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Hallenbad sanieren: Schadensbilder, Prüfreihenfolge und die Entscheidung zwischen Sanierung und Neubau

4. November 2026 13 Min. Lesezeit Fachlich geprüft: 4. November 2026
Zusammenfassung

Ein Hallenbad zu sanieren beginnt mit der Frage, welche Schäden die Sicherheit berühren. Typisch sind Korrosion an Bewehrung und nichtrostendem Stahl, undichte Becken, gelöste Fliesen und Rinnen, Feuchte in der Gebäudehülle und verbrauchte Technik. Die Prüfung geht von sicherheitsrelevanten Bauteilen über Tragwerk und Becken zur Technik. Ob Sanierung oder Neubau wirtschaftlicher ist, zeigt ein Vergleich der Jahreskosten über die Nutzungsdauer. In Hessen verlangt ihn § 12 GemHVO für Investitionen von erheblicher Bedeutung.

Viele kommunale Sportstätten und Bäder sind nach Angaben von KfW Research in den 1960er und 1970er Jahren entstanden. Jetzt stehen Kommunen vor der Wahl, zu sanieren, in Stufen zu sanieren oder neu zu bauen. Dieser Ratgeber zeigt die typischen Schadensbilder, die Pflichten des Betreibers, eine Prüfreihenfolge und Kriterien für die Entscheidung. Er richtet sich an Bauämter, Bäderbetriebe und Gremien. Wie wir Kommunen bei Bäderprojekten begleiten, beschreibt Projektsteuerung und Bauüberwachung im Bäderbau.

Für wen wir arbeiten: In einem Projekt arbeiten wir immer nur für eine Partei, für den Bauherrn oder für den Generalunternehmer beziehungsweise Generalübernehmer. Für Kommunen und Bäderbetriebe bewerten wir den Zustand, bereiten Entscheidungen vor, steuern das Projekt und überwachen die Ausführung. Badewassertechnik, Lüftung und Tragwerk planen die jeweiligen Fachplaner.

Ausgangslage: Investitionsrückstand und drohende Schließungen

Im KfW-Kommunalpanel 2026 beziffern die Kommunen ihren wahrgenommenen Investitionsrückstand auf 231,2 Mrd. Euro. Auf Sportstätten und Bäder entfallen rund 21,6 Mrd. Euro oder 9,3 Prozent, nach rund 15,6 Mrd. Euro im Vorjahr. Die Zahlen beruhen auf einer Befragung der Kämmereien, nicht auf einer Bestandsaufnahme der Gebäude.

Genauer zeigt die Lage eine Sonderbefragung des Deutschen Instituts für Urbanistik für KfW Research aus dem Herbst 2024. Für ihre Hallenbäder sehen 91 Prozent der Kommunen einen mindestens nennenswerten Rückstand im energetischen Zustand, 90 Prozent bei den technischen Anlagen. Bei der Gebäudehülle sind es 76 Prozent, bei den sanitären Anlagen 72 Prozent. Ohne baldige Sanierung erwarten die Kommunen, im Mittel 14 Prozent ihrer Hallenbäder in drei Jahren schließen zu müssen.

Ältere Schätzungen arbeiten mit anderen Methoden. Die Bäderallianz Deutschland nennt in einem Positionspapier von 2023 für die rund 9.400 Bäder einen Sanierungsstau von etwa 4,5 Mrd. Euro. Die Zahl stammt von 2016, umfasst nur den Erhalt des Bestands und ist mit dem KfW-Wert nicht vergleichbar.

Typische Schadensbilder in Hallenbädern

Nach Nürnberger (2020) ist die Atmosphäre einer Schwimmhalle für Metalle besonders korrosiv. Die Luft ist warm und feucht, Salzaerosole lagern sich ab, und die Desinfektion mit Chlor erzeugt saure, oxidierende Oberflächenfilme. In Ablagerungen auf Metallbauteilen wurden in Leitungswasserbädern bis zu 5 Massenprozent Chlor gemessen. In einem Mineralbad waren es 18 Prozent, in einem Solebad 40 Prozent.

