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Reinraum bauen nach GMP: bauliche Anforderungen an Boden, Wand, Decke und Schleusen

4. November 2026 15 Min. Lesezeit Fachlich geprüft: 4. November 2026
Zusammenfassung

Ein GMP-Reinraum schützt das Arzneimittel vor Partikeln und Keimen und erreicht dauerhaft eine festgelegte Luftreinheit. GMP steht für Gute Herstellungspraxis. Baulich sieht Anhang 1 des EU-GMP-Leitfadens vor allem glatte, undurchlässige und unbeschädigte Oberflächen ohne schwer reinigbare Vertiefungen vor. Dazu kommen abgedichtete Decken und Durchdringungen, Schleusen mit Türverriegelung oder Warnsystem und dichte Raumhüllen für die Druckstufen. Die konkrete Bauweise ist gute Praxis und Projektentscheidung. Für die Qualifizierung zählt eine prüfbar dokumentierte Übergabe.

Dieser Ratgeber richtet sich an Bauherren, Projektleiter und Planer, die einen Reinraum für die Arzneimittelherstellung bauen oder umbauen. Er zeigt, was der Leitfaden baulich vorgibt, was gute Praxis ist und wo Baufehler die Qualifizierung aufhalten. Die Partikelgrenzwerte der Klassen A bis D erklärt der Ratgeber Reinraumklassen nach GMP und ISO 14644. Den Ablauf von DQ bis PQ beschreibt der Ratgeber Qualifizierung DQ, IQ, OQ und PQ aus Sicht des Baus.

Unsere Rolle: Wir sind Bauingenieure für Bauüberwachung, Qualitätssicherung und Projektsteuerung, keine GMP- oder Validierungsspezialisten. Qualifizierung und Reinraumklassifizierung bleiben bei den zuständigen Fachstellen des Herstellers. Wir überwachen die bauliche Qualität und führen die Dokumentation, auf die diese Stellen aufbauen. In einem Bauprojekt arbeiten wir immer nur für eine Partei. Unsere Leistung beschreibt Bauüberwachung und Projektsteuerung im Pharma-, Labor- und Reinraumbau.

Welche Regeln für den Reinraumbau gelten

Der EU-GMP-Leitfaden ist eine Leitlinie der Europäischen Kommission. In Deutschland gilt er nach § 3 Abs. 2 AMWHV zur Auslegung der Guten Herstellungspraxis, und die Überwachungsbehörden inspizieren danach. Für alle Herstellungsräume gilt Teil I Kapitel 3, in Kraft seit 1. März 2015, für sterile Arzneimittel zusätzlich Anhang 1.

Anhang 1 in der Fassung 2022 ist seit 25. August 2023 anzuwenden, Nr. 8.123 zu Gefriertrocknern seit 25. August 2024. Für nicht sterile Produkte kann ein Hersteller einzelne Grundsätze übernehmen und dokumentiert das (Nr. 1). Deutsche Fassungen macht das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) nach § 2 Nr. 3 AMWHV im Bundesanzeiger bekannt. Für Anhang 1 in der Fassung 2022 gibt es nach der Übersicht der ZLG und der Liste des BMG keine. Die Wiedergaben von Anhang 1 sind deshalb sinngemäße eigene Übersetzungen.

Grenzwerte, Häufigkeiten und Bereiche in Anhang 1 gelten als Mindestanforderungen (Nr. 1). Einige Werte sind ausdrücklich als Richtwert bezeichnet, etwa der Differenzdruck von 10 Pa (Nr. 4.14). Andere Ansätze sind zulässig, wenn sie begründet und risikobewertet sind und das Ziel des Anhangs erfüllen (Nr. 2.2). Daneben setzen Normen und Fachregeln den Maßstab der Praxis:

Gegenüber den Baufirmen gilt der Bauvertrag mit den anerkannten Regeln der Technik (beim VOB/B-Vertrag § 4 Abs. 2 und § 13 Abs. 1 VOB/B). GMP-Anforderungen und reinraumspezifische Normen werden erst über Raumbuch und Leistungsverzeichnis eindeutig zur geschuldeten Bauleistung.

