Restnutzungsdauer · Vorabprüfung per E-Mail

Kostenlose Vorabprüfung: Lohnt sich ein Restnutzungs­dauer­gutachten für Ihr Objekt?

Sechs Angaben genügen. Ein Bauingenieur schaut sich Baujahr, Bauweise, Zustand und Modernisierungen an und antwortet Ihnen per E-Mail, ob eine kürzere Restnutzungsdauer technisch begründbar erscheint. Kostenlos und unverbindlich.

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Kurz gesagt

Ein Restnutzungsdauergutachten lohnt sich nur, wenn die tatsächliche Restnutzungsdauer des Gebäudes deutlich unter dem typisierten Ansatz liegt. Ob das wahrscheinlich ist, lässt sich oft schon aus Baujahr, Bauweise, Zustand und Modernisierungsstand abschätzen. Die Vorabprüfung ersetzt kein Gutachten und keine Steuerberatung, sie hilft bei der Entscheidung, ob ein Gutachten sinnvoll ist.

  • Sechs Angaben zum Objekt
  • Antwort per E-Mail von einem Bauingenieur
  • Ehrlich auch dann, wenn sich ein Gutachten nicht lohnt
  • Gutachten danach für eine Eigentumswohnung 900 Euro inklusive Umsatzsteuer, Begehung und Anfahrt; Einfamilienhaus nach Angebot
Vorabprüfung

So funktioniert die Vorabprüfung

Sie nennen Objektart, Baujahr, Nutzung, Kaufjahr, Ort und die wichtigsten Modernisierungen mit Jahr. Wir ordnen ein, ob Bauweise und Zustand eine kürzere Restnutzungsdauer technisch erwarten lassen.

Wenn ja, erhalten Sie ein Angebot für das Gutachten mit Ortsbegehung. Wenn nein, sagen wir Ihnen das. Ob und wie sich eine kürzere Nutzungsdauer steuerlich auswirkt, klärt Ihre Steuerberatung.

  • Vermietete Wohnung oder vermietetes Haus
  • Gebäude älter als etwa 30 Jahre
  • Wenig modernisiert oder sichtbarer Instandhaltungsstau
  • Kauf in den letzten Jahren oder geplant

Treffen mehrere Punkte zu, lohnt sich ein genauer Blick.

Anfrage

Vorabprüfung anfragen

Die Anfrage ist unverbindlich. Wir melden uns werktags persönlich; ein Honorar entsteht erst mit einem schriftlichen Angebot, das Sie annehmen. Ihre Daten verwenden wir nur zur Bearbeitung Ihrer Anfrage.

Häufige Fragen

Fragen und Antworten

Nichts. Sie ist unverbindlich und verpflichtet Sie zu nichts.
Nein. Sie ist eine erste technische Einschätzung auf Grundlage Ihrer Angaben. Als Nachweis gegenüber dem Finanzamt dient ein Gutachten mit nachvollziehbarer, objektbezogener Herleitung. Wir erstellen es mit Ortsbegehung.
Für eine Eigentumswohnung 900 Euro inklusive Umsatzsteuer, Begehung und Anfahrt in Rhein-Main, an der Bergstraße und in Rhein-Neckar. Einfamilienhaus und andere Objekte nach Anfrage mit schriftlichem Angebot.
Nein. Wir beurteilen die technische Seite. Die steuerliche Wirkung berechnet Ihre Steuerberatung.

Erst prüfen, dann entscheiden

Sie erhalten eine ehrliche technische Einschätzung, bevor Sie ein Gutachten beauftragen.

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