Technische Beratung für Hausverwaltungen und Eigentümergemeinschaften: Substanz statt Streit
Wenn in der WEG eine größere Sanierung ansteht, Sonderumlagen Streit verursachen oder der Beirat technische Substanz hinter den Aussagen des Verwalters einfordert: Wir liefern die fachliche Grundlage, mit der rationale Beschlüsse gefasst werden können. Bauingenieurmäßige Tiefe, neutral, verständlich für Eigentümer.
Erstgespräch vereinbarenVier Leistungen für WEG-Themen
Technische Stellungnahme
Kurze, neutrale Einschätzung zu einem konkreten Bauthema. Basis für Beschlussvorlagen oder Diskussion in der Eigentümerversammlung.
- Ortstermin mit Begehung
- 3 bis 5 Seiten Bericht
- Ampelbewertung
- Verständliche Sprache für Eigentümer
Sanierungsbeschluss-Prüfung
Bei größeren Sanierungsbeschlüssen (Dach, Fassade, Heizung, Aufzug) prüfen wir Angebote, Notwendigkeit und Höhe der Sonderumlage.
- Plausibilität der Maßnahme
- Angebotsprüfung gegen Marktpreis
- Alternativen-Analyse
- Empfehlung zur Beschlussfassung
Capex-Planung WEG
Mehrjährige Instandhaltungs- und Modernisierungsplanung mit Kostenschätzung und Empfehlung zur Rücklagenbildung.
- Bestandsaufnahme Substanz
- 5- bis 10-Jahres-Plan
- Kostenschätzung nach DIN 276
- Priorisierung nach Substanzwirkung
Beirats-Beratung Bauthemen
Laufende technische Beratung des Verwaltungsbeirats bei Themen, die über die übliche Verwaltungstätigkeit hinausgehen.
- Vorbereitung Eigentümerversammlung
- Bewertung von Handwerkerangeboten
- Begleitung bei laufenden Sanierungen
- Diskussion strittiger Themen
So läuft die Zusammenarbeit
Erstgespräch
15 bis 30 Minuten am Telefon. Wir klären, welches Anliegen vorliegt, wer beauftragt und welche Unterlagen vorhanden sind. Ergebnis: Aufwandseinschätzung und Festhonorar.
Auftrag und Ortstermin
Schriftlicher Auftrag durch WEG (vertreten durch Verwalter) oder Beirat. Begehung mit Bauingenieur, Aufnahme der relevanten Substanz, ggf. Gespräch mit ausführenden Handwerkern oder Sachverständigen.
Stellungnahme oder Gutachten
Schriftlicher Bericht in verständlicher Sprache, mit Ampelbewertung, Empfehlung und Begründung. Format auf Eigentümerversammlung oder Beschlussvorlage abgestimmt.
Optional: Vorstellung in der Versammlung
Auf Wunsch sind wir bei der Eigentümerversammlung anwesend und erläutern die Einschätzung. Bei strittigen Themen ist die Teilnahme oft hilfreich für die Beschlussfindung.
Typische Anlässe aus der Praxis
Dachsanierung mit Sonderumlage
Der Verwalter schlägt eine Dachsanierung für 180.000 EUR vor. Eigentümer fragen: Ist das wirklich nötig? Sind die Angebote marktüblich? Gibt es Alternativen: Wir prüfen die Substanz, bewerten Notwendigkeit und Angebotshöhe, geben eine Empfehlung.
Heizungstausch nach GEG
Die alte Gas-Heizung soll ersetzt werden. Welche Technologie passt zum Gebäude? Welche Förderung greift? Wie hoch ist die Sonderumlage je Eigentümer: Wir liefern die technisch-wirtschaftliche Einordnung als Beschluss-Grundlage.
Feuchteschaden im Keller
Ein Eigentümer reklamiert Feuchteflecken, der Verwalter sieht keinen Handlungsbedarf. Wir machen die unabhängige Begutachtung, schätzen Ursache und Sanierungskosten, klären Zuständigkeit Sonder- oder Gemeinschaftseigentum.
Capex-Planung über 10 Jahre
Der Beirat will weg vom Reagieren, hin zur Planung. Wir erfassen die Substanz, schätzen Lebensdauer und Erneuerungszeitpunkte aller relevanten Bauteile, leiten einen Mehrjahresplan und eine Empfehlung zur Rücklagenbildung ab.
Strittige Eigentümerversammlung
Vor einer Versammlung mit absehbarem Streit über eine größere Maßnahme: Wir liefern eine neutrale Einordnung im Vorfeld, ggf. mit Anwesenheit am Versammlungstag. Das verkürzt Diskussionen und schafft Beschlussfähigkeit.
Häufige Fragen
Typische Anlässe: anstehender Sanierungsbeschluss mit größerer Sonderumlage, technisch strittige Fragen zwischen Eigentümern, Substanzbewertung vor Beschlussfassung, mittelfristige Instandhaltungsplanung, Streit über Mängel an Gemeinschaftseigentum, Nachprüfung von Handwerkerangeboten, Vorbereitung der Eigentümerversammlung bei kontroversen Bauthemen.
Eine kurze technische Stellungnahme (eine Begehung, drei bis fünf Seiten Bericht) liegt typischerweise zwischen 600 und 1.400 EUR brutto. Umfangreichere Gutachten mit detaillierter Substanzanalyse oder Capex-Planung bewegen sich zwischen 1.500 und 4.000 EUR. Festhonorar nach Erstgespräch.
Üblich ist die Beauftragung durch die WEG nach Beschluss, vertreten durch den Verwalter oder den Beirat. Bei strittigen Themen kann auch ein einzelner Eigentümer eine Stellungnahme einholen. Wir machen das transparent gegenüber allen Beteiligten und stellen klar, wer Auftraggeber ist.
Ja. Auf Wunsch der WEG oder des Verwalters sind wir bei der Eigentümerversammlung anwesend und erläutern die technische Einschätzung. Bei strittigen Themen ist die Teilnahme oft hilfreich, weil sich Rückfragen direkt klären lassen und Beschlüsse auf einer belastbaren Grundlage gefasst werden.
Ja. Wir erstellen mehrjährige Instandhaltungs- und Modernisierungsplanungen für Wohnanlagen mit Kostenschätzung nach DIN 276, Priorisierung der Maßnahmen und Empfehlungen zur Rücklagenbildung. Diese Planungen sind die Basis für rationale Sonderumlagen-Entscheidungen statt Bauchgefühl.
Wir liefern technische Stellungnahmen und Capex-Planungen für laufende Verwaltungsfragen. Bei gerichtlich verwertbaren Gutachten in Streitverfahren empfehlen wir auf Wunsch öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige aus unserem Netzwerk. Die Grenzen unseres Mandats kommunizieren wir vorab klar.
Regulärer Einsatzraum: Rhein-Main, Rhein-Neckar, Bergstraße, Hessen, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz. Bundesweit auf Anfrage, dann mit Reiseaufwand. Bei einer einzelnen Wohnanlage außerhalb der Region rechnet sich das selten, bei Portfolios mit mehreren Objekten in einer anderen Region gerne.
Hinweis: Schneider Theißing GmbH erbringt technische Ingenieur- und Sachverständigenleistungen. Rechtliche Würdigung im WEG-Recht erfolgt durch Ihre Rechtsberatung. Steuerliche Einordnung von Sonderumlagen und Modernisierungen durch Ihre Steuerberatung.