Was Anhang 1 und Kapitel 3 baulich vorgeben

Kapitel 3 gilt für alle Herstellungsbereiche, Anhang 1 für Reinräume der Sterilherstellung.

FundstelleInhalt, sinngemäßFolge für Planung und Bau
Teil I Kap. 3 Nr. 3.9Wo Produkte offen liegen: Wände, Böden und Decken glatt, ohne Risse und offene Fugen, ohne Partikelabgabe, leicht zu reinigen und zu desinfizierenRissfreier Untergrund, geschlossene Fugen
Kap. 3 Nr. 3.10Rohre, Leuchten und Lüftungsauslässe ohne schwer reinigbare Vertiefungen, Wartung möglichst von außenFlächenbündige Einbauten, Revision außerhalb
Kap. 3 Nr. 3.11Abläufe ausreichend groß mit Geruchsverschluss, offene Rinnen möglichst vermeidenEntwässerung mit Reinigungskonzept
Anhang 1 Nr. 4.5Offenliegende Oberflächen glatt, undurchlässig und unbeschädigtKeine porösen Werkstoffe, keine Schäden bei Übergabe
Nr. 4.6Keine schwer reinigbaren Vertiefungen, wenig Vorsprünge und Ablagen; Türen ohne Vertiefungen, Schiebetüren können ungünstig seinFlächenbündige Türen und Fenster, gerundete Ecken
Nr. 4.7Werkstoffe mit geringer Partikelabgabe, beständig gegen wiederholte Reinigung, Desinfektion und sporizide MittelBeständigkeitsnachweise gegen die Mittel des Betreibers
Nr. 4.8Decken so ausgebildet und abgedichtet, dass aus dem Raum darüber keine Verunreinigung eintrittDichte Decken, abgedichtete Einbauteile
Nr. 4.9Keine Becken und Abläufe in Klasse A und B; sonst freier Auslauf und Wasserverschluss gegen RückflussAbläufe im Raumbuch festlegen
Nr. 4.12 und 4.13Schleusen für Personal und Material, möglichst getrennt; Türen nicht gleichzeitig offen; Verriegelung zu A und B, Warnsystem zu C und DSchleusenkonzept, Türsteuerung, Notentriegelung
Nr. 4.14 und 4.16Überdruck oder gerichtete Luftströmung gegenüber niedrigeren Klassen, 10 Pa zwischen benachbarten Räumen unterschiedlicher Klasse als Richtwert; DifferenzdruckanzeigenDichte Raumhülle, Messstellen
Nr. 4.17Tätigkeiten in Klasse A und B von außen beobachtbar, etwa über Fenster oder KamerasSichtfenster einplanen
Nr. 6.6Rohre und Kanäle nicht im Reinraum; wo unvermeidbar, ohne Vertiefungen und offene ÖffnungenMedien über Decke und Technikzonen
Nr. 4.34Desinfektion auf dem jeweiligen Oberflächenmaterial validiertMusterstücke der Oberflächen an die Qualitätssicherung

Oberflächen und Werkstoffe

Anhang 1 beschreibt, wie Oberflächen sein müssen, nicht aus welchem Werkstoff. Drei Prüffragen helfen: wie viel Partikel ein Werkstoff abgibt, ob er die Mittel des Betreibers aushält und ob er Stöße von Wagen und Geräten unbeschädigt übersteht.

Fordern Sie die Liste der Reinigungs-, Desinfektions- und Sporizidmittel früh beim Betreiber an. Lassen Sie die Hersteller von Belägen, Wandsystemen und Dichtstoffen die Beständigkeit dagegen nachweisen. Nach Nr. 4.34 wird die Desinfektion auf der Art des Oberflächenmaterials validiert, begründet auch an repräsentativem Material. Musterstücke der tatsächlich verbauten Oberflächen ersparen diese Begründung. Wir nehmen sie als Leistung in das Leistungsverzeichnis auf, ebenso Musterflächen auf der Baustelle als Maßstab für die Ausführung.

