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Förderung von Unternehmensberatung 2027: BAFA, Hessen, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz

4. November 2026 11 Min. Lesezeit Fachlich geprüft: 4. November 2026
Zusammenfassung

Der Bund fördert Unternehmensberatungen für kleine und mittlere Unternehmen über das BAFA auch 2027 und 2028. Für Betriebsstätten in den alten Bundesländern bleibt es bei 50 Prozent Zuschuss, höchstens 1.750 Euro je Beratung. Hessen fördert über Träger wie das RKW Hessen, Baden-Württemberg über Kammern und Verbände, Rheinland-Pfalz über die ISB. Den Beratungsvertrag schließen Sie in allen Programmen erst nach Antrag oder Anmeldung, beim BAFA erst nach dem Informationsschreiben, in Rheinland-Pfalz grundsätzlich erst nach der Bewilligung. Ob ein Vorhaben förderfähig ist, entscheidet der Fördergeber.

Dieser Beitrag richtet sich an Geschäftsführer und Inhaber von Bauunternehmen, Handwerks- und TGA-Betrieben, Bauträgern und Immobilienunternehmen in Hessen, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz. Er gibt den Stand der Förderrichtlinien am 4. November 2026 nach den Primärquellen wieder. Praxisempfehlungen sind als solche gekennzeichnet.

Programme im Überblick

Die Tabelle fasst die Programme für Unternehmen in Hessen, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz zusammen. Maßgeblich ist jeweils die Richtlinie in der genannten Fassung.

ProgrammAntragZuschussUmfangGeltung
Bund (BAFA)Unternehmen online vor Vertragsschluss, über eine Leitstelle50 Prozent, höchstens 1.750 Euro; neue Länder sowie Regionen Lüneburg und Trier 80 Prozent, höchstens 2.800 Euroab 2027 bis 40 Stunden je Beratung; zwei je Jahr, fünf insgesamtAnträge ab 1. Januar 2027, Verwendungsnachweise bis 31. Dezember 2028
Hessen (GuM)Träger wie das RKW Hessen bei der WIBankhöchstens 50 Prozent und 400 Euro je Tagewerk; Perspektiven-, Gründungs- und PIUS-Beratung 75 Prozent und 600 Eurobis 15 Tagewerke je KalenderjahrRichtlinie vom 7. November 2025, De-minimis-Förderung bis 30. Juni 2031
Baden-WürttembergAnmeldung bei Kammer, Landesinnungsverband oder RKW Baden-Württemberg350 Euro je Tagewerkzwei Tagewerke je Jahr, im Handwerk viergültig ab 1. Januar 2025, außer Kraft am 31. Dezember 2032; De-minimis-Beihilfen bis 31. Dezember 2030
Rheinland-Pfalz (ISB 158)Unternehmen bei der ISB; Beauftragung grundsätzlich erst nach der Bewilligunghöchstens 50 Prozent ohne Fahrtkosten und Auslagen, höchstens 500 Euro je Tagewerk20 Tagewerke in vier Kalenderjahren1. Januar 2026 bis 31. Dezember 2030
INQA-Coaching (Bund)Scheck über eine INQA-Beratungsstelle80 Prozent der Kostenbis zu 12 Coaching-Tage in bis zu sieben MonatenFörderzeitraum 2023 bis 2028

Bund: Förderung von Unternehmensberatungen für KMU

Das Programm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie wickelt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ab. Mitfinanziert wird es aus dem Europäischen Sozialfonds Plus. Grundlage ist die Förderrichtlinie vom 14. Dezember 2022, geändert am 12. Dezember 2024 und zuletzt durch die zweite Änderung vom 15. Oktober 2026 (BAnz AT 28.10.2026 B3). Ein Rechtsanspruch besteht nicht; das BAFA entscheidet im Rahmen der Haushaltsmittel (Nr. 1.2).

