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Immobilienbewertung bei Erbschaft: Finanzamt, Gutachten und Unterlagen

Aktualisiert: Mai 2026Lesezeit: 8 Minuten

Wird eine Immobilie vererbt, bewertet das Finanzamt sie nach dem Bewertungsgesetz (BewG). Diese typisierte Bewertung kann vom tatsächlichen Verkehrswert abweichen, besonders bei älteren Gebäuden mit Sanierungsstau. Ein Verkehrswertgutachten kann eine fachlich nachvollziehbare Grundlage für die steuerliche Einordnung liefern.

So bewertet das Finanzamt geerbte Immobilien

Das Finanzamt ermittelt den Grundbesitzwert nach den §§ 176 ff. BewG. Bei Wohnimmobilien kommt in der Regel das Vergleichswertverfahren oder das Ertragswertverfahren zum Einsatz. Seit der Reform 2023 wurden die Bewertungsparameter angepasst, unter anderem der Liegenschaftszinssatz und der Sachwertfaktor. Das Ergebnis kann vom erzielbaren Marktpreis abweichen und sollte bei besonderen Objektmerkmalen fachlich eingeordnet werden.

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Wann sich ein Verkehrswertgutachten lohnt

Nach § 198 BewG kann der Steuerpflichtige einen niedrigeren Verkehrswert durch ein Sachverständigengutachten nachweisen. Das lohnt sich insbesondere in diesen Fällen:

Rechenbeispiel: Finanzamtbewertung eines Einfamilienhauses (Baujahr 1968, keine Modernisierung): 480.000 EUR. Verkehrswertgutachten unter Berücksichtigung des tatsächlichen Zustands: 340.000 EUR. Differenz: 140.000 EUR. Bei Steuerklasse I (Kind) und Freibetrag 400.000 EUR fällt im ersten Fall Steuer an, im zweiten Fall nicht.

Anforderungen an das Gutachten

Wichtig sind Objektunterlagen, Besichtigung und Bewertungsstichtag: Nur wenn Zustand, Nutzung, Modernisierung und wertbeeinflussende Besonderheiten nachvollziehbar dokumentiert sind, kann die Bewertung fachlich belastbar eingeordnet werden.

Die Finanzverwaltung prüft Verkehrswertgutachten nach Paragraf 198 BewG anhand fachlicher Anforderungen: Die Bewertung muss nach den Vorgaben der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) erfolgen. Der Gutachter muss die Qualifikation eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen oder eines zertifizierten Sachverständigen (DIN EN ISO 17024) nachweisen.

In der Praxis empfiehlt es sich, dass der Gutachter das Objekt besichtigt, den Zustand dokumentiert und die wertmindernden Faktoren nachvollziehbar begründet. Pauschale Abzüge ohne Substanzbegründung werden von der Finanzverwaltung regelmäßig kritisch hinterfragt.

Fristen beachten

Der Erbschaftsteuerbescheid wird auf Basis der Finanzamtbewertung erlassen. Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats Einspruch eingelegt werden. Das Gutachten muss nicht zum Zeitpunkt des Einspruchs vorliegen, sollte aber zeitnah nachgereicht werden. Ideal ist es, das Gutachten bereits vor dem Bescheid zu beauftragen, um Zeitdruck zu vermeiden.

Kosten und Nutzen

Ein Verkehrswertgutachten kostet je nach Objektgröße und Komplexität zwischen 1.500 und 3.500 EUR. Die steuerliche Auswirkung hängt von Bemessungsgrundlage, persönlichem Freibetrag, Steuerklasse und Würdigung durch die Steuerberatung ab. Auch die Behandlung der Gutachtenkosten sollte steuerlich eingeordnet werden.

Zusatznutzen: Kaufpreisaufteilung und AfA

Wenn die geerbte Immobilie vermietet wird, kann im gleichen Zug eine Kaufpreisaufteilung und eine Prüfung der Restnutzungsdauer erfolgen. Das schafft eine einheitliche technische Grundlage für Bewertung, Kaufpreisaufteilung, AfA-Fragen und Sanierungsplanung; die steuerliche Einordnung übernimmt Ihre Beratung.

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Wichtig: Dieser Ratgeber gibt allgemeine Hinweise zur Immobilienbewertung im Erbfall. Er ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung. Konsultieren Sie Ihren Steuerberater für die konkrete Einordnung Ihres Falls.

Häufige Fragen

Wenn die Finanzamtbewertung den tatsächlichen Verkehrswert deutlich übersteigt, etwa bei älteren Gebäuden mit Sanierungsstau, ungünstigen Lagen oder Altlasten. Ein Gutachten kann eine abweichende Bemessungsgrundlage fachlich begründen; die steuerliche Würdigung erfolgt im Einzelfall.

Das Finanzamt ermittelt den Grundbesitzwert nach dem Bewertungsgesetz (BewG) mit typisierten Verfahren. Seit der Reform 2023 wurden Bewertungsparameter angepasst. Das Ergebnis kann vom erzielbaren Marktpreis abweichen.

Je nach Objektgröße und Komplexität zwischen 1.500 und 3.500 EUR. Die Behandlung der Gutachtenkosten sollte steuerlich eingeordnet werden.

Die Bewertung muss nach ImmoWertV erfolgen. Der Gutachter muss die Qualifikation eines öffentlich bestellten und vereidigten oder zertifizierten Sachverständigen (DIN EN ISO 17024) nachweisen. Pauschale Abzüge ohne Substanzbegründung werden vom Finanzamt nicht akzeptiert.

Innerhalb eines Monats nach Zustellung kann Einspruch eingelegt werden. Das Gutachten sollte zeitnah nachgereicht werden. Ideal ist die Beauftragung bereits vor dem Bescheid.

Ja. Bei vermieteten Erbimmobilien kann im gleichen Zug eine Kaufpreisaufteilung und Restnutzungsdauerprüfung erfolgen. Das kann die Unterlagen für steuerliche Einordnung und Sanierungsplanung verbessern.

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