die Beglaubigung übernimmt der Notar. Für die Abtretung von Geschäftsanteilen ist ein notariell geschlossener Vertrag nötig (§ 15 Abs. 3 GmbHG).

Kundenbeziehungen: Vertrauen hängt an Personen. Nach guter Praxis führt der Inhaber den Nachfolger bei wichtigen Auftraggebern, Architekten und Planern persönlich ein, und beide bearbeiten laufende Angebote eine Zeit lang gemeinsam. Im Übergabefahrplan steht je Kunde, ab wann der Nachfolger allein verhandelt.

Bürgschaften und Avale: Hat der Inhaber für Avallinien oder Kredite persönlich gebürgt, gehört die Ablösung dieser Sicherheiten in den Fahrplan. Das verhandeln Sie mit Ihrer Bank.

Meisterpflicht und Betriebsleitung nach der Handwerksordnung

Der selbständige Betrieb eines zulassungspflichtigen Handwerks ist nur den in der Handwerksrolle eingetragenen Personen und Gesellschaften gestattet (§ 1 Abs. 1 HwO). Zulassungspflichtig sind die Gewerbe der Anlage A. Im Bau sind das zum Beispiel Maurer und Betonbauer, Zimmerer, Dachdecker sowie Maler und Lackierer. In der TGA sind es zum Beispiel Installateur und Heizungsbauer, Elektrotechniker und Kälteanlagenbauer.

Eingetragen wird der Inhaber, auch eine GmbH, wenn der Betriebsleiter die Voraussetzungen erfüllt (§ 7 Abs. 1 HwO). Es kommt also auf die Qualifikation des Betriebsleiters an. Den Einzelfall prüft die Handwerkskammer.

Qualifikation des BetriebsleitersFundstelle
Meisterprüfung im betriebenen oder in einem verwandten zulassungspflichtigen Handwerk§ 7 Abs. 1a HwO
Ingenieure sowie Absolventen technischer Hochschulen und staatlicher oder staatlich anerkannter Fachschulen für Technik, für das Handwerk, das dem Studien- oder Schulschwerpunkt entspricht§ 7 Abs. 2 HwO
Ausübungsberechtigung für erfahrene Gesellen: Gesellenprüfung und sechs Jahre Tätigkeit, davon vier Jahre in leitender Stellung; nicht für Schornsteinfeger und die Gesundheitshandwerke der Nummern 33 bis 37§ 7b Abs. 1 HwO, § 7 Abs. 7 HwO
Ausnahmebewilligung in Ausnahmefällen, etwa wenn die Meisterprüfung eine unzumutbare Belastung wäre; die Kenntnisse und Fertigkeiten sind nachzuweisen§ 8 Abs. 1 HwO, § 7 Abs. 3 HwO

Wechsel der Betriebsleitung: Scheidet der Betriebsleiter aus, muss der Inhaber unverzüglich für einen anderen Betriebsleiter sorgen (§ 4 Abs. 2 HwO). Bestellung und Abberufung sind der Handwerkskammer unverzüglich anzuzeigen (§ 16 Abs. 2 HwO). Stirbt der Inhaber, dürfen unter anderem Ehegatte und Erben den Betrieb fortführen; sie müssen dafür sorgen, dass unverzüglich ein Betriebsleiter bestellt wird (§ 4 Abs. 1 HwO).

Ist der Inhaber heute selbst der Meister im Betrieb, gehört die künftige Betriebsleitung deshalb an den Anfang des Übergabefahrplans. Elektrobetriebe prüfen zusätzlich die Eintragung im Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers. Ohne sie dürfen sie elektrische Anlagen hinter der Hausanschlusssicherung nicht errichten, erweitern oder ändern (§ 13 Abs. 2 NAV). Einzelheiten für Übernehmer enthält der Ratgeber Betriebsübernahme im Handwerk.

Handwerkskammer, Nachfolgebörsen und weitere Anlaufstellen

Die Handwerkskammer führt die Handwerksrolle für ihren Bezirk (§ 6 Abs. 1 HwO) und berät ihre Mitgliedsbetriebe auch zur Nachfolge. Die Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main beschreibt ihre Betriebsberatung als kostenfrei. Sie reicht nach eigener Angabe von der Nachfolgersuche über die Kaufpreisermittlung bis zu rechtlichen und strategischen Fragen.

Die Unternehmensbörse nexxt-change ist ein Angebot des Bundeswirtschaftsministeriums und der KfW. Partner sind unter anderem ZDH, DIHK, Volksbanken und Sparkassen. Inserate sind nach Angabe der Börse kostenlos und anonym.

