Betriebsübernahme im Handwerk und in der TGA: Checkliste für Käufer und Nachfolger
Eine Betriebsübernahme im Handwerk verbindet drei Prüfungen: die Form der Übernahme, die Zulassung nach der Handwerksordnung und den operativen Zustand des Betriebs. In zulassungspflichtigen Handwerken braucht der Betrieb einen Betriebsleiter mit Meisterprüfung oder gleichgestellter Qualifikation (§ 7 HwO). Geht der Betrieb durch Kauf auf einen neuen Inhaber über, tritt dieser in die bestehenden Arbeitsverhältnisse ein (§ 613a BGB). Die Checkliste ordnet Prüffragen und Unterlagen nach Bereichen. Kaufvertrag und Steuern klären Rechtsanwalt, Notar und Steuerberatung.
Dieser Beitrag richtet sich an alle, die einen Handwerks- oder TGA-Betrieb übernehmen wollen. Das sind Unternehmen, die zukaufen, Meister und Bauleiter, die sich selbständig machen, und Familienmitglieder, die den Betrieb fortführen. Er gibt den Rechtsstand vom 4. November 2026 wieder, Empfehlungen aus der Praxis sind gekennzeichnet. Wie unser Team Käufer bei der operativen Prüfung begleitet, beschreibt die Seite Unternehmenskauf in Bau, Handwerk und TGA. Die Sicht des übergebenden Inhabers zeigt Unternehmensnachfolge in Bau, Handwerk und TGA.
Wege der Übernahme
Ein Handwerksbetrieb wechselt auf einem von vier Wegen den Inhaber. Jeder Weg setzt andere Schwerpunkte bei der Prüfung.
| Weg | Wer übernimmt | Schwerpunkt der Prüfung |
|---|---|---|
| Familienintern | Kinder oder andere Angehörige | Betriebsleitung nach HwO, Rollen zwischen den Generationen, Erbfolge |
| Management-Buy-out (MBO) | Meister, Bauleiter oder kaufmännische Leitung aus dem Betrieb | Finanzierung, Kundenbindung ohne den Inhaber, Wechsel in die Unternehmerrolle |
| Management-Buy-in (MBI) | Externe Führungskraft | Vollständige Prüfung, Einarbeitung, Akzeptanz im Team |
| Zukauf | Wettbewerber oder Unternehmensgruppe | Margen, Schlüsselpersonen, Integration in Kalkulation, Software und Organisation |
Wer mehrere Betriebe zu einer Gruppe zusammenführt, findet das Konzept im Ratgeber Buy-and-Build im Handwerk und in der TGA.
Anteilskauf oder Kauf der Wirtschaftsgüter
Einen Betrieb in der Rechtsform einer GmbH können Sie über die Geschäftsanteile kaufen (Share Deal). Alternativ kaufen Sie die einzelnen Wirtschaftsgüter, also Fahrzeuge, Maschinen, Lager, Kundenstamm und Verträge (Asset Deal). Bei einem Einzelunternehmen gibt es keine Anteile; übertragen werden die Wirtschaftsgüter.
