Abdichtung prüfen vor dem Verdecken: Keller, Bad, Flachdach
Abdichtungen werden fast immer verdeckt: im Keller durch das Verfüllen der Baugrube, im Bad durch Fliesen, auf dem Dach durch Dämmung, Kies oder Begrünung. Geprüft werden muss deshalb vorher, als Haltepunkt im Bauablauf. Maßstab sind die Abdichtungsplanung, die Normen DIN 18533 für erdberührte Bauteile, DIN 18534 für Innenräume und DIN 18531 für Dächer sowie die Vorgaben des Systemherstellers.
Wasserschäden gehören zu den teuersten Baumängeln, und die Ursache liegt oft in wenigen Zentimetern: einem nicht eingebundenen Rohr, einer fehlenden Hohlkehle, einem Dichtband, das in der Ecke nicht überlappt, einem Türanschluss ohne ausreichende Aufkantung. Nach dem Verdecken sind solche Fehler nur mit Aufgraben, Rückbau oder Öffnen zu finden. Dieser Beitrag zeigt, was bei Keller, Bad und Flachdach vor dem Verdecken geprüft werden sollte und wie das dokumentiert wird.
Die Normen im Überblick
Die Bauwerksabdichtung ist seit 2017 in mehreren Normen nach Anwendungsbereichen geregelt. Die frühere DIN 18195 enthält nur noch Begriffe und Verweise. Für die Praxis sind vor allem diese Normen wichtig:
| Norm | Titel | Einstufung |
|---|---|---|
| DIN 18533 | Abdichtung von erdberührten Bauteilen | Wassereinwirkungsklassen W1-E bis W4-E, dazu Riss- und Raumnutzungsklassen |
| DIN 18534 | Abdichtung von Innenräumen | Wassereinwirkungsklassen W0-I bis W3-I |
| DIN 18531 | Abdichtung von Dächern sowie von Balkonen, Loggien und Laubengängen | Anwendungsklassen K1 und K2 |
| DIN 18535 | Abdichtung von Behältern und Becken | nach Wassereinwirkung im Behälter |
Keller aus wasserundurchlässigem Beton, die sogenannte weiße Wanne, werden nicht nach diesen Normen abgedichtet. Für sie gilt die Richtlinie „Wasserundurchlässige Bauwerke aus Beton“ des Deutschen Ausschusses für Stahlbeton. Die Prüfung verlagert sich dann auf Fugen, Fugenbänder, Durchdringungen und die Betonage.
Welche Klasse im Projekt gilt, legt die Abdichtungsplanung fest, abgeleitet aus Baugrundgutachten, Nutzung und Bauweise. Fehlt diese Planung, ist das der erste Befund der Qualitätssicherung.
Keller und erdberührte Bauteile: vor dem Verfüllen
Der Haltepunkt liegt nach dem Aufbringen der Abdichtung und der Schutzschicht und vor dem Verfüllen des Arbeitsraums. Geprüft werden:
- Übereinstimmung von Abdichtungsart und Wassereinwirkungsklasse mit der Planung und dem Baugrundgutachten
- Untergrund: tragfähig, sauber, ohne Kiesnester und scharfe Kanten, Kehlen und Kanten wie geplant ausgebildet
- Schichtdicke: bei kunststoffmodifizierten Bitumendickbeschichtungen gehört die Kontrolle der Schichtdicke zur Ausführung; die Messprotokolle des Verarbeiters sollten vorliegen
- Übergänge zur Bodenplatte, zu WU-Bauteilen und zur Sockelabdichtung
- Durchdringungen von Leitungen, Hauseinführungen und Lichtschächten mit geeigneten Systembauteilen
- Bewegungs- und Arbeitsfugen
- Schutzschicht, Perimeterdämmung, Dränung, soweit geplant
Bei der weißen Wanne liegt der wichtigste Prüftermin früher: vor der Betonage, mit der Bewehrung. Dann werden Fugenbänder, Fugenbleche, Sollrissfugen, Rohrdurchführungen und Einbauteile geprüft. Wie diese Termine in den Bauablauf passen, zeigt der Ratgeber Baubegleitende Qualitätskontrolle.
Bad und Nassräume: vor dem Fliesen
Im Bad wird meist eine Abdichtung im Verbund mit Fliesen und Platten ausgeführt. Der Haltepunkt liegt nach der Abdichtung und vor dem Verlegen der Beläge. Geprüft werden:
- Wassereinwirkungsklasse und Abdichtungsflächen nach Planung, besonders in bodengleichen Duschen
- Untergrund und Grundierung nach Vorgabe des Systemherstellers
- Dichtbänder in Ecken und an Wand-Boden-Übergängen, Überlappungen, Formteile
- Manschetten an allen Rohrdurchführungen, Anschluss an Bodenabläufe und Duschrinnen
- Gefälle zu Abläufen, wo geplant
- Schichtdicke und Anzahl der Lagen nach Systemvorgabe, Trocknung vor dem Belag
- Systemnachweis: Abdichtung, Dichtbänder und Kleber aus einem geprüften System
Flachdach, Balkon und Terrasse: vor Dämmung, Auflast oder Belag
Flachdächer werden in mehreren Schichten aufgebaut, und jede verdeckt die vorige. Je nach Dachaufbau gibt es deshalb mehrere Prüftermine: die Dampfsperre vor der Dämmung, die Abdichtung vor Auflast, Begrünung, Photovoltaik oder Belag. Geprüft werden:
- Dachaufbau, Anwendungsklasse und Gefälle nach Planung
- Dampfsperre mit Anschlüssen und Durchdringungen
- Nahtausbildung der Bahnen, bei Bedarf mit Nahtprüfung
- Anschlusshöhen an aufgehende Bauteile, Attika und Türen nach Planung und Regelwerk
- Entwässerung und Notentwässerung, Lage und Höhe der Abläufe und Notüberläufe
- Durchdringungen für Lüftung, Technik, Absturzsicherung und Photovoltaik
- Schutzlagen vor Auflast oder Begrünung
Für Flachdächer kann zusätzlich eine Dichtheitsprüfung vereinbart werden, etwa eine elektrische Leckortung bei geeigneten Aufbauten oder eine Flutung bei kleinen Flächen. Ob das sinnvoll ist, hängt vom Aufbau und von der Nutzung ab, und es muss vor der Vergabe feststehen.
