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Industriebaurichtlinie: was Bauherren in Hessen und Baden-Württemberg wissen müssen

Moritz Schneider, M.Eng. 30. Oktober 2026 10 Min. Lesezeit Fachlich geprüft: 30. Oktober 2026
Kurz gesagt

Die Industriebaurichtlinie regelt den baulichen Brandschutz für Produktions- und Lagergebäude. In Hessen gilt die Muster-Industriebaurichtlinie in der Fassung Mai 2019 als Anhang HE 13 der H-VV TB, in Baden-Württemberg die Industriebau-Richtlinie in der Fassung November 2025. Sie bestimmt unter anderem die zulässige Größe der Brandabschnitte, nach Tabelle 2 der MIndBauRL zum Beispiel 1.800 m² für eine erdgeschossige Halle ohne Brandschutztechnik und 10.000 m² mit selbsttätiger Feuerlöschanlage.

Die Industriebaurichtlinie regelt den baulichen Brandschutz für Produktions- und Lagergebäude. Sie entscheidet darüber, wie groß ein Brandabschnitt sein darf, ob eine Halle Sprinkler braucht, wie weit Rettungswege sein dürfen und wie viel Löschwasser bereitstehen muss. Damit beeinflusst sie Tragwerk, Dach, Technik und Kosten. Dieser Ratgeber erklärt, welche Fassung in Hessen und Baden-Württemberg gilt, wie die Nachweise funktionieren und was Bauherren früh entscheiden sollten.

Wofür die Industriebaurichtlinie gilt

Industriebauten sind nach Abschnitt 3.1 der Muster-Industriebaurichtlinie (MIndBauRL) Gebäude oder Gebäudeteile im Bereich der Industrie und des Gewerbes, die der Produktion, Bearbeitung, Verteilung oder Lagerung von Produkten oder Gütern dienen. Die Richtlinie ist eine Technische Baubestimmung: Sie wird von den Ländern über ihre Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen eingeführt und konkretisiert die Brandschutzanforderungen der Landesbauordnung für diese Gebäudeart. Den genauen Anwendungsbereich und die Ausnahmen regelt Abschnitt 2.

Für Lagerhallen, Produktionshallen, Werkstätten und Logistikzentren ist sie damit fast immer der Maßstab. Ein Brandschutzkonzept oder ein Brandschutznachweis zeigt im Bauantrag, wie die Anforderungen erfüllt werden.

Welche Fassung in Hessen und Baden-Württemberg gilt

Stand Oktober 2026. Maßgeblich ist die Fassung, die für Ihren Bauantrag gilt; bei Projekten in Rheinland-Pfalz gilt die dortige Verwaltungsvorschrift.
LandRegelwerkEinführung
HessenMuster-Industriebaurichtlinie (MIndBauRL), Fassung Mai 2019Anhang HE 13 der Hessischen Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (H-VV TB), Ausgabe 20. November 2025
Baden-WürttembergIndustriebau-Richtlinie (IndBauRL), Fassung November 2025Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VwV TB), gültig seit 12. Januar 2026, veröffentlicht im Gemeinsamen Amtsblatt Nr. 12 vom 31. Dezember 2025

Die baden-württembergische Fassung beruht auf der Musterrichtlinie, kann aber im Detail abweichen. Für Projekte über die Landesgrenze hinweg, etwa im Raum Mannheim, Heidelberg und Bergstraße, lohnt der Blick in die jeweilige Landesfassung. Die Zahlen in diesem Ratgeber stammen aus der in Hessen eingeführten MIndBauRL 2019.

Drei Wege zum Nachweis

Abschnitt 4 der Richtlinie nennt drei Verfahren:

Brandabschnitte im vereinfachten Verfahren

Die Sicherheitskategorien beschreiben, welche Brandschutztechnik vorhanden ist. K 1 steht für einen Industriebau ohne besondere Maßnahmen, K 2 für eine automatische Brandmeldeanlage, K 3.1 bis K 3.4 für Brandmeldeanlage und Werkfeuerwehr in unterschiedlicher Stärke und K 4 für eine selbsttätige Feuerlöschanlage, in der Praxis meist eine Sprinkleranlage. Tabelle 2 der MIndBauRL nennt dafür folgende zulässige Brandabschnittsflächen in m² (Auszug):

Auszug aus Tabelle 2 MIndBauRL 2019. Die Werte ohne Anforderung an den Feuerwiderstand setzen eine Gebäudebreite von höchstens 40 m und Wärmeabzugsflächen von mindestens 5 % voraus. Maßgeblich ist der vollständige Richtlinientext.
Sicherheits­kategorieErdgeschossig, ohne Anforderung an den FeuerwiderstandErdgeschossig, feuerhemmendZwei Geschosse, feuerbeständig
K 11.8003.0002.400
K 22.7004.5003.600
K 3.13.2005.4004.300
K 3.23.6006.0004.800
K 3.34.2007.0005.500
K 3.44.5007.5006.000
K 410.00010.0008.500

Die Tabelle zeigt den Hebel: Eine erdgeschossige Halle ohne Brandschutztechnik und ohne Feuerwiderstandsanforderung darf in Brandabschnitte von 1.800 m² geteilt werden. Mit einer Sprinkleranlage sind 10.000 m² möglich. Größere Hallen brauchen also entweder Brandwände, Brandschutztechnik oder den Rechenweg nach Abschnitt 7.