| Thema | Anteilskauf (Share Deal) | Kauf der Wirtschaftsgüter (Asset Deal) | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Form | Abtretung der GmbH-Anteile durch notariellen Vertrag | Übertragung der einzelnen Gegenstände und Verträge | § 15 Abs. 3 GmbHG |
| Verträge mit Auftraggebern | bleiben in der Gesellschaft | gehen in der Regel nur mit Zustimmung des Vertragspartners über | Prüfung durch Rechtsanwalt |
| Arbeitsverhältnisse | Arbeitgeber bleibt die Gesellschaft | neuer Inhaber tritt ein; Unterrichtung in Textform, schriftlicher Widerspruch innerhalb eines Monats nach Zugang | § 613a Abs. 1, 5 und 6 BGB |
| Altverbindlichkeiten | bleiben in der Gesellschaft und treffen den Käufer wirtschaftlich | Haftung bei Fortführung der bisherigen Firma; Ausschluss gegenüber Dritten nur bei Eintragung und Bekanntmachung oder Mitteilung | § 25 Abs. 1 und 2 HGB |
| Betriebliche Steuern | bleiben Schuld der Gesellschaft | Haftung des Erwerbers bei Übereignung im Ganzen, beschränkt auf das übernommene Vermögen | § 75 Abs. 1 AO |
| Handwerksrolle | Gesellschaft bleibt eingetragen; ein Wechsel des Betriebsleiters ist anzuzeigen | Übernehmer braucht eine eigene Eintragung, bevor er den Betrieb führt | § 1 Abs. 1 und § 16 Abs. 2 HwO |
| Mängelansprüche aus früheren Aufträgen | bleiben in der Gesellschaft | Zuordnung nach Kaufvertrag und Zustimmung der Auftraggeber | Prüfung durch Rechtsanwalt |
Die Tabelle beschreibt den gesetzlichen Grundsatz. Welche Form im Einzelfall passt und welche Garantien in den Kaufvertrag gehören, klären Rechtsanwalt, Steuerberatung und Notar. Auch die steuerlichen Folgen beider Formen unterscheiden sich; das bewertet Ihre Steuerberatung.
Meisterpflicht und Handwerksrolle
Ein zulassungspflichtiges Handwerk dürfen selbständig nur Personen und Gesellschaften betreiben, die in der Handwerksrolle eingetragen sind (§ 1 Abs. 1 HwO). Zulassungspflichtig sind die Gewerbe der Anlage A zur Handwerksordnung. Es genügt, wenn wesentliche Tätigkeiten eines solchen Gewerbes ausgeübt werden (§ 1 Abs. 2 HwO).
- Bau und Ausbau, Beispiele aus Anlage A: Maurer und Betonbauer, Zimmerer, Dachdecker, Straßenbauer, Stuckateure, Maler und Lackierer, Gerüstbauer, Metallbauer, Tischler, Fliesen-, Platten- und Mosaikleger, Estrichleger, Parkettleger.
- TGA, Beispiele aus Anlage A: Installateur und Heizungsbauer, Elektrotechniker, Klempner, Kälteanlagenbauer, Ofen- und Luftheizungsbauer.
Eingetragen wird der Inhaber, auch eine GmbH oder eine Personengesellschaft, wenn der Betriebsleiter die Voraussetzungen erfüllt (§ 7 Abs. 1 HwO). Nach dem Wortlaut kommt es damit auf die Qualifikation des Betriebsleiters an. Ob sie im Einzelfall vorliegt, prüft die Handwerkskammer.
| Qualifikation des Betriebsleiters | Fundstelle |
|---|---|
| Meisterprüfung im betriebenen oder in einem verwandten zulassungspflichtigen Handwerk | § 7 Abs. 1a HwO |
| Ingenieure sowie Absolventen technischer Hochschulen und staatlicher oder staatlich anerkannter Fachschulen für Technik, für das Handwerk, das dem Studien- oder Schulschwerpunkt entspricht | § 7 Abs. 2 HwO |
| Ausübungsberechtigung für erfahrene Gesellen: Gesellenprüfung und sechs Jahre Tätigkeit, davon vier Jahre in leitender Stellung; ausgenommen Schornsteinfeger und die Gesundheitshandwerke der Nummern 33 bis 37 | § 7b Abs. 1 und § 7 Abs. 7 HwO |
| Ausnahmebewilligung in Ausnahmefällen, etwa wenn die Meisterprüfung eine unzumutbare Belastung wäre; die Kenntnisse und Fertigkeiten sind nachzuweisen | § 8 Abs. 1 und § 7 Abs. 3 HwO |
Anzeigen und Fristen: Wer den Betrieb eines zulassungspflichtigen Handwerks anfängt, legt mit der Gewerbeanzeige die Handwerkskarte vor (§ 16 Abs. 1 HwO). Bestellung und Abberufung des Betriebsleiters sind der Handwerkskammer unverzüglich anzuzeigen (§ 16 Abs. 2 HwO). Scheidet der Betriebsleiter aus, muss der Inhaber unverzüglich für einen anderen sorgen (§ 4 Abs. 2 HwO). Wird ein zulassungspflichtiges Handwerk entgegen der HwO betrieben, kann die zuständige Behörde die Fortsetzung untersagen (§ 16 Abs. 3 HwO).