Wer antragsberechtigt ist

Antragsteller ist das beratene Unternehmen. Es ist rechtlich selbständig, in der gewerblichen Wirtschaft oder den Freien Berufen tätig und hat Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland. Es erfüllt die KMU-Definition der EU: weniger als 250 Beschäftigte und höchstens 50 Millionen Euro Umsatz oder 43 Millionen Euro Bilanzsumme. Partner- und verbundene Unternehmen werden eingerechnet (Nr. 3.1). Ausgeschlossen sind unter anderem Unternehmen, für die ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet ist, und selbst beratend tätige Unternehmen (Nr. 3.2). Praxishinweis: Bei Holding, Besitzgesellschaft oder Projektgesellschaften lohnt es, die KMU-Rechnung vor dem Antrag zu prüfen.

Was gefördert wird und was nicht

Gefördert werden konzeptionelle, individuelle Beratungen zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung (Nr. 2.1). Konzeptionell heißt: Analyse der Lage, Benennung der Schwachstellen und konkrete Handlungsempfehlungen mit Anleitungen zur Umsetzung (Nr. 4.1.1). Der Berater fasst das in einem schriftlichen Bericht zusammen, den beide Seiten unterschreiben (Nr. 4.1.2).

Nicht gefördert werden nach Nr. 2.2 Beratungen mit anderen öffentlichen Zuschüssen, mit Vermittlungstätigkeit oder zum Vertrieb eigener Leistungen des Beraters. Ausgeschlossen sind auch Beratungen, die überwiegend Rechts-, Versicherungs- oder Steuerfragen, gutachterliche Stellungnahmen oder Fördermittel zum Inhalt haben. Seminare, Workshops und Gruppenveranstaltungen sind nicht förderfähig (Nr. 4.1.1).

Zuschuss und förderfähige Kosten

Förderfähig sind Beratungskosten bis 3.500 Euro je Beratung, neben dem Honorar auch Auslagen und Reisekosten des Beraters (Nr. 5.2). In den alten Bundesländern, also auch in Hessen und Baden-Württemberg, beträgt der Zuschuss 50 Prozent, höchstens 1.750 Euro. In den neuen Ländern sowie den Regionen Lüneburg und Trier sind es 80 Prozent, höchstens 2.800 Euro. In Rheinland-Pfalz gilt der höhere Satz nur in der Region Trier; die Postleitzahlen listet das BAFA in einer eigenen Übersicht.

Das Merkblatt des BAFA rechnet vor: Bei 3.000 Euro Kosten beträgt der Zuschuss 1.500 Euro, bei 4.000 Euro bleibt es bei 1.750 Euro. Gezahlt wird nur, wenn das Unternehmen die Rechnung vollständig und unbar bezahlt hat. Barzahlung, Verrechnung und eine Vorfinanzierung durch den Berater schließen den Zuschuss aus.

Antrag, Ablauf und Berater

Der Antrag geht online über eine frei wählbare Leitstelle an das BAFA (Nr. 7.2.1). Erst nach dem Informationsschreiben der Leitstelle darf die Beratung beginnen, und als Beginn gilt schon der Abschluss des Beratungsvertrags (Nr. 7.2.2). Spätestens sechs Monate nach dem Schreiben folgt der Verwendungsnachweis mit Bericht, Rechnung und Zahlungsnachweis (Nr. 7.2.3).

Der Berater muss beim BAFA registriert sein (Nr. 4.2.1). Registriert werden selbständige Berater, die mehr als 50 Prozent ihres Umsatzes mit entgeltlicher Unternehmensberatung erzielen; in begründeten Fällen ist eine befristete Ausnahme möglich. Hinzu kommen Fähigkeiten, Zuverlässigkeit und ein Instrument der Qualitätssicherung. Das Merkblatt zur Beraterauswahl rät, nach der Registrierung zu fragen, mindestens zwei schriftliche Angebote einzuholen und alle Kosten einschließlich Reisekosten im Vertrag zu regeln.

Was sich ab 1. Januar 2027 ändert

Die bisherige Fassung gilt für Anträge bis 31. Dezember 2026. Die neue Fassung tritt am 1. Januar 2027 in Kraft und gilt längstens für Verwendungsnachweise bis 31. Dezember 2028 (Nr. 8). Eine Lücke zwischen beiden Fassungen sehen die Texte nicht vor. Die angepassten Merkblätter stehen beim BAFA bereits online.