Kammerberatung und Börse sind gute erste Anlaufstellen. Unser Paket ist eine Beratung im Mandat mit Ihren Zahlen, Projekten und Schlüsselpersonen; Inserate und Käuferansprache übernehmen wir nicht. Fördermöglichkeiten beschreibt der Ratgeber Förderung von Unternehmensberatung.

Was wir nicht übernehmen

Eine Nachfolge berührt Steuern, Gesellschafts-, Erb- und Arbeitsrecht. Diese Aufgaben gehören zu Berufsgruppen mit eigener Befugnis. Wir arbeiten mit Ihrer Kanzlei, Ihrer Steuerberatung und Ihrem Notar zusammen und liefern die operativen Grundlagen.

  • Steuerberatung: Erbschaft- und Schenkungsteuer, Ertragsteuern, Holding, Anteils- oder Vermögenskauf. Zuständig ist Ihre Steuerberatung (§ 2 StBerG).
  • Rechtsberatung: Kaufvertrag, Gesellschaftsvertrag, Testament und Pflichtteil. Rechtsdienstleistungen erbringen wir nur als erlaubte Nebenleistung nach § 5 RDG. Zuständig ist Ihr Rechtsanwalt, für Arbeitsverträge und Betriebsübergang ein Fachanwalt für Arbeitsrecht.
  • Notar: Beurkundung der Anteilsabtretung (§ 15 Abs. 3 GmbHG) und Beglaubigung der Registeranmeldung (§ 12 Abs. 1 HGB).
  • Unternehmensbewertung: Eine Bewertung nach IDW S 1 oder einem anderen Bewertungsstandard erstellen wir nicht. Zuständig ist eine Wirtschaftsprüfung oder ein Bewerter; wir liefern operative Werttreiber und Risiken.
  • Finanzierung: Kredite vermitteln wir nicht. Zuständig sind Hausbank und Förderbanken.
  • Käuferansprache: Wir vermitteln keine Käufer oder Nachfolger und erstellen keine Inserate.
  • Eine Partei: In einer Übergabe oder Transaktion arbeiten wir nur für eine Seite. Wir beraten nie Verkäufer und Käufer desselben Unternehmens.

Verbindlichkeit der genannten Regeln

  • Gesetz und Verordnung: HwO mit Anlage A, GmbHG, HGB, NAV, RDG, StBerG.
  • Angaben Dritter: Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main und nexxt-change nach deren Website.
  • Unsere Arbeitsweise: Prüfbereiche, Optionenvergleich, Übergabefahrplan, eine Seite je Übergabe.

Wer Sie betreut

Moritz Schneider Geschäftsführer, Bauingenieur (M.Eng., Hochschule Darmstadt), Baurecht und Baumanagement (M.A., Leuphana Universität Lüneburg), Promotion an der HHL Leipzig läuft

Christoph Theißing Geschäftsführer, Bauingenieur (B.Eng.), Immobilienwirtschaft (M.Sc., EBS Universität), MBA Finance und Strategy (Korea University)

Qualifikation Verbindung von Bauingenieurwesen, Baurecht, Immobilienwirtschaft und Betriebswirtschaft.

Arbeitsweise In einer Übergabe oder Transaktion arbeiten wir nur für eine Seite. Die Geschäftsführung verantwortet jedes Mandat selbst und arbeitet gemeinsam mit unserem Team. Leistungsumfang, Tageskontingent und Paketpreis stehen vor Beginn in einem schriftlichen Angebot.