Reinraumboden: Belag, Untergrund, Abläufe und Doppelboden

Anhang 1 schreibt keinen Bodenbelag vor. In der Praxis sind zwei Bauweisen üblich:

Eine Hohlkehle ist ein gerundeter Übergang zwischen Boden und Wand. Der Leitfaden nennt sie nicht ausdrücklich. Sie ist üblich, weil eine rechtwinklige Ecke mit Fuge der Forderung nach Reinigbarkeit aus Nr. 4.6 kaum genügt. Gleiches gilt für Wandecken und den Übergang zur Decke.

Der Belag ist nur so gut wie sein Untergrund. Risse zeichnen sich durch, zu hohe Restfeuchte kann Beschichtungen ablösen. Prüfen Sie Feuchte, Festigkeit und Ebenheit vor dem Verlegen gegen die Vorgaben des Belagherstellers und die vereinbarte Ebenheit, siehe Toleranzen nach DIN 18202 und Qualitätssicherung von Industrieboden und Bodenplatte.

In Klasse A und B schließt Nr. 4.9 Becken und Abläufe aus. In niedrigeren Klassen brauchen Bodenabläufe Geruchs- oder Wasserverschlüsse gegen Rückfluss und regelmäßige Reinigung und Desinfektion. Zwischen Maschine oder Becken und Ablauf ist ein freier Auslauf vorzusehen, also eine Luftstrecke ohne feste Verbindung.

Doppelböden erwähnt Anhang 1 nicht. Ihr Hohlraum mit vielen Fugen und Stützen muss aber dieselben Anforderungen erfüllen wie jede Oberfläche (Nr. 4.5, 4.6 und 6.6). Wir empfehlen, Medien möglichst über die Decke oder Technikflure zu führen. Ist ein Doppelboden nötig, legen Sie Abdichtung der Plattenfugen, Reinigung des Hohlraums und Zugang vor der Vergabe fest.

Wände und Wandsysteme

Systemwände bestehen aus vorgefertigten Paneelen mit beschichteten Oberflächen, in die Türen, Fenster und Installationen flächenbündig integriert werden. Sie werden trocken montiert und lassen sich später umbauen. Massive Wände oder Trockenbauwände mit geschlossener, beständiger Beschichtung sind unempfindlicher gegen Stöße, brauchen aber Nassarbeiten und Trocknungszeit im Reinraumbereich. Welche Bauweise passt, entscheiden Nutzung, Umbauhäufigkeit, Brandschutz und Bauzeit.

Unabhängig vom System gilt Nr. 4.6: keine Vorsprünge, Ablagen oder offenen Profile. Anprallschutz, Steckdosen, Schalter und Türgriffe werden flächenbündig oder mit geschlossenen, gerundeten Konturen ausgeführt. Elastische Fugen sind Wartungsteile. Ihr Dichtstoff muss gegen die Desinfektionsmittel beständig sein und gehört in den Wartungsplan.

Reinraumdecke: dicht, tragfähig und wartbar

Nr. 4.8 verlangt Decken, die so ausgebildet und abgedichtet sind, dass aus dem Raum darüber keine Verunreinigung eintritt. Darüber liegen meist Lüftungskanäle, Filtergehäuse, Leitungen und Kabel. Die Decke ist deshalb Raumabschluss und Technikebene zugleich.

Begehbare Decken erlauben Wartung von oben, ohne den Reinraum zu betreten. Das entspricht Nr. 5.3, nach der Arbeiten an Anlagen möglichst außerhalb des Reinraums stattfinden, und Kapitel 3 Nr. 3.10. Nicht begehbare Decken brauchen einen anderen Technikzugang, etwa über Technikflure. Jedes Einbauteil bildet eine Fuge: Filterauslässe, Leuchten, Sprinklerköpfe, Sensoren und Revisionsöffnungen. Wir prüfen diese Fugen vor der Einregulierung der Lüftung und halten das Ergebnis im Prüfprotokoll fest.