PunktAnträge bis 31. Dezember 2026Anträge ab 1. Januar 2027
Höchstdauerfünf Tage40 Stunden; Bericht und Reisezeiten können außerhalb liegen
Umsatzsteuernicht förderfähigförderfähig ohne Vorsteuerabzug
ZahlungsnachweisKontoauszugUmsatzanzeige der Bank genügt, Kontoauszug bei Bedarf
Gespräch mit RegionalpartnerPflicht in den ersten zwölf Monaten nach Gründungentfällt
AntragstellungOnline-Portallaut BAFA nur über ELSTER-Konto oder BundID
Kontingentzwei Beratungen je Jahr, fünf insgesamtunverändert

Hessen: Beratungsförderung nach der GuM-Richtlinie

Hessen fördert Beratungen nach der Gründungs- und Mittelstandsförderungsrichtlinie (GuM) vom 7. November 2025, veröffentlicht im Staatsanzeiger 49/2025 auf Seite 1379. Sie gilt seit dem Tag nach der Veröffentlichung und ersetzt die Fassung vom 16. Dezember 2023. Die Förderung als De-minimis-Beihilfe ist bis 30. Juni 2031 befristet.

Anders als beim BAFA beantragt nicht das Unternehmen. Antragsberechtigt sind Kammern, Verbände und Institutionen, die landesweit unabhängige Beratung anbieten (Teil I Nr. 2.3.1). Sie beantragen vor Beginn bei der WIBank und beraten selbst oder über geeignete Dritte (Nr. 2.2.8 und 2.5.2). Für Unternehmen ist das RKW Hessen ein solcher Träger. Es bietet eine kostenfreie Erstberatung an und ist nach eigener Darstellung Vertragspartner der geförderten Beratung.

Förderfähig sind unter anderem Beratungen zu Unternehmensübergaben, zur Umsetzung betrieblicher Entwicklungskonzepte, zur Digitalisierung, Perspektivenberatungen und ein Nachfolge-Coaching für Übernehmer in den ersten zwei Jahren (Nr. 2.2.1 und 2.2.5). Der Zuschuss beträgt meist höchstens 50 Prozent und 400 Euro je ganzem Tagewerk, bei Gründungs-, Perspektiven- und PIUS-Beratungen 75 Prozent und 600 Euro (Nr. 2.4.7). Je Kalenderjahr sind bis zu 15 Tagewerke förderfähig (Nr. 2.4.2). Reisekosten, Spesen und Umsatzsteuer neben dem Honorar sind nicht förderfähig (Nr. 2.4.5.2).

Ausgeschlossen sind Rechts-, Versicherungs- und Steuerfragen sowie Beratungen, die überwiegend gutachterliche Stellungnahmen, Architektur- und sonstige Planungen oder Akquisition und Vermittlung enthalten (Nr. 2.2.7). Der Träger prüft vorher, ob eine Förderung des Bundes oder der Handwerkskammern vorgeht (Nr. 2.2.6). Die Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main etwa berät nach eigener Darstellung kostenfrei an acht Standorten, unter anderem zu Kalkulation, Finanzierung und Nachfolge.

Baden-Württemberg: Beratungen für den Mittelstand

Das Wirtschaftsministerium fördert Beratungen nach seiner Verwaltungsvorschrift für Beratungen von kleinen und mittleren Unternehmen und Büros der Freien Berufe, in der Fassung ab 1. Januar 2025. Sie tritt am 31. Dezember 2032 außer Kraft; De-minimis-Beihilfen sind bis 31. Dezember 2030 befristet (Nr. 13). Zuwendungsempfänger sind Kammern und Wirtschaftsorganisationen (Nr. 3). Unternehmen melden sich dort an: Handwerksbetriebe bei Handwerkskammern und Landesinnungsverbänden, Industrie, Handel und Dienstleister beim RKW Baden-Württemberg, Freie Berufe bei Architekten- oder Ingenieurkammer.

