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Immobilienbewertung Verfahren

Christoph Theißing 14. April 2026 14 Min. Lesezeit

Die Immobilienwertermittlungsverordnung sieht für die Ermittlung des Verkehrswerts das Vergleichswertverfahren, das Ertragswertverfahren, das Sachwertverfahren oder mehrere dieser Verfahren vor. Welches Verfahren trägt, hängt von Objektart, Marktgepflogenheiten, Datenlage und Bewertungszweck ab; die Wahl muss begründet werden. Dieser Beitrag erklärt die Grundlagen, zeigt vereinfachte Rechenlogiken und gibt eine Entscheidungsmatrix für die Einordnung.

Überblick: Die ImmoWertV 2021 und ihre Verfahren

Die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) ist das zentrale Regelwerk für die Wertermittlung in Deutschland. Sie gilt für:

Die ImmoWertV 2021 ist eine vollständige Überarbeitung der Vorgängerfassung (2010). Sie berücksichtigt veränderte Marktbedingungen, Energieeffizienz-Anforderungen und neue Bewertungsansätze.

Verfahren 1: Sachwertverfahren

Konzept und Anwendung

Das Sachwertverfahren bewertet ein Grundstück, indem es den Neuwert des Gebäudes (Herstellungskosten) minus Wertminderung durch Alter und Mängel addiert mit dem Bodenwert:

Sie haben eine konkrete Frage zu Ihrem Vorhaben?

Fachliche Einordnung zu Anlass, Unterlagenlage und nächstem Schritt.

Anliegen besprechen
Marktwert (Sachwertverfahren) = Bodenwert + Gebäudewert
Gebäudewert = Herstellungskosten (neu) x Alterswertminderung

Herstellungskosten (HC): Die Kosten, die heute anfallen würde, das Gebäude in dieser Bauart und Ausstattung neu zu bauen (in EUR/m² Bruttogrundfläche). Die ImmoWertV Anlage 1 und die BauSV-Kostenrichtlinie geben Anhaltswerte.

Alterswertminderung: Ein prozentuales Abschlagsfaktor, der das Alter, den Zustand und die Restnutzungsdauer (Restnutzungsdauer) berücksichtigt. Typisch: AVM = Restnutzungsdauer / GND (lineare Alterung), kann aber auch degressive Modelle nutzen.

Bodenwert: Der Wert des Grundstücks ohne Bebauung, bestimmt durch Bodenrichtwerte oder Vergleichswertanalyse.

Formel im Detail

Herstellungskosten (HC) berechnen: HC = BGF (m²) x HC-Richtwert (EUR/m²)
Beispiel: 150 m² BGF x 2.500 EUR/m² = 375.000 EUR HC gesamt
Alterswertminderung (linear): AVM = (GND - Alter) / GND
Beispiel: (80 - 30) / 80 = 0,625 = 62,5 Prozent Werterhaltung bei 30 Jahren Alter
Gebäudewert = HC x AVM 375.000 EUR x 0,625 = 234.375 EUR
Bodenwert (Bodenrichtwert) = 500 m² Grundstück x 600 EUR/m² = 300.000 EUR
Marktwert = 234.375 + 300.000 = 534.375 EUR Sachwert des Objekts

Vorteile des Sachwertverfahrens

Nachteile des Sachwertverfahrens

Verfahren 2: Ertragswertverfahren

Konzept und Anwendung

Das Ertragswertverfahren basiert auf der Idee, dass ein Objekt so viel wert ist, wie an Einkünften (Mieten, Pachten) über seine Restnutzungsdauer daraus zu erzielen sind (diskontiert auf die Gegenwart):

Marktwert (Ertragswertverfahren) = Grundstückswert + Ertragswert des Gebäudes
Ertragswert (vereinfacht) = Jährliche Netto-Mieteinnahmen / Capitalization Rate (Cap Rate)

Jährliche Netto-Mieteinnahmen: Bruttomieteinnahmen minus Betriebskosten, Verwaltungskosten, Leerstandsquote und Mietausfallwagnis

Capitalization Rate (Cap Rate): Die Rendite, die Investoren für diesen Objekttyp in dieser Region erwarten. Typisch: 4-7 Prozent für gute Wohnimmobilien, 5-10 Prozent für Geschäftshäuser