Zulassungsfreie Handwerke und handwerksähnliche Gewerbe der Anlage B brauchen keine Eintragung in die Handwerksrolle. Beginn und Beendigung sind dort der Handwerkskammer unverzüglich anzuzeigen (§ 18 Abs. 1 HwO).
TGA-Betriebe: An elektrischen Anlagen hinter der Hausanschlusssicherung darf außer dem Netzbetreiber nur ein eingetragenes Installationsunternehmen arbeiten. Eingetragen wird es im Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers (§ 13 Abs. 2 NAV). Für Gasanlagen gilt das nach § 13 Abs. 2 NDAV, für die Errichtung und wesentliche Veränderung von Wasseranlagen nach § 12 Abs. 2 AVBWasserV. Kaufen Sie die Wirtschaftsgüter, braucht Ihr Unternehmen selbst eine solche Eintragung.
Praxisempfehlung: Klären Sie vor dem Kaufvertrag mit der Handwerkskammer, wer Betriebsleiter wird und ab wann. Ist der Verkäufer heute selbst der Meister im Betrieb, sollte der Vertrag regeln, wie lange er diese Rolle noch ausübt. Die Formulierung übernimmt Ihr Rechtsanwalt.
Checkliste operative Prüfung
Jahresabschlüsse zeigen die Vergangenheit. Ob ein Handwerksbetrieb künftig Geld verdient, zeigt erst der Blick in Projekte, Kalkulation und Personal. Diese Bereiche prüfen wir bei einer operativen Prüfung:
| Bereich | Prüffragen | Unterlagen |
|---|---|---|
| Auftragsbestand und Margen | Wie hoch ist der Auftragsbestand, mit welchem Deckungsbeitrag und bei welchen Auftraggebern? | Auftragsbestandsliste, Projektliste mit Deckungsbeitrag |
| Laufende Projekte | Gibt es Verlustprojekte, offene Nachträge, Behinderungen oder Vertragsstrafen? | Projektstatus, Nachtragsliste, Bautagebücher |
| Gewährleistung und Mängel | Welche Mängelanzeigen laufen, welche Sicherheitseinbehalte stehen noch aus? | Gewährleistungsliste, Mängelkorrespondenz |
| Avale und Bürgschaften | Welche Bürgschaften laufen über welche Bank, und hat der Verkäufer persönlich gebürgt? | Avalübersicht, Kreditverträge |
| Kalkulation | Sind Stundensätze, Zuschläge und Nachkalkulation nachvollziehbar und aktuell? | Kalkulationsschema, Nachkalkulationen |
| Schlüsselpersonen | Wer hält Kunden, Baustellen und Kalkulation, und bleibt diese Person? Wer ist Betriebsleiter? | Organigramm, anonymisierte Personalliste |
| Kunden und Lieferanten | Wie hoch ist der Umsatzanteil der größten Kunden, gibt es Rahmenverträge? | Umsatz je Kunde, Rahmenverträge |
| Nachunternehmer | Welche Leistungen werden vergeben, zu welchen Konditionen und mit welcher Abhängigkeit? | Nachunternehmerliste, Verträge |
| Fahrzeuge, Geräte, Werkstatt | Zustand, Alter, Eigentum oder Leasing? | Anlagenverzeichnis, Leasingverträge |
| Software und Daten | Welche Branchensoftware wird genutzt, wem gehören Lizenzen und Daten? | Systemliste, Lizenzverträge |
| Eintragungen und Nachweise | Auf wen lauten Handwerksrolle, Installateurverzeichnis, Präqualifikation und Zertifikate? | Bescheide, Nachweise |
| Standort | Gehört die Halle dem Verkäufer privat, und wie lange läuft der Mietvertrag? | Miet- oder Pachtvertrag, Grundbuchauszug |
Die Liste beschreibt unsere Arbeitsweise. Die rechtliche, steuerliche und finanzielle Prüfung, auch Legal, Tax und Financial Due Diligence genannt, übernehmen Rechtsanwalt, Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung. Als Paket mit festem Umfang beschreibt die Seite Unternehmenskauf in Bau, Handwerk und TGA diese Prüfung. Gehören Immobilien zum Betrieb, ergänzt die technische Due Diligence die Prüfung um den baulichen Zustand.