Bewehrungskorrosion und Betonschäden

Chloride aus Beckenwasser, Spritzwasser und Aerosolen dringen in den Beton ein. Erreichen sie die Bewehrung, kann der Stahl rosten, auch wenn der Beton noch alkalisch ist. Sichtbar werden Rostfahnen und Abplatzungen; wie weit die Korrosion reicht, zeigen erst Untersuchungen von Betondeckung, Chloridgehalt und Karbonatisierungstiefe. Das ist die Tiefe, bis zu der der Beton seinen alkalischen Schutz der Bewehrung verloren hat.

Die Umgebung beschreibt der Tragwerksplaner mit Expositionsklassen. DIN 1045-2:2023-08 nennt für die Klasse XD2, chloridhaltig, nass und selten trocken, Solebäder als Beispiel. Die Instandsetzung plant nach der Technischen Regel Instandhaltung von Betonbauwerken des DIBt (Stand Mai 2020) ein sachkundiger Planer.

Nichtrostender Stahl: Lochfraß und Spannungsrisskorrosion

Lochfraß ist eine örtliche Korrosion in Form kleiner, tiefer Löcher. Spannungsrisskorrosion ist eine Rissbildung im Stahl, wenn Zugspannung und korrosiver Angriff zusammenwirken. Nach Nürnberger (2020) kann sie zum Versagen tragender Bauteile führen und von Lochfraß ausgehen, etwa an Stahl der Sorte 1.4301. Betroffen sind Bauteile, die nicht dauernd vom Wasser umspült und selten gereinigt werden. Genannt werden tragende Bauteile im Deckenbereich, Geländer, Sprungbretter, Beckenränder und Beschläge.

Die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Z-30.3-6 des DIBt (Bescheid vom 20. April 2022, gültig bis 1. Mai 2027) erlaubt in Schwimmhallen nur die Stahlsorten nach DIN EN 1993-1-4, Tabelle A.4. Das gilt auch für unzugängliche Bereiche, in die Aerosole etwa über die Lüftung gelangen. Ohne regelmäßige Reinigung sind nur 1.4565, 1.4529 und 1.4547 zulässig, so Merkblatt 831 der Informationsstelle Edelstahl Rostfrei und Nürnberger. Sie gehören zur höchsten Korrosionsbeständigkeitsklasse CRC V. Verzinkter Stahl ist nach Nürnberger in Leitungswasserbädern sicherheitstechnisch vergleichsweise unproblematisch und eignet sich vor allem für nicht sichtbare Abhängungen. Salzsäurehaltige Reiniger dürfen nach Merkblatt 831 auf Edelstahl nicht eingesetzt werden.

Undichte Becken

Ein Wasserverlust zeigt sich am Nachspeisebedarf, an Feuchte in Untergeschoss und Technikgängen oder an Ausblühungen, also Salzablagerungen an der Betonoberfläche. Die Ursache kann in der Abdichtung, in Rissen, an Anschlüssen von Einbauteilen, an Fugen oder in den Leitungen liegen. Wir grenzen sie ein, bevor über die Sanierung entschieden wird. Für die neue Abdichtung gilt DIN 18535, Ausgabe 2017-07; nach Der dichte Bau (2025) richtet sich die Bauart nach Wassereinwirkungs-, Riss- und Standortklasse.

Fliesen, Fugen und Überlaufrinnen

Hohlliegende Fliesen, ausgewaschene Fugen und gerissene Rinnensteine entstehen durch Bewegungen, Temperaturwechsel, Reinigungschemie und Verlegefehler. Über die Überlaufrinne am Beckenrand läuft das Wasser zur Aufbereitung ab. Liegt unter dem Belag eine Abdichtung im Verbund, betrifft jede Erneuerung des Belags auch die Abdichtung. Flüssige Abdichtungen im Verbund mit Fliesen verlangen nach derselben Quelle einen Betonuntergrund, der älter als sechs Monate ist.

Feuchteschäden in Dach und Außenwand

Die Lüftung muss die verdunstete Feuchte abführen. Nach VDI 2089 liegt die Schwülegrenze für unbekleidete Personen bei 14,3 g Wasser je kg trockener Luft (zitiert nach Nürnberger 2020). Gelangt feuchte Hallenluft durch eine undichte Dampfsperre in die Dämmung, kühlt sie dort ab und gibt Tauwasser ab. Die Dampfsperre ist die Schicht mit hohem Widerstand gegen Wasserdampfdiffusion auf der warmen Bauteilseite.

