Startseite/Ratgeber/Qualifizierung DQ, IQ, OQ, PQ

Qualifizierung nach EU-GMP-Anhang 15: Was Bau und TGA für DQ, IQ, OQ und PQ liefern

4. November 2026 15 Min. Lesezeit Fachlich geprüft: 4. November 2026
Zusammenfassung

Qualifizierung ist der dokumentierte Nachweis, dass Räume, Anlagen und Medienversorgung für ihren Zweck geeignet sind. Anhang 15 des EU-GMP-Leitfadens beschreibt die Stufen von der Benutzeranforderung (URS) über Design-, Installations-, Funktions- und Leistungsqualifizierung (DQ, IQ, OQ, PQ). Qualifizieren muss der Arzneimittelhersteller. Bau und TGA liefern die Grundlage: eine Ausführung nach freigegebener Planung und Nachweise, die sich je System prüfen lassen. Die Bauabnahme nach VOB/B oder BGB ersetzt die IQ nicht, beide sollten aber aufeinander abgestimmt sein.

Wenn sich die Qualifizierung eines Neubaus verzögert, liegt es oft an den Unterlagen. Werkstoffzeugnisse lassen sich keinem Einbauort zuordnen, Pläne zeigen einen älteren Stand, Prüfprotokolle sind nicht unterschrieben. Dieser Ratgeber zeigt aus Sicht von Bauherr und Bauüberwachung, welche Nachweise welche Stufe braucht, wie Turnover-Pakete aufgebaut sind und wo Bauabnahme und Installationsqualifizierung auseinanderfallen. Welche Reinraumklassen die Planung erreichen muss, erklärt der Ratgeber Reinraumklassen nach GMP und ISO 14644-1.

Für wen wir arbeiten: Wir sind Bauingenieure für Bauüberwachung, Qualitätssicherung und Projektsteuerung, keine GMP- oder Validierungsspezialisten. DQ, IQ, OQ und PQ verantworten der Hersteller und seine Qualifizierungsdienstleister. Wir sorgen dafür, dass bauliche Grundlage und Dokumentation qualifizierbar sind. In einem Projekt arbeiten wir immer nur für eine Partei.

Rechtsrahmen und Stand der Regelwerke

Gesetzliche Grundlage in Deutschland sind das Arzneimittelgesetz (AMG) und die Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung (AMWHV). Die Herstellungserlaubnis darf versagt werden, wenn geeignete Räume und Einrichtungen für Herstellung, Prüfung und Lagerung fehlen (§ 14 Abs. 1 Nr. 6 AMG). Betriebsräume und Ausrüstungen, die für die Produktqualität entscheidend sind, müssen auf ihre Eignung überprüft werden. Die AMWHV nennt das Qualifizierung (§ 5 Abs. 2 AMWHV).

Wie qualifiziert wird, beschreibt Anhang 15 des EU-GMP-Leitfadens, angewendet seit dem 1. Oktober 2015, amtlich deutsch im Bundesanzeiger (BAnz AT 08.04.2019 B2). Die AMWHV definiert den Leitfaden mit seinen Anhängen (§ 2 Nr. 3) und nennt zur Auslegung der Guten Herstellungspraxis Teil I (§ 3 Abs. 2 AMWHV). Für Reinräume verweist Anhang 1 auf Anhang 15 (Nummer 4.24).

Stand 4. November 2026: Ein Konzeptpapier der EMA vom Januar 2026 (EMA/INS/GMP/163466/2026) sieht eine gezielte Überarbeitung vor, mit Erweiterung auf Wirkstoffhersteller und Einarbeitung von ICH Q9(R1). Der Entwurf soll im Dezember 2026 in die Konsultation gehen, die Veröffentlichung ist für April 2028 geplant. Bis dahin gilt die Fassung von 2015. Für die Risikobewertung verweist Anhang 15 auf ICH Q9. ICH Q9(R1) ist seit dem 26. Juli 2023 wirksam und steht in Teil III des Leitfadens.

Drei Ebenen: (a) Gesetz und Verordnung sind AMG und AMWHV, ausgelegt über den EU-GMP-Leitfaden mit den Anhängen 1 und 15; ICH Q9(R1) in Teil III erläutert die Erwartungen. (b) Gute fachliche Praxis sind Branchenleitfäden wie der ISPE Baseline Guide Band 5 „Commissioning and Qualification“ (2. Ausgabe, Juni 2019) und ISO 14644-4:2022, soweit vereinbart. (c) Turnover-Pakete je System und Haltepunkte sind unsere Arbeitsweise und keine Vorgabe eines Regelwerks.

