Startseite/Bau/Industriebau/Projektsteuerung Produktionshalle
Projektsteuerung · Produktionshalle · Werkserweiterung

Projektsteuerung für Produktionshallen und Werkserweiterungen

Für Industrieunternehmen und Produktionsbetriebe, die eine neue Halle bauen oder ihr Werk erweitern, während die Produktion weiterläuft. Unsere Bauingenieure steuern Termine, Kosten und Schnittstellen auf Ihrer Seite und überwachen den Generalunternehmer bis zur Inbetriebnahme.

Vorhaben besprechen +49 178 604 1571
Kurz gesagt

Wer eine Produktionshalle neu baut oder ein Werk im laufenden Betrieb erweitert, muss Bau und Produktion gemeinsam steuern: Bauabschnitte und Umschlüsse, Medien und TGA-Anbindung, Fundamente für Maschinen, Genehmigung und Inbetriebnahme. Unsere Bauingenieure übernehmen dafür die Projektsteuerung nach AHO-Heft Nr. 9 auf Bauherrenseite, überwachen den Generalunternehmer, kontrollieren Qualität und Abnahme und steuern Kosten und Termine. Für Industrieunternehmen und Produktionsbetriebe in Rhein-Main, an der Bergstraße und in Rhein-Neckar.

Ausgangslage

Bauen, während produziert wird

Eine Produktionshalle ist um einen Prozess herum gebaut. Lasten, Hallenhöhe, Kran, Medien, Lüftung und Brandschutz folgen aus dem, was später darin passiert. Bei einer Werkserweiterung kommt hinzu, dass der Bestand weiterarbeiten muss: Verkehrswege, Anlieferung, Strom, Druckluft und Wasser dürfen nur in abgestimmten Zeitfenstern unterbrochen werden.

Die Geschäftsführung eines Produktionsbetriebs kann ein solches Projekt selten nebenbei steuern, und eine eigene Bauabteilung fehlt meist. Wir übernehmen die Steuerung im Auftrag des Unternehmens: Entscheidungen vorbereiten, Planer und Generalunternehmer führen, Termine und Kosten verfolgen, Schnittstellen zwischen Bau, Anlagen und Betrieb schließen.

Unsere Bauingenieure haben Hallenbau und Industriebau begleitet und bringen die Prüflogik eines Ingenieurbüros mit, das im Projekt ausschließlich auf der Seite des Bauherrn steht.

Kontaktformular

Produktionshalle oder Werkserweiterung geplant? Schreiben Sie uns.

Die Anfrage ist unverbindlich. Wir melden uns persönlich; ein Honorar entsteht erst mit einem schriftlichen Angebot, das Sie annehmen. Ihre Daten verwenden wir nur zur Bearbeitung Ihrer Anfrage.

Leistungsumfang

Was die Projektsteuerung bei Produktionshallen umfasst

01
Bauen im laufenden Betrieb

Bauphasenplan mit Bauabschnitten, gesperrten Flächen und Verkehrswegen, abgestimmt mit Produktion, Logistik und Arbeitssicherheit. Arbeiten Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber zusammen, müssen sie sich nach § 8 Arbeitsschutzgesetz abstimmen; auf der Baustelle kommt der Koordinator nach § 3 Baustellenverordnung hinzu.

02
Medien und TGA-Anbindung

Kapazität der Bestandsnetze für Strom, Druckluft, Wasser, Abwasser, Wärme und Kälte früh klären, Umschlüsse in abgestimmten Zeitfenstern planen, Lüftung und Abluft an den Prozess anpassen.

03
Maschinenaufstellung und Fundamente

Schnittstellenliste zwischen Bau und Anlagenlieferant: Lasten, Fundamente, Toleranzen, Durchbrüche, Anschlüsse. Fundament- und Aufstellungspläne werden vor der Betonage geprüft und freigegeben.

04
Genehmigung

Genehmigungsweg mit Planern und Behörde klären, Unterlagen und Fristen in den Terminplan aufnehmen, bei genehmigungsbedürftigen Anlagen auch das immissionsschutzrechtliche Verfahren.

