Qualitätssicherungsplan und Prüfplan für das Bauprojekt
Ein Qualitätssicherungsplan legt fest, wer auf der Baustelle was, wann, wie oft und nach welchem Maßstab prüft und wie das Ergebnis dokumentiert wird. Sein Kern ist der Prüfplan: je Gewerk eine Liste von Prüfmerkmalen mit Grundlage, Prüfart, Umfang, Zeitpunkt und Haltepunkten. Damit er wirkt, muss er vor der Vergabe stehen und Teil der Bauverträge werden.
Fast jedes Bauunternehmen hat ein eigenes Qualitätsmanagement. Für den Bauherrn reicht das selten, denn die Eigenüberwachung prüft, was der Unternehmer für richtig hält, und sie berichtet an den Unternehmer. Ein Qualitätssicherungsplan des Bauherrn ordnet die Prüfungen nach seinen Risiken: Welche Bauteile werden vor dem Verdecken geprüft, wer gibt frei, welche Nachweise müssen vor dem Einbau vorliegen? Dieser Beitrag zeigt den Aufbau, eine Muster-Gliederung und Beispielzeilen eines Prüfplans.
Was ein Qualitätssicherungsplan regelt
Der Qualitätssicherungsplan, oft auch QS-Plan oder Qualitätsmanagementplan genannt, ist das Regelwerk der Qualitätsprüfung für ein konkretes Bauvorhaben. Er beantwortet fünf Fragen: Was wird geprüft, nach welcher Grundlage, mit welcher Methode und in welchem Umfang, zu welchem Zeitpunkt, und wer ist verantwortlich? Dazu kommen die Regeln, wie Abweichungen gemeldet, bewertet und geschlossen werden und wie die Ergebnisse dokumentiert und berichtet werden.
Ein Plan dieser Art ist keine Norm und kein gesetzlich vorgeschriebenes Dokument. Er ist ein Projektwerkzeug. Seine Verbindlichkeit bekommt er erst, wenn er in die Verträge mit den ausführenden Unternehmen eingeht oder dort zumindest die Haltepunkte, Vorlagefristen und Mitwirkungspflichten verankert sind.
Eigenüberwachung des Unternehmers und Prüfung durch den Bauherrn
Nach VOB/B führt der Auftragnehmer seine Leistung in eigener Verantwortung aus (§ 4 Abs. 2 VOB/B). Er überwacht sich deshalb selbst, und viele Unternehmen arbeiten dafür mit einem eigenen Qualitätsplan oder Prüfplänen je Gewerk. Daneben hat der Auftraggeber das Recht, die vertragsgemäße Ausführung zu überwachen, Zutritt zu Arbeitsplätzen und Lagern zu verlangen und Ausführungsunterlagen sowie die Ergebnisse von Güteprüfungen einzusehen (§ 4 Abs. 1 Nr. 2 VOB/B).
Der Qualitätssicherungsplan des Bauherrn setzt an dieser Stelle an. Er nutzt die Eigenüberwachung, indem er Prüfprotokolle und Nachweise des Unternehmers einfordert, und er ergänzt sie um eigene Prüfungen an den Stellen, an denen ein Fehler teuer oder später nicht mehr sichtbar ist. In der klassischen Planung ist die Überwachung der Ausführung eine Grundleistung der Objektüberwachung nach HOAI Anlage 10, Leistungsphase 8. Liegt die Bauüberwachung beim Generalunternehmer oder soll eine zweite, unabhängige Prüfinstanz eingesetzt werden, übernimmt eine beauftragte Qualitätssicherung Bau diese Rolle für die festgelegten Prüfpunkte.
Nicht Teil des Plans des Bauherrn sind die bauaufsichtlich vorgeschriebenen Prüfungen, etwa die Prüfung der Standsicherheit durch Prüfingenieure oder Prüfsachverständige oder die Fremdüberwachung bestimmter Bauprodukte und Bauarten durch anerkannte Stellen. Der Plan sollte diese Prüfungen aber als Termine und Nachweise aufführen, damit sie im Ablauf nicht fehlen.
Muster-Gliederung eines Qualitätssicherungsplans
Die folgende Gliederung hat sich für Neubauten im Wohnungs-, Gewerbe- und Industriebau bewährt. Bei kleinen Vorhaben reichen wenige Seiten, bei Rechenzentren oder Produktionsbauten wächst vor allem der Prüfplan.
- Geltungsbereich: Bauvorhaben, Bauabschnitte, Gewerke, Vergabeform, Laufzeit.
