Industrieboden abnehmen: Ebenheit, Risse und Fugen richtig prüfen
Welche Ebenheit ein Hallenboden haben muss, bestimmt der Vertrag. Üblich ist DIN 18202, Tabelle 3, Zeile 3 oder 4, bei Schmalganglagern zusätzlich DIN 15185-1. Nicht jeder Riss ist ein Mangel; maßgeblich ist, was vereinbart war und ob Gebrauchstauglichkeit, Dauerhaftigkeit oder Dichtheit leiden. Gemessen wird kurz nach der Herstellung und vor der Abnahme, Fugen werden möglichst spät verfüllt.
Der Hallenboden ist das Bauteil, das im Betrieb jeden Tag belastet wird: von Regalstützen, Staplern und Maschinen. Fehler in Ebenheit, Rissen oder Fugen lassen sich nach der Inbetriebnahme kaum noch beheben, ohne den Betrieb zu stören. Dieser Ratgeber zeigt, welche Anforderungen vor der Betonage feststehen müssen, wie Ebenheit gemessen wird, wie Risse und Fugen einzuordnen sind und wie Sie bei der Abnahme vorgehen.
Was vor der Betonage feststehen muss
Ein Industrieboden kann nur gegen das geprüft werden, was vereinbart ist. Die meisten Streitfälle entstehen, weil Anforderungen fehlen oder erst nach der Mieterauswahl festgelegt werden. In die Leistungsbeschreibung gehören:
- Lasten: Flächenlasten, Punktlasten aus Regalfüßen, Radlasten und Reifenart der Flurförderzeuge, Maschinenlasten.
- Ebenheit: die Zeile der DIN 18202 oder, bei leitliniengeführten Schmalgangstaplern, die Anforderungen der DIN 15185-1 für die Fahrspuren.
- Oberfläche: Verschleißwiderstand, Hartstoffeinstreuung oder Beschichtung, Rutschhemmung, bei Estrichen die Anforderungen der DIN 18560-7 für hochbeanspruchbare Estriche.
- Fugen: Fugenplan mit Fugenart, Lage, Ausbildung der Fugenkanten und Zeitpunkt der Fugenfüllung.
- Risse: ob und welche Rissbreiten zulässig sind, abgestimmt mit der Tragwerksplanung nach DIN EN 1992-1-1.
- Einbauteile und Dichtheit: Anker für Regale und Maschinen, Rinnen, Schienen, Leerrohre; dichte Flächen, wo mit wassergefährdenden Stoffen umgegangen wird (AwSV).
- Nutzungsbeginn: ab wann der Boden befahren und belastet werden darf.
Ebenheit nach DIN 18202
DIN 18202 (Ausgabe 2019-07) legt in Tabelle 3 Grenzwerte für Ebenheitsabweichungen fest. Gemessen wird das Stichmaß unter einer Messlatte oder per Nivellement, abhängig vom Abstand der Messpunkte. Für flächenfertige Böden gilt in der Regel Zeile 3; für erhöhte Anforderungen, etwa bei Hochregalen, wird Zeile 4 vereinbart. Die folgenden Werte sind ein Auszug:
| Zeile der Tabelle 3 | 1 m | 4 m | 10 m | 15 m |
|---|---|---|---|---|
| Zeile 3: flächenfertige Böden | 4 mm | 10 mm | 12 mm | 15 mm |
| Zeile 4: wie Zeile 3, mit erhöhten Anforderungen | 3 mm | 9 mm | 12 mm | 15 mm |
Für Schmalganglager mit leitliniengeführten Flurförderzeugen reicht DIN 18202 nicht aus. DIN 15185-1 stellt Anforderungen an die Fahrspuren selbst, vor allem an den Höhenunterschied quer zwischen den Radspuren und an die Ebenheit in Fahrtrichtung. Sie gelten nur in den Fahrspuren und müssen mit dem Regal- und Staplerlieferanten abgestimmt werden. Für die Regale selbst nennt DIN EN 15620 Grenzabweichungen und Freiräume.
Praxis: Halten Sie fest, wann gemessen wird. Beton schwindet, Plattenränder können sich in den ersten Monaten aufwölben. Zeitabhängige Verformungen sind in den Toleranzen der DIN 18202 nicht erfasst. Eine Messung kurz nach der Herstellung und eine zweite vor der Abnahme mit Datum und Messraster machen später nachvollziehbar, was Herstellungsfehler und was Verformung ist.
Risse: einordnen statt reflexhaft reklamieren
Risse in Betonböden sind häufig und nicht jeder Riss ist ein Mangel. Entscheidend ist, was vereinbart war und ob der Riss Gebrauchstauglichkeit, Dauerhaftigkeit oder Dichtheit beeinträchtigt.
Ursachen
Typisch sind Schwindrisse durch zu große Feldgrößen, zu späten Fugenschnitt oder unzureichende Nachbehandlung, Zwangsrisse an Stützen, Fundamenten und einspringenden Ecken, Lastrisse bei Unterschätzung von Punktlasten und Setzungsrisse über ungleichmäßigem Untergrund.
Aufnehmen
Jeder Riss wird mit Lage, Länge, Verlauf und Breite dokumentiert. Die Breite misst man mit Risslupe oder Rissbreitenmaßstab, mit Datum und Messstelle. Ob ein Riss noch arbeitet, zeigt eine Beobachtung über mehrere Wochen mit Rissmarken.