Formel und Rechenbeispiel

Jährliche Bruttomiete (Vollvermietung): 100 m² MFH x 12 EUR/m² = 14.400 EUR
Leerstandsquote angenommen: 5 Prozent = 720 EUR Ausfallwagnis
Netto-Mieteinnahmen = 14.400 - 720 - 2.000 (Betriebskosten) = 11.680 EUR/Jahr
Cap Rate für Wohnimmobilie in guter Lage: 5,0 Prozent
Ertragswert Gebäude = 11.680 EUR / 0,05 = 233.600 EUR
Grundstückswert (Bodenrichtwert): 500 m² x 600 EUR/m² = 300.000 EUR
Marktwert = 300.000 + 233.600 = 533.600 EUR Ertragswert des Objekts

Hinweis: Das Ergebnis ist fast identisch mit dem Sachwertverfahren - das ist normal bei gut bewerteten Objekten in stabilen Märkten. Abweichungen entstehen bei Über-/Unterbewertung oder besonderen Marktsituationen.

Vorteile des Ertragswertverfahrens

Nachteile des Ertragswertverfahrens

Verfahren 3: Vergleichswertverfahren

Konzept und Anwendung

Das Vergleichswertverfahren bestimmt den Marktwert durch Analyse von vergleichbaren Objekten, die in letzter Zeit gekauft und verkauft wurden (Transaktionsdaten). Abweichungen des zu bewertenden Objekts von Vergleichsobjekten werden rechnerisch berücksichtigt:

Marktwert (Vergleichswertverfahren) = Durchschnittspreis von Vergleichsobjekten +/- Zu-/Abschläge

Vergleichsobjekte: Mindestens 3-5 ähnliche Immobilien in der gleichen Region, die in den letzten 1-2 Jahren verkauft wurden. Ähnlichkeit bezieht sich auf: Lage, Größe, Baualter, Zustand, Nutzungsart, Ausstattung.

Zu-/Abschläge: Faktoren, in denen sich das Bewertungsobjekt unterscheidet, werden prozentual oder absolut angepasst.

Beispiel mit Zu-/Abschlägen

Vergleichsobjekt 1: 150 m², Baujahr 1990, sehr gute Lage, Kaufpreis 2023 550.000 EUR
Vergleichsobjekt 2: 145 m², Baujahr 1988, sehr gute Lage, Kaufpreis 2023 540.000 EUR
Vergleichsobjekt 3: 155 m², Baujahr 1992, sehr gute Lage, Kaufpreis 2023 560.000 EUR
Durchschnittspreis: (550 + 540 + 560) / 3 = 550.000 EUR
Zu bewertendendes Objekt: 150 m², Baujahr 1985, sehr gute Lage, heute Abweichungen prüfen
Abschlag: 5 Jahre älter als Schnitt, -2 Prozent (Baujahr-Faktor) -11.000 EUR
Zuschlag: Guter Sanierungszustand (besser als Schnitt), +1 Prozent +5.500 EUR
Abschlag: Kleinere Reparaturbedarf (Dach), -0,5 Prozent -2.750 EUR
Marktwert = 550.000 - 11.000 + 5.500 - 2.750 = 541.750 EUR Vergleichswert des Objekts

Vorteile des Vergleichswertverfahrens

Nachteile des Vergleichswertverfahrens

Entscheidungsmatrix: Welches Verfahren für welches Objekt?

Objekttyp Ideales Verfahren Alternative Zu vermeiden
Einfamilienhaus (Wohnlage) Vergleichswert Sachwert Ertragswert (keine Miete)
Mehrfamilienhaus (vermietet) Ertragswert Vergleichswert Reiner Sachwert (zu mechanistisch)
Bürogebäude (vermietet) Ertragswert Sachwert Vergleichswert (zu heterogen)
Denkmal / Spezialgebäude Sachwert Vergleichswert (wenn Daten) Ertragswert (zu spekulativ)
Gewerbegrundstück (leer) Vergleichswert Sachwert Ertragswert (keine Einnahmen)
Neu errichtetes Objekt Sachwert Vergleichswert Ertragswert (zu unsicher)
Für Steuerbewertung (Erbe/Schenkung) Nach Grundstücksart gemäß BewG Niedrigerer gemeiner Wert mit belastbarem Nachweis Pauschale Verfahrenswahl ohne Stichtag und Datenbezug

Verfahrenskombination: Gewichteter Marktwert

Professionelle Gutachter können mehrere Verfahren nutzen und die Aussagefähigkeit der Ergebnisse würdigen. Der Verkehrswert ist nicht automatisch ein mathematischer Durchschnitt; die Gewichtung muss aus Objektart, Datenqualität und Marktverhalten begründet werden:

Sachwertverfahren Ergebnis: 534.375 EUR (Gewicht: 30 Prozent)
Ertragswertverfahren Ergebnis: 533.600 EUR (Gewicht: 50 Prozent)
Vergleichswertverfahren Ergebnis: 541.750 EUR (Gewicht: 20 Prozent)
Gewichteter Marktwert = (534.375 x 0,30) + (533.600 x 0,50) + (541.750 x 0,20)
= 160.312 + 266.800 + 108.350 = 535.462 EUR
Endgültiger Marktwert 535.462 EUR (gerundet: 535.000 EUR)

Merksatz: Ein gutes Gutachten erklärt, warum das gewählte Verfahren oder die gewählte Verfahrenskombination zur Immobilie und zur Datenlage passt. Ein einzelnes Verfahren kann ausreichend sein, wenn seine Aussagefähigkeit sauber begründet ist.

Praktische Anwendungsbeispiele

Welches Verfahren passt zu Ihrer Immobilie?
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Top 3 Fehler bei der Verfahrenswahl

FEHLER 1

Falsches Verfahren für den Objekttyp wählen

Viele Käufer oder Kreditgeber wählen das Verfahren nach Kosten statt nach Objekt. Für ein Mehrfamilienhaus wird das Vergleichswertverfahren gewählt, obwohl Mieten stabil sind und das Ertragswertverfahren zuverlässiger wäre. Das führt zu Über- oder Unterbewertung. Der Fehler: Nicht der Objekttyp entscheidet, sondern die Datenqualität und das Risiko.

FEHLER 2

Bodenwert und Gebäudewert nicht sauber trennen

Im Sachwertverfahren werden Bodenwert und Gebäudewert addiert. Ein häufiger Fehler: Der Bodenrichtwert wird nicht aktualisiert, oder es wird ein falscher Richtwert für die Lage benutzt. Damit wird der Bodenwert um 20-30 Prozent unter- oder überschätzt. Das führt bei größeren Grundstücken zu erheblichen Bewertungsfehlern.

FEHLER 3

Bewertung ohne Ortsbesichtigung akzeptieren

Manchmal wird ein Gutachten auf Basis von Unterlagen erstellt, ohne dass der Sachverständige vor Ort war. Das ist riskant. Zustand, Mängel, Sanierungsstau und regionale Besonderheiten lassen sich nicht vollständig aus Papier erkennen. Ob eine reine Unterlagenbewertung genügt, hängt vom Bewertungszweck ab; für belastbare Verkehrswertermittlungen ist eine Ortsbesichtigung regelmäßig der deutlich sicherere Weg.

Praxis-Checkliste: Verfahrenswahl in 5 Schritten

  1. Objekttyp klären: Wohnhaus, Mehrfamilienhaus, Gewerbe oder Spezial: Der Objekttyp leitet die Verfahrenswahl ein.
  2. Datenqualität prüfen: Sind Vergleichsobjekte verfügbar? Sind Mietdaten verlässlich? Gibt es Bodenrichtwerte: Die Datenlage bestimmt, welches Verfahren zuverlässig ist.
  3. Bewertungszweck abgleichen: Steuerbewertung, Kreditvergabe oder Verkaufspreisfindung: Der Zweck beeinflusst die Anforderung an die Genauigkeit.
  4. Verfahrenswahl begründen: Ein oder mehrere Verfahren nutzen und die Aussagefähigkeit der Ergebnisse nachvollziehbar würdigen.
  5. Ortsbesichtigung fordern: Der Gutachter muss vor Ort gewesen sein und den Zustand dokumentiert haben. Ohne Besichtigung ist das Gutachten nicht tauglich.
FALLBEISPIEL 1

Altes Denkmalbau mit Umbauoptionen

Objekt: Historisches Townhouse (um 1880), 200 m² BGF, in Hamburg-Altstadt, denkmalgeschützt, derzeit leer.

Warum Sachwertverfahren dominant:

  • Denkmalschutz verhindert Standard-Umbau Vergleichsobjekte rare
  • Spekulative Mieteinnahmen (Verfahren 2 ungeeignet)
  • HC-Richtwerte für Denkmalinstandhaltung bekannt Sachwert zuverlässig

Bewertung: Sachwert 320.000 EUR (80 Prozent), Vergleichswert 340.000 EUR (20 Prozent geringeres Gewicht wegen Datenmangel)

Endwert: ca. 324.000 EUR

FALLBEISPIEL 2

Neu saniertes MFH mit stabilen Mietverträgen

Objekt: Mehrfamilienhaus (6 Einheiten, 300 m² BGF), 2022 saniert, München, vollvermietet mit langfristigen Mietverträgen (5+ Jahre).