Lüftung, Badewassertechnik und weitere Technik

Lüftung, Badewassertechnik, Heizung und Trinkwasser bewerten die Fachplaner, die Badewassertechnik nach der Normenreihe DIN 19643. Wird das Zentralgerät einer Lüftungsanlage ab 4.000 m³/h Zuluft erneuert, verlangt § 68 des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG, früher GEG) Wärmerückgewinnung mindestens der Klasse H3. Bei Umluftbetrieb empfiehlt das Umweltbundesamt einen ausreichenden Außenluftmassenstrom, um Chloramine und Trihalogenmethane in der Hallenluft zu begrenzen.

Prüf- und Kontrollpflichten des Betreibers

Die Tabelle trennt Gesetz, Verordnung, bauaufsichtliche Regel und Norm von Empfehlungen ohne Rechtsbindung.

GrundlageInhaltEinordnung
§ 37 Abs. 2 und 3 IfSG, UBA-Empfehlung 2026Eine Schädigung der Gesundheit durch Beckenwasser darf nicht zu besorgen sein; Überwachung durch das Gesundheitsamt; Eigenkontrollen nach der UBA-EmpfehlungGesetz; die Empfehlung des Umweltbundesamts konkretisiert die Umsetzung
§§ 11 und 31 TrinkwVAnzeige spätestens vier Wochen vor Wiederinbetriebnahme und wesentlichen baulichen Änderungen der Trinkwasserinstallation; LegionellenuntersuchungVerordnung
Z-30.3-6, Abschnitt 5.2Zugängliche Edelstahlbauteile in geeigneten Abständen kontrollieren und erforderlichenfalls metallisch blank reinigen; Kontrollen und Reinigungen dokumentierenBestimmung der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung
DIN 18535-1:2017-07Inspektion und Wartung der Beckenabdichtung durch den Nutzungsverantwortlichen; Instandhaltungsplan des Planers bei Standortklasse S2-B (nach Der dichte Bau)Norm, anerkannte Regel der Technik
Hinweise der Bauministerkonferenz, Fassung September 2006Überprüfung der Standsicherheit durch den Eigentümer; Hallenbäder sind als Beispiel der Kategorie 2 genannt; Bauwerksbuch mit den wichtigsten DatenEmpfehlung; in Hessen mit Erlass vom 19.12.2006 bekannt gegeben
VDI 6200:2010-02Begehung, Inspektion und eingehende Überprüfung der Standsicherheit mit Intervallen nach Schadensfolge- und RobustheitsklasseTechnische Regel des VDI, keine Rechtsvorschrift

Daraus folgt eine praktische Arbeitsregel, wie wir sie Betreibern empfehlen: Prüfberichte, Wartungsnachweise, Werkstoffangaben und Reinigungsprotokolle gehören in ein Bauwerksbuch. Jede Sanierung schreibt es fort.

Prüfreihenfolge bei der Bestandsaufnahme

So gehen wir bei der Bestandsaufnahme vor. Die Reihenfolge folgt dem Risiko: Zuerst kommt, was Badegäste gefährden kann, dann was die Substanz bestimmt, zuletzt die Technik.

  1. Unterlagen: Pläne, Statik, Werkstoffangaben, frühere Sanierungen, Prüfberichte, Nachspeise- und Energieverbrauch.
  2. Sicherheitsrelevante Bauteile: Abhängungen von Decken, Leuchten und Lüftungskanälen, Geländer und Sprunganlagen; Werkstoff feststellen. Über Sperrungen entscheidet der Betreiber.
  3. Tragwerk und Beton: Schadenskartierung, Betondeckung, Karbonatisierung, Chloridprofil. Die Standsicherheit bewertet der Tragwerksplaner.
  4. Becken, Rinnen und Umgänge: Wasserverlust eingrenzen, Abdichtung und Anschlüsse, Fliesen und Rinnen prüfen.
  5. Gebäudehülle: Dach, Fassade und Fenster auf Feuchte, Tauwasser und Lage der Dampfsperre.
  6. Technik: Lüftung, Badewassertechnik, Heizung, Trinkwasser und Elektro durch die Fachplaner.
  7. Schadstoffe: Untersuchung vor Bauteilöffnungen und Rückbau durch ein Fachlabor.
  8. Nutzung, Barrierefreiheit und Brandschutz: Abgleich mit Bedarf und Anforderungen, für Barrierefreiheit nach DIN 18040-1:2010-10.
  9. Energie: Verbrauch, Hülle und Wärmerückgewinnung; Anforderungen nach §§ 36 und 68 GModG für die geplanten Änderungen.