Bewerten
Relevant sind Rissbreiten über dem vereinbarten oder in der Tragwerksplanung angesetzten Wert, Risse in Fahrspuren mit Gefahr von Kantenausbrüchen, Risse mit Höhenversatz und Risse in Flächen, die dicht sein müssen. Feine, ruhende Schwindrisse ohne Versatz außerhalb der Fahrwege sind oft optisch, aber technisch unkritisch. Die Bewertung gehört ins Abnahmeprotokoll, zusammen mit der vereinbarten Maßnahme.
Fugen: Plan, Ausführung und Fugenkanten
- Fugenplan: Scheinfugen, Pressfugen und Bewegungsfugen gehören in einen Plan, der vor der Betonage freigegeben ist. Fugen sollten Regalstützen und Fahrspuren von Schmalgangstaplern möglichst nicht kreuzen.
- Fugenschnitt: Scheinfugen werden geschnitten, sobald der Beton es zulässt. Zu spät geschnittene Fugen führen zu wilden Rissen daneben.
- Fugenöffnung: Fugen öffnen sich durch Schwinden über Monate. Eine zu früh eingebrachte Fugenfüllung reißt ab; der Zeitpunkt der Füllung gehört in den Vertrag.
- Fugenkanten: In befahrenen Bereichen brechen ungeschützte Kanten aus. Fugenprofile aus Stahl oder überfahrbare Fugensysteme müssen höhengleich eingebaut sein.
Unsere Bauingenieure prüfen Ebenheit, Risse, Fugen und Unterlagen vor der Abnahme und führen das Protokoll.
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Abnahme des Industriebodens: so gehen Sie vor
- Unterlagen anfordern: Betonlieferscheine, Nachweise der Betonfestigkeit, Nachbehandlungsprotokolle, Fugenplan wie ausgeführt, Ebenheitsmessprotokolle, Produktdaten von Hartstoff, Beschichtung und Fugenfüllung.
- Gemeinsam messen: Ebenheit im vereinbarten Raster, in Schmalganglagern in den Fahrspuren nach DIN 15185-1, mit Messprotokoll und Unterschrift beider Seiten.
- Risse und Fugen aufnehmen: Lage, Breite, Versatz, Fugenkanten, Fugenfüllung.
- Oberfläche prüfen: Abrieb, Absandung, Hohlstellen und Ablösungen der Verschleißschicht durch Abklopfen, Gefälle zu Rinnen, Einbauteile.
- Protokoll mit Vorbehalten: Mängel, Fristen und vereinbarte Maßnahmen schriftlich festhalten. Mit der Abnahme ändern sich Fristen und Beweislast; die rechtlichen Folgen nach § 640 BGB und § 12 VOB/B klären Sie mit Ihrer Rechtsanwältin oder Ihrem Rechtsanwalt.
Bei vermieteten Logistikhallen empfiehlt es sich, die Abnahme mit dem Generalunternehmer und die Übergabe an den Mieter getrennt zu protokollieren. Mehr dazu unter Logistikimmobilien und im Ratgeber Bauabnahme nach VOB/B.
Hinweis: Normen sind nur verbindlich, wenn sie vereinbart oder öffentlich-rechtlich eingeführt sind. Welche Anforderungen in Ihrem Vertrag gelten, ergibt sich aus Leistungsbeschreibung und Bauvertrag.
Häufige Fragen
Das bestimmt der Vertrag. Üblich ist DIN 18202, Tabelle 3: Zeile 3 für flächenfertige Böden mit zum Beispiel 4 mm Stichmaß bei 1 m Messpunktabstand und 10 mm bei 4 m, Zeile 4 mit erhöhten Anforderungen mit 3 mm und 9 mm. Für Schmalganglager mit leitliniengeführten Staplern gelten zusätzlich die Anforderungen der DIN 15185-1 in den Fahrspuren.
Nein. Maßgeblich ist, was vereinbart war und ob der Riss Gebrauchstauglichkeit, Dauerhaftigkeit oder Dichtheit beeinträchtigt. Kritisch sind breite Risse, Risse mit Höhenversatz, Risse in Fahrspuren mit Gefahr von Kantenausbrüchen und Risse in Flächen, die dicht sein müssen.
Einmal kurz nach der Herstellung und noch einmal vor der Abnahme, jeweils mit Datum und Messraster. Zeitabhängige Verformungen wie das Aufwölben von Plattenrändern durch Schwinden sind in den Toleranzen der DIN 18202 nicht erfasst.
Möglichst spät, weil sich Fugen durch Schwinden über Monate öffnen. Eine zu früh eingebrachte Füllung reißt ab. Der Zeitpunkt sollte im Vertrag stehen.
Betonlieferscheine, Nachweise der Betonfestigkeit, Nachbehandlungsprotokolle, Fugenplan wie ausgeführt, Ebenheitsmessprotokolle und Produktdaten von Hartstoff, Beschichtung und Fugenfüllung.
Abnahme des Hallenbodens mit Messprotokoll vorbereiten
Wir begleiten Abnahmen von Hallen und Logistikflächen auf Bauherrenseite.