- Beteiligte und Rollen: Bauherr, Projektsteuerung, Objektüberwachung, Qualitätssicherung des Bauherrn, Generalunternehmer oder Fachunternehmen, Fachplaner, Tragwerksplaner, Prüfingenieur, Fachbauleitungen der Technik.
- Prüfgrundlagen: Bauverträge, Leistungsverzeichnisse oder Baubeschreibung, freigegebene Ausführungs- und Werkplanung, Baugenehmigung mit Auflagen, Brandschutzkonzept, Normen und anerkannte Regeln der Technik, Verarbeitungsvorgaben der Hersteller.
- Prüfplan je Gewerk: Prüfmerkmale, Methode, Umfang, Zeitpunkt, Haltepunkte, Verantwortliche, Nachweise (siehe unten).
- Bemusterung und Musterflächen: welche Materialien und Oberflächen vor der Serienausführung bemustert werden und wer freigibt.
- Material- und Produktnachweise: welche Nachweise vor dem Einbau vorliegen müssen und wer sie prüft.
- Ankündigung und Freigabe: Fristen, mit denen der Unternehmer Haltepunkte ankündigt, Form der Freigabe, Vorgehen bei Nichterscheinen.
- Abweichungsmanagement: Meldung, Bewertung, Maßnahme, Frist, Nachprüfung, Abschluss.
- Dokumentation und Berichtswesen: Prüfprotokolle mit Fotos, Mängel- und Abweichungsliste, Turnus und Empfänger der Berichte.
- Abnahmevorbereitung: Vorbegehungen, Teilabnahmen, Zustandsfeststellungen, Dokumentationsübergabe.
Der Prüfplan: Aufbau einer Prüfzeile
Der Prüfplan ist das Arbeitsdokument auf der Baustelle. Jede Zeile beschreibt eine Prüfung so konkret, dass zwei verschiedene Prüfer zum gleichen Ergebnis kommen würden. Bewährt haben sich diese Spalten:
| Spalte | Inhalt |
|---|---|
| Gewerk und Bauteil | zum Beispiel Rohbau, Bodenplatte Achse A bis F |
| Prüfmerkmal | was genau geprüft wird, etwa Lage und Überdeckung der Bewehrung, Fugenbänder, Durchdringungen |
| Grundlage | Plan mit Index, Leistungsposition, Norm, Herstellervorgabe |
| Prüfart | Sichtprüfung, Messung, Dokumentenprüfung, Probe oder Funktionsprüfung |
| Umfang | vollständig oder Stichprobe mit festgelegtem Anteil |
| Zeitpunkt | an welchen Bauzustand die Prüfung gebunden ist, zum Beispiel vor der Betonage |
| Punktart | Haltepunkt, Bezeugungspunkt oder Dokumentenprüfung |
| Verantwortlich | wer prüft, wer anwesend ist, wer freigibt |
| Nachweis | Prüfprotokoll, Fotos, Messprotokoll, Lieferschein, Freigabevermerk |
Haltepunkt, Bezeugungspunkt und Dokumentenprüfung
Ein Haltepunkt bedeutet: Hier wird nicht weitergebaut, bevor die Prüfung stattgefunden hat und die Freigabe vorliegt. Haltepunkte gehören an die Stellen, an denen das Bauteil anschließend verdeckt wird, etwa die Bewehrung vor der Betonage, die Abdichtung vor dem Verfüllen oder die luftdichte Ebene vor der Bekleidung. Ein Bezeugungspunkt ist eine Prüfung, zu der der Bauherr eingeladen wird; erscheint niemand, darf der Unternehmer nach Ablauf der Ankündigungsfrist weiterarbeiten und dokumentiert selbst. Bei der Dokumentenprüfung werden Nachweise, Protokolle oder Werkpläne geprüft, ohne dass eine Begehung nötig ist. Im internationalen Sprachgebrauch heißen diese Kategorien Hold Point, Witness Point und Review; der zugehörige Prüfplan heißt Inspection and Test Plan.
Haltepunkte kosten Zeit auf der Baustelle. Deshalb gilt: so viele wie nötig, so wenige wie möglich, und jeder mit einer klaren Ankündigungsfrist im Vertrag. Ein Haltepunkt, zu dem der Prüfer nicht rechtzeitig erscheint, wird schnell zum Behinderungsthema.