Der Zuschuss beträgt 350 Euro je Tagewerk von acht Stunden einschließlich Vor- und Nachbereitung, Bericht und Reisezeit. Er deckt auch Tagegeld, Übernachtung und Fahrtkosten des Beraters ab (Nr. 7.2 und 7.3). Gefördert werden höchstens zwei Tagewerke je Jahr, im Handwerk vier (Nr. 7.2.1 und 7.2.2). Bei Handwerkskammern beraten festangestellte Berater, Verbände setzen angestellte oder freiberufliche Berater ein. Die Organisationen prüfen deren Qualifikation und Eignung; Berater dürfen am Unternehmen nicht beteiligt sein (Nr. 8).

Ausgeschlossen sind routinemäßige Rechts-, Versicherungs- und Steuerfragen, die Erlangung öffentlicher Hilfen, Doppelförderungen, Vertrieb und überwiegend gutachterliche Stellungnahmen. Über eine Beratung hinaus gehen nach Nr. 5.2 unter anderem baureife Pläne, Ausschreibungen, Verträge, Jahresabschlüsse und Management auf Zeit. Für 2026 stellt das Land nach seiner Pressemitteilung vom 26. August 2026 insgesamt 1.133.485 Euro für 13.616 Beratungstage bereit.

Für die Kurzberatung nennt das RKW Baden-Württemberg auf seiner Programmseite einen Zuschuss von 350 Euro je Beratungstag sowie Tagessatz und Eigenanteil. Zur Nachfolge bietet es den Nachfolgegutschein BW mit sechs Beratungstagen und 600 Euro festem Zuschuss je Tag an. Voraussetzung ist ein kostenfreies Informationsgespräch bei der zuständigen IHK.

Rheinland-Pfalz: Betriebsberatungsprogramm

Rheinland-Pfalz fördert seit 1. Januar 2026 Beratungen im Betriebsberatungsprogramm RLP (ISB-Programm 158). Grundlage ist die Verwaltungsvorschrift vom 29. Oktober 2025 (MinBl. 2025 S. 598), gültig bis zum Ablauf des 31. Dezember 2030 (Nr. 8). Gefördert werden KMU der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte im Land, unter anderem zu Betriebswirtschaft, Organisation und Strategie, Digitalisierung und KI sowie Unternehmensübernahme (Nr. 3.1 und 4).

Die Zuwendung beträgt höchstens 50 Prozent ohne Fahrtkosten und Auslagen, höchstens 500 Euro je Tagewerk von acht Stunden (Nr. 6.2 und 6.3). Möglich sind 20 Tagewerke in vier Kalenderjahren, für Gründung und Übernahme durch künftige Inhaber bis fünf (Nr. 4.2 und 6.4). Der Antrag geht vor der Beauftragung per E-Mail an die ISB, mit Beraterangebot und für einige Bereiche einer Förderempfehlung der Kammer. Gefördert wird grundsätzlich nur, wenn bei der Bewilligung noch nicht begonnen wurde (Nr. 5.1). Als Beginn gilt insbesondere die Beauftragung; einen früheren Beginn kann die ISB auf gesonderten Antrag zulassen (Nr. 5.2).

Nicht gefördert werden unter anderem fortlaufende Beratung, laufende Steuer- und Rechtsberatung, Umsetzungsmaßnahmen und begleitendes Coaching (Nr. 3.3). Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der EU-Gruppenfreistellungsverordnung sind ausgeschlossen (Nr. 4.4). Eine Registrierung wie beim BAFA verlangt die Vorschrift nicht, wohl aber den Nachweis der Befähigung (Nr. 3.4).

INQA-Coaching

Für Arbeitsorganisation, Digitalisierung und Fachkräftesicherung gibt es das INQA-Coaching des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Nach der Programmseite werden bis zu zwölf Coaching-Tage gefördert und 80 Prozent der Kosten übernommen. Den Scheck stellt eine regionale INQA-Beratungsstelle aus, eingelöst wird er bei einem autorisierten INQA-Coach. Das Unternehmen muss unter anderem mindestens zwei Jahre am Markt sein.

Reihenfolge vor dem Auftrag

Praxisempfehlung: Die Reihenfolge ist unsere Empfehlung. Wo eine Richtlinie einen Schritt verlangt, steht die Fundstelle dabei.