05
Generalunternehmer, Qualität und Abnahme

Prüfung von Ausführungsplanung, Qualität auf der Baustelle, Abschlagsrechnungen und Nachträgen des Generalunternehmers, Haltepunkte vor dem Verdecken, förmliche Abnahme mit Mängelliste.

06
Kosten- und Terminsteuerung

Kostenrahmen und Kostenfortschreibung nach DIN 276, Terminplan mit Meilensteinen der Produktion, Nachtragsregister und Berichte an Geschäftsführung, Gesellschafter und Bank.

Ablauf

Vom Bedarf bis zur Inbetriebnahme

Jede Phase hat eine Entscheidung, die später schwer zu ändern ist. Wir bereiten sie vor und halten fest, wer was bis wann liefert.

  1. Bedarf und StandortBedarfsprogramm aus dem Produktionsprozess: Flächen, Lasten, Hallenhöhe, Kran, Medien, Andienung und Reserve für spätere Erweiterungen. Bei Erweiterungen zusätzlich Bestandsaufnahme der Netze und Gebäude.
  2. GenehmigungsstrategieBauantrag oder immissionsschutzrechtliches Verfahren, Brandschutzkonzept nach Industriebaurichtlinie, Abstimmung mit Behörden. Daraus folgen Unterlagen und Zeitplan.
  3. VergabeGeneralunternehmer oder Einzelvergabe, Leistungsbeschreibung, Vertragsterminplan mit Bauabschnitten und Sperrzeiten, Abnahmekriterien wie Ebenheit der Bodenplatte.
  4. Ausführung in BauabschnittenBauüberwachung mit Haltepunkten, Umschlüsse nach Plan, monatlicher Bericht zu Kosten, Terminen und Nachträgen, Schnittstellenliste mit dem Anlagenbau.
  5. Abnahme und InbetriebnahmeVorbegehung und förmliche Abnahme der Bauleistung, Nachweise der sicherheitstechnischen Anlagen, soweit das Landesrecht Prüfungen verlangt, Abstimmung mit der Inbetriebnahme der Maschinen.
  6. Übergabe an den BetriebDokumentation, Wartungsunterlagen, Restleistungen und eine Fristenliste für die Gewährleistung.
Genehmigung

Baurecht und Immissionsschutz

Ob eine Halle nur eine Baugenehmigung braucht oder ein Verfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, hängt von der Anlage ab, die darin betrieben wird. Das bestimmt Unterlagen, Beteiligte und Zeitplan und gehört deshalb an den Anfang des Projekts.

Ob Ihre Anlage genehmigungsbedürftig ist und welches Verfahren gilt, klären Behörde, Fachplaner und Rechtsberatung. Wir sind keine Rechtsberater; wir sorgen dafür, dass die Frage früh gestellt und das Ergebnis in Terminplan und Budget umgesetzt wird.

  • Anlagen, die in der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV, Anhang 1) genannt sind, brauchen eine Genehmigung nach § 4 BImSchG.
  • Diese Genehmigung schließt andere die Anlage betreffende behördliche Entscheidungen ein, etwa die Baugenehmigung; die Ausnahmen nennt § 13 BImSchG.
  • Über den Antrag entscheidet die Behörde nach Eingang der vollständigen Unterlagen innerhalb von sieben Monaten, im vereinfachten Verfahren innerhalb von drei Monaten; eine Verlängerung um bis zu drei Monate ist möglich (§ 10 Abs. 6a BImSchG).
  • Wird eine genehmigungsbedürftige Anlage geändert und keine Genehmigung beantragt, ist die Änderung mindestens einen Monat vor Beginn anzuzeigen, wenn sie sich auf die Schutzgüter auswirken kann; die Behörde prüft innerhalb eines Monats, ob eine Genehmigung nötig ist (§ 15 BImSchG).
  • Eine wesentliche Änderung bedarf der Genehmigung (§ 16 BImSchG).
Generalunternehmer

Den Generalunternehmer überwachen

Viele Produktionshallen werden an einen Generalunternehmer vergeben. Das spart Schnittstellen auf der Baustelle, verlagert aber Planung und Qualitätskontrolle zum Unternehmer. Wir prüfen für Sie die Ausführungs-, Werk- und Montageplanung vor der Freigabe, kontrollieren die Ausführung an Haltepunkten wie Gründung, Bodenplatte, Tragwerk und Dachabdichtung, prüfen Abschlagsrechnungen gegen den Bautenstand und Nachträge dem Grunde und der Höhe nach.