Stufen der Qualifizierung nach Anhang 15

Anhang 15 beschreibt die Stufen in Abschnitt 3; Inhalte und Kriterien hängen vom Projekt ab.

StufeWas Anhang 15 beschreibtBeitrag von Bau und TGA
URS, BenutzeranforderungAnforderungen an Anlage, Raum oder Medium, Bezugspunkt über den ganzen Lebenszyklus (Nummer 3.2)URS in Raumbuch, Leistungsbeschreibung und Prüfplan übertragen, Widersprüche früh melden
DQ, DesignqualifizierungDokumentierter Nachweis, dass die Planung GMP-gerecht ist und die URS erfüllt (Nummer 3.3)Pläne mit eindeutigem Index, Rückverfolgung von der URS zum Plan
FAT und SAT, amtlich Werksabnahme und Abnahme der installierten Anlage (keine Bauabnahme)Prüfung beim Lieferanten und nach Eingang am Standort. Einzelne FAT-Prüfungen können am Standort entfallen, wenn begründet und nachgewiesen ist, dass Transport und Montage die Funktion nicht beeinträchtigen (Nummern 3.4 bis 3.7)Protokolle mit Messmitteln, Termine im Bauzeitenplan, Teilnahme von Bauherr und Qualitätssicherung
IQ, InstallationsqualifizierungInstallation gegen Zeichnungen und Spezifikationen, Herstellerunterlagen, Kalibrierung, Werkstoffe (Nummern 3.8 und 3.9)Bestandspläne, Werkstoffnachweise, Kalibrierscheine, Wartungsanleitungen, Prüfprotokolle
OQ, FunktionsqualifizierungTests, dass das System wie ausgelegt arbeitet, auch an den Betriebsgrenzen (Nummern 3.10 bis 3.12)Eingeregelte Anlagen, Einregulierungsprotokolle, funktionsfähige Gebäudeautomation
PQ, LeistungsqualifizierungTests mit Produktionsmaterial oder gleichwertigem Ersatz unter normalen Bedingungen (Nummern 3.13 und 3.14)Störungen und Mängel schnell beheben
RequalifizierungBewertung in angemessenen Abständen (Abschnitt 4)Bestandsunterlagen aktuell halten

IQ und OQ dürfen zusammengefasst werden (Nummern 2.5 und 3.10). Eine bedingte Freigabe der nächsten Stufe ist möglich, wenn offene Punkte dokumentiert bewertet sind und die nächste Tätigkeit nicht wesentlich beeinflussen (Nummer 2.10).

Den Rahmen setzt ein Validierungsmasterplan (VMP) mit Rollen, Änderungs- und Abweichungsmanagement und Qualifizierungsstrategie (Nummern 1.4 und 1.5). Für große Projekte können eigene Validierungspläne helfen (Nummer 1.6), in Neubauten oft Qualifizierungsmasterplan genannt. Er legt fest, welche Systeme qualifiziert werden und welche Unterlagen dafür nötig sind.

Risikobewertung nach ICH Q9(R1)

Anhang 15 verlangt, Umfang und Tiefe der Qualifizierung auf eine begründete und dokumentierte Risikobewertung zu stützen (Abschnitt „Allgemeine Hinweise“). ICH Q9(R1) nennt zwei Grundsätze. Die Bewertung beruht auf wissenschaftlicher Kenntnis und dient letztlich dem Schutz der Patienten. Aufwand, Formalität und Dokumentation richten sich nach der Höhe des Risikos (Abschnitt 3).

Die Risikobewertung umfasst Erkennen, Analyse und Bewertung von Risiken (Abschnitt 4.3), etwa mit FMEA, Fehlerbaumanalyse oder HACCP. Für Gebäude nennt Anhang II.4 der Leitlinie Zonen, Material- und Personalwege, Werkstoffe mit Produktkontakt, Medien und den Umfang der Qualifizierung.

Für die Bauseite ist das Ergebnis eine Liste der GMP-relevanten Systeme und Bauteile. Typisch sind Reinraumhülle, Reinraumlüftung, Wasser- und Dampfsysteme der Produktion, Gase mit Produktkontakt und die Gebäudeautomation für Druck und Monitoring. Fassade oder Verwaltung sind meist nicht GMP-relevant. Die Einstufung trifft der Hersteller.

Nachweise von Bau und TGA

Welche Unterlagen die IQ braucht, folgt aus Anhang 15, für Reinräume und Medien auch aus Anhang 1.

