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Funktionale Leistungsbeschreibung: Das Bau-Soll so beschreiben, dass es später nicht zum Nachtrag wird

Bei GU- und TU-Vergaben ersetzt die funktionale Leistungsbeschreibung das detaillierte Leistungsverzeichnis. Was darin fehlt oder unklar ist, wird teuer. Wir erstellen und prüfen funktionale Leistungsbeschreibungen für Bauherren, Investoren und öffentliche Auftraggeber.

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Kurz gesagt

Eine funktionale Leistungsbeschreibung beschreibt das Bau-Soll über Funktionen, Qualitäten und Ziele statt über Einzelpositionen und ist die Grundlage von GU- und TU-Vergaben; für öffentliche Auftraggeber regelt § 7c VOB/A die Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm. Was darin fehlt oder unklar ist, wird später zum Nachtrag. Schneider Theißing erstellt und prüft funktionale Leistungsbeschreibungen für Bauherren, Investoren und öffentliche Auftraggeber und bewertet Angebote auf Vollständigkeit und Vergleichbarkeit.

Ausgangslage

Was eine funktionale Leistungsbeschreibung leisten muss

Die funktionale Leistungsbeschreibung, in der VOB/A als Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm (§ 7c VOB/A) bezeichnet, beschreibt den Zweck, die Anforderungen und die Qualitäten eines Bauwerks, nicht jede einzelne Position. Planung, Mengen und Ausführungsdetails liefert der Bieter. Das verschiebt Planungsverantwortung und Mengenrisiko zum Unternehmer, aber nur, wenn das Bau-Soll vollständig und eindeutig beschrieben ist.

In der Praxis entstehen viele Nachträge bei Pauschalverträgen aus Lücken und Widersprüchen der funktionalen Beschreibung: unklare Qualitätsstandards, fehlende Schnittstellen, keine Prüf- und Abnahmekriterien, widersprüchliche Vertragsbestandteile. Wir erstellen und prüfen funktionale Leistungsbeschreibungen so, dass sie als Vertragsgrundlage tragen.

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Die Anfrage ist unverbindlich. Wir melden uns werktags persönlich; ein Honorar entsteht erst mit einem schriftlichen Angebot, das Sie annehmen. Ihre Daten verwenden wir nur zur Bearbeitung Ihrer Anfrage.

Leistungsübersicht

Was wir rund um die funktionale Leistungsbeschreibung leisten

01
Erstellung der FLB

Aufbau nach Projektziel, Raum- und Funktionsprogramm, Qualitätsstandards je Bauteil und Gewerk, Ausstattungsbeschreibung, technische Anforderungen, Schnittstellen, Prüf- und Abnahmekriterien, Dokumentationspflichten.

02
Prüfung vorhandener Unterlagen

Vollständigkeits- und Widerspruchsprüfung einer vom Planer, Projektentwickler oder Generalunternehmer vorgelegten Beschreibung. Ergebnis: Abweichungs- und Lückenliste mit Formulierungsvorschlägen.

03
Bau-Soll und Vertragsrangfolge

Festlegung des Bau-Solls, Abgleich mit Planunterlagen, Baugenehmigung und Mietvertrag, Rangfolge der Vertragsbestandteile, Umgang mit Vollständigkeitsklauseln und Bieterplanung.

04
Angebotsvergleich funktionaler Angebote

Vergleichsmatrix über Leistungsumfang, Qualitäten, Abweichungen, Optionen und Preise. Bieterfragen, Aufklärungsgespräche und Bemusterung vor Zuschlag.

05
Vergabebegleitung öffentlich und privat

Bei öffentlichen Auftraggebern Prüfung der Voraussetzungen für ein Leistungsprogramm nach § 7c VOB/A und Abstimmung mit der Vergabestelle. Bei privaten Bauherren Abstimmung mit der Rechtsberatung zum Vertragsentwurf.

06
Nachtragsprävention in der Ausführung

Änderungsmanagement, Prüfung von Nachträgen gegen das Bau-Soll, Dokumentation von Bauherrenänderungen gegenüber Lücken in der Beschreibung.

