Kaufpreisaufteilung vor dem Notartermin.
Wer vor dem Notartermin sauber klärt, wie sich der Kaufpreis auf Gebäude und Grund und Boden verteilt, vermeidet spätere Reibung in Steuerberatung, Unterlagenprüfung und AfA-Abstimmung. Wir liefern die technische und bewertungsbezogene Grundlage, nicht die Rechts- oder Steuerberatung.
Kaufpreisaufteilung Immobilie: Gebäudeanteil und Grundstücksanteil für die AfA-Bemessungsgrundlage trennen.
Kaufpreisaufteilung ist die Aufteilung des Gesamtkaufpreises einer Immobilie in den Gebäudeanteil (abschreibungsfähig) und den Grundstücksanteil (nicht abschreibungsfähig). Die Aufteilung bestimmt die AfA-Bemessungsgrundlage. Methoden sind die BMF-Arbeitshilfe (typisiert) oder eine sachverständige Bewertung nach ImmoWertV (objektbezogen).
Die Kaufpreisaufteilung trennt den Gesamtkaufpreis in den Anteil für das Gebäude und den Anteil für Grund und Boden. Diese Trennung wirkt direkt auf die AfA-Basis. Genau deshalb lohnt es sich, das Thema nicht erst nach dem Notartermin nebenbei aufzumachen.
Besonders relevant ist das bei vermieteten Bestandsimmobilien, Mehrfamilienhäusern, Objekten mit hohem Bodenwertanteil, erkennbaren Modernisierungsunterschieden oder dann, wenn Restnutzungsdauer, Kaufpreis und technische Unterlagen ohnehin schon kritisch geprüft werden.
Wichtig zur Abgrenzung: Wir liefern die technische und bewertungsbezogene Einordnung. Die steuerliche Gestaltung, notarielle Formulierung und finale Einreichung erfolgen durch Steuerberatung, Notariat oder die zuständigen Stellen.
Notartermin oder Ankauf in Vorbereitung?
Die vier Fragen, die vor dem Beurkundungstermin sitzen sollten.
Nicht jedes Ergebnis aus einer Standardschablone passt zum konkreten Objekt, zur Lage oder zum Bodenwertniveau.
Grundrisse, Baujahr, Modernisierungshistorie, Flächen, Energieausweis und Wertparameter müssen nicht perfekt, aber belastbar genug sein.
Bei Standardobjekten oft ja. Bei besonderen Lagen, starkem Sanierungsstau oder atypischer Substanz oft nicht ohne Weiteres.
Kaufpreisaufteilung und Restnutzungsdauer wirken auf dieselbe AfA, aber an unterschiedlichen Stellen. Die Reihenfolge ist wichtig.
BMF-Arbeitshilfe vs. Sachverständigenbewertung: Wann der typisierte Ansatz reicht und wann nicht.
Die BMF-Arbeitshilfe ist ein sinnvoller Startpunkt. Sie ist aber kein Ersatz für die objektbezogene Einordnung. Wenn Bodenwert, Bauzustand, Modernisierung oder Objektstruktur atypisch sind, braucht es eine sauberere fachliche Betrachtung.
- Typischer Standardfall: überschaubare Unterlagenlage, unauffällige Lage, kein grober Sanierungsstau, plausible Relationen zwischen Gebäude und Grund und Boden.
- Vertiefungsfall: Innenstadtlagen, hohe Bodenrichtwerte, sanierungsbedürftige Bestandsobjekte, große Mehrfamilienhäuser, Mischnutzungen oder deutliche Zweifel an der Kaufpreislogik.
- Praxisrelevant: Je näher Notartermin, Steuerberatung und Restnutzungsdauer-Prüfung zusammenlaufen, desto wertvoller ist eine saubere Vorarbeit.
So wird aus einer offenen Frage eine belastbare Grundlage.
Notartermin, Ankauf, Bestandshalterthema oder Steuerberater-Hinweis sauber einordnen.
Welche Daten sind schon da, welche fehlen noch, welche Annahmen wären riskant.
Bodenwert, Gebäudestruktur, Modernisierung und Zustand gegeneinander plausibilisieren.
Entweder mit Arbeitshilfe weiter, vertiefen oder parallel das Restnutzungsdauer-Thema mit aufmachen.
Hinweis: Die steuerliche Nutzung und Anerkennung eines Restnutzungsdauergutachtens liegt in der Zuständigkeit der Steuerberatung und des Finanzamts. Schneider Theißing erstellt die bautechnische Herleitung als Sachverständigenleistung. Eine steuerliche oder rechtliche Beratung erfolgt nicht.
Welche Unterlagen wir idealerweise sehen wollen.
- Kaufvertragsentwurf oder Eckdaten zum Ankauf
- Adresse, Baujahr, Wohn- und Nutzflächen
- Grundrisse, Baubeschreibung, Energieausweis
- Modernisierungsübersicht mit Jahren und Umfang
- Bodenrichtwert oder Lageeinordnung
- vorhandene Objektunterlagen, Fotos und bekannte Mängel
Wenn nicht alles vorliegt, ist das kein Ausschluss. Dann ist nur wichtiger, offen mit Annahmen und Unsicherheiten zu arbeiten, statt eine scheinbar exakte Zahl ohne belastbare Basis zu produzieren.
Kaufpreisaufteilung vs. Restnutzungsdauergutachten: Unterschied und Zusammenspiel für die AfA.
Die Kaufpreisaufteilung bestimmt, welcher Anteil des Kaufpreises dem Gebäude zugeordnet wird. Das Restnutzungsdauergutachten prüft, über welchen Zeitraum dieser Gebäudewert abgeschrieben werden kann. Beides gehört zusammen, ist aber methodisch nicht dasselbe.
Genau deshalb ist die Reihenfolge wichtig: Erst sollte die Gebäude-Boden-Logik stimmen. Danach wird geprüft, ob für den Gebäudeanteil auch eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer objektbezogen plausibel ist.
Zum RestnutzungsdauergutachtenFragen und Antworten.
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Sie wollen den Ankauf vor dem Notartermin sauber vorbereiten?
Schildern Sie Objekt, Kaufpreis, Unterlagenlage und Zeithorizont. Wir ordnen ein, ob die BMF-Arbeitshilfe reicht, wo Vertiefung sinnvoll wird und wie das Thema mit Restnutzungsdauer oder Ankaufsprüfung zusammenspielt.
Anfrage Kaufpreisaufteilung
Kaufpreisaufteilung prüfen lassen
Beschreiben Sie kurz das Objekt und den Anlass. Unser Team gibt eine erste Einschätzung, ob eine Kaufpreisaufteilung steuerlich sinnvoll ist.
- Kaufpreisaufteilung Grund und Boden vs. Gebäude
- Abweichung vom BMF-Rechner nachweisen
- Gutachterliche Aufteilung für Finanzamt
- Kombination mit Restnutzungsdauergutachten
Oder direkt anrufen: +49 178 604 1571