Unterlagen, die Sie anfordern sollten
Nach guter Praxis fordern Käufer diese Unterlagen an, bevor sie ein Angebot abgeben:
- Jahresabschlüsse der letzten drei Jahre, aktuelle BWA mit Summen- und Saldenliste, Offene-Posten-Liste
- Auftragsbestand, Projektliste mit Deckungsbeiträgen, Nachtragsliste
- Gewährleistungs- und Avalliste, Kreditverträge
- Organigramm und anonymisierte Personalliste mit Funktionen, Qualifikationen und Betriebszugehörigkeit
- Anlagenverzeichnis sowie Miet-, Pacht-, Leasing- und Rahmenverträge
- Eintragung in die Handwerksrolle, bei TGA-Betrieben Eintragungen im Installateurverzeichnis, Präqualifikation und Zertifikate
- Versicherungsverträge und Schadensmeldungen der letzten Jahre
Praxisempfehlung: Vor der Herausgabe vertraulicher Daten schließen beide Seiten eine Vertraulichkeitsvereinbarung. Personaldaten werden zunächst ohne Namen übergeben.
Liegen Exposé oder Datenraum vor, klären wir Anlass und Unterlagen und senden Ihnen bei Eignung ein schriftliches Angebot.
Prüfung anfragen
Übergang und erste Wochen
- Geschäftsführung: Bei einer GmbH bestellen die Gesellschafter die Geschäftsführer (§ 46 Nr. 5 GmbHG). Die Änderung ist zum Handelsregister anzumelden (§ 39 Abs. 1 GmbHG), in öffentlich beglaubigter Form über den Notar (§ 12 Abs. 1 HGB).
- Handwerkskammer: Betriebsleiter anzeigen (§ 16 Abs. 2 HwO); beim Kauf der Wirtschaftsgüter vorher die eigene Eintragung beantragen.
- Mitarbeitende: Beim Kauf der Wirtschaftsgüter ist die Unterrichtung nach § 613a Abs. 5 BGB vorzubereiten, mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht. Nach guter Praxis sprechen Käufer und Verkäufer am ersten Tag gemeinsam mit Bauleitern und Meistern.
- Kunden und Lieferanten: Wichtige Auftraggeber persönlich informieren, Zustimmungen zu Vertragsübernahmen einholen, Ansprechpartner benennen.
- Banken und Versicherungen: Avale, Konten und Policen auf den neuen Inhaber umstellen oder bestätigen lassen.
Für die Zeit nach dem Kauf beschreibt die Seite Post-Merger-Integration in Bau und Handwerk einen 100-Tage-Plan.
Kostenblöcke einer Übernahme
Was eine Übernahme kostet, hängt vor allem vom Kaufpreis ab. Daneben fallen in der Regel diese Posten an:
- Kaufpreis und gegebenenfalls übernommene Verbindlichkeiten
- Notar- und Registerkosten nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG)
- Honorare für Rechtsanwalt, Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und operative Prüfung
- Finanzierungskosten und Sicherheiten
- Investitionsstau bei Fahrzeugen, Geräten, Werkstatt und Software
- Vergütung des Verkäufers für eine Übergangszeit, wenn sie vereinbart wird
Beträge nennen wir hier nicht, weil sie vom Einzelfall abhängen. Welche Werttreiber den Kaufpreis bestimmen, erklärt der Ratgeber Firmenwert eines Bauunternehmens berechnen.
