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Start/WEG und Hausverwaltung

Technische Beratung für Hausverwaltungen und Eigentümergemeinschaften: Substanz statt Streit

Wenn in der WEG eine größere Sanierung ansteht, Sonderumlagen Streit verursachen oder der Beirat technische Substanz hinter den Aussagen des Verwalters einfordert: Wir liefern die fachliche Grundlage, mit der rationale Beschlüsse gefasst werden können. Bauingenieurmäßige Tiefe, neutral, verständlich für Eigentümer.

Erstgespräch vereinbaren

Hausverwalter

Externe technische Substanz für Beschlussvorlagen, Eigentümerversammlung und Sonderumlagen-Begründung.

Beiräte

Unabhängige zweite Meinung zu Vorschlägen des Verwalters und zu Handwerkerangeboten bei größeren Maßnahmen.

WEG-Gemeinschaften

Sachverständige Begleitung bei größeren Sanierungen, Substanzbewertung und mehrjähriger Capex-Planung.

Einzelne Eigentümer

Technische Einschätzung bei strittigen Themen vor Eigentümerversammlung oder Anfechtungsklage.

Vier Leistungen für WEG-Themen

Technische Stellungnahme

Kurze, neutrale Einschätzung zu einem konkreten Bauthema. Basis für Beschlussvorlagen oder Diskussion in der Eigentümerversammlung.

  • Ortstermin mit Begehung
  • 3 bis 5 Seiten Bericht
  • Ampelbewertung
  • Verständliche Sprache für Eigentümer

Sanierungsbeschluss-Prüfung

Bei größeren Sanierungsbeschlüssen (Dach, Fassade, Heizung, Aufzug) prüfen wir Angebote, Notwendigkeit und Höhe der Sonderumlage.

  • Plausibilität der Maßnahme
  • Angebotsprüfung gegen Marktpreis
  • Alternativen-Analyse
  • Empfehlung zur Beschlussfassung

Capex-Planung WEG

Mehrjährige Instandhaltungs- und Modernisierungsplanung mit Kostenschätzung und Empfehlung zur Rücklagenbildung.

  • Bestandsaufnahme Substanz
  • 5- bis 10-Jahres-Plan
  • Kostenschätzung nach DIN 276
  • Priorisierung nach Substanzwirkung

Beirats-Beratung Bauthemen

Laufende technische Beratung des Verwaltungsbeirats bei Themen, die über die übliche Verwaltungstätigkeit hinausgehen.

  • Vorbereitung Eigentümerversammlung
  • Bewertung von Handwerkerangeboten
  • Begleitung bei laufenden Sanierungen
  • Diskussion strittiger Themen

So läuft die Zusammenarbeit

1

Erstgespräch

15 bis 30 Minuten am Telefon. Wir klären, welches Anliegen vorliegt, wer beauftragt und welche Unterlagen vorhanden sind. Ergebnis: Aufwandseinschätzung und Festhonorar.

2

Auftrag und Ortstermin

Schriftlicher Auftrag durch WEG (vertreten durch Verwalter) oder Beirat. Begehung mit Bauingenieur, Aufnahme der relevanten Substanz, ggf. Gespräch mit ausführenden Handwerkern oder Sachverständigen.

3

Stellungnahme oder Gutachten

Schriftlicher Bericht in verständlicher Sprache, mit Ampelbewertung, Empfehlung und Begründung. Format auf Eigentümerversammlung oder Beschlussvorlage abgestimmt.

4

Optional: Vorstellung in der Versammlung

Auf Wunsch sind wir bei der Eigentümerversammlung anwesend und erläutern die Einschätzung. Bei strittigen Themen ist die Teilnahme oft hilfreich für die Beschlussfindung.

Typische Anlässe aus der Praxis

Dachsanierung mit Sonderumlage

Der Verwalter schlägt eine Dachsanierung für 180.000 EUR vor. Eigentümer fragen: Ist das wirklich nötig? Sind die Angebote marktüblich? Gibt es Alternativen: Wir prüfen die Substanz, bewerten Notwendigkeit und Angebotshöhe, geben eine Empfehlung.

Heizungstausch nach GEG

Die alte Gas-Heizung soll ersetzt werden. Welche Technologie passt zum Gebäude? Welche Förderung greift? Wie hoch ist die Sonderumlage je Eigentümer: Wir liefern die technisch-wirtschaftliche Einordnung als Beschluss-Grundlage.