Ergebnis ist ein Zustandsbericht mit Sofortmaßnahmen, Untersuchungsprogramm und Maßnahmenkatalog. Er ist Grundlage für Kostenrahmen und Variantenvergleich. Allgemeine Hinweise zum Vorgehen im kommunalen Bestand gibt der Ratgeber Sanierung im Bestand für öffentliche Auftraggeber.

Vom Befund zur Maßnahme: technische, rechtliche und wirtschaftliche Folgen

Jeder Befund hat Folgen auf drei Ebenen. Die Tabelle zeigt typische Fälle; sie ersetzt keine rechtliche Prüfung des Einzelfalls.

BefundTechnische FolgeRechtliche FolgeWirtschaftliche Folge
Abhängung über dem Becken aus 1.4301 oder unbekanntem WerkstoffWerkstoff bestimmen; 1.4301 ist für tragende Teile in der Hallenluft nicht zulässig, Austausch gegen eine Sorte nach Tabelle A.4Z-30.3-6; Sperrung entscheidet der BetreiberTeilsperrung mindert Einnahmen
Chloridbelasteter Beton an Beckenkopf und RinneInstandsetzung nach Plan, im Grenzfall ErsatzTR Instandhaltung: Planung durch einen sachkundigen PlanerReserve im Kostenrahmen bis zur Untersuchung
Becken verliert WasserUrsache eingrenzen, Abdichtung nach DIN 18535 erneuernAnerkannte Regel der Technik im BauvertragWartezeit bis über sechs Monate verlängert die Schließzeit
Feuchte in der DachdämmungDachaufbau erneuern, Nachweis mit Hallenklima§ 36 GModG: Höchstwerte nach Anlage 7Gerüst und Hallenschutz; danach geringerer Wärmebedarf
Lüftungszentralgerät am Ende der NutzungsdauerNeues Gerät mit Entfeuchtung und Wärmerückgewinnung§ 68 GModG: Wärmerückgewinnung mindestens Klasse H3Energiekosten über die Nutzungsdauer
Zugänge, Umkleiden oder Beckenzugang nicht barrierefreiZugänge, Sanitärräume und Beckeneinstieg umbauenDIN 18040-1 nach LandesvorschriftFlächenbedarf, der im Bestand oft fehlt
Entscheidungsgrundlage für Ihre Gremien
Wir verbinden Zustandsbefund, Kostenrahmen, Schließzeit und Förderung zu einem Variantenvergleich, den Rat oder Aufsichtsrat beschließen können.
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Sanierung oder Neubau: Kriterien für die Entscheidung

In Hessen regelt § 12 der Gemeindehaushaltsverordnung Wirtschaftlichkeitsvergleiche für Investitionen von erheblicher Bedeutung und erhebliche Instandsetzungen. Er greift, wenn mehrere Möglichkeiten in Betracht kommen. So beschreibt es die Landesregierung in der Landtagsdrucksache 19/4760; die Wertgrenze legt jede Kommune selbst fest. Die Kriterien der Tabelle sind fachliche Abwägungshilfen, keine Rechtsvorgabe.

KriteriumSpricht eher für SanierungSpricht eher für Neubau
Tragwerk und BetonSchäden örtlich begrenztChloride großflächig an der Bewehrung, Tragwerk weitgehend zu ersetzen
Becken und WasserflächeBeckengröße und Wassertiefen passen zum BedarfBedarf hat sich geändert, Becken müssten umgebaut werden
Gebäudehülle und EnergieHülle mit vertretbarem Aufwand ertüchtigbarDach und Fassade komplett neu
TechnikräumePlatz für neue Technik vorhandenNeue Technik passt nicht in die vorhandenen Räume
Betrieb während der BauzeitSchließzeit ist für Schulen und Vereine überbrückbarNeubau neben dem Bestand hält den Betrieb bis zum Umzug
RestnutzungsdauerSanierung erreicht eine Nutzungsdauer, die den Aufwand trägtAufwand nähert sich dem Neubau bei deutlich kürzerer Nutzungsdauer