  1. Ziel festlegen. Was soll am Ende vorliegen? Einen Beratungsbericht verlangen das BAFA und alle drei Landesprogramme.
  2. Programm wählen. Maßgeblich sind Ort der Betriebsstätte, Zugehörigkeit zu Handwerk oder IHK und das Thema.
  3. Kammerberatung prüfen. Im Handwerk zuerst die Betriebsberatung der Handwerkskammer ansehen; in Hessen prüft der Träger den Vorrang (GuM Nr. 2.2.6).
  4. Berater fragen. Beim BAFA zählt die Registrierung, in Baden-Württemberg der Einsatz über eine Organisation, in Rheinland-Pfalz der Nachweis der Befähigung.
  5. Angebot einholen, nicht unterschreiben. Erst den Antrag stellen oder den Träger einschalten und Informationsschreiben oder Bewilligung abwarten (BAFA Nr. 7.2.2, VwV RLP Nr. 5.1 und 5.2).
  6. Abschließen. Bericht unterschreiben, Rechnung vollständig unbar zahlen und den Nachweis fristgerecht einreichen, beim BAFA spätestens sechs Monate nach dem Informationsschreiben. Eine zweite öffentliche Förderung derselben Beratung ist ausgeschlossen.

Themen aus Bau, Handwerk und Projektentwicklung

Viele Fragen von Geschäftsführern in Bau und Handwerk gehören zur Unternehmensführung im Sinne der Programme. Einige Themen berühren aber Ausschlüsse. Die Tabelle ordnet sie nach dem Wortlaut der Richtlinien ein; im Einzelfall entscheidet der Fördergeber.

ThemaEinordnung nach den RichtlinienWorauf Sie achten sollten
Kalkulation, Controlling, Liquiditätwirtschaftliche und finanzielle Fragen der Unternehmensführung (BAFA Nr. 2.1)Buchführung und Jahresabschluss sind ausgeschlossen
Organisation und Führungorganisatorische und personelle Fragen; in Hessen Umsetzung betrieblicher EntwicklungskonzepteArbeitsrecht ist Rechtsberatung; Workshops fördert das BAFA nicht
Nachfolge und ÜbernahmeHessen: Übergabeberatung, Nachfolge-Coaching; Rheinland-Pfalz: bis fünf Tagewerke; Baden-Württemberg: NachfolgegutscheinSteuern, Verträge und überwiegend gutachterliche Bewertungen sind ausgeschlossen
Krise und RestrukturierungBAFA: auch KMU in angespannter Lage (Nr. 1.1), nicht nach Insolvenzantrag (Nr. 3.2); Hessen: Perspektivenberatung; Rheinland-Pfalz: Unternehmen in Schwierigkeiten ausgeschlossenbei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung Antragspflicht nach § 15a InsO; sofort Steuerberatung und Fachanwalt einbinden
Bebauungsplan und GrundstücksentwicklungHessen: überwiegend Planungen ausgeschlossen; Baden-Württemberg: baureife Pläne ausgeschlossenvorab mit dem Fördergeber klären, ob das Vorhaben unter das Programm fällt
Verkauf mit KäufersucheBAFA und Hessen: Vermittlung ausgeschlossenVorbereitung des Verkaufs und Käuferansprache trennen

Wie wir solche Themen in Paketen bearbeiten, zeigen die Seiten Unternehmensnachfolge in Bau und Handwerk und Organisationsentwicklung in Bau und Handwerk. Den Überblick gibt Unternehmensberatung und Consulting, die Pakete im Vergleich stehen unter Consulting-Pakete.

Unsere Rolle

Schneider Theißing ist ein Büro von Bauingenieuren mit betriebswirtschaftlicher Ausbildung. Wir beraten Bau-, Handwerks- und TGA-Unternehmen, Bauträger und Immobilienunternehmen in Paketen mit festem Leistungsumfang und Tageskontingent. Ob ein Beratungsunternehmen die Voraussetzungen eines Programms erfüllt, etwa die Registrierung beim BAFA, prüft der Fördergeber. Wir stellen keine Förderanträge und vermitteln keine Fördermittel.