Feuchteschaden im Keller

Ein Eigentümer reklamiert Feuchteflecken, der Verwalter sieht keinen Handlungsbedarf. Wir machen die unabhängige Begutachtung, schätzen Ursache und Sanierungskosten, klären Zuständigkeit Sonder- oder Gemeinschaftseigentum.

Capex-Planung über 10 Jahre

Der Beirat will weg vom Reagieren, hin zur Planung. Wir erfassen die Substanz, schätzen Lebensdauer und Erneuerungszeitpunkte aller relevanten Bauteile, leiten einen Mehrjahresplan und eine Empfehlung zur Rücklagenbildung ab.

Strittige Eigentümerversammlung

Vor einer Versammlung mit absehbarem Streit über eine größere Maßnahme: Wir liefern eine neutrale Einordnung im Vorfeld, ggf. mit Anwesenheit am Versammlungstag. Das verkürzt Diskussionen und schafft Beschlussfähigkeit.

Häufige Fragen

Typische Anlässe: anstehender Sanierungsbeschluss mit größerer Sonderumlage, technisch strittige Fragen zwischen Eigentümern, Substanzbewertung vor Beschlussfassung, mittelfristige Instandhaltungsplanung, Streit über Mängel an Gemeinschaftseigentum, Nachprüfung von Handwerkerangeboten, Vorbereitung der Eigentümerversammlung bei kontroversen Bauthemen.

Eine kurze technische Stellungnahme (eine Begehung, drei bis fünf Seiten Bericht) liegt typischerweise zwischen 600 und 1.400 EUR brutto. Umfangreichere Gutachten mit detaillierter Substanzanalyse oder Capex-Planung bewegen sich zwischen 1.500 und 4.000 EUR. Festhonorar nach Erstgespräch.

Üblich ist die Beauftragung durch die WEG nach Beschluss, vertreten durch den Verwalter oder den Beirat. Bei strittigen Themen kann auch ein einzelner Eigentümer eine Stellungnahme einholen. Wir machen das transparent gegenüber allen Beteiligten und stellen klar, wer Auftraggeber ist.

Ja. Auf Wunsch der WEG oder des Verwalters sind wir bei der Eigentümerversammlung anwesend und erläutern die technische Einschätzung. Bei strittigen Themen ist die Teilnahme oft hilfreich, weil sich Rückfragen direkt klären lassen und Beschlüsse auf einer belastbaren Grundlage gefasst werden.

Ja. Wir erstellen mehrjährige Instandhaltungs- und Modernisierungsplanungen für Wohnanlagen mit Kostenschätzung nach DIN 276, Priorisierung der Maßnahmen und Empfehlungen zur Rücklagenbildung. Diese Planungen sind die Basis für rationale Sonderumlagen-Entscheidungen statt Bauchgefühl.

Wir liefern technische Stellungnahmen und Capex-Planungen für laufende Verwaltungsfragen. Bei gerichtlich verwertbaren Gutachten in Streitverfahren empfehlen wir auf Wunsch öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige aus unserem Netzwerk. Die Grenzen unseres Mandats kommunizieren wir vorab klar.

Regulärer Einsatzraum: Rhein-Main, Rhein-Neckar, Bergstraße, Hessen, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz. Bundesweit auf Anfrage, dann mit Reiseaufwand. Bei einer einzelnen Wohnanlage außerhalb der Region rechnet sich das selten, bei Portfolios mit mehreren Objekten in einer anderen Region gerne.

Hinweis: Schneider Theißing GmbH erbringt technische Ingenieur- und Sachverständigenleistungen. Rechtliche Würdigung im WEG-Recht erfolgt durch Ihre Rechtsberatung. Steuerliche Einordnung von Sonderumlagen und Modernisierungen durch Ihre Steuerberatung.

Technische Substanz für Ihre WEG

Prüfumfang, Unterlagenlage und nächster Schritt werden vor Mandatsbeginn sauber abgegrenzt. Persönlich auf Geschäftsführungsebene.

Erstgespräch vereinbaren Bauingenieur · Neutral · Verständlich

Weitere Bereiche von Schneider Theißing

Unsere Zielgruppen im Überblick.

Immobilie verkaufenVerkauf mit technischer Substanz, fünf Verkaufswege.Private BauherrenBaubegleitung, Bauabnahme und Hauskauf-Check.InvestorenBestandshalter, Family Offices, private Investoren.Für BankenProjektcontrolling bei Bauträgerfinanzierungen.MittelstandsberatungBeratung für Bau- und Handwerksunternehmen.