Projektsteuerung für Produktionshallen und Werkserweiterungen
Für Industrieunternehmen und Produktionsbetriebe, die eine neue Halle bauen oder ihr Werk erweitern, während die Produktion weiterläuft. Unsere Bauingenieure steuern Termine, Kosten und Schnittstellen auf Ihrer Seite und überwachen den Generalunternehmer bis zur Inbetriebnahme.
Wer eine Produktionshalle neu baut oder ein Werk im laufenden Betrieb erweitert, muss Bau und Produktion gemeinsam steuern: Bauabschnitte und Umschlüsse, Medien und TGA-Anbindung, Fundamente für Maschinen, Genehmigung und Inbetriebnahme. Unsere Bauingenieure übernehmen dafür die Projektsteuerung nach AHO-Heft Nr. 9 auf Bauherrenseite, überwachen den Generalunternehmer, kontrollieren Qualität und Abnahme und steuern Kosten und Termine. Für Industrieunternehmen und Produktionsbetriebe in Rhein-Main, an der Bergstraße und in Rhein-Neckar.
Bauen, während produziert wird
Eine Produktionshalle ist um einen Prozess herum gebaut. Lasten, Hallenhöhe, Kran, Medien, Lüftung und Brandschutz folgen aus dem, was später darin passiert. Bei einer Werkserweiterung kommt hinzu, dass der Bestand weiterarbeiten muss: Verkehrswege, Anlieferung, Strom, Druckluft und Wasser dürfen nur in abgestimmten Zeitfenstern unterbrochen werden.
Die Geschäftsführung eines Produktionsbetriebs kann ein solches Projekt selten nebenbei steuern, und eine eigene Bauabteilung fehlt meist. Wir übernehmen die Steuerung im Auftrag des Unternehmens: Entscheidungen vorbereiten, Planer und Generalunternehmer führen, Termine und Kosten verfolgen, Schnittstellen zwischen Bau, Anlagen und Betrieb schließen.
Unsere Bauingenieure haben Hallenbau und Industriebau begleitet und bringen die Prüflogik eines Ingenieurbüros mit, das im Projekt ausschließlich auf der Seite des Bauherrn steht.
Produktionshalle oder Werkserweiterung geplant? Schreiben Sie uns.
Was die Projektsteuerung bei Produktionshallen umfasst
Bauphasenplan mit Bauabschnitten, gesperrten Flächen und Verkehrswegen, abgestimmt mit Produktion, Logistik und Arbeitssicherheit. Arbeiten Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber zusammen, müssen sie sich nach § 8 Arbeitsschutzgesetz abstimmen; auf der Baustelle kommt der Koordinator nach § 3 Baustellenverordnung hinzu.
Kapazität der Bestandsnetze für Strom, Druckluft, Wasser, Abwasser, Wärme und Kälte früh klären, Umschlüsse in abgestimmten Zeitfenstern planen, Lüftung und Abluft an den Prozess anpassen.
Schnittstellenliste zwischen Bau und Anlagenlieferant: Lasten, Fundamente, Toleranzen, Durchbrüche, Anschlüsse. Fundament- und Aufstellungspläne werden vor der Betonage geprüft und freigegeben.
Genehmigungsweg mit Planern und Behörde klären, Unterlagen und Fristen in den Terminplan aufnehmen, bei genehmigungsbedürftigen Anlagen auch das immissionsschutzrechtliche Verfahren.
Prüfung von Ausführungsplanung, Qualität auf der Baustelle, Abschlagsrechnungen und Nachträgen des Generalunternehmers, Haltepunkte vor dem Verdecken, förmliche Abnahme mit Mängelliste.
Kostenrahmen und Kostenfortschreibung nach DIN 276, Terminplan mit Meilensteinen der Produktion, Nachtragsregister und Berichte an Geschäftsführung, Gesellschafter und Bank.
Vom Bedarf bis zur Inbetriebnahme
Jede Phase hat eine Entscheidung, die später schwer zu ändern ist. Wir bereiten sie vor und halten fest, wer was bis wann liefert.
- Bedarf und StandortBedarfsprogramm aus dem Produktionsprozess: Flächen, Lasten, Hallenhöhe, Kran, Medien, Andienung und Reserve für spätere Erweiterungen. Bei Erweiterungen zusätzlich Bestandsaufnahme der Netze und Gebäude.
- GenehmigungsstrategieBauantrag oder immissionsschutzrechtliches Verfahren, Brandschutzkonzept nach Industriebaurichtlinie, Abstimmung mit Behörden. Daraus folgen Unterlagen und Zeitplan.
- VergabeGeneralunternehmer oder Einzelvergabe, Leistungsbeschreibung, Vertragsterminplan mit Bauabschnitten und Sperrzeiten, Abnahmekriterien wie Ebenheit der Bodenplatte.