Warum Ertragswertverfahren dominant:

  • Stabiles Mietniveau, geringe Leerstandsquote Ertragswert sehr zuverlässig
  • Viele Vergleichsobjekte am Markt Vergleichswert bestätigt Ertragswert
  • Sachwert sekundär (HC-Richtwerte sind nur Durchschnitt)

Bewertung: Ertragswert 1.200.000 EUR (60 Prozent), Vergleichswert 1.180.000 EUR (30 Prozent), Sachwert 1.150.000 EUR (10 Prozent geringeres Gewicht)

Endwert: ca. 1.186.000 EUR

Häufige Fragen

Das Finanzamt richtet sich bei Erbschaften und Schenkungen nach dem Bewertungsgesetz. Wohnungseigentum sowie Ein- und Zweifamilienhäuser sind grundsätzlich im Vergleichswertverfahren zu bewerten, Mietwohngrundstücke im Ertragswertverfahren und bestimmte andere oder nicht vergleichbare Grundstücke im Sachwertverfahren. Ein niedrigerer gemeiner Wert kann gesondert nachgewiesen werden.

Der Kaufvertrag dokumentiert die Einigung zwischen Käufer und Verkäufer (Transaktionspreis). Der Marktwert ist eine fachliche Einschätzung. Sie können erheblich unterscheiden, wenn einer der Parteien unter Druck (z.B. Zeitdruck, Liquiditätsdruck) Zugeständnisse macht. Der FA kann einen Kaufpreis, der stark unter dem Marktwert liegt, als Indiz für Gestaltung nutzen.

Vergleichsdaten müssen zum Bewertungsstichtag passen und hinsichtlich Lage, Art, Größe, Zustand und weiterer wertbeeinflussender Merkmale vergleichbar sein. In stabilen Märkten können ältere Daten mit nachvollziehbarer Marktanpassung brauchbar sein; in volatilen Märkten muss die Preisentwicklung ausdrücklich berücksichtigt werden.

Die angemessene Rendite hängt stark von Lage, Objektart, Mietstruktur, Risiko und Bewertungsstichtag ab. In der ImmoWertV-Systematik ist der Liegenschaftszinssatz aus Marktdaten abzuleiten und objektbezogen zu begründen. Pauschale Renditesätze ersetzen keine lokale Marktableitung.

Besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale sind objektbezogen zu berücksichtigen. Der Gutachter muss den konkreten Abschlag begründen, etwa über Fotos, Inspektionsprotokolle, Kostenansätze oder Marktdaten. Eine pauschale Prozentangabe ohne Herleitung ist angreifbar.

Ein seriöses Gutachten ist ein Verhandlungsinstrument. Zeigt die TDD Mängel oder Altersmerkmale, dokumentiert der Bericht diese neutral. Der Käufer kann dann Kaufpreis senken oder Reparaturen vom Verkäufer einfordern. Die Gewichtung mehrerer Verfahren macht den Wert schwer angreifbar. Nutzen Sie die Analyse der Kaufpreisanpassung vor dem Notar.

Idealerweise vor dem Kaufvertrag (bei Verkauf), vor dem Notartermin (bei Erbschaft oder Scheidung) oder mit Kreditantrag (bei Finanzierung). Je früher, desto besser lässt sich der Wert in Verhandlungen nutzen. Nach dem Notar ist ein Gutachten noch sinnvoll zur Planung von Instandhaltung, nicht aber zur Preisanpassung.

Welches Bewertungsverfahren passt zu Ihrem Anlass?

Fachliche Einordnung zu Anlass, Unterlagenlage und nächstem Schritt. Direkt mit der Geschäftsführung.

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Hinweis: Schneider Theißing GmbH bietet technische Ingenieurberatung. Steuerliche Einordnung erfolgt durch Ihre Steuerberatung, rechtliche Fragen durch Ihre Rechtsberatung. Diese Inhalte ersetzen keine individuelle Fachberatung.

Christoph Theißing

Christoph Theißing ist Geschäftsführer der Schneider Theißing GmbH. Bauingenieur B.Eng., M.Sc. Immobilienwirtschaft (EBS Universität), MBA Finance und Strategy (Korea University Business School). Schwerpunkte Immobilienbewertung nach ImmoWertV, Technische Due Diligence, Restnutzungsdauergutachten, Portfolioanalyse und Investorenberatung.

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