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Fachliche Ersteinschätzung

Restnutzungsdauergutachten. Technisch nachvollziehbar begründen.

Sie besitzen eine vermietete Bestandsimmobilie und möchten klären, ob die wirtschaftliche Restnutzungsdauer technisch anders einzuordnen ist als der pauschale Ansatz: Wir prüfen Zustand, Modernisierungshistorie, Unterlagenlage und Plausibilität als technische Grundlage für die Abstimmung mit Ihrer Steuerberatung.

Hinweis: Die steuerliche Nutzung und Anerkennung eines Restnutzungsdauergutachtens liegt in der Zuständigkeit der Steuerberatung und des Finanzamts. Schneider Theißing erstellt die bautechnische Herleitung als Sachverständigenleistung. Eine steuerliche oder rechtliche Beratung erfolgt nicht.

Restnutzungsdauer-Rechnerische Orientierung Rein rechnerischer Vergleich vor fachlicher und steuerlicher Einordnung

Dieser Rechner zeigt eine rein rechnerische Illustration. Ob sich daraus ein steuerlicher Effekt ergibt, hängt vom Einzelfall ab und ist mit der Steuerberatung zu klären.

Objektbezogene Restnutzungsdauer-Prüfung statt pauschaler Annahmen. Ob und wie sich daraus ein steuerlicher Effekt ergibt, klärt Ihre Steuerberatung.
BFH-orientierte Methodik mit objektbezogener Herleitung, ImmoWertV-/ImmoWertA-Bezug und bautechnischer Dokumentation. Ohne steuerliches Ergebnisversprechen.
Erstellt mit bautechnischer Substanzanalyse. Die technische Herleitung wird auf Objekt, Bauteile, Modernisierung und Unterlagenlage abgestimmt.
Zeitplan nach Objekt und Unterlagenlage von Begehung bis Gutachten. Umfang und Priorität werden vorab abgestimmt.

So funktioniert es

1. Objekt und Anlass einordnenSie schildern uns Objekt, Baujahr und Anlass. Wir prüfen, ob eine verkürzte Restnutzungsdauer technisch plausibel begründbar sein kann und welche Unterlagen dafür gebraucht werden.
2. Abgegrenztes AngebotSie erhalten ein Angebot mit klarer Leistungsbeschreibung, benötigten Unterlagen und abgestimmtem Prüfumfang.
3. Objektbegehung vor OrtEin Bauingenieur von Schneider Theißing begeht Ihre Immobilie persönlich. Systematische Erfassung aller relevanten Bauteile und ihres Zustands.
4. Gutachten und DokumentationSie erhalten ein vollständiges technisches Gutachten mit nachvollziehbarer Herleitung. Steuerliche Einreichung und Kommunikation erfolgen über Steuerberatung oder zuständige Stellen.

Einwände adressiert

"Lohnt sich das für mein Objekt?" Wir prüfen zuerst technisch und wirtschaftlich, ob eine abweichende Restnutzungsdauer plausibel begründbar ist. Steuerliche Effekte hängen vom Einzelfall ab und gehören in die Steuerberatung.
"Wie belastbar ist das Gutachten?" Das BFH-Urteil IX R 14/23 (Januar 2024) stärkt die Bedeutung substanzieller Einzelgutachten. Wir erstellen technisch nachvollziehbar und objektbezogen; die steuerliche Bewertung bleibt bei den zuständigen Stellen.
"Ich warte noch, die Steuer läuft ja auch in Zukunft" Je früher die technische Grundlage vorliegt, desto geordneter kann Ihre Steuerberatung sie einordnen. Wir prüfen, ob eine verkürzte Restnutzungsdauer objektbezogen begründbar ist; die steuerliche Wirkung bleibt Einzelfallentscheidung.

Benötigte Unterlagen und Ergebnis

Benötigte Unterlagen Baujahr, Nutzung, Adresse, Grundrisse, Fotos, Modernisierungshistorie, Energieausweis und bekannte Instandhaltungs- oder Sanierungsthemen. Fehlende Unterlagen werden als Informationslücke dokumentiert.
Ergebnis Eine technische Einschätzung, ob ein Gutachten fachlich in Betracht kommt, welche Unterlagen fehlen und welcher Prüfumfang sinnvoll ist. Das Gutachten selbst wird erst nach abgestimmter Beauftragung erstellt.
Nach der Anfrage Nach Absenden führt das Formular auf /danke. Für die persönliche Rückmeldung sind Baujahr, Nutzung, Modernisierungen, vorhandene Unterlagen und der Abstimmungsstand mit Ihrer Steuerberatung hilfreich. Bitte senden Sie sensible Unterlagen erst nach Abstimmung.

Häufige Fragen

Wann ist ein Restnutzungsdauergutachten sinnvoll? Sinnvoll ist es bei vermieteten Bestandsimmobilien, wenn Zustand, Modernisierungshistorie und wirtschaftliche Restnutzung objektbezogen vom pauschalen Ansatz abweichen können.
Wer ordnet die steuerliche Wirkung ein? Schneider Theißing erstellt die technische Grundlage. Die steuerliche Einordnung, Einreichung und Abstimmung erfolgen über Ihre Steuerberatung oder die zuständigen Stellen.
Welche Unterlagen werden für die Erstprüfung benötigt? Typisch sind Baujahr, Objektadresse, Nutzung, Modernisierungsinformationen und vorhandene Unterlagen zum Gebäude. In der Erstprüfung klären wir den sinnvollen Prüfumfang.

Weiterführend: Leistungsseite Restnutzungsdauergutachten, Ratgeber zur Finanzamt-Prüfung und Restnutzungsdauer vs. Kaufpreisaufteilung.

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Wir prüfen, ob ein technisches Gutachten für Ihr Objekt plausibel ist.
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