- Ausführung in BauabschnittenBauüberwachung mit Haltepunkten, Umschlüsse nach Plan, monatlicher Bericht zu Kosten, Terminen und Nachträgen, Schnittstellenliste mit dem Anlagenbau.
- Abnahme und InbetriebnahmeVorbegehung und förmliche Abnahme der Bauleistung, Nachweise der sicherheitstechnischen Anlagen, soweit das Landesrecht Prüfungen verlangt, Abstimmung mit der Inbetriebnahme der Maschinen.
- Übergabe an den BetriebDokumentation, Wartungsunterlagen, Restleistungen und eine Fristenliste für die Gewährleistung.
Baurecht und Immissionsschutz
Ob eine Halle nur eine Baugenehmigung braucht oder ein Verfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, hängt von der Anlage ab, die darin betrieben wird. Das bestimmt Unterlagen, Beteiligte und Zeitplan und gehört deshalb an den Anfang des Projekts.
Ob Ihre Anlage genehmigungsbedürftig ist und welches Verfahren gilt, klären Behörde, Fachplaner und Rechtsberatung. Wir sind keine Rechtsberater; wir sorgen dafür, dass die Frage früh gestellt und das Ergebnis in Terminplan und Budget umgesetzt wird.
- Anlagen, die in der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV, Anhang 1) genannt sind, brauchen eine Genehmigung nach § 4 BImSchG.
- Diese Genehmigung schließt andere die Anlage betreffende behördliche Entscheidungen ein, etwa die Baugenehmigung; die Ausnahmen nennt § 13 BImSchG.
- Über den Antrag entscheidet die Behörde nach Eingang der vollständigen Unterlagen innerhalb von sieben Monaten, im vereinfachten Verfahren innerhalb von drei Monaten; eine Verlängerung um bis zu drei Monate ist möglich (§ 10 Abs. 6a BImSchG).
- Wird eine genehmigungsbedürftige Anlage geändert und keine Genehmigung beantragt, ist die Änderung mindestens einen Monat vor Beginn anzuzeigen, wenn sie sich auf die Schutzgüter auswirken kann; die Behörde prüft innerhalb eines Monats, ob eine Genehmigung nötig ist (§ 15 BImSchG).
- Eine wesentliche Änderung bedarf der Genehmigung (§ 16 BImSchG).
Den Generalunternehmer überwachen
Viele Produktionshallen werden an einen Generalunternehmer vergeben. Das spart Schnittstellen auf der Baustelle, verlagert aber Planung und Qualitätskontrolle zum Unternehmer. Wir prüfen für Sie die Ausführungs-, Werk- und Montageplanung vor der Freigabe, kontrollieren die Ausführung an Haltepunkten wie Gründung, Bodenplatte, Tragwerk und Dachabdichtung, prüfen Abschlagsrechnungen gegen den Bautenstand und Nachträge dem Grunde und der Höhe nach.
Wie das im Einzelnen abläuft, beschreiben Generalunternehmer kontrollieren und der Ratgeber Ausführungsplanung des GU prüfen. Für die Abnahme des Hallenbodens gibt es den Ratgeber Industrieboden abnehmen.
Welche Seite für Ihr Vorhaben passt
- Diese Seite: Projektsteuerung für den Neubau einer Produktionshalle oder eine Werkserweiterung im laufenden Betrieb.
- Industriebau: Überblick über unsere Rolle im Industrie- und Gewerbebau, von der Bauherrenvertretung bis zur Bauüberwachung.
- Halle bauen lassen: allgemeine Bauherrenbegleitung für Gewerbe-, Produktions- und Lagerhallen, etwa beim Vergleich von Hallenangeboten.
- Projektsteuerung: die Leistung nach AHO-Heft Nr. 9 für alle Projektarten.
Fragen zur Projektsteuerung bei Produktionshallen
Stand:
Wer Sie betreut
Moritz SchneiderGeschäftsführer, Bauingenieur (M.Eng.), Baurecht und Baumanagement (M.A.)
Christoph TheißingGeschäftsführer, Bauingenieur (B.Eng.), Immobilienwirtschaft (M.Sc., EBS Universität), MBA (Korea University)
Erfahrung aus der Begleitung vonHallenbau, Hochbau, Sanierung und Neubau, Geschosswohnungsbau und Wohnen, Logistik, Rechenzentren und Data Center, Glasfaserausbau (FTTH)
ArbeitsweiseIm Bauprojekt arbeiten wir nur auf Auftraggeberseite. Beide Geschäftsführer arbeiten selbst im Mandat, gemeinsam mit unserem Team. Leistungsumfang und Honorar stehen vor Beginn in einem schriftlichen Angebot.
Produktionshalle oder Werkserweiterung steuern lassen
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