Details und Haltepunkte prüfen lassen
Wir prüfen Wand-, Decken- und Bodendetails vor der Vergabe und überwachen die Ausführung mit Haltepunkten bis zur Übergabe an die Qualifizierung.
Fachfrage stellen

Durchdringungen, Dichtheit und Druckstufen

Nach Nr. 6.6 sollen Rohre, Kanäle und andere Versorgungen nicht im Reinraum liegen. Wo sie unvermeidbar sind, dürfen sie keine Vertiefungen, offenen Öffnungen oder schwer reinigbaren Flächen erzeugen. Kritisch sind Leitungen, die nach dem Wandschluss nachinstalliert werden. Jede Durchführung braucht eine geplante Abdichtung, etwa mit Manschette oder Dichtflansch, und einen Eintrag im Durchdringungsverzeichnis. Ist sie zugleich Brandschutzabschottung, darf die Reinraumabdichtung deren Verwendbarkeitsnachweis nicht verletzen. Klären Sie das mit Brandschutzplaner und Hersteller.

Reinräume werden gegenüber Räumen niedrigerer Klasse im Überdruck oder mit gerichteter Luftströmung betrieben (Nr. 4.14). Zwischen benachbarten Räumen unterschiedlicher Klasse nennt Anhang 1 mindestens 10 Pa als Richtwert. Die Abfolge der Druckstufen heißt Druckkaskade. Bei hochtoxischen oder pathogenen Stoffen kann sie anders aufgebaut sein, zum Beispiel mit Schleusen im Unterdruck.

Die Lüftung erzeugt den Druck, die Raumhülle hält ihn. Undichte Decken, offene Durchdringungen und Spalte an Türen machen die Einregulierung instabil. Die Qualifizierung prüft unter anderem Luftmengen, Differenzdruck, Strömungsrichtung und Erholzeit, also die Zeit bis zur wiederhergestellten Reinheit nach einer Störung (Nr. 4.25). Wir prüfen die Dichtheit der Hülle deshalb vor der Einregulierung.

Türen, Schleusen und Fenster

Schleusen trennen Bereiche unterschiedlicher Klasse für Personal und Material (Nr. 4.12). Personal- und Materialschleusen sollen möglichst getrennt sein. Die letzte Stufe soll im Ruhezustand dieselbe Klasse haben wie der Raum dahinter. Für Klasse B sind getrennte Umkleiden für Ein- und Ausgang wünschenswert. Handwaschbecken gehören in der Regel nur in die erste Umkleidestufe.

Die Türen einer Schleuse oder Durchreiche sollen nicht gleichzeitig öffnen (Nr. 4.13). Zu Klasse A und B ist eine Verriegelung vorgesehen, zu C und D mindestens eine optische oder akustische Warnung. Hier trifft GMP auf Arbeitsschutz: Türen im Verlauf von Fluchtwegen müssen sich von innen jederzeit ohne besondere Hilfsmittel leicht öffnen lassen (ArbStättV Anhang Nr. 2.3 Abs. 2). Verriegelte Schleusen brauchen deshalb eine Notentriegelung, festgelegt in Brandschutzkonzept und Türsteuerung.

Baulich zählt die Tür selbst: flächenbündiges Türblatt ohne Kanten, dichte Anschläge, Zargen ohne offene Hohlräume. Nr. 4.6 nennt Schiebetüren als möglicherweise ungünstig, weil ihre Führungen schwer zu reinigen sind.

Nach Nr. 4.17 sollen Tätigkeiten in Klasse A und B von außen beobachtet werden können, etwa durch Fenster oder Kameras. Reinraumfenster werden beidseitig flächenbündig eingebaut, damit keine Fensterbank entsteht. Fenster nach außen sind eine Frage des Arbeitsstättenrechts. Arbeitsräume müssen möglichst ausreichend Tageslicht erhalten und eine Sichtverbindung nach außen haben. Eine Ausnahme gilt unter anderem, wenn betriebs-, produktions- oder bautechnische Gründe entgegenstehen (ArbStättV Anhang Nr. 3.4 Abs. 1). Ob die Ausnahme greift, bewertet der Arbeitgeber in der Gefährdungsbeurteilung.