Beispielzeilen aus einem Prüfplan
Die folgenden Zeilen sind vereinfacht und zeigen das Prinzip. Prüfmerkmale und Umfang richten sich im Projekt nach Vertrag, Planung und Risiko.
| Bauteil | Prüfmerkmal | Grundlage | Zeitpunkt | Punktart |
|---|---|---|---|---|
| Bodenplatte | Bewehrung, Abstandhalter, Fugenbänder, Einbauteile | Bewehrungsplan, Fugenplan | vor der Betonage | Haltepunkt |
| Kelleraußenwand | Abdichtung, Übergänge, Durchdringungen, Schutzschicht | Abdichtungsplanung, DIN 18533 | vor dem Verfüllen | Haltepunkt |
| Rohbau Decken und Wände | Maße, Ebenheit, Winkel, Aussparungen | Ausführungsplanung, DIN 18202 | vor dem Ausbau | Bezeugungspunkt |
| Stahlbau | Ausführungsunterlagen, Schweißnachweise, Korrosionsschutz | Werkplanung, DIN EN 1090-2 | vor der Montage | Dokumentenprüfung |
| Fenster und Fassade | Anschlüsse, Befestigung, Abdichtungsebenen | Detailplanung, Herstellervorgaben | vor Putz oder Bekleidung | Haltepunkt |
| Luftdichte Ebene | Durchdringungen, Stöße, Anschlüsse | Luftdichtheitskonzept, DIN 4108-7 | vor der Bekleidung | Haltepunkt |
Welche Prüfzeitpunkte je Gewerk sinnvoll sind und wie oft geprüft wird, beschreibt der Ratgeber Baubegleitende Qualitätskontrolle. Für Maße und Ebenheiten siehe Toleranzen im Hochbau nach DIN 18202, für Abdichtungen Abdichtung prüfen vor dem Verdecken.
Verantwortlichkeiten klar zuordnen
Die häufigste Schwäche eines Qualitätssicherungsplans ist eine unklare Zuständigkeit. Jede Prüfung braucht einen Namen, nicht nur eine Firma. Eine einfache Rollenmatrix verhindert, dass sich Objektüberwachung, Qualitätssicherung und Unternehmer gegenseitig die Verantwortung zuschieben.
| Rolle | Aufgabe im Qualitätssicherungsplan |
|---|---|
| Bauherr | gibt den Plan frei, entscheidet bei Abweichungen mit Kosten- oder Terminfolgen |
| Ausführendes Unternehmen | Eigenüberwachung, Ankündigung der Haltepunkte, Vorlage der Nachweise, Beseitigung von Abweichungen |
| Objektüberwachung | Überwachung der Ausführung nach HOAI LPH 8, Koordination, Abnahmeorganisation |
| Qualitätssicherung des Bauherrn | Prüfungen nach Prüfplan, Protokolle, Abweichungsverfolgung, Qualitätsbericht |
| Fachplaner und Tragwerksplaner | Klärung von Planungsfragen, Freigabe von Werkplanung, fachliche Bewertung von Abweichungen |
| Prüfingenieur, Prüfsachverständige | bauaufsichtlich vorgeschriebene Prüfungen nach Landesrecht |
Nachweise und Dokumentation
Ein großer Teil der Qualitätssicherung findet am Schreibtisch statt. Bauprodukte brauchen je nach Produkt eine Leistungserklärung nach der EU-Bauproduktenverordnung, eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung oder Bauartgenehmigung oder eine Europäische Technische Bewertung. Welche Nachweise für welche Bauprodukte und Bauarten gefordert sind, regelt die Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB), die die Länder eingeführt haben, in Hessen als H-VV TB. Der Plan sollte festlegen, dass diese Nachweise vor dem Einbau vorliegen, nicht erst mit der Schlussdokumentation.
Für die eigenen Prüfungen gilt: Ein Prüfprotokoll nennt Datum, Bauteil, Grundlage, Ergebnis, Fotos mit Verortung und die Namen der Anwesenden. Bauteile, die durch den Weiterbau verdeckt werden, sollten zusätzlich gemeinsam festgestellt werden. Die VOB/B sieht dafür vor, dass der Zustand solcher Teile auf Verlangen gemeinsam festgestellt und das Ergebnis schriftlich niedergelegt wird (§ 4 Abs. 10 VOB/B). Werden Mängel schon während der Ausführung erkannt, hat der Auftragnehmer sie auf eigene Kosten durch mangelfreie Leistungen zu ersetzen (§ 4 Abs. 7 VOB/B). Den Bauablauf selbst hält das Bautagebuch fest. Je sauberer diese Vorgänge dokumentiert sind, desto ruhiger verläuft die Abnahme nach § 12 VOB/B oder § 640 BGB.
