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Gebäude und Grund und Boden

Kaufpreisaufteilung vor dem Notartermin.

Wer vor dem Notartermin sauber klärt, wie sich der Kaufpreis auf Gebäude und Grund und Boden verteilt, vermeidet spätere Reibung in Steuerberatung, Unterlagenprüfung und AfA-Abstimmung. Wir liefern die technische und bewertungsbezogene Grundlage, nicht die Rechts- oder Steuerberatung.

Gebäudeanteil Sachverständig aufteilen statt pauschal schätzen Grundlage für steuerliche AfA
Vor Notar Aufteilung vor Beurkundung klären und dokumentieren Nachträgliche Korrekturen vermeiden
ImmoWertV Bewertung nach anerkannten Verfahren der Wertermittlung Methodisch belastbar
1 Ansprechpartner Bewertung, Aufteilung und Gutachten aus einer Hand Kein Abstimmungsaufwand
Worum es wirklich geht

Kaufpreisaufteilung Immobilie: Gebäudeanteil und Grundstücksanteil für die AfA-Bemessungsgrundlage trennen.

Kaufpreisaufteilung ist die Aufteilung des Gesamtkaufpreises einer Immobilie in den Gebäudeanteil (abschreibungsfähig) und den Grundstücksanteil (nicht abschreibungsfähig). Die Aufteilung bestimmt die AfA-Bemessungsgrundlage. Methoden sind die BMF-Arbeitshilfe (typisiert) oder eine sachverständige Bewertung nach ImmoWertV (objektbezogen).

Die Kaufpreisaufteilung trennt den Gesamtkaufpreis in den Anteil für das Gebäude und den Anteil für Grund und Boden. Diese Trennung wirkt direkt auf die AfA-Basis. Genau deshalb lohnt es sich, das Thema nicht erst nach dem Notartermin nebenbei aufzumachen.

Besonders relevant ist das bei vermieteten Bestandsimmobilien, Mehrfamilienhäusern, Objekten mit hohem Bodenwertanteil, erkennbaren Modernisierungsunterschieden oder dann, wenn Restnutzungsdauer, Kaufpreis und technische Unterlagen ohnehin schon kritisch geprüft werden.

Wichtig zur Abgrenzung: Wir liefern die technische und bewertungsbezogene Einordnung. Die steuerliche Gestaltung, notarielle Formulierung und finale Einreichung erfolgen durch Steuerberatung, Notariat oder die zuständigen Stellen.

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Notartermin oder Ankauf in Vorbereitung?

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Vor dem Notartermin klären

Die vier Fragen, die vor dem Beurkundungstermin sitzen sollten.

01
Ist der Gebäudeanteil plausibel?

Nicht jedes Ergebnis aus einer Standardschablone passt zum konkreten Objekt, zur Lage oder zum Bodenwertniveau.

02
Welche Unterlagen fehlen noch?

Grundrisse, Baujahr, Modernisierungshistorie, Flächen, Energieausweis und Wertparameter müssen nicht perfekt, aber belastbar genug sein.

03
Reicht die BMF-Arbeitshilfe?

Bei Standardobjekten oft ja. Bei besonderen Lagen, starkem Sanierungsstau oder atypischer Substanz oft nicht ohne Weiteres.

04
Kommt Restnutzungsdauer zusätzlich infrage?

Kaufpreisaufteilung und Restnutzungsdauer wirken auf dieselbe AfA, aber an unterschiedlichen Stellen. Die Reihenfolge ist wichtig.

BMF oder Gutachten

BMF-Arbeitshilfe vs. Sachverständigenbewertung: Wann der typisierte Ansatz reicht und wann nicht.

Die BMF-Arbeitshilfe ist ein sinnvoller Startpunkt. Sie ist aber kein Ersatz für die objektbezogene Einordnung. Wenn Bodenwert, Bauzustand, Modernisierung oder Objektstruktur atypisch sind, braucht es eine sauberere fachliche Betrachtung.

  • Typischer Standardfall: überschaubare Unterlagenlage, unauffällige Lage, kein grober Sanierungsstau, plausible Relationen zwischen Gebäude und Grund und Boden.
  • Vertiefungsfall: Innenstadtlagen, hohe Bodenrichtwerte, sanierungsbedürftige Bestandsobjekte, große Mehrfamilienhäuser, Mischnutzungen oder deutliche Zweifel an der Kaufpreislogik.
  • Praxisrelevant: Je näher Notartermin, Steuerberatung und Restnutzungsdauer-Prüfung zusammenlaufen, desto wertvoller ist eine saubere Vorarbeit.
Unser Vorgehen

So wird aus einer offenen Frage eine belastbare Grundlage.

1
Anlass und Zeithorizont klären

Notartermin, Ankauf, Bestandshalterthema oder Steuerberater-Hinweis sauber einordnen.

2
Unterlagenlage sichten

Welche Daten sind schon da, welche fehlen noch, welche Annahmen wären riskant.

3
BMF-Logik gegen Objektrealität halten

Bodenwert, Gebäudestruktur, Modernisierung und Zustand gegeneinander plausibilisieren.

4
Nächsten Schritt empfehlen

Entweder mit Arbeitshilfe weiter, vertiefen oder parallel das Restnutzungsdauer-Thema mit aufmachen.

Hinweis: Die steuerliche Nutzung und Anerkennung eines Restnutzungsdauergutachtens liegt in der Zuständigkeit der Steuerberatung und des Finanzamts. Schneider Theißing erstellt die bautechnische Herleitung als Sachverständigenleistung. Eine steuerliche oder rechtliche Beratung erfolgt nicht.