Bauablauf mit Reinheitsstufen

Clean Build bezeichnet einen Bauablauf, in dem Zugang, Sauberkeit und Kleidung mit dem Baufortschritt strenger werden. Feste Stufen schreibt kein Regelwerk vor. So gehen wir vor:

StufeBauzustandRegeln auf der BaustelleFreigabe
1Hülle dicht, Estrich und Putz getrocknetBaustellenordnung, WitterungsschutzHaltepunkt Untergrund
2Grobinstallation von Lüftung und Medien über der DeckeStaubende Arbeiten vor der Hüllenmontage abschließenHaltepunkt vor der Reinraumhülle
3Montage von Wand, Decke, Türen, Fenstern und BodenZugang nach Einweisung, Überschuhe, Material über Schleuse, Schneiden mit AbsaugungHaltepunkte vor Schließen und Beschichten
4Hülle geschlossen, Durchdringungen abgedichtet, Lüftung in BetriebZugang über die Personalschleuse mit SchutzkleidungDichtheitsprüfung, Durchdringungsverzeichnis
5Feinreinigung und EinregulierungReinigung nach Plan von oben nach untenÜbergabe an die Qualifizierung

Wer die endgültigen Filter einsetzt, solange noch Staub entsteht, belastet sie früh. Den Zeitpunkt der Filtermontage legen Bau, Technische Gebäudeausrüstung und Qualifizierung gemeinsam fest.

Übergabe an die Qualifizierung

Qualifizierung ist der dokumentierte Nachweis, dass Räume und Anlagen für ihren Zweck geeignet sind. Anhang 15 nennt dafür unter anderem Designqualifizierung (DQ), Installationsqualifizierung (IQ), Funktionsqualifizierung (OQ) und Leistungsqualifizierung (PQ). Die IQ prüft unter anderem die Installation gegen Zeichnungen und Spezifikationen und die verwendeten Werkstoffe (Anhang 15 Nr. 3.9). Für die Klassifizierung im Ruhezustand muss die Installation fertig sein und die Lüftung laufen (Anhang 1 Nr. 4.29). Ein vollständiges Übergabepaket enthält:

Anhang 15 Nr. 2.10 erlaubt eine bedingte Freigabe der nächsten Stufe, wenn offene Punkte bewertet sind und die nächste Tätigkeit nicht wesentlich beeinträchtigen. Offene Baumängel gehören deshalb mit Bewertung in die Übergabe.

Typische Baufehler und ihre Folge für die Qualifizierung

Diese Fehler entstehen meist unter Termindruck und fallen spät auf. Jeder lässt sich mit einem Haltepunkt oder einer klaren Vertragsleistung vermeiden.

BaufehlerUrsacheFolge für Qualifizierung und Betrieb
Nachträglich gebohrte Durchdringung ohne AbdichtungInstallation nach dem Wandschluss, kein VerzeichnisLeckweg, instabile Druckstufe, Nacharbeit im fertigen Raum
Dichtstoff nicht beständig gegen die DesinfektionsmittelProduktwahl ohne Mittelliste des BetreibersVersprödete, offene Fugen nach Monaten
Beschichtung auf zu feuchtem oder rissigem UntergrundTermindruck, fehlender HaltepunktBlasen und Ablösungen; Sanierung im qualifizierten Raum mit Änderungskontrolle
Decke an Filtern und Leuchten nicht abgedichtetFugen als Nebensache behandeltLuftverlust, Eintrag aus dem Deckenraum entgegen Nr. 4.8
Bodenablauf im späteren Klasse-B-BereichEntwässerung vor dem Raumbuch geplantWiderspruch zu Nr. 4.9, Umplanung oder Rückbau
Revisionspläne und Datenblätter fehlenDokumentation nicht im Vertrag beschriebenIQ kann nicht abgeschlossen werden, Nachtrag für die Dokumentation

