Bei GU-Vergaben sind wir die Prüfinstanz des Bauherrn, nicht die Konkurrenz des Generalunternehmers.
Eine Vergabe an einen Generalunternehmer verlagert die gesamte Ausführungsverantwortung. Ohne eigene Baukompetenz verliert der Bauherr den Einblick in Qualität, Leistungsstand und Nachträge. Wir schließen diese Lücke, mit klar getrennten Rollen.
Eine GU-Vergabe ist bequem, bis Fragen zur Ausführung auftauchen.
Die Vergabe an einen Generalunternehmer hat einen klaren Vorteil: ein Vertrag, ein Ansprechpartner, ein Pauschalpreis. Genau das macht sie für viele Bauherren attraktiv. Was dabei oft übersehen wird: Mit der Vergabe wandert auch die gesamte fachliche Kontrolle aus dem Haus.
Der Bauherr sieht den Baufortschritt, aber er kann ihn nicht bewerten. Er bekommt Abschlagsrechnungen, aber er kann den Leistungsstand nicht prüfen. Er erhält Nachtragsforderungen, aber er kann nicht beurteilen, ob sie dem Grunde nach berechtigt sind. In dem Moment, in dem es um Qualität, Geld oder Termine geht, fehlt ihm der fachliche Gegenpart.
Diese Lücke schließt eine unabhängige Bauüberwachung, die ausschließlich für den Bauherrn arbeitet und den Generalunternehmer fachlich, aber fair begleitet.
GU-Projekt geplant oder laufend? Lassen Sie uns die Ausgangslage klären.
Wer macht was. Drei Rollen, ohne Überschneidung.
| Aufgabe | Bauherr | Generalunternehmer | Schneider Theißing |
|---|---|---|---|
| Bauleistung erbringen | nicht beteiligt | Volle Verantwortung | nicht beteiligt |
| Qualität prüfen | Auftraggeber, ohne Fachkompetenz | Eigenüberwachung | Unabhängige Kontrolle für den Bauherrn |
| Leistungsstand bewerten | Zahlt Abschläge | Stellt Rechnungen | Prüft, ob Rechnung dem Bautenstand entspricht |
| Nachträge | Entscheidet | Fordert | Prüft Berechtigung und Höhe |
| Abnahme | Erklärt die Abnahme | Meldet Fertigstellung | Begleitet, dokumentiert Mängel |
Die Rollen überschneiden sich nicht. Der Generalunternehmer baut, wir prüfen für den Bauherrn. Ein seriöser GU hat damit kein Problem, weil eine saubere Prüfung seine Leistung bestätigt und berechtigte Zahlungen beschleunigt.
Was wir bei einer GU-Vergabe übernehmen.
- Vor der Vergabe: Prüfung der Leistungsbeschreibung, Bewertung der GU-Angebote, Plausibilisierung der Pauschalpreise, Hinweise zu kritischen Vertragsklauseln.
- In der Bauphase: Bauüberwachung nach HOAI LPH 8, Qualitätskontrolle, Dokumentation des Leistungsstands, Soll-Ist-Abgleich.
- Bei Zahlungen: Prüfung der Abschlagsrechnungen gegen den tatsächlichen Bautenstand.
- Bei Nachträgen: Prüfung, ob ein Nachtrag berechtigt, vom Pauschalvertrag gedeckt und in der Höhe angemessen ist.
- Bei der Abnahme: Begleitung der Abnahme, vollständige Mängeldokumentation, Verfolgung der Mängelbeseitigung.
Warum die Zusammenarbeit für beide Seiten besser ist.
Für den Bauherrn: prüfbare Argumente gegenüber dem GU, Schutz vor unberechtigten Nachträgen und vor Zahlungen, die dem Leistungsstand vorauslaufen, eine belastbare Mängeldokumentation zur Abnahme.
Für den Generalunternehmer: klare, dokumentierte Leistungsstände, schnellere Freigabe berechtigter Abschläge, weniger Streit über Auslegungsfragen, ein sachlicher Ansprechpartner statt eines fachlich unsicheren Bauherrn.
Nachträge im GU-Vertrag prüfen
Nachtragsforderungen sind der häufigste Streitpunkt bei GU-Vergaben.
Zum Nachtragsmanagement →Wichtig: Wir arbeiten ausschließlich als unabhängige Bauüberwachung und Projektsteuerung für den Bauherrn. Wir treten nicht als Generalunternehmer oder Bauunternehmen auf und übernehmen keine Bauleistung. Unsere Tätigkeit ersetzt keine rechtliche Beratung.
Fragen zur Zusammenarbeit mit Generalunternehmern.
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