Handwerkskammer und Nachfolgebörsen
Die Handwerkskammer führt die Handwerksrolle ihres Bezirks (§ 6 Abs. 1 HwO) und berät Betriebe auch zu Übergabe und Übernahme. Die Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main beschreibt ihre Betriebsberatung als kostenfrei. Sie reicht nach eigener Angabe von der Nachfolgersuche über die Kaufpreisermittlung bis zu rechtlichen und strategischen Fragen.
Die Unternehmensbörse nexxt-change ist ein Angebot des Bundeswirtschaftsministeriums und der KfW. Partner sind unter anderem ZDH, DIHK, Volksbanken und Sparkassen. Neben Verkaufsangeboten nimmt die Börse auch Kaufgesuche auf. Inserate sind nach Angabe der Börse kostenlos und anonym, Regionalpartner aus Industrie, Handwerk und Bankenwesen unterstützen dabei.
Betriebe vermitteln wir nicht. Wir prüfen den Betrieb, den Sie gefunden haben, und arbeiten dabei nur für Sie als Käufer.
Typische Fehler
| Fehler | Folge | Gegenmaßnahme |
|---|---|---|
| Betriebsleitung nicht geklärt | Eintragung in Gefahr, im Extremfall Untersagung nach § 16 Abs. 3 HwO | Vor Vertragsschluss mit der Handwerkskammer klären |
| Nur Jahresabschlüsse geprüft | Verlustprojekte und Nachtragsrisiken bleiben unsichtbar | Projektliste mit Deckungsbeitrag und Nachkalkulation anfordern |
| Schlüsselpersonen nicht gesprochen | Bauleiter oder Meister geht nach der Übernahme | Gespräche vor Vertragsschluss, Bindung mit dem Rechtsanwalt regeln |
| Avale übersehen | Bank verlangt neue Sicherheiten, Avalrahmen fehlt für neue Aufträge | Avalübersicht prüfen und früh mit der Bank sprechen |
| Kundenabhängigkeit unterschätzt | Hauptkunde bleibt beim Verkäufer oder vergibt neu | Umsatz je Kunde prüfen, Kundenübergabe planen |
| Eintragungen beim Netzbetreiber vergessen | TGA-Betrieb darf bestimmte Arbeiten nicht ausführen | Installateurverzeichnis vor der Übergabe klären |
Rechtliche und steuerliche Fragen
Diese Checkliste ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Kaufvertrag, Garantien, Arbeitsrecht und Gesellschaftsrecht gehören zu Ihrem Rechtsanwalt, Steuern zu Ihrer Steuerberatung, Beurkundung und Registeranmeldung zum Notar. Eine Unternehmensbewertung nach IDW S 1 erstellt eine Wirtschaftsprüfung. Wir liefern die operative Seite der Prüfung. In einer Transaktion arbeiten wir nur für eine Seite und beraten nie Käufer und Verkäufer desselben Unternehmens.
Häufige Fragen
Prüfpunkte auf drei Ebenen: Übernahmeform, Zulassung und operativer Zustand. Klären Sie, ob Sie Anteile oder Wirtschaftsgüter kaufen, wer nach der Handwerksordnung Betriebsleiter wird und wie Auftragsbestand, Margen, Gewährleistung und Schlüsselpersonen aussehen. Kaufvertrag, Garantien und Steuern gehören zu Rechtsanwalt, Notar und Steuerberatung.