NachweisWofür in der QualifizierungFundstelle
Freigegebene Ausführungs- und Werkstattpläne mit Index, Bestandspläne nach AusführungDie IQ prüft die Installation gegen Zeichnungen und SpezifikationenAnhang 15, Nummer 3.9 i
R&I-Fließschemata und Strangschemata der Medien mit Fließrichtung, Gefälle, Durchmesser, Länge, Armaturen, Abläufen und EntnahmestellenIQ der Medien und Wassersysteme, Aufbewahrung über den LebenszyklusAnhang 1, Nummern 5.1 und 6.5
Werkstoffzeugnisse für Rohre mit Produktkontakt, Datenblätter von Beschichtungen, Dichtstoffen und PaneelenDie IQ prüft die verbauten WerkstoffeAnhang 15, Nummer 3.9 v; Anhang 1, Nummer 4.7
Beständigkeitsnachweise gegen die Reinigungs- und Desinfektionsmittel des HerstellersEignung der Oberflächen für Reinigung und Desinfektion im BetriebAnhang 1, Nummern 4.5 bis 4.7
Druck- und Dichtheitsprüfungen von Rohrleitungen und Lüftungskanälen, SchweißdokumentationNachweis der ordnungsgemäßen Installation nach vorher festgelegten Kriterien; Prüfung vor dem Verschließen ist PraxisAnhang 15, Nummer 3.9 i und ii
Kalibrierscheine der eingebauten MesstechnikDie IQ verlangt die Kalibrierung der InstrumentierungAnhang 15, Nummer 3.9 iv
Betriebs- und Wartungsanleitungen der Hersteller, ErsatzteillistenSammlung in der IQ, Grundlage der WartungAnhang 15, Nummern 3.9 iii und 3.12
Einregulierungs- und Inbetriebnahmeprotokolle der Lüftung, Filterlecktests, Volumenströme, DruckdifferenzenGrundlage für OQ und ReinraumqualifizierungAnhang 1, Nummer 4.25
Nachweise der Bauendreinigung je Raum und ReinigungsstufeVoraussetzung für Klassifizierung und mikrobiologische PrüfungenISO 14644-4:2022, Abschnitt 8.2.4 (Praxis)
Abweichungs- und Restpunktliste mit Bewertung und ErledigungAbweichungen von Akzeptanzkriterien sind zu dokumentieren und zu untersuchenAnhang 15, Nummern 2.7 und 2.8

Entscheidend ist die Zuordnung: Ein Werkstoffzeugnis nützt nur, wenn der Einbauort erkennbar ist. Prüfprotokolle brauchen Datum, Prüfer, Messmittel mit Kalibrierstand, Ergebnis und Unterschrift; Anhang 15 verlangt Kontrollen der Datenintegrität (Nummer 1.8). Welche Unterlagen der Auftragnehmer schuldet, ergibt sich aus dem Vertrag. Schreiben Sie die GMP-Dokumentation deshalb mit Form, Inhalt und Termin ins Leistungsverzeichnis.

Turnover-Pakete je System

Ein Turnover-Paket ist die Übergabedokumentation eines Systems vom Bau an Inbetriebnahme und Qualifizierung. Der Begriff stammt aus der Projektpraxis, Anhang 15 schreibt ihn nicht vor. Er verlangt aber, dass Dokumente der Qualifizierung genehmigt sind und ihre Beziehung zueinander klar ist (Nummern 2.2 und 2.3).

Bewährt hat sich die Gliederung nach Systemen statt nach Gewerken, etwa die Lüftung eines Abfüllbereichs mit Kanälen, Filtern, Regelung und Raumhülle. So wird ein System vollständig geprüft, auch wenn mehrere Firmen daran gebaut haben. Eine Mustergliederung:

  1. Deckblatt: System, Systemgrenze, Räume, beteiligte Firmen, Stand.
  2. Statusliste: alle Unterlagen mit Soll, Ist und offenem Punkt.
  3. Pläne: freigegebene Ausführungspläne und Bestandspläne mit Index.
  4. Werkstoffe: Material- und Werkstoffnachweise mit Einbauort.
  5. Prüfprotokolle: Druck, Dichtheit, Schweißnähte, elektrische Prüfungen, Funktionsprüfungen.
  6. Kalibrierung: Kalibrierscheine der eingebauten Messtechnik.
  7. FAT und SAT: Protokolle der Ausrüstung mit Abweichungen.
  8. Inbetriebnahme: Einregulierungs- und Inbetriebnahmeprotokolle.
  9. Reinigung: Nachweise der Reinigungsstufen.
  10. Betrieb: Betriebs- und Wartungsunterlagen, Schulungsnachweise.
  11. Abweichungen: Liste mit Bewertung, Verantwortlichen und Erledigung.