Wie das im Einzelnen abläuft, beschreiben Generalunternehmer kontrollieren und der Ratgeber Ausführungsplanung des GU prüfen. Für die Abnahme des Hallenbodens gibt es den Ratgeber Industrieboden abnehmen.

Abgrenzung

Welche Seite für Ihr Vorhaben passt

  • Diese Seite: Projektsteuerung für den Neubau einer Produktionshalle oder eine Werkserweiterung im laufenden Betrieb.
  • Industriebau: Überblick über unsere Rolle im Industrie- und Gewerbebau, von der Bauherrenvertretung bis zur Bauüberwachung.
  • Halle bauen lassen: allgemeine Bauherrenbegleitung für Gewerbe-, Produktions- und Lagerhallen, etwa beim Vergleich von Hallenangeboten.
  • Projektsteuerung: die Leistung nach AHO-Heft Nr. 9 für alle Projektarten.
Häufige Fragen

Fragen zur Projektsteuerung bei Produktionshallen

Die Produktion läuft weiter. Bauabschnitte, Sperrungen, Umschlüsse von Medien und Verkehrswegen müssen mit Produktion, Logistik und Arbeitssicherheit abgestimmt werden, und jede Verzögerung auf der Baustelle kann den Betrieb treffen. Die Projektsteuerung plant deshalb Bau und Betrieb in einem gemeinsamen Terminplan.
Das hängt von der Anlage ab. Ist sie im Anhang 1 der 4. BImSchV genannt, ist sie genehmigungsbedürftig (§ 4 BImSchG); eine Änderung ist dann anzuzeigen oder, wenn sie wesentlich ist, zu genehmigen (§§ 15, 16 BImSchG). Ob das zutrifft, klären Sie mit der Behörde und Ihrer Rechtsberatung; wir planen Verfahren und Fristen in Terminplan und Budget ein.
Ja. Vergeben Sie an einen Generalunternehmer, prüfen wir für Sie dessen Ausführungsplanung, Qualität auf der Baustelle, Abschlagsrechnungen und Nachträge und begleiten die Abnahme. Wir arbeiten ausschließlich auf Ihrer Seite, nie für den Generalunternehmer im selben Projekt.
Auf der baulichen Seite. Wir führen die Schnittstellenliste zwischen Bau und Anlagen, prüfen, ob Fundamente, Durchbrüche, Lasten und Anschlüsse rechtzeitig und passend hergestellt werden, und stimmen die Montagetermine mit dem Bauablauf ab. Die Verantwortung für die Anlagen bleibt beim Lieferanten.
Das Honorar richtet sich nach Projektgröße, Bauzeit, Vergabeform und den beauftragten Handlungsbereichen der Projektsteuerung nach AHO-Heft Nr. 9. Nach Ihrer Anfrage erhalten Sie ein schriftliches Angebot; Kosten entstehen erst mit Ihrer Beauftragung.

Stand:

Wer Sie betreut

Moritz SchneiderGeschäftsführer, Bauingenieur (M.Eng.), Baurecht und Baumanagement (M.A.)

Christoph TheißingGeschäftsführer, Bauingenieur (B.Eng.), Immobilienwirtschaft (M.Sc., EBS Universität), MBA (Korea University)

Erfahrung aus der Begleitung vonHallenbau, Hochbau, Sanierung und Neubau, Geschosswohnungsbau und Wohnen, Logistik, Rechenzentren und Data Center, Glasfaserausbau (FTTH)

ArbeitsweiseIm Bauprojekt arbeiten wir nur auf Auftraggeberseite. Beide Geschäftsführer arbeiten selbst im Mandat, gemeinsam mit unserem Team. Leistungsumfang und Honorar stehen vor Beginn in einem schriftlichen Angebot.

Qualifikationen und Arbeitsweise im Detail

Produktionshalle oder Werkserweiterung steuern lassen

Kurze Rückmeldung zu Projektstand, Vergabeform und Umfang der Projektsteuerung.

Anfrage starten Persönliche Antwort
Anrufen
Direkt mit der Geschäftsführung
Vorhaben besprechen