Nicht zwingend selbst. Bei zulassungspflichtigen Handwerken wird der Inhaber eingetragen, wenn der Betriebsleiter die Voraussetzungen erfüllt (§ 7 Abs. 1 HwO). Das kann auch ein angestellter Meister sein. Gleichgestellt sind unter anderem bestimmte Ingenieur- und Technikerabschlüsse, die Ausübungsberechtigung nach § 7b HwO und die Ausnahmebewilligung nach § 8 HwO. Den Einzelfall prüft die Handwerkskammer.
Beim Share Deal kaufen Sie die Anteile der Gesellschaft. Verträge, Arbeitsverhältnisse und Altverbindlichkeiten bleiben in der Gesellschaft. Beim Asset Deal kaufen Sie die einzelnen Wirtschaftsgüter. Verträge mit Auftraggebern gehen dann in der Regel nur mit deren Zustimmung über, die Arbeitsverhältnisse nach § 613a BGB. Die Form wählen Sie mit Rechtsanwalt und Steuerberatung.
Geht der Betrieb durch Rechtsgeschäft auf einen neuen Inhaber über, tritt dieser in die bestehenden Arbeitsverhältnisse ein (§ 613a Abs. 1 BGB). Die Beschäftigten sind vorher in Textform zu unterrichten und können innerhalb eines Monats nach Zugang der Unterrichtung schriftlich widersprechen. Beim Anteilskauf bleibt die Gesellschaft Arbeitgeber. Einzelheiten klärt ein Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Das hängt von der Form ab. Wer ein erworbenes Handelsgeschäft unter der bisherigen Firma fortführt, haftet für die im Betrieb begründeten Verbindlichkeiten des früheren Inhabers (§ 25 Abs. 1 HGB). Für betriebliche Steuern haftet der Erwerber eines Unternehmens im Ganzen nach § 75 AO, begrenzt auf das übernommene Vermögen. Prüfen lassen Sie das beim Rechtsanwalt und bei der Steuerberatung.
Mindestens Jahresabschlüsse der letzten drei Jahre, eine aktuelle BWA sowie Auftragsbestand und Projektliste mit Deckungsbeiträgen. Hinzu kommen Nachtrags-, Gewährleistungs- und Avalliste, eine anonymisierte Personalliste, das Anlagenverzeichnis sowie Miet-, Leasing- und Rahmenverträge. Dazu kommen die Eintragung in die Handwerksrolle und bei TGA-Betrieben die Eintragung im Installateurverzeichnis.
Den größten Posten bildet der Kaufpreis. Hinzu kommen Notar- und Registerkosten nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz, Honorare für Rechtsanwalt, Steuerberatung und Prüfung, Finanzierungskosten und gegebenenfalls Investitionen in Fahrzeuge, Geräte oder Software. Eine belastbare Gesamtsumme lässt sich erst nach der Prüfung des konkreten Betriebs nennen.
Über Handwerkskammern, Innungen, Banken, Steuerberatungen und Unternehmensbörsen. Die Börse nexxt-change von Bundeswirtschaftsministerium und KfW nimmt neben Verkaufsangeboten auch Kaufgesuche auf. Daneben lohnt die direkte Ansprache über Kontakte im Gewerk. Betriebe vermitteln wir nicht, wir prüfen den Betrieb, den Sie gefunden haben.
In der Regel in fünf Schritten: Zielprofil und Finanzierungsrahmen, erste Gespräche mit Vertraulichkeitsvereinbarung, Prüfung von Zahlen, Projekten, Recht und Steuern, Kaufvertrag und schließlich der Übergang mit Kunden, Mitarbeitenden und Handwerkskammer. Der Anteilskauf einer GmbH braucht einen notariellen Vertrag (§ 15 Abs. 3 GmbHG). Die Dauer hängt von Betrieb, Datenlage und Finanzierung ab.
Betriebsübernahme operativ prüfen lassen
Schildern Sie Zielbetrieb, Gewerk und Stand der Gespräche. Wir klären Anlass und Unterlagen und senden Ihnen bei Eignung ein schriftliches Angebot.