Das Paket wird geprüft, bevor die IQ beginnt. Lieferantenprotokolle prüft und genehmigt das Fachpersonal des Herstellers vor der Verwendung (Nummer 2.6).

Turnover-Pakete prüfen lassen
Wir fordern die Nachweise je System an und prüfen Vollständigkeit und Zuordnung. Offene Punkte führen wir bis zur Übergabe an die Qualifizierung.
Anfrage stellen

Bauabnahme und Installationsqualifizierung

Abnahme und IQ prüfen dasselbe Gebäude mit anderem Maßstab. Die Abnahme ist ein Rechtsakt im Werkvertrag, die IQ eine dokumentierte Prüfung im Qualitätssystem des Herstellers.

MerkmalBauabnahmeInstallationsqualifizierung
GrundlageWerkvertrag, § 640 BGB, beim VOB-Vertrag § 12 VOB/B§ 5 Abs. 2 AMWHV, Anhang 15
FrageIst das Werk im Wesentlichen vertragsgemäß?Entspricht die Installation der freigegebenen Planung und den Lieferantenangaben?
Wer entscheidetAuftraggeber gegenüber dem AuftragnehmerHersteller nach seinem Qualitätssystem, Freigabe durch die dort festgelegten Personen
AbweichungenKeine Verweigerung wegen unwesentlicher Mängel (§ 640 Abs. 1 BGB); nach VOB/B Verweigerung wegen wesentlicher Mängel (§ 12 Abs. 3 VOB/B)Jede Abweichung von Akzeptanzkriterien wird dokumentiert und untersucht (Nummer 2.8)
FolgenUnter anderem Fälligkeit der Vergütung (§ 641 BGB), Beginn der Verjährung (§ 634a Abs. 2 BGB), in der Regel Beweislast für nicht vorbehaltene Mängel beim AuftraggeberFreigabe für die OQ, Teil der Qualifizierungsnachweise des Herstellers

An diesen Stellen fallen beide auseinander:

So lassen sich beide abstimmen. Das ist fachliche Empfehlung; die vertragliche Gestaltung prüft Ihre Rechtsanwältin oder Ihr Rechtsanwalt:

Mehr dazu im Ratgeber Bauabnahme nach VOB/B und auf der Seite Abnahmebegleitung.

Change Control in der Bauphase

Geplante Änderungen an Räumen, Ausrüstung, Medien und Prozessen sind formal zu dokumentieren. Ihre Wirkung auf den validierten Zustand ist zu bewerten (Anhang 15, Grundsätze und Abschnitt 11). Die Bewertung nutzt das Qualitätsrisikomanagement und erfasst unter anderem Dokumentation, Validierung, Kalibrierung und Wartung (Nummer 11.4). Nach der Umsetzung wird die Wirksamkeit geprüft (Nummer 11.7).

Im Bauprojekt legt der Hersteller fest, ab wann sein formales Änderungsverfahren gilt. In der Praxis ist das häufig die Freigabe der Designqualifizierung. Vorher laufen Änderungen über das Änderungsmanagement des Projekts.

Für die Bauseite heißt das: Jede Planänderung und jeder Nachtrag in einem GMP-relevanten System braucht zwei Bewertungen. Die eine betrifft Kosten, Termine und Vertrag, die andere URS, DQ und Raumbuch. Beide gehören in ein gemeinsames Änderungsregister mit Verweis auf das Änderungsverfahren des Herstellers. Wie Nachträge geprüft werden, zeigt der Ratgeber Nachtragsmanagement nach VOB/B.

Vertrag, Technik, Qualifizierung und Termine im Zusammenhang

EntscheidungTechnische FolgeRegulatorische und rechtliche FolgeWirtschaftliche Folge
GMP-Dokumentation nicht im LeistungsverzeichnisUnterlagen entstehen spät oder unvollständigAbweichungen in der IQ, Streit, ob die Unterlagen geschuldet sindNachträge für Dokumentation, Verzug bis zur Herstellungserlaubnis
Abnahme vor Prüfung der IQ-UnterlagenAbweichungen werden erst nach der Abnahme bekanntMängelverfolgung statt Vorbehalt, Beweislast in der Regel beim AuftraggeberEinbehalte und Nacharbeit schwerer durchsetzbar
FAT mit belastbaren ProtokollenEinzelne Prüfungen können am Standort entfallen, wenn nachgewiesen ist, dass Transport und Montage nicht wirken (Nummer 3.6)Annahme durch die Qualitätssicherung des Herstellers nötigKürzere Inbetriebnahme auf der Baustelle
Systemgrenzen früh festgelegtTurnover-Pakete je System, klare SchnittstellenTeilabnahmen nach Vertrag möglichAbrechnung und Termine je System planbar
Änderungen auf der Baustelle ohne BewertungBestand weicht von DQ und Plänen abAbweichung in der IQ, nachträgliches ÄnderungsverfahrenNacharbeit, im ungünstigen Fall Rückbau