Unterlagen

Welche Unterlagen wir idealerweise sehen wollen.

  • Kaufvertragsentwurf oder Eckdaten zum Ankauf
  • Adresse, Baujahr, Wohn- und Nutzflächen
  • Grundrisse, Baubeschreibung, Energieausweis
  • Modernisierungsübersicht mit Jahren und Umfang
  • Bodenrichtwert oder Lageeinordnung
  • vorhandene Objektunterlagen, Fotos und bekannte Mängel

Wenn nicht alles vorliegt, ist das kein Ausschluss. Dann ist nur wichtiger, offen mit Annahmen und Unsicherheiten zu arbeiten, statt eine scheinbar exakte Zahl ohne belastbare Basis zu produzieren.

Abgrenzung zu Restnutzungsdauer

Kaufpreisaufteilung vs. Restnutzungsdauergutachten: Unterschied und Zusammenspiel für die AfA.

Die Kaufpreisaufteilung bestimmt, welcher Anteil des Kaufpreises dem Gebäude zugeordnet wird. Das Restnutzungsdauergutachten prüft, über welchen Zeitraum dieser Gebäudewert abgeschrieben werden kann. Beides gehört zusammen, ist aber methodisch nicht dasselbe.

Genau deshalb ist die Reihenfolge wichtig: Erst sollte die Gebäude-Boden-Logik stimmen. Danach wird geprüft, ob für den Gebäudeanteil auch eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer objektbezogen plausibel ist.

Zum Restnutzungsdauergutachten
Häufige Fragen

Fragen und Antworten.

Nicht zwingend. In der Praxis ist es aber deutlich sauberer, das Thema vor dem Beurkundungstermin fachlich einzuordnen. Dann lassen sich Unterlagen, steuerliche Abstimmung und weitere Prüfschritte konsistenter vorbereiten.
Bei standardisierten Objekten mit plausibler Unterlagenlage oft als Startpunkt. Wenn Bodenwert, Bauzustand, Lage oder Objektstruktur auffällig sind, wird meist eine vertiefte Einordnung sinnvoller.
Die Kaufpreisaufteilung trennt Gebäude und Grund und Boden. Das Restnutzungsdauergutachten prüft die verbleibende tatsächliche Nutzungsdauer des Gebäudes. Beides wirkt auf die AfA, aber an unterschiedlichen Stellen.
Typisch hilfreich sind Kaufvertragsentwurf oder Eckdaten, Baujahr, Flächen, Grundrisse, Modernisierungshistorie, Energieausweis, Bodenrichtwert und vorhandene Objektunterlagen. Eine erste Einordnung ist oft auch mit unvollständiger Unterlagenlage möglich.
Typischerweise 1 bis 3 Wochen nach Vorliegen der Unterlagen und Ortsbesichtigung. Bei zeitkritischen Transaktionen ist eine beschleunigte Bearbeitung möglich.
Das Finanzamt prüft die Aufteilung im Rahmen der Veranlagung. Es ist nicht an die Aufteilung im Kaufvertrag gebunden und kann eine eigene Berechnung ansetzen. Eine fachlich nachvollziehbare Aufteilung mit Sachwertlogik verbessert die Begründungsbasis deutlich.
Grundsätzlich für alle vermieteten oder betrieblich genutzten Immobilien, bei denen die Abschreibung steuerlich relevant ist. Besonders bei hohen Grundstücksanteilen (z.B. Innenstadtlagen) oder bei Objekten mit erheblichem Sanierungsbedarf lohnt sich eine vertiefte Prüfung.
Das hängt vom Einzelfall ab. Die Kaufpreisaufteilung wirkt auf die Bemessungsgrundlage (Gebäudeanteil), das Restnutzungsdauergutachten auf den Abschreibungssatz. In manchen Fällen entfaltet nur eines der beiden Instrumente Wirkung, in anderen Fällen ergänzen sie sich.

Verwandte Leistungen: Immobilienbewertung · Ankaufsberatung · Technische Due Diligence · Technische Prüfung vor Mehrfamilienhauskauf · Restnutzungsdauergutachten

Ratgeber zum Thema: Restnutzungsdauer oder Kaufpreisaufteilung: Was zuerst prüfen? · Unterlagen für das Restnutzungsdauergutachten · CapEx-Planung bei Bestandsentwicklung · Mehrfamilienhauskauf technisch prüfen · Bewertung bei Erbschaft

Sie wollen den Ankauf vor dem Notartermin sauber vorbereiten?

Schildern Sie Objekt, Kaufpreis, Unterlagenlage und Zeithorizont. Wir ordnen ein, ob die BMF-Arbeitshilfe reicht, wo Vertiefung sinnvoll wird und wie das Thema mit Restnutzungsdauer oder Ankaufsprüfung zusammenspielt.

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Anfrage Kaufpreisaufteilung

Kaufpreisaufteilung prüfen lassen

Beschreiben Sie kurz das Objekt und den Anlass. Unser Team gibt eine erste Einschätzung, ob eine Kaufpreisaufteilung steuerlich sinnvoll ist.

  • Kaufpreisaufteilung Grund und Boden vs. Gebäude
  • Abweichung vom BMF-Rechner nachweisen
  • Gutachterliche Aufteilung für Finanzamt
  • Kombination mit Restnutzungsdauergutachten

Oder direkt anrufen: +49 178 604 1571

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