Prüfpunkte

Bausteine einer belastbaren funktionalen Leistungsbeschreibung

Eine funktionale Leistungsbeschreibung ist nur so gut wie ihre Eindeutigkeit. Diese Bausteine prüfen wir in jeder Beschreibung:

  • Projektziel und Nutzung: Zweck, Nutzer, Betriebskonzept, Flächen- und Raumprogramm, Erweiterbarkeit.
  • Qualitätsstandards je Bauteil: Rohbau, Hülle, Dach, Ausbau, Oberflächen, Technik, jeweils mit Normbezug und Mindestanforderungen statt allgemeiner Begriffe wie „hochwertig“.
  • Technische Anforderungen: Lasten, Energiestandard nach GModG, Schallschutz, Brandschutz, Barrierefreiheit, Gebäudeautomation, Messkonzept.
  • Schnittstellen: zu Mieterausbau, Anlagenbau, Außenanlagen, Bestand, Versorgern und Behörden, mit klarer Zuordnung von Verantwortung und Kosten.
  • Mengengerüst und Planungsstand: Welche Planung liegt vor, was plant der Bieter, welche Mengen sind verbindlich, welche indikativ.
  • Prüf- und Abnahmekriterien: Wie wird nachgewiesen, dass die Anforderung erfüllt ist, etwa Messungen, Prüfprotokolle, Musterflächen, Teilabnahmen.
  • Termine und Mitwirkung: Meilensteine, Bauherrenentscheidungen, Bemusterungsfristen, Mitwirkungspflichten und Vertragsstrafen.
  • Dokumentation und Übergabe: Bestandsunterlagen, Betriebsanleitungen, Wartungsverträge, Nachweise für Zertifizierungen und Finanzierer.
Typische Szenarien

Typische Aufträge zur funktionalen Leistungsbeschreibung

GU-Vergabe eines Projektentwicklers

Die Beschreibung stammt vom Architekten, der Vertrag vom Anwalt. Wir prüfen, ob beides technisch zusammenpasst und ob die Qualitäten, Schnittstellen und Prüfkriterien für die Ausführung ausreichen.

Unternehmen baut Betriebsgebäude

Das Unternehmen kennt seinen Prozess, aber keine Leistungsbeschreibungen. Wir übersetzen die Anforderungen in ein Leistungsprogramm, das GU-Angebote vergleichbar macht.

Öffentlicher Auftraggeber mit Totalunternehmer

Die Vergabestelle prüft, ob ein Leistungsprogramm zulässig und sinnvoll ist. Wir liefern die technische Beschreibung, die Wertungskriterien und die Prüfung der Angebote.

Nachträge aus einer lückenhaften Beschreibung

Das Projekt läuft, die Nachträge häufen sich. Wir ordnen jede Forderung dem Bau-Soll zu, trennen Bauherrenänderungen von Beschreibungslücken und bereiten die Verhandlung vor.

Häufige Fragen

Fragen und Antworten

Das Leistungsverzeichnis (§ 7b VOB/A) beschreibt jede Teilleistung mit Menge und Einheitspreis; der Auftraggeber trägt die Planung und das Mengenrisiko. Die funktionale Leistungsbeschreibung (§ 7c VOB/A) beschreibt Zweck und Anforderungen; der Bieter plant, ermittelt Mengen und bietet pauschal an. Sie verlagert Risiken auf den Unternehmer, verlangt aber eine vollständige und eindeutige Beschreibung des Bau-Solls.
Nach § 7c VOB/A, wenn es zweckmäßig ist, die beste Lösung über den Wettbewerb der Bieter zu ermitteln, etwa bei komplexen Bauaufgaben mit Gestaltungsspielraum. Die Vergabestelle muss das begründen, und die Beschreibung muss Zweck, Anforderungen und Rahmenbedingungen so angeben, dass vergleichbare Angebote möglich sind.
Nein. Der Pauschalpreis deckt das beschriebene Bau-Soll ab. Leistungen, die nicht beschrieben und auch nicht aus der Funktion ableitbar sind, sowie Änderungen des Bauherrn bleiben vergütungspflichtig. Je lückenhafter die Beschreibung, desto größer der Spielraum für Nachträge. Die Rechtsfragen dazu klärt die Rechtsberatung; wir liefern die technische Zuordnung.
Für jede wesentliche Anforderung der Nachweis: Luftdichtheitsmessung, Schallschutzmessung, Ebenheitsprüfung, Dichtheitsprüfung von Abdichtungen, Inbetriebnahmeprotokolle, Musterflächen und Bemusterungen. Ohne Prüfkriterien bleibt die Qualität eine Auslegungsfrage.
Ja. Funktionale Angebote sind selten deckungsgleich. Wir legen die Angebote in einer Vergleichsmatrix nebeneinander, erfassen Abweichungen, Optionen und Ausschlüsse und bereiten Bieterfragen und Aufklärungsgespräche vor, damit der Zuschlag auf vergleichbarer Grundlage erfolgt.

Leistungsbeschreibung vor der Vergabe prüfen lassen

Kurze Einordnung zu Vergabeform, Unterlagenstand und Prüfumfang.

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