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Verkehrswert · Honorarstruktur

Immobiliengutachten: Kosten und Honorarstruktur.

Was ein Verkehrswertgutachten, Kurzgutachten oder Restnutzungsdauergutachten kostet und welche Faktoren das Honorar bestimmen.

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ImmoWertV · Honorarstruktur

Honorare für Immobiliengutachten nach ImmoWertV.

Die Kosten eines Immobiliengutachtens richten sich nach Art und Komplexität der Immobilie, dem Bewertungsanlass und dem Umfang der Recherche. Ein vollständiges Verkehrswertgutachten nach ImmoWertV ist aufwändiger als ein Kurzgutachten und entsprechend höher honoriert.

Bei Schneider Theißing erhalten Sie vor Mandatsbeginn ein schriftliches Angebot mit transparenter Honorarstruktur. Die Abrechnung erfolgt pauschal pro Gutachten, nicht auf Stundenbasis.

Das Erstgespräch dient der Klärung des Bewertungsanlasses, der Objektart und des benötigten Gutachtentyps. Auf dieser Basis erhalten Sie eine belastbare Kosteneinschätzung.

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Kostenfaktoren

Die wichtigsten Faktoren für das Gutachtenhonorar.

01
Objektart und Komplexität

Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen sind standardisierter zu bewerten als Gewerbeimmobilien, Mehrfamilienhäuser mit gemischter Nutzung oder Sonderobjekte. Die Objektkomplexität bestimmt den Recherche- und Analyseaufwand.

02
Gutachtentyp

Vollgutachten nach ImmoWertV (vor Gericht, Finanzamt, Bank verwendbar), Kurzgutachten (für Ankaufsentscheidungen, interne Zwecke) oder Restnutzungsdauergutachten (steuerliche AfA-Verkürzung). Umfang und Honorar unterscheiden sich erheblich.

03
Bewertungsanlass

Kauf, Verkauf, Erbschaft, Scheidung, steuerlicher Nachweis, Bilanzierung oder gerichtliche Auseinandersetzung. Gutachten für gerichtliche Zwecke erfordern eine intensivere Dokumentation und Begründung als reine Orientierungswerte.

04
Objektwert und Standort

Höhere Objektwerte erhöhen den Verantwortungsumfang. Der Standort beeinflusst den Rechercheaufwand (Gutachterausschuss, Bodenrichtwerte, Vergleichsdaten). Objekte in unserem Kerngebiet Rhein-Main profitieren von kurzen Wegen und regionaler Marktkenntnis.

Kostenrahmen nach Gutachtentyp

Orientierungswerte: Was Immobiliengutachten typischerweise kosten.

Die Honorare für Immobiliengutachten variieren je nach Gutachtentyp, Objektart und Komplexität. Anders als bei Bauleistungen gibt es keine verbindliche Gebührenordnung. Das Honorar wird vor Auftragserteilung pauschal vereinbart.

Bei Schneider Theißing umfasst das Honorar Ortsbesichtigung, Marktrecherche, Bewertung, Dokumentation und Erstellung des Gutachtens. Nebenkosten wie Grundbuchauszüge oder Baulasten werden separat und transparent abgerechnet.

Für eine belastbare Kosteneinschätzung genügt in der Regel ein kurzes Telefonat mit Angabe der Objektart, des Standorts und des Bewertungsanlasses.

Orientierungswerte nach Gutachtentyp

  • Verkehrswertgutachten Wohnimmobilie (ETW, EFH): individuelles Angebot nach Erstgespräch
  • Verkehrswertgutachten Mehrfamilienhaus / Gewerbe: individuelles Angebot, höherer Aufwand
  • Kurzgutachten / Wertindikation: reduzierter Umfang, entsprechend geringeres Honorar
  • Restnutzungsdauergutachten (Restnutzungsdauer): standardisierter Ablauf, Honorar auf Anfrage
  • Portfolio (mehrere Objekte): Mengenrabatt bei paralleler Beauftragung möglich

Steuerliche Aspekte

Gutachtenkosten können je nach Anlass steuerlich geltend gemacht werden, etwa bei vermieteten Objekten als Werbungskosten oder bei Erbschaft als Nachlassverbindlichkeit. Die steuerliche Einordnung sollte mit der Steuerberatung abgestimmt werden.

Häufige Fragen

Fragen und Antworten zu Immobiliengutachten Kosten.

Die Kosten richten sich nach Art und Komplexität der Immobilie, dem Bewertungsanlass und dem Aufwand für Recherche und Ortsbesichtigung. Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen liegen im unteren Bereich, Gewerbeimmobilien und Portfolios im oberen. Im Erstgespräch klären wir den Aufwand und erstellen ein verbindliches Angebot.
Ein Verkehrswertgutachten nach ImmoWertV ist ein vollumfängliches Gutachten, das vor Gericht, Finanzamt und Banken Bestand hat. Ein Kurzgutachten ist eine komprimierte Werteinschätzung für interne Zwecke, Ankaufsentscheidungen oder erste Orientierung. Der Aufwand und damit die Kosten unterscheiden sich erheblich.
Die Kosten trägt der Auftraggeber. Bei Erbauseinandersetzungen, Scheidungsverfahren oder gerichtlichen Anlässen kann das Gericht die Kosten einem Beteiligten zuweisen oder aufteilen. Die steuerliche Absetzbarkeit sollte mit der Steuerberatung geklärt werden.
In der Regel zwei bis vier Wochen ab Ortsbesichtigung und Vorliegen aller Unterlagen. Bei einfachen Objekten auch schneller, bei komplexen Gewerbeimmobilien oder Portfolios kann der Zeitraum länger sein. Eilaufträge sind auf Anfrage möglich.
Typische Anlässe sind Kauf oder Verkauf, Erbschaft, Scheidung, steuerliche Nachweise gegenüber dem Finanzamt, Bilanzierung, Beleihungswert für Banken oder gerichtliche Auseinandersetzungen. In vielen Fällen reicht ein Kurzgutachten. Im Erstgespräch klären wir, welche Gutachtenform zu Ihrem Anlass passt.

Individuelle Honorarauskunft für Ihr Gutachten.

Kurze fachliche Einordnung zu Gutachtentyp, Aufwand und nächstem Schritt.

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