Qualifikationen und Arbeitsweise im Detail

Fragen und Antworten

Zuerst klären Sie, welcher Weg in Frage kommt: Familie, Mitarbeitende oder Externe. Externe finden Sie über Kammern, Banken, Verbände und Unternehmensbörsen wie nexxt-change. Wir bereiten Betrieb und Unterlagen so vor, dass ein Nachfolger ihn prüfen kann. Inserate und Käuferansprache übernehmen wir nicht.
Eine gesetzliche Frist gibt es nicht. Entscheidend ist, wie lange der Aufbau einer zweiten Führungsebene und die Übergabe der Kunden dauern. Unser Übergabefahrplan legt Meilensteine über 12 bis 36 Monate fest. Wer früher beginnt, kann Wege vergleichen, statt unter Zeitdruck den ersten Interessenten zu nehmen.
Das Paket Nachfolge vorbereiten hat einen festen Leistungsumfang und ein festes Kontingent an Beratertagen zu einem vereinbarten Tagessatz. Anfahrt, Übernachtung und Spesen sind im Tagessatz enthalten. Kontingent, Tagessatz und Paketpreis stehen im schriftlichen Angebot nach dem Erstgespräch. Das Erstgespräch ist unverbindlich, Kosten entstehen erst mit Annahme des Angebots.
Beim Management-Buy-out übernehmen Führungskräfte aus dem eigenen Betrieb, etwa ein Bauleiter, Meister oder kaufmännischer Leiter. Beim Management-Buy-in kauft sich eine externe Führungskraft ein. Der MBO-Kandidat kennt Kunden und Baustellen, der MBI-Kandidat bringt Führungserfahrung von außen mit.
Bei zulassungspflichtigen Handwerken nach Anlage A der Handwerksordnung kommt es auf den Betriebsleiter an. Der Inhaber wird eingetragen, wenn der Betriebsleiter die Voraussetzungen erfüllt (§ 7 Abs. 1 HwO). Dazu zählen Meisterprüfung, bestimmte Ingenieur- und Technikerabschlüsse, die Ausübungsberechtigung nach § 7b HwO oder eine Ausnahmebewilligung. Den Einzelfall prüft die Handwerkskammer.
Eine Bewertung nach IDW S 1 oder einem anderen Bewertungsstandard erstellt eine Wirtschaftsprüfung oder ein spezialisierter Bewerter. Die Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main nennt auch die Kaufpreisermittlung als Thema ihrer Betriebsberatung. Wir bewerten nicht, sondern liefern die operativen Werttreiber und Risiken: Auftragsbestand, Margen je Projekt, Inhaberabhängigkeit und Gewährleistungsbestand.
Beim Verkauf von Anteilen bleiben die Verträge in der Gesellschaft. Beim Kauf einzelner Wirtschaftsgüter gehen Verträge in der Regel nur mit Zustimmung des Auftraggebers über, das prüft der Rechtsanwalt. Im Übergabefahrplan legen wir je wichtigem Kunden fest, wann der Nachfolger eingeführt wird und ab wann er allein verhandelt.
Ob für Ihr Vorhaben eine Förderung möglich ist, hängt vom Programm und von der Registrierung des Beraters ab. Das klären wir vor dem Auftrag. Viele Programme verlangen den Antrag vor der Beauftragung des Beraters. Die Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main berät ihre Betriebe nach eigener Angabe kostenfrei.
Nein. In einer Übergabe oder Transaktion arbeiten wir nur für eine Seite. Wir beraten nie Verkäufer und Käufer desselben Unternehmens. Vor dem Erstgespräch prüfen wir, ob wir in derselben Übergabe bereits für eine andere Partei tätig sind. Ist das der Fall, nehmen wir das Mandat nicht an.

Rechtsgrundlagen und Quellen

  • Handwerksordnung, §§ 1, 4, 6, 7, 7b, 8 und 16 Quelle, Anlage A Quelle
  • §§ 15, 39 und 46 GmbHG Quelle, § 12 HGB Quelle
  • § 13 Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) Quelle
  • §§ 3 und 5 RDG Quelle, § 2 StBerG Quelle
  • Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main, Betriebsberatung Quelle
  • Unternehmensbörse nexxt-change, Startseite Quelle

Abgerufen und geprüft am 4. November 2026. Die Angaben ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.

Stand: . Fachlich verantwortlich: Geschäftsführung der Schneider Theißing GmbH.

Nachfolge vorbereiten: Erstgespräch anfragen

Schildern Sie kurz Betrieb, geplanten Zeitraum und den Weg, den Sie sich vorstellen. Wir klären Anlass und Unterlagen und nennen Ihnen das passende Paket. Nach dem Erstgespräch erhalten Sie ein schriftliches Angebot mit Leistungsumfang, Tageskontingent und Paketpreis. Ein Auftrag entsteht erst, wenn Sie es annehmen.

  • Persönlich mit der Geschäftsführung
  • Vertrauliche Behandlung, auf Wunsch mit Vertraulichkeitsvereinbarung
  • Festes Tageskontingent je Paket, Anfahrt, Übernachtung und Spesen inklusive

Lieber direkt sprechen: +49 178 604 1571 oder info@schneidertheissing.de

Noch unsicher, welches Paket passt? Consulting-Check in acht Fragen oder alle Pakete ansehen.

Weitere Angaben (optional)

Bitte senden Sie Unterlagen erst nach dem Erstgespräch. Rechts- und Steuerberatung erfolgen nicht über dieses Formular.

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