Wenn Sie eine Förderung nutzen möchten, sagen Sie es uns im Erstgespräch. Klären Sie dann vor dem Auftrag mit Fördergeber, Leitstelle oder Träger, ob Programm, Thema und Beratungsunternehmen zusammenpassen. Bis dahin unterschreiben Sie kein Angebot. Steuerliche und rechtliche Fragen zur Förderung klären Ihre Steuerberatung oder Ihr Rechtsanwalt.

Häufige Fragen

Ja. Die Förderrichtlinie wurde mit der zweiten Änderung vom 15. Oktober 2026 verlängert. Die neue Fassung gilt für Anträge ab 1. Januar 2027 und längstens für Verwendungsnachweise bis 31. Dezember 2028. Je Unternehmen bleiben zwei geförderte Beratungen im Jahr und fünf in der Geltungsdauer möglich. Einen Rechtsanspruch gibt es nicht.

In den alten Bundesländern 50 Prozent der förderfähigen Beratungskosten, höchstens 1.750 Euro je Beratung. Förderfähig sind Kosten bis 3.500 Euro, einschließlich Auslagen und Reisekosten des Beraters. Für Betriebsstätten in der Region Trier gilt der Satz der neuen Länder: 80 Prozent, höchstens 2.800 Euro.

Eine Beratung darf höchstens 40 Stunden statt fünf Tage dauern. Die Umsatzsteuer ist förderfähig, wenn kein Vorsteuerabzug besteht. Als Zahlungsnachweis genügt eine Umsatzanzeige der Bank, und das Pflichtgespräch mit dem Regionalpartner entfällt. Den Antrag stellen Sie laut BAFA nur noch über ELSTER oder BundID.

Nein, das gefährdet die Förderung. Beim BAFA darf die Beratung erst nach dem Informationsschreiben der Leitstelle beginnen, und schon der Vertragsschluss gilt als Beginn. In Rheinland-Pfalz gilt die Beauftragung als Beginn; sie darf grundsätzlich erst nach der Bewilligung durch die ISB erfolgen, außer die ISB lässt einen früheren Beginn zu. In Hessen beantragt der Träger vor Beginn der Maßnahme.

Sie wenden sich an einen Träger wie das RKW Hessen. Nach einer kostenfreien Erstberatung prüft er, ob vorrangig eine Bundes- oder Kammerförderung passt, beantragt die Förderung bei der WIBank und wird Ihr Vertragspartner. Bei den meisten Themen gibt es höchstens 50 Prozent und 400 Euro je Tagewerk, bis 15 Tagewerke im Jahr.

Handwerksbetriebe wenden sich an Handwerkskammer oder Landesinnungsverband. Die Beratung leisten Berater der Kammer oder des Verbands, nach der Beratungsrichtlinie des Landes bis zu vier Tagewerke je Jahr und laut Ministerium überwiegend kostenlos. Für Industrie, Handel und Dienstleister ist das RKW Baden-Württemberg zuständig.

Das hängt vom Programm ab. Beim BAFA gehören Auslagen und Reisekosten zu den förderfähigen Kosten. In Hessen sind Reisekosten, Spesen und Umsatzsteuer neben dem Honorar nicht förderfähig. In Rheinland-Pfalz bemisst sich der Zuschuss ohne Fahrtkosten und Auslagen. In Baden-Württemberg deckt der Zuschuss je Tagewerk auch Tagegeld, Übernachtung und Fahrtkosten ab.

Nein. Wir stellen keine Förderanträge und vermitteln keine Fördermittel. Ob ein Programm zu Ihrem Vorhaben und zum gewählten Beratungsunternehmen passt, klären Sie vor dem Auftrag mit Fördergeber, Leitstelle oder Träger. Sagen Sie uns im Erstgespräch, wenn Sie eine Förderung nutzen möchten.

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Schildern Sie kurz Unternehmen und Frage. Leistungsumfang, Tageskontingent und Paketpreis erhalten Sie nach dem Erstgespräch schriftlich.

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