Hinzu kommt der Betrieb. Nach dem KfW-Kommunalpanel 2026 mussten 60 Prozent der Kommunen mit Beteiligungen im Sportbereich zuletzt Verluste ausgleichen. Der laufende Zuschuss gehört deshalb in jede Variante. Im Bundesprogramm Sanierung kommunaler Sportstätten ist ein Ersatzneubau nur ausnahmsweise förderfähig, wenn er nachweislich wirtschaftlicher ist als die Sanierung.

Rechenbeispiel: Jahreskosten von Sanierung und Neubau

Das Beispiel arbeitet mit erkennbar fiktiven Zahlen. Es sind keine Kostenkennwerte für Hallenbäder und keine Schätzung für Ihr Vorhaben. Es zeigt die Methode: Die Investition wird mit dem Annuitätenfaktor auf gleich hohe Jahresbeträge über die Nutzungsdauer verteilt. Dazu kommen die laufenden Kosten für Energie, Wasser, Chemikalien, Personal und Instandhaltung. Zinssatz 3 Prozent, ohne Preissteigerung, Förderung und Restwert.

GrößeVariante A: SanierungVariante B: ErsatzneubauVariante A2: Sanierung, günstigere Annahmen
Investition12,0 Mio. Euro20,0 Mio. Euro12,0 Mio. Euro
Nutzungsdauer25 Jahre50 Jahre35 Jahre
Annuitätenfaktor bei 3 Prozent0,05740,03890,0465
Kapitalkosten je Jahr0,69 Mio. Euro0,78 Mio. Euro0,56 Mio. Euro
Laufende Kosten je Jahr1,10 Mio. Euro0,80 Mio. Euro0,90 Mio. Euro
Jahreskosten1,79 Mio. Euro1,58 Mio. Euro1,46 Mio. Euro

Im Grundfall ist der Neubau trotz höherer Investition um rund 0,21 Mio. Euro im Jahr günstiger. Erreicht die Sanierung aber 35 Jahre Nutzungsdauer und senkt sie die laufenden Kosten auf 0,90 Mio. Euro, kehrt sich das Ergebnis um. Im Beispiel entscheiden Restnutzungsdauer und laufende Kosten stärker als die Investition. Belastbar werden die Annahmen erst durch Zustandsbewertung und Fachplanung; Schließzeit, Erlösausfall und Förderung kommen hinzu.

Ablauf von der Bedarfsplanung bis zur Wiedereröffnung

Die Tabelle zeigt die Phasen mit einem Prüfpunkt, der vor dem nächsten Schritt erfüllt sein sollte. Die Prüfpunkte sind unsere Arbeitsweise, gestützt auf die Empfehlungen des Umweltbundesamts zu Planung, Bau und Inbetriebnahme.

PhaseInhaltPrüfpunkt vor dem nächsten Schritt
1. BedarfsplanungNutzer, Wasserflächen, Budget; KOK-Richtlinien für den Bäderbau als PlanungsempfehlungBedarf schriftlich beschlossen
2. ZustandsbewertungPrüfreihenfolge wie obenSofortmaßnahmen entschieden
3. VariantenvergleichSanierung, Stufen, ErsatzneubauGremienbeschluss zur Variante
4. Förderung und HaushaltProjektskizze, Antrag, HaushaltRegeln zum Maßnahmenbeginn geprüft
5. Vergabe der PlanungObjekt, Tragwerk, TGA, Badewasser, BauphysikSchnittstellen vollständig vergeben
6. PlanungEntwurf und Ausführung, Gesundheitsamt einbindenKostenberechnung freigegeben
7. Vergabe der BauleistungenLeistungsverzeichnisse, Lose, AngebotsprüfungWartezeiten im Terminplan
8. AusführungHaltepunkte, Bauleitung für HygieneHaltepunkte freigegeben, Mängel verfolgt
9. Inbetriebnahme und AbnahmeErstdesinfektion, Funktionsprüfung nach DGfdB R 65.04, VOB-AbnahmeAbnahme durch einen Sachkundigen, Freigabe durch das Gesundheitsamt
10. Wiedereröffnung und GewährleistungDokumentation, Reinigungspläne, MängelfristenBauwerksbuch fortgeschrieben

Nach dem Umweltbundesamt ersetzt die VOB-Abnahme nicht die Funktionsprüfung nach DGfdB R 65.04; diese soll der Bauherr direkt beauftragen. Wird das Bad ganz oder teilweise außer Betrieb genommen, sollte das dem Gesundheitsamt innerhalb von drei Tagen angezeigt werden.