Prüfliste für Planung und Ausführung

  1. Raumbuch mit Klasse, Druckstufe, Oberflächen, Abläufen und Wegen je Raum liegt vor.
  2. Mittelliste des Betreibers für Reinigung, Desinfektion und Sporizide ist bekannt.
  3. Details für Anschlüsse, Ecken, Durchdringungen, Türen und Fenster sind gezeichnet.
  4. Medienführung und Wartungszugänge liegen außerhalb des Reinraums, wo immer möglich.
  5. Schleusenkonzept mit Verriegelung, Notentriegelung und Fluchtwegen ist abgestimmt.
  6. Leistungsverzeichnis nennt Musterflächen, Musterstücke, Haltepunkte und Übergabeunterlagen.
  7. Bauablauf mit Reinheitsstufen und Zugangsregeln ist vereinbart.
  8. Dichtheit der Raumhülle wird vor der Einregulierung geprüft und dokumentiert.

Häufige Fragen

Anhang 1 in der Fassung 2022 sieht glatte, undurchlässige und unbeschädigte Oberflächen ohne schwer reinigbare Vertiefungen vor. Die Werkstoffe müssen wiederholte Reinigung und Desinfektion aushalten, Decken sind abzudichten (Nr. 4.5 bis 4.8). Dazu kommen Regeln zu Abläufen, Schleusen, Türverriegelung, Druckstufen, Sichtfenstern und Leitungen (Nr. 4.9 bis 4.17 und 6.6). Welche Bauweise das erfüllt, legt das Projekt fest.

Anhang 1 schreibt keinen Belag vor. Üblich sind fugenlose Kunstharzbeschichtungen oder homogene Bahnenbeläge mit verschweißten Nähten, jeweils mit Hohlkehle zur Wand. Entscheidend sind die Beständigkeit gegen die Desinfektionsmittel des Betreibers, die Abriebfestigkeit und ein rissfreier, ausreichend trockener Untergrund.

Der EU-GMP-Leitfaden nennt Hohlkehlen nicht ausdrücklich. Er verlangt aber, dass keine schwer reinigbaren Vertiefungen entstehen (Anhang 1 Nr. 4.6). Gerundete Übergänge von Boden zu Wand, an Wandecken und zur Decke sind deshalb gängige Praxis. Im Projekt werden sie über Raumbuch und Leistungsverzeichnis vereinbart.

In Klasse A und B schließt Anhang 1 Nr. 4.9 Becken und Abläufe aus. In anderen Reinräumen sind Abläufe möglich, wenn sie Geruchs- oder Wasserverschlüsse gegen Rückfluss haben und regelmäßig gereinigt und desinfiziert werden. Zwischen Maschine oder Becken und Ablauf ist ein freier Auslauf vorzusehen.

Zu Klasse A und B ja, dort sieht Anhang 1 Nr. 4.13 eine Verriegelung vor. Zu Klasse C und D genügt mindestens eine optische oder akustische Warnung. Türen im Fluchtweg müssen sich nach der Arbeitsstättenverordnung jederzeit von innen leicht öffnen lassen. Eine Notentriegelung verbindet beide Anforderungen und gehört ins Brandschutzkonzept.

Das hängt von der Stufe ab, denn die Designqualifizierung beginnt schon in der Planung. Für die Klassifizierung im Ruhezustand nennt Anhang 1 Nr. 4.29 die Bedingungen: Versorgung fertig installiert, Lüftung in Betrieb, Hauptanlagen installiert, aber nicht in Betrieb, kein Personal im Raum. Aus Sicht des Baus kommen beseitigte oder bewertete Mängel und ein vollständiges Übergabepaket mit Revisionsplänen, Werkstoffnachweisen und Prüfprotokollen hinzu.

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