Weitere Anforderungen, die Kosten und Grundriss bestimmen

Halle oder Werkserweiterung in Planung?
Wir sorgen dafür, dass Brandschutzanforderungen in Leistungsbeschreibung, Vertrag und Ausführung ankommen.
Industriebau auf Bauherrenseite →

Was Bauherren früh entscheiden sollten

Sprinkler oder Brandwände

Eine Sprinkleranlage kostet Investition, Wasserbevorratung und Wartung. Brandwände kosten Fläche, Flexibilität und oft Tore mit Feuerschutzabschluss. Welche Variante wirtschaftlicher ist, hängt von Hallengröße, Lagerguthöhe, Nutzungsänderungen und den Anforderungen des Sachversicherers ab. Die Entscheidung gehört an den Anfang der Planung, weil sie Tragwerk, Dach und Grundstücksplanung verändert.

Lagerhöhe und künftige Nutzung

Wer heute bis 7,5 m lagert und morgen höher stapeln will, landet schnell bei einer anderen Sicherheitskategorie. Das Gleiche gilt für einen Mieterwechsel in einer Logistikhalle. Legen Sie die Nutzung im Brandschutzkonzept so fest, dass absehbare Änderungen abgedeckt sind.

Erweiterbarkeit

Wenn eine Halle später wachsen soll, entscheidet die Lage der Brandwände darüber, ob die Erweiterung einfach angebaut werden kann oder das Konzept neu aufgerollt werden muss.

Das Brandschutzkonzept als Vertragsgrundlage

Bei einer Vergabe an einen Generalunternehmer muss das genehmigte Brandschutzkonzept Vertragsbestandteil sein, einschließlich Abschottungen, Rauchabzug und Löschwasser. Sonst werden genau diese Punkte zu Nachträgen.

Was die Bauüberwachung prüft

Das Brandschutzkonzept erstellt ein Fachplaner; geprüft wird es je nach Land und Gebäude von der Bauaufsicht oder Prüfsachverständigen. Wir erstellen keine Brandschutzkonzepte. Als Bauüberwachung auf Bauherrenseite prüfen wir, ob die Ausführung dem genehmigten Konzept entspricht: Brandwände und ihre Anschlüsse, Abschottungen von Leitungsdurchführungen, Feuerwiderstand der Bauteile und Bekleidungen, Rauchabzug und Zuluft, Rettungswege und Türen, Freiflächen im Lager. Diese Punkte sind nach dem Verschließen kaum noch zu kontrollieren, deshalb setzen wir Haltepunkte davor.

Bei bestehenden Gebäuden gelten andere Fragen; dazu unser Ratgeber Brandschutz im Bestandsgebäude prüfen.

Hinweis: Dieser Ratgeber gibt einen Überblick und ersetzt weder das Brandschutzkonzept noch die Rechtsberatung. Verbindlich sind der vollständige Richtlinientext in der eingeführten Landesfassung und die Baugenehmigung.

Häufige Fragen

In Hessen ist die Muster-Industriebaurichtlinie in der Fassung Mai 2019 als Anhang HE 13 der Hessischen Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen eingeführt, aktuell in der Ausgabe vom 20. November 2025.

Baden-Württemberg hat die Industriebau-Richtlinie in der Fassung November 2025 über die Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen eingeführt, die seit dem 12. Januar 2026 gilt. Sie beruht auf der Musterrichtlinie, kann aber im Detail abweichen.

Im vereinfachten Verfahren hängt die Größe von Sicherheitskategorie, Feuerwiderstand und Geschosszahl ab. Eine erdgeschossige Halle ohne Brandschutztechnik und ohne Anforderung an den Feuerwiderstand darf nach Tabelle 2 der MIndBauRL 1.800 m² groß sein, mit selbsttätiger Feuerlöschanlage 10.000 m². Mit dem Rechenverfahren nach DIN 18230-1 sind größere Brandbekämpfungsabschnitte möglich.

Im vereinfachten Verfahren der MIndBauRL sind bei Lagerguthöhen über 7,5 m selbsttätige Feuerlöschanlagen anzuordnen. Ohne Löschanlage müssen Lagerflächen in Abschnitte von höchstens 1.200 m² mit Freiflächen geteilt werden. Auch die Größe des Brandabschnitts kann eine Löschanlage erforderlich machen.

Nein. Das Brandschutzkonzept erstellt ein Fachplaner. Wir sorgen auf Bauherrenseite dafür, dass die Anforderungen in Leistungsbeschreibung und Vertrag stehen, und prüfen in der Bauüberwachung, ob die Ausführung dem genehmigten Konzept entspricht.

Weiterführende Seiten

Industrie- oder Hallenprojekt mit eigener Prüfinstanz

Bauherrenvertretung, Projektsteuerung und Bauüberwachung für Produktion, Hallen und Logistik.

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