Wann der Plan entstehen muss
Der richtige Zeitpunkt liegt vor der Vergabe. Wer den Qualitätssicherungsplan erst nach Baubeginn vorlegt, kann Haltepunkte und Vorlagefristen nur noch verhandeln. Steht er in den Vergabeunterlagen, kalkuliert der Bieter die Mitwirkung ein, und Streit über Wartezeiten wird seltener. Bei einer Vergabe an einen Generalunternehmer ist das besonders wichtig, weil die Ausführungsqualität dort oft nur über eine funktionale Baubeschreibung definiert ist. Wie sich die Qualitätssicherung bei dieser Vergabeform aufbauen lässt, zeigt der Ratgeber Qualitätssicherung bei GU-Vergabe.
Typische Fehler
- Der Plan listet Normen auf, aber keine konkreten Prüfmerkmale und Zeitpunkte.
- Haltepunkte stehen im Plan, aber nicht im Bauvertrag, und es fehlen Ankündigungsfristen.
- Abweichungen werden notiert, aber nicht mit Frist und Nachprüfung geschlossen.
- Materialnachweise kommen erst mit der Schlussdokumentation.
- Die Prüfung der Technik und die Prüfung der Baukonstruktion laufen ohne Abstimmung nebeneinander.
- Der Plan wird zu Baubeginn erstellt und danach nicht mehr fortgeschrieben.
Wie wir unterstützen
Unsere Bauingenieure erstellen den Qualitätssicherungsplan und den Prüfplan für Ihr Vorhaben oder prüfen den Plan des Unternehmers, verankern Haltepunkte und Nachweise in den Vergabeunterlagen und führen die Prüfungen auf der Baustelle durch. Wir arbeiten auf Seite des Bauherrn, für Wohnungsbau, Gewerbe- und Bürobau, Industriebau, Logistik und Rechenzentren. Die Leistung lässt sich mit der Bauüberwachung kombinieren oder als eigene Prüfinstanz neben einer Bauüberwachung des Generalunternehmers einsetzen. Englischsprachige Projektteams finden die Grundlagen unter Inspection and Test Plan for construction projects in Germany.
Häufige Fragen
Nein. Für private Bauherren gibt es keine allgemeine Pflicht zu einem Qualitätssicherungsplan. Vorgeschrieben sind einzelne Prüfungen und Nachweise nach Bauordnungsrecht, etwa zur Standsicherheit oder für bestimmte Bauprodukte. Der Qualitätssicherungsplan ist ein vertragliches Projektwerkzeug, das diese Pflichten aufnimmt und um die Prüfungen des Bauherrn ergänzt.
Der Qualitätssicherungsplan ist das Gesamtdokument mit Rollen, Grundlagen, Abläufen, Abweichungsmanagement und Berichtswesen. Der Prüfplan ist ein Teil davon und listet je Gewerk die einzelnen Prüfungen mit Merkmal, Methode, Umfang, Zeitpunkt und Haltepunkten.
Beides ist üblich. Häufig legt der Unternehmer einen Prüfplan für seine Eigenüberwachung vor, und der Bauherr ergänzt ihn um eigene Haltepunkte und Prüfungen. Bei größeren Vorhaben gibt der Bauherr den Rahmen mit den Vergabeunterlagen vor, damit die Mitwirkung des Unternehmers kalkuliert ist.
So viele, wie es Bauteile gibt, deren Fehler nach dem Verdecken nur mit hohem Aufwand zu beheben sind. Typisch sind Bewehrung vor der Betonage, Abdichtungen vor dem Verfüllen oder Belegen, Fensteranschlüsse vor Putz oder Bekleidung und die luftdichte Ebene vor dem Innenausbau. Für jeden Haltepunkt sollte der Vertrag eine Ankündigungsfrist festlegen.
Nein. Die Objektüberwachung nach HOAI-Leistungsphase 8 umfasst neben der Überwachung der Ausführung auch Termine, Aufmaß, Rechnungsprüfung, Kostenkontrolle und Abnahmeorganisation. Der Qualitätssicherungsplan regelt die Qualitätsprüfung und kann von der Objektüberwachung selbst oder von einer zusätzlichen Qualitätssicherung des Bauherrn umgesetzt werden.
Weiterführende Artikel
- Baubegleitende Qualitätskontrolle: Prüfzeitpunkte je Gewerk
- Qualitätssicherung bei GU-Vergabe
- Toleranzen im Hochbau nach DIN 18202
- Abdichtung prüfen vor dem Verdecken
- Bauabnahme nach VOB/B
- Commissioning im Rechenzentrum
- Bauleitung oder Objektüberwachung?
- Bautagebuch: Pflicht und Inhalte
- Qualitätssicherung Bau: unsere Leistung
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