Zur Vergabe von Planung und Bauleistungen siehe Vergaberecht 2026 für Kommunen in Hessen, zur Förderung Bundesprogramm Sanierung kommunaler Sportstätten. Für Freibäder mit Saisonbetrieb gilt der Ratgeber Freibad sanieren.

Typische Fehler mit Ursache und Folge

FehlerUrsacheFolge
Edelstahl nach Optik statt nach Zulassung gewähltWerkstoffvorgabe fehlt im Leistungsverzeichnis, Ersatzprodukt ohne Prüfung angenommenLochfraß und Spannungsrisskorrosion, Austausch tragender Teile
Becken ohne Ursachensuche neu gefliestWasserverlust nicht eingegrenztUndichtigkeit bleibt, der neue Belag muss wieder geöffnet werden
Wartezeiten der Abdichtung fehlen im TerminplanMindestalter des Untergrunds übersehenSchließzeit verlängert sich, Druck auf die Ausführung
Funktionsprüfung über die ausführende Firma beauftragtPrüfung nicht getrennt vom Bauvertrag vergebenKeine vom Errichter unabhängige Prüfung
Variantenvergleich nur mit BaukostenLaufende Kosten, Nutzungsdauer und Schließzeit fehlenEntscheidung mit hohen Folgekosten im Haushalt
Kontroll- und Reinigungshinweise nicht übergebenPlaner teilt die vorgesehene Reinigung nicht schriftlich mitBetreiber kennt seine Pflichten nicht, Schäden bleiben unbemerkt

Häufige Fragen

Eine allgemeine Dauer lässt sich nicht seriös nennen. Die Schließzeit hängt von Umfang, Lieferzeiten der Technik, Wartezeiten der Abdichtung und Inbetriebnahme ab. Vorher liegen Bestandsaufnahme, Variantenentscheidung, Förderung, Planung und Vergabe.

Das lässt sich nur für das einzelne Bad ermitteln, mit einem Kostenrahmen nach DIN 276, der nach der Zustandsbewertung zur Kostenschätzung fortgeschrieben wird. Bundesweite Zahlen wie der Investitionsrückstand im KfW-Kommunalpanel sagen über ein einzelnes Bad nichts aus.

Die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Z-30.3-6 des DIBt lässt in Schwimmhallen nur die Stahlsorten nach DIN EN 1993-1-4, Tabelle A.4 zu. Für Bauteile ohne regelmäßige Reinigung sind danach nur 1.4565, 1.4529 und 1.4547 zulässig, so die Informationsstelle Edelstahl Rostfrei und Nürnberger (2020).

Nach Abschnitt 5.2 der Zulassung Z-30.3-6 sind zugängliche Bauteile während der Nutzungsdauer in geeigneten Abständen zu kontrollieren und erforderlichenfalls metallisch blank zu reinigen. Ist eine regelmäßige Kontrolle und Reinigung vorgesehen, teilt der Planer das dem Nutzer schriftlich mit. Kontrollen und Reinigungen sind zu dokumentieren.

Wenn die Jahreskosten der Sanierung über die erreichbare Nutzungsdauer höher liegen als die des Neubaus. In Hessen verlangt § 12 GemHVO für Investitionen von erheblicher Bedeutung einen Wirtschaftlichkeitsvergleich, wenn mehrere Möglichkeiten in Betracht kommen.

Ja. Das Bundesprogramm Sanierung kommunaler Sportstätten erfasst auch Hallen- und Freibäder. Nach der Förderdatenbank beteiligt sich der Bund grundsätzlich mit bis zu 45 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. In Hessen können Kommunen außerdem Mittel aus dem Sondervermögen Infrastruktur als Eigenanteil einsetzen.

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