Typische Fehler, die die Qualifizierung verzögern

Unsere Rolle

Wir qualifizieren nicht. Protokolle, Durchführung und Freigabe liegen beim Hersteller und seinen Qualifizierungsdienstleistern. Unser Team sorgt auf Bauherrenseite dafür, dass bauliche Grundlage und Dokumentation qualifizierbar sind:

Die Geschäftsführung hat in früherer Tätigkeit ein neues Produktionswerk eines Pharmaherstellers an der Bergstraße in Bauüberwachung und Qualitätssicherung begleitet, rund 33 Mio. Euro. Materialnachweise und Dokumentation wurden dort für die spätere Qualifizierung nutzbar geführt (siehe Fallbeispiele). Leistungsumfang und Honorar stehen vor Beginn in einem schriftlichen Angebot. Mehr dazu: Bauüberwachung im Pharma-, Labor- und Reinraumbau. Bauliche Anforderungen an den Reinraum beschreibt der Ratgeber Reinraum bauen nach GMP.

Häufige Fragen

DQ ist die Designqualifizierung, der dokumentierte Nachweis, dass die Planung für den Zweck geeignet ist. IQ ist die Installationsqualifizierung: Die Installation entspricht der freigegebenen Planung und den Lieferantenangaben. OQ ist die Funktionsqualifizierung über den vorgesehenen Betriebsbereich. PQ ist die Leistungsqualifizierung: Das System arbeitet wirksam und reproduzierbar mit dem freigegebenen Verfahren. So definiert es das Glossar von Anhang 15.

Nein. Die Abnahme ist ein Rechtsakt im Werkvertrag und billigt das Werk als im Wesentlichen vertragsgemäß. Die IQ ist eine dokumentierte Prüfung nach Anhang 15, die der Hersteller nach seinem Qualitätssystem freigibt. Beide sollten zeitlich und inhaltlich abgestimmt sein, damit Abweichungen aus der IQ vor der Abnahme bekannt sind.

Verantwortlich ist der Hersteller. Protokolle erstellen seine Qualifizierungsabteilung oder beauftragte Dienstleister, Lieferanten liefern oft Protokolle für ihre Anlagen zu. Diese prüft und genehmigt das Fachpersonal des Herstellers vor der Verwendung (Anhang 15, Nummer 2.6). Bauunternehmen und TGA-Firmen liefern Nachweise, die in die Protokolle einfließen.

Typisch sind freigegebene Pläne und Bestandspläne, Fließschemata der Medien und Werkstoffnachweise mit Einbauort. Dazu kommen Druck- und Dichtheitsprüfungen, Kalibrierscheine, Wartungsanleitungen und eine Abweichungsliste. Welche Unterlagen der Auftragnehmer schuldet, muss im Vertrag stehen.

Ja. Anhang 15 erlaubt, Qualifizierungsdokumente zusammenzufassen, etwa IQ und OQ (Nummer 2.5). Je nach Komplexität der Ausrüstung kann die OQ als kombinierte Installations- und Funktionsqualifizierung erfolgen (Nummer 3.10). Die Entscheidung trifft der Hersteller.

Ja, gezielt. Ein Konzeptpapier der EMA vom Januar 2026 sieht vor, den Anwendungsbereich auf Wirkstoffhersteller zu erweitern und ICH Q9(R1) einzuarbeiten. Ein Entwurf soll nach dem Zeitplan im Dezember 2026 in die Konsultation gehen, die Veröffentlichung ist für April 2028 geplant. Bis dahin gilt die Fassung, die seit dem 1. Oktober 2015 angewendet wird.

Anfrage zur Bauüberwachung im Pharmabau

Steht bei Ihnen eine Qualifizierung nach einem Neubau oder Umbau an, sehen wir uns Vertrag, Dokumentationsstand und Termine an. Danach nennen wir den sinnvollen nächsten Schritt.

Anliegen besprechen Umfang und Honorar vorab schriftlich
Fachfrage zum Thema
Frage stellen