Dokumentation und gemeinsame Feststellung
Eine Abdichtungsprüfung ist nur so gut wie ihr Nachweis. Das Protokoll nennt Bauteil und Abschnitt, Abdichtungsart und System, Prüfmerkmale mit Ergebnis, Fotos mit Verortung und die Freigabe oder Sperre für den nächsten Arbeitsschritt. Für Bauteile, die durch die weitere Ausführung der Prüfung entzogen werden, sieht die VOB/B auf Verlangen eine gemeinsame Feststellung des Zustands mit schriftlichem Ergebnis vor (§ 4 Abs. 10 VOB/B). Werden Mängel schon während der Ausführung erkannt, hat der Auftragnehmer sie auf eigene Kosten durch mangelfreie Leistungen zu ersetzen (§ 4 Abs. 7 VOB/B).
Diese Dokumentation hilft auch Jahre später. Mängelansprüche bei Bauwerken verjähren nach BGB grundsätzlich in fünf Jahren ab Abnahme (§ 634a BGB), bei VOB/B-Verträgen ohne andere Vereinbarung in vier Jahren (§ 13 Abs. 4 VOB/B). Tritt in dieser Zeit Feuchte auf, zeigen Protokolle und Fotos, wie die Abdichtung ausgeführt wurde. Zu den rechtlichen Fragen bei Mängeln, die erst später sichtbar werden, siehe Verdeckte Mängel am Bau.
Typische Fehler
- Es gibt keine Abdichtungsplanung, nur eine Position im Leistungsverzeichnis.
- Die Wassereinwirkungsklasse passt nicht zum Baugrundgutachten.
- Durchdringungen werden nachträglich hergestellt, nachdem die Abdichtung schon fertig war.
- Abdichtung, Dichtband und Kleber stammen aus verschiedenen Systemen.
- Die Baugrube wird verfüllt, bevor jemand die Abdichtung gesehen hat.
- Türanschlüsse auf Dachterrassen und Balkonen sind nicht geplant und werden auf der Baustelle gelöst.
Wie wir unterstützen
Im Rahmen unserer Qualitätssicherung Bau und Bauüberwachung prüfen wir Abdichtungsplanung und Ausführung als Haltepunkt vor dem Verdecken, im Wohnungsbau ebenso wie bei Tiefgaragen, Hallen, Dachflächen mit Technik und Rechenzentren. Vor der Abnahme fassen wir die Ergebnisse für die Abnahmebegleitung zusammen. Bei Feuchteschäden im Bestand nehmen wir den Zustand auf und ordnen die Ursache technisch ein.
Häufige Fragen
Nach dem Aufbringen von Abdichtung und Schutzschicht und vor dem Verfüllen der Baugrube. Bei Kellern aus wasserundurchlässigem Beton liegt der wichtigste Termin vor der Betonage, wenn Fugenbänder, Durchdringungen und Einbauteile noch sichtbar sind.
DIN 18534, Abdichtung von Innenräumen. Sie teilt Flächen nach der Wassereinwirkung in die Klassen W0-I bis W3-I ein. Welche Klasse gilt, legt die Planung fest; bodengleiche Duschen stellen höhere Anforderungen als Wandflächen außerhalb des Spritzbereichs.
DIN 18195 enthält nur noch Begriffe. Die Anforderungen an Planung und Ausführung stehen seit 2017 in DIN 18531 für Dächer, Balkone, Loggien und Laubengänge, DIN 18533 für erdberührte Bauteile, DIN 18534 für Innenräume und DIN 18535 für Behälter und Becken.
Nur eingeschränkt. Ohne Aufgraben lassen sich Feuchteerscheinungen innen beobachten, aber kaum die Ursache bestimmen. Deshalb sollte die Prüfung als Haltepunkt vor dem Verfüllen im Bauvertrag stehen, mit einer Ankündigungsfrist für den Unternehmer.
Wir prüfen Ausführung, Anschlüsse und Entwässerung gegen Planung und Regelwerk. Messtechnische Dichtheitsprüfungen wie eine elektrische Leckortung führen Fachfirmen aus; wir legen fest, ob sie sinnvoll ist, stimmen den Termin ab und werten das Ergebnis im Rahmen der Qualitätssicherung aus.
Einordnung für Ihr Projekt benötigt?
Wenn aus dem Beitrag ein konkreter Prüf- oder Entscheidungsbedarf entsteht, ordnen wir Anlass, Unterlagenlage und den sinnvollen nächsten Schritt ein.